Einführung in das deutsche und französische öffentliche Recht Flashcards

(119 cards)

1
Q
  1. Was ist der Unterschied zwischen Öffentlichem Recht und Privatem Recht?
A

Privatrecht:

  • regelt das Verhältnis zwischen Bürgern
  • BGB, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wertpapierrecht
  • ordentliche Gerichte

Öffentliches Recht:

  • wendet sich an Staat als Träger hoheitlicher Gewalt
  • betrifft Subjektionsverhältnis (Bürger ist Staat untergeordnet)
  • Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Prozessordnungen
  • Verwaltungsgerichte
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2
Q

Was ist der Unterschied zwischen Staatsrecht und Verfassungsrecht?

A
  • Verfassungsrecht: was in Verfassung steht

- Staatsrecht: Verfassung + Normen mit engem Bezug zur Verfassung, z.B. Wahlrecht/ Wahlgesetz

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3
Q

Was sind die Merkmale des Staatsbegriffs nach Georg Jellinek?

A
  • Georg Jellinek, 1900
  • Staat = Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt
  • Staatsgewalt hält Gebiet und Volk zusammen
  • Drei-Elemente-Lehre

heute: nicht mehr aktuell, Jellinek beschreibt den souveränen Nationalstaat –> hat an Bedeutung verloren, bzw. weniger souverän
- -> J. fragt nicht nach Legitimation

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4
Q

Wie ist der Staat als juristische Person definiert?

A
  • Staat als Vielzahl von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Rechte und Pflichten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

–> positivistische Definition des Staates

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5
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Anstalt und einer Körperschaft?

A
- sind beides juristische Personen des Öffentlichen Rechts
Körperschaften: 
- demokratisch organisiert
Anstalten:
- Personal hat keine Mitwirkungsrechte 
xxxxxxxx
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6
Q

Was der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen?

A
  • natürlich: soz. “Privatpersonen”
  • juristisch: sind genauso handlungsfähig wie natürliche Personen;
    » juristische Personen des Privatrechts
    » juristische Personen des Öffentlichen Rechts
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7
Q

Was versteht man unter der gestuften Staatlichkeit in der Europäischen Union?

A
  • geteilte Souveränität
  • kein geschlossener Nationalstaat
  • Mitgliedstaaten geben Kompetenzen und Souveränität an EU ab
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8
Q

Was ist die offizielle Doktrin in Bezug auf EU (Bundesstaat ja, nein)?

A
  • Staatenverbund mit Vergemeinschaftung

- läuft auf bundesstaatliche Ordnung hin

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9
Q

Welche Bedeutung hat die Verfassung?

A
  • Grundlage des Verfassungsstaates westlicher Prägung
  • seit 2. Hälfte 18. Jhd. entwickelt
  • Grundlage: Montesquieu, Rousseau, Encyclopedisten Diderot + D’Alembert
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10
Q

Kurze Verfassungsgeschichte Deutschland

A

1794 preußisches allgemeines Landrecht
1818/19 Verfassungen von Bayern, Württemberg & Baden
1830/31 zweite Verfassungswelle
1848/49 Paulskirchenverfassung (FFM) –> trat nicht in Kraft
1871 Verfassung des deutschen Kaiserreichs
1919 Weimarer Verfassung
1949 Grundgesetz für die BRD

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11
Q

Kurze Verfassungsgeschichte Frankreichs

A

1789 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
1791 erste Revolutionsverfassung
1814 charte constitutionnelle
1830 Änderungen der charte constitutionnelle
1848 Präsidialverfassung
1875 & 1884 lois constitutionnelles
1946 IV Republik
1958 V Republik –> semipräsidentielle Demokratie

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12
Q

Woraus entstand das Bedürfnis nach einer Verfassung?

A
  • herschaftsbeschränkend und

xxxxxx

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13
Q

Was besagt der Stufenbau der Rechtsordnung?

