Definitionen Flashcards
(33 cards)
Gemeingefaehrlich
ist ein Mittel, dessen Wirkungsweise der Taeter in der konkreten situation nicht sicher zu beherrschen vermag und das dadurch eine Gefahr fuer Leib oder Leben einer unbestimmten Anzahl von Personen mit sich bringt
Gemeinschaftlich
wird eine Koerperverletzung begangen, wenn mindestens zwei Personen zusammenwirken und dem Verletzten unmittelbar gegenueberstehen
Gesundheitsschaedigung
das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, d. h. vom Normalzustand negativ abweichenden, Zustandes
Gift
ist jeder organische oder anorganische Stoff, der unter bestimmten Umstaenden durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu schaedigen geeignet ist
Grausam
handelt, wer dem Opfer in gefuehlloser, unbarmherziger Gesinnung durch Dauer, Staerke oder Wiederholung weit ueber das zur Toetung erforderliche Mass hinausgehende Schmerzen oder Qualen zufuegt
Habgier
ist krankhaft gesteigertes Gewinnstreben um jeden Preis
Heimtuecke
ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung. Nach anderer Ansicht ist zusaetzlich ein besonders verwerflicher Vertrauensbruch notwendig
Hilfeleisten
ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat (physisch oder psychisch) ermoeglicht oder erleichtert
Hinterlistig
ist ein Ueberfall, wenn der Taeter seine wahre Absicht planmaessig verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenem die Abwehr zu erschweren
Kausal
im Sinne einer notwendiger Bedingung (conditio sine qua non) ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Koerperliche Misshandlung
ist jede ueble, unangemessene Behandlung, die das koerperliche Wohlbefinden oder die koerperliche Unversehrtbarheit mehr als nur unerheblich beeintraechtigt
das Leben gefaehrdende Behandlung
ist eine (abstrakt) zur Gefaehrdung des Lebens des Opfers geeignete Behandlung
Mittaeterschaft
ist die gemeinsame Ausfuehrung einer Tat aufgrund eines gemeinsames Tatplans
Mittelbarer Taeter
ist, wer die Straftat durch einen anderen als Werkzeug begeht. Das Werkzeug muss einen Strafbarkeitsdefekt aufweisen, also objektiv tatbestands-, vorsatz-, absichtslos, gerechfertigt oder schuldlos handeln
Mordlust
ist gegeben, wenn es dem Taeter gerade darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen, er also um des Toetens willen toetet
sonstige niedrige Beweggrunde
sind Motive, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf niedrigster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und besondeers verwerflich, jq veraechtlich sind
fahrlaessig (objektiv sorgfaltspflichtwidrig)
handelt, wer trotz objektiver Vorsehbarkeit und Vermeidbarkeit des Erfolges die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht laesst. Es gilt ein “ex ante - Massstab”, d. h. es wird aus der Perspektive vor Eintritt des Schadens geurteilt
objektiv vorhersehbar
ist, was ein umsichtig handelnder Mensch aus dem Verkehrkreis der Taeters unter den gegebenen Umstaenden aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung stellen wuerde
objektiv zurechenbar
ist ein Erfolg, wenn der Taeter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im Eintritt des konkreten Erfolgs realisiert hat
rechtswidrig
ist eine Tat, die mit der Rechtsordnung nicht in Einklang steht. Im Strafrecht wird Rechtswidrigkeit durch die Tatbestandsmaessigkeit eines Verhaltens indiziert. Fehlen Rechtfertigungsgruende, ist das Verhalten rechtswidrig
Sachen
sind alle koerperlichen Gegenstaende (entgegen Paragraph 90a BGB auch Tiere)
Tatenentschluss (Versuch)
umfasst den Vorsatz bezueglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale und ggf. das Vorliegen weiterer subjektiver Merkmale
Tatherrschafft
ist nacg der subjektiv-objektiven theorie das vom Vorsatz getragene In-den-Haenden-Halten des tatbestandsmaessigen Geschehenablaufs
Toeten
ist die Herbeifuehrung des Todes