Definitionen Flashcards

(29 cards)

1
Q

Einigung

A

Vorliegen zweier übereinstimmender, aufeinander bezogener Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Angebot

A

Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die jemand einem anderen in verbindlicher und annahmefähiger Weise den Abschluss eines Vertrages vorschlägt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Annahme

A

Eine Annahme ist die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Abgabe

A

Willentliches Inverkehrbringen in Richtung Empfängers , sodass mit dem Zugang der Willenserklärung ohne weiteres Zutun gerechnet werden darf.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Zugang

A

Wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Empfangsbote

A

Person die als geeignet und ermächtig anzusehen ist, eine Willenserklärung entgegen zu nehmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Anfechtungserklärung

A

Formfreie empfangsbedürftige Willenserklärung, die erkennen lässt, dass die Partei das Geschäft wegen einer Willensmangels nicht gelten lassen will.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Irrtum

A

Unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Schaden

A

Jede negative Gestaltung der Vermögenslage.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Vertrauensschaden

A

Schaden den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Täuschung

A

Das bewusste erregen eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Arglist

A

Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der Willenserklärung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Unmöglichkeit

A

Dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Bringschuld

A

Auswahl der Ware nach mittlerer Art und Güte, Transport zum Wohnort des Gläubigen, tatsächliches Anbieten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Gläubigerverzug

A

Liegt vor wenn der Schuldiger dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird.

17
Q

Sachmangel

A

Sachmangel liegt bei negativer Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vor.

18
Q

Eigentumsverletzung

A

Eigentumsverletzung ist die Einwirkung auf eine Sache, die den Eigentümer daran hindern, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, insb. Substanzerhaltung.

19
Q

Irrtum

A

Unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem.

20
Q

Schaden

A

Jede negative Gestaltung der Vermögenslage.

21
Q

Vertrauensschaden

A

Schaden den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.

22
Q

Täuschung

A

Das bewusste erregen eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen.

23
Q

Arglist

A

Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der Willenserklärung.

24
Q

Unmöglichkeit

A

Dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs.

25
Bringschuld
Auswahl der Ware nach mittlerer Art und Güte, Transport zum Wohnort des Gläubigen, tatsächliches Anbieten.
26
Gläubigerverzug
Liegt vor wenn der Schuldiger dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.
27
Erfüllungsgehilfe
Derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
28
Sachmangel
Sachmangel liegt bei negativer Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vor.
29
Eigentumsverletzung
Eigentumsverletzung ist die Einwirkung auf eine Sache, die den Eigentümer daran hindern, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, insb. Substanzerhaltung.