A
  • Verfassung ist ranghöchste Norm
  • alle staatlichen Normen müssen nach Verfahren der Normenerzeugung in Verfassung zustande gekommen sein
  • dürfen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widersprechen
D: GG 79.3 Ewigkeitsklausel
Grundgesetz
Parlamentsgesetze
Rechtsverordnungen (GG 80)
--> Vorrang der Verfassung GG 20.3
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14
Q

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

A

1 Verwaltungsgerichte
2 Oberverwaltugnsgerichte
3 Bundesverwaltungsgericht

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15
Q

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Frankreich

A

1 tribunal administratif
2 regionales Verwaltungsgericht (???)
3 Conseil d’État

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16
Q

Rechtsschutzorgane in F und D

A

F: Conseil d’État oberstes Rechtsschutzorgan, hat auch Beratungsfunktion, oberstes Verwaltungsgericht
D: Verwaltungsgerichte, verschiedene Instanzen, Bundesverfassungsgericht

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17
Q

Was sind die Folgen eines Rechtsschutzanspruchs?

A
  • hinreichende finanzielle Ausgestaltung der rechtsprechenden Gewalt –> funktionsgerechtes, möglichst lückenloses und effizientes Rechtsschutzsystem
  • Ausgestaltung des Prozessrechts: Zugang zu Gericht, keine überlange Vefahrensdauer, Verfahrenskosten nicht zu hoch
  • vorläufiger Rechtsschutz
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18
Q

Wie ist die Rechtssprechung in Bund und Länder geteilt in Deutschland und Frankreich?

A

Deutschland:

  1. Instanz Ländersache; Landesgerichte, Richter werden nach Landesrecht gewählt, Landesstaatsgesetze
  2. Instanz, oberste Gerichte: Bundesgerichte, um Bundesrecht in gleicher Weise auszulegen

Frankreich:
- alle Gerichte sind Gerichte der französischen Republik, keine Differenzierung zwischen föderaler und zentralstaatlicher Ebene

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19
Q

Was heißt Positivismus?

A
  • dass ein Gesetz etwas regelt (z.B. die Verfassung) und diese von Juristen akzeptiert werden muss
  • Festhalten an dem, was Gesetzgeber/ Verfassung regelt
  • reiner Positivismus kann sogar zu Unrechtsstaat führen
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20
Q

Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es für das Individuum in Deutschland?

A
  1. Rechtsschutz wenn Gesetze nicht richtig vollzogen werden, Verwaltung kann gezwungen werden, Gesetze zu beachten
  2. GG 17 Petitionsrecht –> fragen ob gesetzliche Regelung sinnvoll ist
  3. sich an Wahlkreisabgeordneten wenden –> kleine Anfrage im Landtag

in F: Ombudsmänner, Fragen/ Fragestunden

–> Rückkopplung des unzufriedenen Bürgers mit Regierung/ Parlament

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21
Q

Welche Kontrollmöglichkeiten hat das Parlament gegenüber der Regierung?

A
  • Abwahl der Regierung, z.B. konstruktives Misstrauensvotum
  • Untersuchungsausschuss
  • Fragestunde, kleine Anfrage
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22
Q

Was ist ein Personalplebiszit und was ist ein Realplebistiz?

A
  • Plebiszit = Volksabstimmung
  • Personalplebiszit: Persönlichkeitswahl
  • Realplebiszit: Entscheidung des Volkes über politisches Programm –> Parteien müssen pol. Programm vor Wahlen öffentlich machen
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23
Q

Welche Partizipationsmöglichkeiten des Bürgers gibt es in der parlamentarischen Demokratie?

A
  • Partizipation an Verwaltungsentscheidungen: Bürger muss vor Entscheidung angehört werden
  • z.B. Erörterungstermin im Planungsverfahren
  • -> führt zu Akzeptanz und Legitimation der Entscheidung
  • democratie de proximitié, Nachbarschaftsdemokratie
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24
Q

Warum ist es sinnvoll, dass die nationalen Regierungen in Europafragen die Stellungnahme ihrer nationalen Parlamente nicht berücksichtigen müssen, sondern sie nur anhören müssen?

