Betrug, § 263 StGB Flashcards

(2 cards)

1
Q

Saldo ng. wegen Grundsätzen zum individuellen Schadenseinschlag?

A
  • Schaden (+), wenn wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung subjektiv wertlos
  • Schaden (-), wenn Leistung zu angestrebtem Zweck verwertbar oder leicht weiterzuveräußern
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2
Q

Fraglich ist, ob ein Schaden zu verneinen ist, wenn die von einem Eingehungsbetrug betroffene Person sich vor dem Leistungsaustausch vor der endgültigen Vermögenseinbuße schützen kann, bspw. durch Anfechtungsrecht.

A

e.A.: schadengleiche Vermögensgefährdung (-), wenn die “geschädigte” Person es allein in der Hand hat, die Realisierung des Schadens zu verhindern

a.A.: Berücksichtigung möglicher Gegenmaßnahmen zu riskant –> Schaden (+)

Streitentscheid:
pro Berücksichtigung von Gegenrechten:
- bei wertender Betrachtung kein Schaden, wenn Vollzug des Vertrags problemlos verhindert werden kann

contra Berücksichtigung:
- Risiko, Gegenrechte rechtzeitig geltend zu machen
- Risiko durch Beweislast

Abwägung:
- theoretisch bestehende Gegenrechte, die stets erst noch geltend gemacht und bewiesen werden müssen, als volle Kompensation der vertraglichen Verpflichtung zu betrachten, kann nicht überzeugen
- Ausnahme allenfalls für Widerrufsrechte, wenn entsprechend belehrt wurde

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