Definitionen Flashcards

(92 cards)

1
Q

Anderes gefährliches Werkzeug nach §224 I Nr. 1

A

1) Gegenstand,
2) nach obj Beschaffenheit und

3) nach seiner konkreten Benutzung im Einzelfall
geeignet

4) erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

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2
Q

Voraussetzungen TB Tötung auf Verlangen nach §216

A

Bestimmen zur Tötung durch ausdrückliches und ernstes Verlangen

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3
Q

Ernstlich

Kriterium 216

A

Wenn Verlangen auf freier Willensbildung beruht

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4
Q

auf Verlangen

Im Fall v 216

A

Mehr als Einwilligung, Getöteter muss auf Willen des Täters einwirken

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5
Q

Hirntod

A

Erlöschen aller Hirnfunktionen

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6
Q

Ausdrücklich

A

In eindeutiger, unmissverständlicher Weise

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7
Q

Mordmerkmale

A

1) Mordlust
2) Befriedigung des Geschlechtstriebs
3) Habgier
4) Niedrige Beweggründe

5) Heimtücke
6) Grausamkeit
7) Gemeingefährliche Mittel

8) Ermöglichungs- / Verdeckungsabsicht

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8
Q
  1. Gruppe
A

1) Heimtücke
2) Grausamkeit
3) Gemeingefährliche Mittel

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9
Q
  1. Gruppe
A

1) Ermöglichungs-

2) Verdeckungsabsicht

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10
Q
  1. Gruppe
A

1) Mordlust
2) Befriedigung des Geschlechtstriebs
3) Habgier
4) niedrige Beweggründe

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11
Q

Subjektive/ täterbezogene Mordmerkmale

A
  1. Gruppe und 3. Gruppe
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12
Q

Objektive/tatbezogene Mordmerkmale

A
  1. Gruppe
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13
Q

Gruppen der Mordmerkmale

-> Charakterisierungen

A
  1. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des Beweggrundes
  2. Gruppe
    - >charakterisiert durch Gefährlichkeit der Tatausführung
  3. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des deliktischen Ziels der Tötung
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15
Q

Objektive/tatbezogene Mordmerkmale

A
  1. Gruppe
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16
Q

Mordlust

A

Aus Mordlust tötet, wem es ALLEIN DARAUF ANKOMMT, einen Menschen sterben zu sehen bzw. wer aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens tötet

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16
Q

Gruppen der Mordmerkmale

-> Charakterisierungen

A
  1. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des Beweggrundes
  2. Gruppe
    - >charakterisiert durch Gefährlichkeit der Tatausführung
  3. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des deliktischen Ziels der Tötung
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17
Q

Befriedigung des Geschlechtstriebs

3

A

a) Lustmord
b) Tötung als Mittel eines Sexualdelikts
c) Tötung zur Nekrophilie

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18
Q

Habgier

A

Rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens

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19
Q

Niedrige Beweggründe

A
  • nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe
  • besonders verwerflicher, geradezu verächtlicher Beweggrund

z.B. Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Benutzung des Opfers zur Aggressionsabfuhr, Identitätsdiebstahl, außergewöhnliches brutales, menschenverachtendes Tatbild

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20
Q

Heimtücke

A
  • Ausnutzung Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers

- in feindseliger Willensrichtung

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21
Q

Arglos

A
  • sich zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs auf sein Leben o erheblichen Angriffs auf körperliche Unversehrtheit versieht
  • Fähigkeit Argwohn zu entwickeln
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22
Q

Wehrlos

A
  • in Folge der Arglosigkeit außerstande, sich zu verteidigen o zum in Verteidigung stark eingeschränkt
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24
Q

Grausamkeit

A

Grausam tötet, wer

1) dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen
2) körperlicher o seelischer Art
3) aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.

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24
Q

Bewusstes Ausnutzen.

A

Täter muss Arg und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für Tatausführung derart erfasst haben