A
  • sonst auf EU-Ebene keine Entscheidungen fällbar
  • alle nationalen Parlamente hätten Veto-Recht
  • man braucht viel Flexibilität um Kompromisse zu finden
  • trotzdem kein Legitimationsdefizit, weil Legitimation über EP vorhanden
  • -> trotzdem EU nicht auf dem Weg zum Bundesstaat
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25
Was ist der Congrès du Parlement francais?
Assemblée Nationale und Sénat zusammen - nur in Ausnahmefällen - z.B. Verfassungsänderung, Ansprachen des Staatspräsidenten, Abstimmung über Aufnahme eines neuen Mitglieds in EU - (entspricht Bundesversammlung)
26
Was versteht man unter loi organique?
- Verfassung als besonderer Typ von loi organique - haben verfassungsrechtlichen Charakter - Gesetze die Organisation der administrativen Mächte (pouvoirs administratives) betreffen
27
Was ist der Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Normenkontrolle?
- abstrakt: unabhängig von einem Prozess, kein Antragsgegner | - konkret: mit konkretem Prozess
28
Was sind die Vor- und Nachteile einer a priori Normenkontrolle?
- Vorteil: man weiß dann schon vorher ob es verfassungsgemäß ist oder nicht - Nachteil: man kennt Umsetzung noch nicht, erst bei Umsetzung zeigen sich manchmal die verfassungsrechtlichen Probleme
29
was ist der Unterschied zwischen sozialen und liberalen Grundrechten?
liberale: zielen auf autonome Entfaltung, Abwehr von Angriffen soziale: staatliche Gewährleistungen
30
Was ist der Unterschied zwischen subjektiven und objektiven Rechten?
subjektiv: rechtliche Gewährleistung, etw. zu tun (z.B. Freiheitsrecht der Meinungsfreiheit) objektiv: allgemeinverbindliche, generelle Norm, schauen auf Organisation des Staates, z.B. Normen von der Gesetzgebung
31
Was sind die drei Hauptfunktionen der Grundrechte?
1. Abwehr von staatlichen Eingriffen 2. demokratische politische Teilhabe 3. soziale Leistungen/ soziale Teilhabe neu dazugekommen (GG): Schutzfunktion
32
Was ist eine Superrevisionsinstanz?
- eine Instanz, die die korrekte Auslegung eines einfachen Gesetzes überprüft - das Verfassungsgericht überprüft nur, ob beim Urteil die Grundrechte (bzw. Verfassung) beachtet wurden - in USA: Einheitsmodell, beide Funktionen beim Supreme Court - in D&F: Trennungsmodell
33
Was versteht man unter einem Vorlageverfahren?
- Aussetzung eines gerichtlichen Verfahrens + konkrete Normenkontrolle - wenn Gericht entscheidende Norm (von LT oder BT beschlossen) für verfassungswidrig hält
34
Was sind die wichtigsten Ideen der Rouesseau'schen Theorie?
- 1792: Du contrat social --> Idee der Volkssouveränität - Verfassung = politisch-rechtliche Grundordnung einer Nation - beruht auf verfassungsgebenden Gewalt des Volkes - volonté général hat immer das Richtige zum Inhalt (Parteien sind einseitig --> unerwünscht)
35
Was sind die wichtigsten Ideen von Montesquieus Theorie?
- 1748: De l'esprit des lois --> Gewaltenteilung - Herrschaft der Gesetze, nicht der Menschen - Gesetze müssen so klar sein, dass Familienvater (in patriarchalischer Gesellschaft) sie versteht und sein Handeln danach ausrichten kann
36
Was sind die wichtigsten Aspekte der Verfassungsentwicklung in Frankreich und Deutschland?
- F: zentralstaatliche Republik (demokratischer Staat) - D: föderaler Bundesstaat (Rechtsstaat) - Anfang 19. Jhd. beide konstitutionelle Monarchie - F: ab Mitte 19. Jhd. republikanisches System - D: autoritäres Regime
37
Wann sind Gesetze/ Verordnungen nichtig?
