Definitionen Flashcards
(168 cards)
Tathandlung
sozialerhebliches menschliches Verhalten, welhes vom Willen beherrscht wird oder beherrschbar ist
Erfolg
Erfüllung des Tatbestandes (dessen Voraussetzungen)
Kausalität
Jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann ohne das der Erfolgin seiner konkreten Gestalt entfiele (condicio- sine- qua- non- Formel)
objektive Zurechnung
Schaffung eines rechtlich missbilligten Risikos, in dem sich der Erfolg in seiner konkreten Gestalt verwirklicht
Vorsatz
Wissen und Wollen der Tatbestandverwirklichung in Kenntnis aller Tatumstände
Absicht (dolus directus 1. Grades)
zielgerichtetes Wollen zum herbeiführen des Tatbestandlichenerfolg
Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades)
gesteigertes Wissen; sicheres Wissen zum Erfolgseintritt
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Erfolgseintritt für möglich halten
Möglichkeitstheorie
Täter weiß von Möglichkeit des Erfolgseintritts
Wahrscheinlichkeitstheorie
Erfolgseintritt wird vom Täter für wahrscheinlich gehalten, wobei wahrscheinlich mehr als möglich ist aber weniger als überwiegend wahrscheinlich
Billigungstheorie
Möglichkeit des Erfolgseintritt erkannt, doch dies billigend in Kauf genommen
Gleichgültigkeitstheorie
Erfolgseintritt für möglich halten, dies jedoch gleichgültig in Kauf nehmen
Notwehrlage
ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
Angriff
jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter individualler Güter oder Interessen durch menschliches Verhalten
Gegenwärtigkeit
unmittelbar bevorstehend, gerade stattfinden, oder andauernd
Rechtswidrig
Angriff im Widerspruch mit Rechtordnung d.h. Angegriffener nicht zur Duldung verpflichtet
Notwehhandlung
Zwingende Handlung die sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet
Erforderlickeit
geeignet und darüber hinaus das mildete zur Verfügung stehende Mittel (geeignet= Angriff sfort und mit angrenzender Sicherheit beendet oder zumindest abschwächt; mildestes Mittel= gleichhe Wirkung den geringsten Schaden)
Gebotenheit
keine Güterabwägung nur beii krassen Missverhältnis
Verteidigungswille
Kenntnis der Notwehlage und im Sinne dieser gehandelt haben
Notstandlage
gegenwärtige Gefahr für notstandfähiges Rechtsgut
gegenwärtige Gefahr
drohende Gefahr, aus tatsächlchen Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit des Eintritts
für ein notstandfähiges Rechtsgut
alle rechtlich geschützten Interessen
durch Sache
durch fremde Sache (§90 BGB) die Gefahr verursacht (fremd= Täter nicht Alleineigentum)