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25
Gemeingefährliche Mittel
Gemeingefährlich ist ein Mittel, das 1) wegen seiner Unbeherrschbarkeit 2) Mehrzahl (>_3) von unbeteiligten/nicht vom Vorsatz erfassten Menschen 3) an Leib und Leben gefährden kann.
27
Tatobjekt der Freiheitsberaubung §239
Mensch der im natürlichen Sinn Fähigkeit besitzt, den Willensentschluss zu fassen, seinen Aufenthaltsort zu ändern und diesen Entschluss zu verwirklichen.
28
Einsperren
1) Verhindern des Verlassens eines Raums | 2) durch äußere Vorrichtungen o sonstige Vorkehrungen
29
Beraubung der Freiheit "auf andere Weise"
1) Verhalten 2) durch das anderer Mensch - >3) unter vollständiger Aufhebung seiner Fortbewegungsfreiheit 2) daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen
30
Geschütztes Rechtsgut Nötigung
In Art 2 I GG verfassungsrechtlich gewährleistete Willensbildungs- und Willensbetätigungsfreiheit
31
Voraussetzungen Tatbestand Nötigung §240
1) Täter zwingt Menschen 2) in zurechenbarer Weise 3) durch Einsatz eines Nötigungsmittels 4) best Verhalten (Handlung,Duldung,Unterlassen) auf(=Nötigungserfolg)
32
Gewalt i.S.d. §240
1) körperliche Tätigkeit, 2) durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird 3) um geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu überwinden.
33
Vis absoluta
Täter macht Opfer jede Willensbildung oder Realisierung eines vorhandenen Willens absolut unmöglich
34
Vis compulsiva
1) Psychischer Druck durch Einwirkung auf Körper | 2) der Genötigtem Handlungsspielraum offen lässt
35
Geschichte des Gewaltbegriffs
1) Klassischer Gewaltbegriff 2) Vergeistigter, entmaterialisierter Gewaltbegriff 3) Gegenwärtiger Gewaltbegriff
36
Drohung (§240)
1) Inaussichtstellen eines Übels | 2) auf dessen Eintritt Täter Einfluss hat o zu haben vorgibt
37
Empfindliches Übel
Ein Nachteil, der bei objektiver Beurteilung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem angestrebten Verhalten zu bestimmen
38
Zueignungswille
Wille zur Enteignung und zur Aneignung
39
Zueignung
Manifestation des Zueignunswillens
40
Sache
Körperlicher Gegenstand
41
Fremd
1) Nicht im Alleineigentum des Täters stehend | 2) nicht herrenlos
42
Beweglich
Sache, die man tatsächlich fortbewegen kann
43
Fremder Gewahrsam
1) Tatsächliche Sachherrschaft 2) über Sache, die von natürlichem Herrschaftswillen getragen wird 3) und dessen Grenzen nach Verkehrsanschauung zu bestimmen sind
44
Tatsächliche Sachherrschaft
Berechtigter kann unter normalen Umständen auf Sache einwirken und seiner Herrschaft stehen keine Hindernisse im Weg
45
Begründung neuen Gewahrsams
Herrschaft muss derart erlangt worden sein, dass 1) Täter sie ohne Behinderung durch bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben kann 2) und dieser auf Sache nicht mehr einwirken kann (ohne die Verfügungsmacht des Täters zu beseitigen)
46
Bruch fremden Gewahrsams
Gewahrsamswechsel passiert gegen oder ohne Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers
47
Aneignung
Einverleibung 1) der Sache o 2) des in ihr verkörperten Sachwerts ins eigene Vermögen zum Zweck der Nutzung
48
Enteignung
1) Dauerhafte Verdrängung 2) des Sacheigentümers 3) aus seiner bisherigen Position (Mindestens billigendes in Kauf nehmen)
49
Ingerenz
Vorangegangenes und pflichtwidriges Vorverhalten
50
Umschlossener Raum
1) Jedes Raumgebilde, das nicht Gebäude oder Behältnis ist 2) (mind auch) dazu bestimmt, von Menschen betreten zu werden 3) und mit (mind teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die Eindringen von Unbefugten abwehren sollen
51
Gebäude
- Wände und Dach begrenztes - mit dem Erdboden fest- wenn auch nur durch eigene Schwere - verbundenes Bauwerk - ermöglicht Eintritt von Menschen - auch geeignet und bestimmt, dem Schutze von Menschen zu dienen - soll Unbefugte abhalten
52
Gewerbsmäßigkeit
Absicht des Täters sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigen Umfang zu verschaffen -> ABSICHT und ein einziger tatsächlicher Diebstahl genügt
52
Einbrechen
1) Gewaltsames Eröffnen 2) einer den Zutritt verwehrenden Umschließung 3) braucht in ihrer Substanz nicht verletzt zu werden
53
Gewalt im Sinne d. Einbrechens
Nicht unerheblicher Einsatz von körperlicher Kraft
54
Einsteigen
1) Eindringen in Raum 2) auf außergewöhnliche Weise 3) durch Überwindung von Hindernissen oder Schwierigkeiten.
55
Einsteigen ganzer Körper im Inneren?
Täter muss eine Stütze im inneren finden
56
Überwindung von Hindernissen (Einsteigen)
Zentrales Merkmal -> besondere Stärke und Zähigkeit des verbrecherischen Willens
57
Falschheit des Schlüssels
Jeder Schlüssel, den Berechtigter 1) überhaupt nicht 2) nicht mehr 3) noch nicht zur Öffnung des konkreten Schlosses bestimmt hat
58
Schlüssel
Auch Hotelkarten
59
Gleichgestellte Werkzeuge (zu falschem Schlüssel 243)
Müssen auf Verschluss einwirken, Schlüsselersatzfunktion haben
60
Behältnis
1) Raumgebilde 2) Zur Aufnahme von Sachen dienend Und 3) sie umschließend, 4) nicht dazu bestimmt, von Menschen betreten zu werden Z.b. Tresor, Schmuckkasten
