definition Strafrecht Flashcards
(23 cards)
die Handlung
Eine Handlung ist jedes aktive Tun, welches der Täter mit seinem eigenen Willen beherrscht.
(à compléter)
die Kausalität
Nach der Conditio sine qua non Formel ist jede Bedingung Kausal, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form enfallen würde.
Die objektive Zurechnung
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmässigen Erfolg auch widerspiegelt.
Der Vorsatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung des Tatbestandes in Kenntnis aller seine objektiven Umstände
vorsätzlich handeln
§ 15 StGB: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln mit Straffe bedroht.
die Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit bedeutet das außer Acht lassen der in Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Formen der Vorsatz
- Dolus Direktus 1. Grades (Absicht)
- Dolus Direktus 2. Grades ( mit dem Wissen)
- Dolus Eventualis (billigend im kauf nehmen)
Dolus Direktus 1. Grades
Kognitives Element: Hält der Erfolgseintritt für möglich
Voluntatives Element: Absicht
Dolus Direktus 2. Grades
Kognitives Element: Mit dem Wissen, dass der Erfolg eintretten wird
Voluntatives Element: keine unbedingte Wille des Eintritts der Erfolg
Dolus Eventualis
Kognitives Element: Hält der Erfolgseintritt für möglich
Voluntatives Element!: nimmt den Erfolgseintritt billigend im Kauf (“na wenn schon”)
Formen der Fahrlässigkeit
Bewusste Fahrlässigkeit
Unbewusste Fahrlässigkeit
Bewusste Fahrlässigkeit
Kognitives Element: Hält der Erfolgseintritt für möglich
Voluntatives Element: Vetraut darauf, dass der Erfolg nicht eintrettent wird (“es wird schon gut gehen”)
Abgrenzung zwischen Dolus Enventualis und bewusste Fahrlässigkeit
2 Arten von Theorien: Kognitive Theorien und voluntative Theorien
Kognitive Theorien
- Möglichkeitstheorie
- Warscheinlichkeitstheorie
- Risikotheorie
Voluntative Theorien
- Vermeidungstheorie
- Ernstnahmetheorie
- Gleichgültigkeitstheorie
- Billigungstheorie (wichitigste laut der Rechtsprechung)
Rechtsprechung zittieren
Die rechtsprechung geht von einem sogenannten “Billigen im Rechtsinne” aus.
Rechtswidrigkeit
Der Täter handelt rechtswidrig, wenn ihm keine Rechtsfertigungsgründe zur Verfügung stehen
Körperliche Misshandlung
jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigen
Gesundheitsschädigung
das Hervorrufen oder das Steigern eines pathologischen – d.h. krankhaften – Zustandes
Angriff
jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen
Gegenwärtigkeit des Angriffs
der Angriff ist gegenwärtig, wenn er kurz bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortwirkt
Rechtswidrigkeit der Angriff
der Angriff ist rechtswidrig, wenn der Angreifer nicht zu der Handlung befugt ist und gegen die Rechtsordnung verstößt