- Parlamentsgesetze oder Rechtsverordnungen, die nicht in Einklang mit Grundgesetz sind - Nichtigkeit einer Rechtsnorm muss durch Verfahren festgestellt werden - Nichtigkeit von Parlamentsgesetzen wird von BVerfG festgestellt - Nichtigkeit von Verwaltungsverodnungen/ Satzung kann von jedem Gericht festgestellt werden - Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit Europarecht kann nur durch EuGH festgestellt werden
38
Was versteht man unter dem Anwendungsvorrang?
- EUV und AEUV (Unionsrecht) haben Anwendungsvorrang vor jeglichem Recht der Mitgliedsstaaten der EU - bei Kollision wird nationales Recht nicht nichtig, sondern nicht angewendet (- wenn EU-Norm abgeschafft wird, gilt wieder nationales Recht)
39
Wie ist der Bestand des Verfassungsrechts in Deutschland und Frankreich garantiert?
- seit 1949 > 60 Änderungen des GG - GG 79.1 + 2 Voraussetzungen für Änderungen des GG - GG 79.3 nicht geändert werden darf: bundesstaatliche Ordnung, Mitwirkung der Länder bei Gesetzgebung, Grundsätze in GG 1 und GG 20 (Verfassungskern --> dagegen darf auch Unionsrecht nicht sprechen) - F: Verfassungsänderungen durch Parlamentsmehrheit oder Referendum - nicht änderbar: demokratisch-republikanisches Prinzip - keine "Ewigkeitsklausel" wie in D
40
Wer ist die verfassungsgebende Instanz?
- bei Rousseau: Volk = einzig legitime Instanz --> Demokratieprinzip - man kann Referendum über Verfassungsvorschlag machen - oder Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung
41
Was sind die wichtigsten Aspekte der Entstehung des Grundgesetzes von 1949?
- knüpft an liberale Verfassung von 1848 (Paulskirchenverfassung) - Parlamentarischer Rat in Bonn --> Entsandte aus Landtagen der westlichen Bundesländer - Alliierte geben Richtlinie vor: Bundesstaat und Grundrechte! - Annahme durch Volksvertretungen der Länder (außer Bayern) - -> Legitimationsdefizit, weil keine Volksabstimmung und keine gewählte verfassungsgebende Versammlung, aber trotzdem hohe Akzeptanz
42
Was sind die wichtigsten Aspekte der Entstehung der französischen Verfassung der fünften Republik?
- semipräsidentielle Demokratie - Ziel war Stabilität (Kontext der Algerien-Krise) - Michel Debré & Charles de Gaulle - gegen Repräsentativverfassung/ dt. Parlamentarismus --> instabil, keine regierfähigen Mehrheiten möglich - Annahme durch Referendum, 2008 starke Modifikation
43
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit?
- rechtliches Band der Zugehörigkeit zwischen Individuum und Staat - daraus ergeben sich Rechten (Dt-GR) und Pflichten (Wehrpflicht) - Kommunalwahlrecht für Unionsbürger - Erwerb durch Geburt: ius soli/ ius sanguinis (D mit Optionsmodell) - Einbürgerung: Ermessen & Anspruch - Verlust: durch eigenen Antrag oder Verzicht; kein Entzug! --> GG 16.1 (Reaktion auf NS)
44
Was versteht man unter Unionsbürgerschaft?
- kommt zur nationalen Staatsangehörigkeit dazu, ersetzt sie nicht - wer Stag eines MS der EU hat - AEUV 20 ff. - mehr Rechte: allg. Aufenthaltsrecht in EU; Freizügigkeit in ganz EU, Wahlrecht zum EP, Kommunalwahlrecht in ganz EU
45
Wie hat sich die rechtsstaatliche Idee in Deutschland und Frankreich entwickelt?
- Kant'sche Rechtsstaatdogmatik: praktische Konkordanz bei GR-Kollision, vernünftiger Ausgleich zwischen Freiheiten; beide Freiheitsbereiche sollen im höchstmöglichen Maß nebeneinander bestehen - vernünftige Ordnung eines Zusammenlebens in Freiheit - D: Freiheit wird durch Rechtssprechung verteilt (rationalistische Abwägung) - F: über Freiheit wird demokratisch entschieden (Gesetzgeber) - -> lange Zeit zentraler Unterschied, jetzt Annäherung
46
Wo findet sich das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz?
