Einführung Flashcards

(58 cards)

1
Q

AGB - wieso gelten sie?

Geltungsgründe von AGB

A

Gesetz (selten) Handelsbrauch (selten) Vereinbarung (Regelfall)

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2
Q

AGB - wieso gelten sie?

Hinweise auf AGB in Rechnungen bzw. Lieferscheinen?

A

idR nicht wirksam

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3
Q

AGB

Einbeziehungskontrolle?
Sind diese wirksam vereinbart worden?

Erster Punkt?

A

Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme (Sprache)

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4
Q

AGB

Einbeziehungskontrolle?
Sind diese wirksam vereinbart worden?

Zweiter Punkt?

A

Relevant für Webshops

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5
Q

AGB

Einbeziehungskontrolle?
Sind diese wirksam vereinbart worden?

Dritter Punkt?

A

Speicherbarkeit und Abrufbarkeit von AGB (§ 11 ECG)

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6
Q

Verträge unter Verwendung von AGB

Geltungskontrolle (§ 864a ABGB)

A

Ungewöhnlicher Inhalt?

Nachteilig?

Brauchte man nicht damit zu rechnen?

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7
Q

Verträge unter Verwendung von AGB

Inhaltskontrolle (§ 879 ABGB und KSchG)

A

Gröbliche Benachteilung?

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8
Q

Verträge unter Verwendung von AGB

Wie werden Vertragsformblätter und vorgefertigte Standardverträge behandelt?

A

Werden wie AGB behandelt und geprüft

  • Äußere Form oder Bezeichnung spielt als Einstufung als AGB keine Rolle
  • Kann sich auch nur auf Teile eines Vertrages beziehen
  • Wurden Bedingungen ausgehandelt?
  • Restgültigkeit von Bestimmungen, geltungserhaltende Reduktion
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9
Q

Battle of Forms?

A

Kampf der AGB

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10
Q

Battle of Forms

Abweichende Bestellungen sind was?

A

Annahmebedürftige Gegenangebote

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11
Q

Battle of Forms

Was enhalten of Angebote/Bestellungen?

A

Abwehrklauseln

  • “Nur meine AGB sollte gelten”: Oft wirkungslos
  • Letztes Wort (Angebot) zählt
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12
Q

Battle of Forms

Vertragsabschluss? Korrespondierende Willenserklärungen?

A
  • Mit welchem Inhalt?
  • Kein Vertrag?
  • Restwirksamkeit ohne umstrittene Klauseln?
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13
Q

Battle of Forms

Leistung wird nun erbracht, es kommt zum Streit über kleinere Aspekte!

A
  • Leistungsaustausch prinzipiell gewollt von beiden Parteien
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14
Q

Battle of Forms

Leistung wird nun erbracht, es kommt zum Streit über kleinere Aspekte!

Regelungsbedürftige Lücke oder Unklarheit?

A
  • Füllung durch dispositives Recht
  • Interpretation
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15
Q

IT-Recht
Was ist das?

A

Kein fester Rechtsbegriff, Begriff wird für eine Sammelsurium an Regelungen im Zusammenhang mit der Nutzung von EDV/IT verwendent

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16
Q

IT-Recht

Regelungen

Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien

A
  • Urheberrecht
  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
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17
Q

IT-Recht

Regelungen

Vertragsrecht der Informationstechnologien

A
  • Hardware, Software: Rechtliche Gestaltung von Verträgen
  • IT-Projekte, Cloud-Services, Software as a Service
  • Schutzbestimmungen: Konsumenten, Arbeitnehmer
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18
Q

IT-Recht

Regelungen

Weitere Regelungen? Nenne 5

A
  • Regelungen für Telekommunikation
  • Datenschutzrecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Computerstrafrecht
  • eRechnung, eGeld und Steuerrecht
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19
Q

IT-Recht

Regelungen

eGovernment

A
  • Elektronische Aktenführung, Abwicklung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Prozesse und Abläufe
  • Rechtsinformationssysteme
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20
Q

EDV-Recht

Quellen

“Neu oder Alt”

A
  • Anpassung oder Interpretation bestehender Regelungen
  • Schaffung neuer Regelungen, rechtlicher Altbestand oft nicht ausreichend
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21
Q

EDV-Recht

Quellen

Nach Rechtsgebiet:

A
  • Öffentliches Recht ⇔ Privatrecht
  • Regelungen durch Privatpersonen im Rahmen der Privatautonomie
    • Domainrecht
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22
Q

EDV-Recht

Quellen

Hohe Zersplittung an Regelungen

A
  • Nationale Bestimmungen
  • EU-Vorgaben
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23
Q

EDV-Recht

Quellen

Hohe Zersplittung an Regelungen
Welche Arten von EU-Vorgaben?

