Defis Flashcards

1
Q

Kriminalistik

A
Die Kriminalistil ist die Wissenschaft von den
- strategischen
- taktischen und
- technischen Mitteln u. Methoden
zur
- Aufdeckung
- Aufklärzng/Untersuchung u.
- Verhütung von Straftaten.
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2
Q

Kriminalität

A

Ist die Summe aller Straftaten, definiert

  • in Bezug auf einen Zeitraum
  • einen geografisch abgegrenzten Raum
  • zugeschrieben bestimmten Bevölkerungsgruppen oder
  • geordnet nach Delikten u. Deliktsgruppen.
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3
Q

Verbrechen im kriminalistischen Sinne

A

Umfasst alle mit einer Kriminalstrafe bedrohten rechtswidrigen Taten, also Verbrechen u. Vergehen.

(Verbrechen im jur. Sinne unterscheidet in Verbrechen u. Vergehen!)

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4
Q

Tatverdächtiger

A

ist derjenige, bei dem zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass dieser als Täter o. Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt.

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5
Q

Alibi

A

die nachgewiesene Anwesenheit einer kriminalistisch interessierenden Person zu einer kriminalistisch interessierenden Zeit an einem anderen als dem kriminalistisch interessierenden Ort.

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6
Q

Strafanzeige

A

Die Strafanzeige ist

  • die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes,
  • die Mitteilung des Verdachts eines solchen,
  • die Beschuldigung einer bestimmten Person

an die in der StPO genannten Strafverfolgungsbehörden

a) Staatsanwaltschaft
b) Polizei
c) Amtsgericht.

(Strafanzeige ebenfalls das Ergebnis der durch die Strafvervollgungsbehörde von amts wegen vorgenommen Prüfung eines Verdachts auf Strafbarkeit eines Sachverhaltes und/oder Täterschaft einer Person) > Anzeige von amts wegen

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7
Q

Wann besteht der Verdacht einer Straftat?

A

Ein Verdacht liegt vor, wenn bei vernünftiger Betrachtung von Sachverhalten die begründete Annahme entsteht, dass ein kriminalistisch relevantes Ereignis vorliegt.

(wenn etwas von der Normalität abweicht, durch Tatsachen begründete Annahmen

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8
Q

Was ist eine krim.Version?

A
  • auf Tatsachen begründete, hypothetische, variantenhafte Annahme in Bezug auf ein noch nicht geklärtes kriminalistisch relevantes Ereignis.

> basiert auf den gesicherten Erkenntnissen zum Sachverhalt
Ausgangspunkt für Gewinnung neuer Erkenntnisse bzw. erschließen neuer Wege zum Erkenntnisgewinn
ist eine Zwischenstufe der Beweisführung

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9
Q

TO im krim. Sinne

A

ist der Ort an dem sich das kriminalistisch u. strafrechtlich bedeutsame Geschehen ereignet hat. Es wird tatsächlich in den TO im engeren Sinne (i.e.S.) u. dem TO im weiteren Sinn (i.w.S.)

TO i.e.S. = hier Tat unmittelbar ereignet u. Veränderungen in der Außenwelt hinterlassen hat

TO i.w.S. = alle übrigen Handlungen des Täters, soweit nicht strafbar auch Vor- u. Nachtatphase (wenn strafbar dann TO i.e.S.)

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