Definitionen Flashcards
(22 cards)
Fällige Leistung
Der Schuldner trifft die Pflicht, die Leistung genau jetzt zu erbringen (je nach Vereinbarung oder nach § 271 BGB)
Durchsetzbare Leistung
Keine rechtshemmenden Einwendungen gegen den Anspruch auf die zu erbringende Leistung
Erheblichkeit
Ein Mangel ist erheblich, wenn die Reparaturkosten ab 5% vom Kaufpreis betragen.
Der Mangel ist erheblich, wenn er nur unter hohem Kaustenaufwand behebbar ist
Rücktritt/Minderung durchsetzbar (als Gestaltungsrecht)
Die Minderung/der Rücktritt kann als Gestaltungsrecht nicht verjähren. Sie sind jedoch unwirksam, wenn der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt ist. § 438, 218
Adäquanztheorie
Unmittelbarer, ursächlicher Zusammenhang zwischen […] und […] nach allgemeiner Lebenserfahrung und genereller Wahrscheinlichkeit
Unbehebbarer Sachmangel
Es muss unmöglich sein, den Mangel durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beheben
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Leben”
Die Vernichtung der physischen Existenz
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Körper”
Nicht unerhebliche Beeinträchtigung des physischen, körperlichen Wohlbefindens
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Gesundheit”
Physische oder psychische Beeinträchtigung und die Erforderlichkeit eines Arztes
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Freiheit”
Die körperliche Fortbewegungsfreiheit
Sonstige Rechte
- Berechtigte Besitz §§ 854 ff. BGB
- allg. Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Schützt die unternehmerische Tätigkeit gegen betriebsbezogene externe Störungen (rechtswidrige Streiks, Verbreitung gewerbeschädigender Werteurteile)
Verletzungshandlung
Kann sowohl in einem Tun oder Unterlassen liegen
Tun
Jedes aktive Handeln, also jedes menschliche Tun, welches der Bewusstseinskontrolle und der Willenslenkung unterliegt, also beherrschbar ist
Unterlassen
Liegt vor, wenn es eine Rechtspflicht zum Handeln gibt
Sorgfaltsverletzung
Der Geschädigte hat die Sorgfalt außer Acht gelassen, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor Schäden zu bewahren
Zurrechnungsfähigkeit
Die Sorgfaltsverletzung geschieht im Zusammenhang mit vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln, Weswegen die Zurechnungsfähigkeit vorausgesetzt wird
Verrichtungsgehilfe
Ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist. Er ist also weisunsgebunden und nach der Rechtsprechung des BGH sozial abhängig
Erfüllungsgehilfe
Ist, wer nach dem tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird
Handeln in Ausführung der Verrichtung
Nicht bei Gelegenheit - unmittelbarer, innerer Zusammenhang zwischen der dem Verrichtungsgehilfen ausgetragenen Tätigkeit und der schädigenden Handlung
Exculpationsmöglichkeit des Geschäftsherrn
- wenn er nachweist, bei der Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt be(ob)achtet hat
- wenn der Schaden selbst bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre
Sexuelle Selbstbestimmung
Sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut bedeutet, dass jeder das Recht hat, über seine Sexualität frei zu bestimmen und vor Übergriffen oder Sexualdelikten Schutz zu finden