A
  • Richtlinien
  • Vollharmonisierende Richtlinien (zB Fernabsatz) — ohne viel Spielraum
  • Verordnungen (Datenschutzgrundverordnung)
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24
Q

Privatautonomie

Was ist das?

A
  • Privatautonomie als wichtiger Bestandteil des Privatrechts
  • Recht von natürlichen und juristischen Personen zur Selbstgestaltung ihrer Rechtsverhältnisse
25
**Privatautonomie** **Vergleich öffentliches und privates Recht** Verhältnis
Öffentliches Recht: Staat und Normunterworfenen Privates Recht: Verhältnis zwischen Privaten
26
**Privatautonomie** **Vergleich öffentliches und privates Recht** Instrument
Öffentliches Recht: Hoheitsgewalt ("Imperium") Privates Recht: Verträge
27
**Privatautonomie** **Vergleich öffentliches und privates Recht** Instrument
Öffentliches Recht: Hoheitsgewalt ("Imperium") Privates Recht: Verträge
28
**Privatautonomie** **Vergleich öffentliches und privates Recht** Bindung
Öffentliches Recht: Legalitätsprinzip Privates Recht: Privatautonomie, ABGB
29
**Privatautonomie** **Vergleich öffentliches und privates Recht** Durchsetzung
Öffentliches Recht: Behörden, öffentliche Gerichte Privates Recht: Ordentliche (Zivil-) Gerichte
30
**Privatautonomie** **Vergleich öffentliches und privates Recht** Spielraum
Öffentliches Recht: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetzte ausgeübt werden" → Zwingendes Recht Privates Recht: "Was nicht veboten ist, ist erlaubt" → Dispositives Recht
31
Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetze - Auswahl
* Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) * Unternehmensgesetz (UGB) * Konsumentenschutzgesetz (KSchG) * E-Commerce Gesetz (ECG) * Urheberrechtsgesetz (UrhG) * Telekommunikationsgesetz (TKG) * Strafgesetzbuch (StGB)
32
**Privatautonomie** Verträge bringen Einschränkungen mit sich
* Freiwillig eingegangen * Durchsetzbar
33
**Privatautonomie** 4 Freiheiten der Privatautonomie
* Abschlussfreiheit * Inhalts,- Gestaltungsfreiheit * Formfreiheit * Beendigungsfreiheit
34
**Privatautonomie** Inhalts,- Gestaltungsfreiheit Was für Standard-Vertragstypen?
* Kaufvertrag * Darlehenvertrag * Mietvertrag * Dienstvertrag * Werkvertrag Privatrechtliche Vertragsschablonen: AGB!
35
**Privatautonomie** Inhalts,- Gestaltungsfreiheit
Gesetzgeber stellt Vertragstypen als dispositives Recht zur Auswahl Dienen als Vertragsschablonen und "Auffangnetz"
36
**Privatautonomie** Inhalts,- Gestaltungsfreiheit Neue Vertragstypen
* Leasingvertrag * Franchisevertrag * Factoringvertrag * Lizenzvertrag * Know-How-Vertrag
37
**Privatautonomie** Abschlussfreiheit
Jeder kann sich aussuchen mit wem er einen Vertrag abschließt
38
**Privatautonomie** Abschlussfreiheit Auf was ist zu achten?
* Diskriminierung * Kontrahierungszwang
39
**Privatautonomie** Inhalts,- Gestaltungsfreiheit Einschränkungen
* Schutzbestimmungen iZm Arbeitnehmer, Mutterschutz, Konsumenten * § 879 ABGB: Sittenwidrigkeit * Rechtlich und faktisch Unmögliches * Sachenrecht, Familienrecht, auch Urheberecht
40
**Privatautonomie** Abschlussfreiheit Kontrahierungszwang
* Güter der Daseinsvorsorge * Strom * Wasser * öffentlicher Vekehr, ... * kann auch bestimmte Inhalte eines Vertrages betreffen (Kfz-Versicherungen)
41
**Privatautonomie** Formfreiheit
* mündlich * schriftlich * per E-Mail, SMS
42
**Privatautonomie** Formfreiheit Ausnahmen
Schriftlichkeit oder in Form von Notariatsakt
