Definitionen Flashcards
(30 cards)
Anderer
ist jede Natürliche Person außer dem TT selbst
Körperliche Misshandlung
ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Körperliches Wohlbefinden
ist regelmäßig dann betroffen, wenn dem Opfer Schmerzen zugefügt werden. Ein Schmerzempfinden muss nicht vorausgesetzt werden
Körperliche Unversehrtheit
Substanzverlust / Schädigung beim Opfer
Gesundheitsschädigung
ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften Zustandes
Vorsatz
gem. §15 STGB verlangt das Gesetz bedingten Vorsatz
ist das Handeln des TT mit Wissen und Wollen
bedingter Vorsatz
der TT hält es zumindest für möglich, den Tatbestand eines Gesetzes zu erfüllen und nimmt den Taterfolg billigend im Kauf
Absicht
zielgerichtete handeln des TT zum Taterfolg
Fahrlässigkeit
ist eine Tatbestandsverwirklichung durch eine Sorgehaltspflichtverletzung, durch die ein hervorsehbarer und vermeidbarer Erfolg eintritt
Rechtswidrigkeit
eine Handlung ist rechtswidrig wenn sie tatbestandsmäßig ist und dem TT kein Rechtsfertigungsgrund zu Seite steht
Schuld
ist das Maß des Vorwurfs das dem TT zu seiner Tat zu machen ist. Sie besteht aus Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein und Zumutbarkeit
Schuldfähigkeit
liegt vor bei jedem Jugendlichen, Heranwachsender und Erwachsenen der die Fähigkeit hat das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln
-Schuldausschließungsgrund gem. §20StGB ist nicht ersichtlich.
Unrechtsbewusstsein
ist das Bewusstsein de TT Unrecht zu tun; positive Gesetzeskenntnis ist nicht erforderlich; ein schlechtes Gewissen reicht aus
-ein Irrtum gem. §16,17 StGB ist nicht gegeben.
Zumutbarkeit
War dem TT ein anderes normgerechtes Verhalten zumutbar? Je größer die Gefahr, desto größer das eigene zumutbare Opfer
-Ein Schuldausschließungsgrund gem. §35 StGB kommt hier nicht in Betracht. Zumutbarkeit ist gegeben.
Gefährliches Werkzeug
ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und konkreten Art der Benutzung geeignet ist, erhebliche Verletzungen beim Tatopfer herbeizuführen
Eine das Leben gefährdete Behandlung
setzt voraus, dass die konkret geschehene Misshandlung oder Gesundheitsschädigung abstrakt geeignet war, das Leben des Opfers zu gefährden
Sache
sind körperliche Gegenstände, unabhängig von ihrem Aggregatzustand
fremd
wenn sie nicht im Alleineigentum des TT steht und nicht herrenlos ist
zerstören
ist eine so weitgehende Beschädigung einer Sache, dass ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben wird
Garant
ist wer aufgrund einer besonderen Pflichtenstellung rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein tatbestandsmäßiger Erfolg einer strafrechtlichen Verbotsnorm nicht eintritt
- Begründung durch Rechtssatz
- konkrete Lebensbeziehung
- tatsächliche Pflichtenübernahme
- Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen (Ingerenz)
Gift
sind anorganische oder organische Substanzen die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen
hinterlistiger Überfall
wenn der TT einen ahnungslosen planmäßig, unter Verdeckung seiner wahren Absichten, plötzlich und unerwartet angreift, um damit die Abwehr des Opfers zu erschweren oder auszuschließen
Gemeinschaftlich
wenn mindestens zwei Personen durch einverständliches aktives Handeln am TO zusammenwirken
Beibringen
wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann