Definitionen Flashcards

(44 cards)

1
Q

Einigung

A

Vorliegen zweier übereinstimmender, aufeinander bezogener Willenserklärungen, Angebot und Annahme

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2
Q

Angebot

A

empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die jemand einem anderen in verbindlicher und annahmefähiger Weise den Abschluss eines Vertrages vorschlägt, welche die essentalia negotii enthält und durch bloße Zustimmung („ja“) zustande kommen kann

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3
Q

Bestandteile einer Willenserklärung:

A

äußerer Erklärungstatbestand und innerer Erklärungstatbestand

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4
Q

Annahme

A

die auf den Abschluss eines konkreten Vertrages gerichtete und in Bezug auf ein bestimmtes Angebot abgegebene Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt.

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5
Q

Äußerer Erklärungstatbestand

A

wenn sich das Verhalten des Erklärenden für den objektiven Beobachter als die Äußerung eines Rechtsfolgewillens darstellt

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6
Q

Innerer Erklärungstatbestand

A

Drei Bestandteile: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille

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7
Q

Erklärungsbewusstsein

A

Wille, durch eigenes Verhalten eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben

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8
Q

Willenserklärung

A

private Willensäußerung, die auf das Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Jede Willenserklärung besteht aus einem objektiven (äußeren) und einem subjektiven (inneren) Tatbestand

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9
Q

fehlender Handlungswille

A

im Zustand der Bewusstlosigkeit, in Hypnose, bei Reflexbewegungen oder unmittelbarer körperlicher Gewalt

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10
Q

Folgen fehlenden Erklärungsbewusstseins

A

Willenstheorie (118) und Erklärungstheorie (119)

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11
Q

Verantwortungsprinzip bzw. sog. „Erklärungsfahrlässigkeit

A

Erklärende bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als Willenserklärung zu deuten ist
Voraussetzung für Erklärungstheorie

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12
Q

essentialia negotii

A

Vertragsinhalte beim Angebot = Vertragsparteien und der Verkaufspreis

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13
Q

fehlender Rechtbindungswille

A

Paragraph 133,157 :

  1. tatsächlich Erklärte
  2. wirklicher Wille
  3. Schutzwürdigkeit des Partners
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14
Q

invitatio ad offerendum

A

bloße Einladung zum Kauf, neues Angebot (gemäß Paragraph 133,157 )

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15
Q

Annahme

A

aa. Vorliegen einer Willenserklärung

bb. Wirksamkeit (Abgabe + rechtzeitiger Zugang)

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16
Q

Abgabe

A

willentliches Inverkehrbringen, so dass Zugang der WE ohne weiteres Zutun eintreten kann

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17
Q

Empfangsbote

A

Person die als geeignet und ermächtigt anzusehen ist, eine Willenserklärung entgegen zu nehmen

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18
Q

Erklärungsbote

A

Mittelsperson des Erklärenden

19
Q

Zugang

A

erfolgt, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme ihres Inhalts zu rechnen ist

20
Q

Nichtigkeit der Anfechtung (142,1)

A
  1. Anfechtungserklärung (143 ,1)
  2. Anfechtungsgrund(119,123)
  3. Einhaltung der Anfechtungsfrist(121,1)
21
Q

Anfechtungserklärung

A

Formfreie empfangsbedürftige Willenserklärung, die erkennen lässt, dass die Partei das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen will

22
Q

Irrtum

A

unbewusstes Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem

23
Q

unverzüglich

A

ohne schuldhaftes Zögern

24
Q

Schaden

A

jede negative Gestaltung der Vermögenslage

Konkret richtet sich die Anspruchshöhe nach der Differenz zwischen dem Wert und dem vereinbarten Kaufpreis.

25
Vertrauensschaden
Schaden, den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärungen vertraut (sog. negatives Interesse)
26
Täuschung
das bewusste Erregen eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen
27
Arglist
Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der WE; ausreichend ist sog. Eventualvorsatz, d.h. Täuschender nimmt den Irrtum des Getäuschten billigend in Kauf
28
Anfechtungsgrund (123 Abs 1, Alt 1)
1. Täuschung(aktiv oder durch schweigen (242)) 2. Widerrechtlichkeit 3. Arglist 4. Kausalität Täuschung/Abgabe der Willenserklärung
29
Kausalität
Ursächlichkeit Eine Täuschung ist dann ursächlich für die Willenserklärung des Getäuschten, wenn dessen Erklärung ohne die Täuschung nicht, nicht mit dem Inhalt oder nicht zu der Zeit abgegeben worden wäre.
30
Stellvertretungsrecht Voraussetzung
1. Eigene Willenserklärung des Vertretenen 2. Vertretung gemäß 164 abs 1 - eigene We vom Vertreter - in fremden Namen - mit Vertretungsmacht 1. rechtsgeschäfliche Vertretung(167) 2. Rechtssscheinvollmacht ( erst Duldungsvollmacht dann Anscheinsvollmacht)
31
Duldungsvollmacht
setzt voraus, dass der Vertretene das Verhalten des für ihn Handelnden kennt und nicht hiergegen einschreitet, obwohl ihm das möglich wäre. Er duldet das Verhalten des Handelnden (hierbei reicht auch erstmaliges Handeln des vollmachtlosen Vertreters).
32
Anscheinsvollmacht
gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können (ein erstmaliges Handeln des vollmachtlosen Vertreters reicht in diesem Fall regelmäßig nicht aus) und ein Dritter auf die tatsächliche Bevollmächtigung vertraut und auch vertrauen darf.
33
Folgen Anscheinsvollmacht
1. Anspruch auf Schadensersatz | 2. nach h.M. Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags (170 + 173)
34
Schadensersatz
1. 280 1, 241 2, 631 --> Werkvertrag 1. wirksames Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Kausaler Schaden 5. Rechtsfolge ( Grundsatz Naturalrestitution 249 sonst 251) 2. 823 abs 1 --> 1. Rechtsgutverletzung 2. Verletzungshandlung 3. Ergebnis 3. 831. 1 1. Verrichtungsgehilfe 2. Verletzungshandlung des 1. 3. in ausübung der verrichtung 4. expulkation
35
Erfüllungsgehilfe
278 =derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird
36
Verrichtungsgehilfe
831 = derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse weisungsabhängig tätig wird
37
Unmöglichkeit
dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs
38
Gattungsschuld
d.h. keine bestimmte Sache, sondern nach Typ bzw. Merkmal bestimmbare Sache mittlerer Art und Güte, § 243 Abs. 1 BGB Beschaffungspflicht des Schuldners, bis die zu beschaffende Leistung vollständig verbraucht ist Beschränkung der Beschaffungspflicht bei Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld, § 243 Abs. 2 BGB
39
Bringschuld
Auswahl der Ware nach mittlerer Art und Güte, Transport zum Wohnort des Gläubigers, tatsächliches Anbieten
40
Synallagma (Gegenseitigkeitsverhältnis) Leistung – Gegenleistung
(Gegenseitigkeitsverhältnis) | Leistung – Gegenleistung
41
Gläubigerverzug
iegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen (293ff)
42
Anspruch nicht untergegangen Lieferung
Unmöglichkeit a) Inhalt der Leistung b) Dauerhaftes Leistungshindernis aa. Konkretisierung bb. Dauerhaftes Lestungshindernis
43
Anspruch nicht untergegangen Zahlung
1. Grundsatz: Befreiung von der Gegenleistungspflicht bei Wegfall der Leistungspflicht a) Wirksamer gegenseitiger Vertrag b) Synallagma (Gegenseitigkeitsverhältnis) c) Leistungsbefreiung des Schuldners (275 a ) 2. Ausnahme: kein Wegfall der Leistungspflicht nach 326 abs 2 s1 alt 1 a) Gläubigerverzug 293ff) b) kein vertretenmüssen des Schuldners (300 1 haftungserleichterung)
44
Anspruch auf Zahlung "ohne" Leistung
AGL 285 1. Wirksames Schuldverhötlnis 2. Leistungsbefreiung nach 275 3. Surrogat 3. 1 Ersatzleistung 3. 2 Ursächlichkeit Anspruch durchsetzbar: 1. Einrede des nichterfüllten Vertrag 320 abs 1 s 1 1. Anspruch entstanden 2. Wegfall der Leistungsplicht gem 326 1,1 2. Geltendmachung der Einrede