43
**Privatautonomie** Beendigungsfreiheit
Freiheit, einen Vertrag beendigen zu können oft mit Fristen zum Schutz von Mietern, Arbeitnehmern, Lehrlingen
44
**Privatautonomie** Schriftlichkeit
Schriftlichkeit = Unterschriftlichkeit
45
**Privatautonomie** Notariatsakt
"Vertrag wird vor Notar abgeschlossen, der ihn laut vorliest" Beispiele * Ehepakte * Schenkungen ohne wirkliche Übergabe * In der Praxis wichtig: Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH und ​Übertragung von GmbH-Anteilen (Änderung der Formvorschrift oft diskutiert) * Notariatsaktpflicht gilt auch für Vorverträge oder Optionen dazu
46
**Privatautonomie** Schriftlichkeit 3 Möglichkeiten
* Eigenhändige Unterschrift auf Papier und Übermittlung in Papierform * Achtung kein Scan * Fax * Qualifizierte elektronische Signatur nach SigG * Sonderfall: Beglaubigte Unterschriften (Notar)
47
Vertragsabschluss ## Footnote Merkmale
* Einschränkung der persönlichen Freiheit / Rechtfertigung * Herbeiführung von Rechtsfolgen/Rechtswirkungen * Abschluss durch korrespondierende Wilenerklärungen * Angebot und Annahme
48
Vertragsabschluss ## Footnote Willenserklärungen
Äußerung, die auf den Eintritt von Rechtsfolgen gerichtet ist "ausdrücklich, konkludent" * Bindungswille, Rechtsfolgewille * Zugang
49
Vertragsabschluss ## Footnote Korrespondierende Willenserklärungen
Konsens \>\< Dissens Ausnahme: Realverträge
50
Vertragsabschluss ## Footnote Hauptleistungspflichten
Charakteristische Eckpunkte eines Vertrages
51
Vertragsabschluss ## Footnote Weitere Punkte
* Vertragstyp * Auslegung von Willenserklärungen * Elektronische Willenerklärungen * lediglich elektronische Übertragung * Bildung durch ein Computersystem (Agenten) * Boten/Stellvertreter (Geschäftsfähigkeit, Ermächtigung, Offenlegung)
52
**Herbeiführung von Rechtsfolgen** Willensbetätigung
* Keine konkrete Äußerung * Einem Tun wird Erklärungswert beigemessen * Kein Erklärungsempfänger „vorhanden“ * zB Zeitungskauf am Zeitungsständer * Außenwirkung notwendig!
53
**Herbeiführung von Rechtsfolgen** Willenserklärung
* In aller Regel empfangsbedürftig * Willensäußerung * Auf Rechtsfolgen gerichtet
54
**Herbeiführung von Rechtsfolgen** Wissenserklärung
Nachricht über Tatsachen, eine schlichte Information, die aber Rechtsfolgen haben kann
55
**Herbeiführung von Rechtsfolgen** Willensmitteilung
Es wird ein Wille erklärt, Rechtsfolgen treten aber ohne Rechtsfolgewillen ein
56
**Herbeiführung von Rechtsfolgen** Realakt
* Bloß tatsächliches Verhalten löst Rechtsfolgen aus * Beispiel: Schaffen eines Werkes im Urheberrecht
57
AGB ## Footnote Was sind AGB und wozu?
* Vorformulierte Vertragschablonen * Vertragsmuster zum schnelleren Vertragsabschluss * Abwicklung von Massengeschäften * Einheitlichkeit von Verträgen und Rechtssicherheit * AGB können Beilage zu einem Vertrag sein, aber auch ein gewöhnlicher Vertrag * kann AGB darstellen * Wunsch, vom dispositiven Recht abzuweichen bzw. dieses zu ergänzen * Regelung von nicht vertypisierten Vertragsarten * Leasing, Franchise * in der IT: Softwarelizenzverträge und SLA oft als AGB * AGB von Facebook, Google usw. * Sehr oft: Einseitig von einer Partei vorgegeben
58
AGB ## Footnote Beispiele
* Hausordnungen für Mieter, Beförderungsbedingungen, Verkaufsbedingungen * ÖNORMEN (von Dritten vorgegebene „neutrale“ AGB) * AVB-IT der Republik Österreich