61
Verschlossen (verschlossenes Behältnis)
Wenn Inhalt des Behältnisses mittels 1) technischer Schließeinrichtung 2) auf andere Weise gegen unmittelbaren, ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist
62
Schutzvorrichtung gegen Wegnahme
1) Von Menschenhand geschaffene Vorrichtung + technische Mittel, 2) die ihrer Art nach geeignet + bestimmt sind, 3) Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
63
Waffe
1) Gefährliches Werkzeug, 2) nach Beschaffenheit + Zustand zur Zeit der Tat 3) bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet 4) erhebliche Verletzungen zuzufügen.
64
Situationsbezogene abstrakt-objektive Betrachtung
Gegenstände sind gefährlich, - die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit zur Zufügung erheblicher Verletzungen geeignet sind - deren Beisichführen nach situativem Kontext aus Sicht eines objektiven Beobachters zu nichts anderem als zu einem Einsatz als Angriffs- o Verteidigungsmittel dienen Kriterium kann sein: Täter würde in Bedrängnissituation typischerweise darauf zurückgreifen
65
Objektive Restriktionsansätze | ->Gefährliches Werkzeug Diebstahl
Verletzungseignung Waffenersatzfunktion Erlaubnispflichtigkeit Waffenähnlichkeit
66
Subjektivierende Restriktionsansätze | ->gefährliches Werkzeug Diebstahl
Innerer VerwendungsVORBEHALT ausreichend
67
Beisichführen
Muss griffbereit zur Verfügung stehen
68
Sonst ein Werkzeug oder Mittel
1) Gegenstand 2) nach seiner Art + Verwendungszweck in konkreter Situation geeignet 3) Widerstand durch Gewalt oder Drohung zur Gewalt zu verhindern o zu überwinden
69
Bande
1) Zusammenschluss v mind 3 Personen 2) mit Willen verbunden - >künftig für gewisse Dauer - >mehrere selbstständige, - >im Einzelnen noch ungewisse - >Straftaten des in Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen
70
Wohnung
1) Räumlichkeit 2) dient hauptsächlich dem Kernbereich der privaten Lebensführung 3) steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Intimsphäre
71
Objektiver TB Betrug §263
1. Täuschung - >Dadurch-> 2. Irrtum - >Dadurch-> 3. Vermögensverfügung - >und letztendlich -> 4. Vermögensschaden Müssen kausal miteinander verbunden sein
72
Täuschung
1) Verhalten des Täters 2) objektiv geeignet 3) subjektiv bestimmt 4) ->beim Adressaten Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen.
73
Täuschung nach Christoph
Intellektuelles Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung
74
Irrtum i.S.d Betrugs
Vorstellung die nicht den Tatsachen entspricht
75
Tatsachen
1) Ereignisse o Zustände 2) des Innen-und Außenlebens 3) der Gegenwart o der Vergangenheit 4) die dem Beweis zugänglich sind
76
Vermögensverfügung lang
Jedes - >Handeln - >Dulden oder - >Unterlassen des Getäuschten, das unmittelbar eine Vermögensminderung im wirtschaftl Sinne bei Getäuschtem selbst o dritter Person herbeiführt
77
Vermögensverfügung kurz
Tatsächliches Verhalten das unmittelbar vermögensmindernd wirkt
78
Unmittelbarkeit
Verhalten des Opfers muss ohne ein weiteres, dazwischentretendes Verhalten des Täters zu einer Vermögensminderung führen
79
Vermögensschaden
Wenn Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Verfügung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht unmittelbar durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde
80
Subjektiver TB Betrug
1) Vorsatz 2) Bereicherungsabsicht 3) Stoffgleichheit von Schaden und Bereicherung
81
Bereicherungsabsicht
Absicht, 1) sich 2) oder einem Dritten rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
82
Stoffgleichheit
1) Vorteil und Schäden beruhen auf gleicher Vermögensverfügung 2) Vorteil unmittelbar zu Lasten des geschädigten Vermögens
83
Vermögensbegriff
1) juristischer 2) ökonomischer 3) juristisch-ökonomischer
84
Juristischer Vermögensbegriff
Summe der einzelnen Vermögensrechte
84
Ökonomischer Vermögensbegriff
Alle wirtschaftlichen Güter einer Person
85
Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
Alle geldwerten Positionen, denen wirtschaftlicher Wert zukommt und die nicht ausdrücklich rechtlich missbilligt werden
86
Ausschlussklausel d Vermögensbegriffs
1) verbotene o sittenwidrige Arbeitsleistungen - > Dienste Auftragskiller 2) zu verbotenen o sittenwidrigen Zwecken eingesetzter Wert - > Lohn Auftragskiller 3) unrechtmäßiger Besitz - > Dieb wird betrogen um Diebesbeute
87
Schlägerei
Eine mit gegenseitigen Verletzungen verbundene tätliche Auseinandersetzung an der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken.
88
Angriff mehrerer
Die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen
89
Angriff mehrerer
Die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen
90
Geschäftsraum
1) Räumlichkeit 2) für gewisse Zeit o dauernd 3) gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oä Zwecken 4) nicht notw erwerbswirtschaftler art Dient
91
Tatobjekt 123
Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Grundstück Oder Abgeschlossene Räume zu öfftl Dienst und Verkehr bestimmt