- GG 20.3 Legislative an verfassungsmäßige Ordnung gebunden, Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden - -> Herrschaft des Gesetzes - GG 28.1 Homogenitätsprinzip; Länderverfassungen müssen GG in Grundsätzen entsprechen - GG 23.1 Europaartikel --> EU Grundrechtsschutz, Union nur mit Rechtsstaatlichkeitsprinzip möglich
47
Was ist der Unterschied zwischen einem materiellen und einem formellen Rechtsstaat?
- formeller: durch Gesetze gebunden; "Gesetzesstaat", z.B. Bindung der Verwaltung an Gesetz; Gewaltenteilung - materiell: "Gerechtigkeitsstaat", inhaltliche Komponenten; Mindestmaß an Grundrechtsschutz und Demokratieprinzip --> demokratisch legitimierte Rechtssetzung begrenzt - F: seit 80er état de droit als Verfassungsprinzip, davor état légal (demokratisches Prinzip, was AN entscheidet, kann nicht verfassungswidrig sein) - Grundrechte in D GG großer Teil - in F in Präambel Verweis auf DDHC und Rep. IV - -> kein direkter Menschenwürdeschutz, aber indirekt durch Rechtssprechung
48
Was versteht man unter Gewaltenteilung und welche verschiedenen Typen gibt es?
- staatliche Regelungsgewalt in Funktionsbereiche aufteilen - horizontale: Gesetzgebung, Regierung&Verwaltung, Rechtssprechung --> GG 20.2 (Locke und Montesquieu) - vertikale: Verteilung von Zuständigkeiten auf Bund, Länder - organadäquate Funktionenteilung: wer kann Aufgabe am besten erfüllen, z.B. Regierung macht sachkundigen Gesetzesvorschlag, Parl. vermittelt demokratische Akzeptanz, Jud. legt aus Ziel: Staatsgewalt hemmen, Freiheit der Bürger schützen
49
In welchen Fällen kann die Gewaltenteilung durchbrochen werden?
- Einzelfallgesetze: gg. GG 19.1; aber in 14.3 notwendig, durch Einzelfälle greift Leg. in Ex./Jud. ein - Erlass von Rechtsverordnungen: Exekutive nimmt Legisativ-Aufgaben wahr - Richterrecht: durch Gesetzesauslegung und Prinzip gleiche Fälle-gleiche Lösung --> Auslegung verfestigt sich, Judikative wirkt in Bereich der Legislative
50
Inwiefern sind die vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtssprechung (Judikative) an Gesetz und Recht gebunden?
- Vorrang des Gesetzes: exek. Akte nichtt gg. Gesetz verstoßen oder vom Inhalt abweichen; Verwaltung keine Verwerfungskompetenz - Vorbehalt des Gesetzes: Eingriffe in GR bedürfen Ermächtigung - Wesentlichkeitstheorie (Parlamentsvorbehalt) - > Leistungsverwaltung - > Subventionen
51
Was versteht man unter Rechtssicherheit?
- Erkennbarkeit, Klarheit, Bestimmtheit, Widerspruchsfreiheit, Berechenbarkeit des Rechts - Ermächtigungen zu belastenden Verwaltungsakten müssen nachprüfbar, voraussehbar, berechenbar sein - Grund: Schutz gegen Eingriffe, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
52
Was versteht man unter Vertrauensschutz?
- Norm die heute gilt, wird auch später noch gelten - konstanter rechtlicher Rahmen für eigenverwantwortliche Gestaltung von Gegenwart und Zukunft - rückwirkende belastende Gesetze verboten - abwägen zwischen Vertrauen in Fortbestand des Rechts und Anpassungserfordernisse der Rechtsordnung
53
Was sind die drei Aufgaben der öffentlichen Sicherheit?
1. Verletzungen von Strafnormen verfolgen und verhindern 2. grundrechtliche Freiheit schützen 3. Funktionieren der staatlichen Institutionen gewährleisten - -> sind historisch entstanden
54
Was versteht man unter Rückwirkung und welche Typen gibt es?
- absolutes Rückwirkungsverbot im Strafrecht: GG 103.2 nulla poena sine lege; in anderen Rechtsbereichen ggf. möglich - unechte Rückwirkung: tatbestandliche Rückanknüpfung --> neue Norm, die auf gegenwärtige, begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte wirkt; grundsätzlich zulässig, abwägen zw. Vertrauensschutz und Veränderungsgründen, ggf. Übergangsregelung - echte Rückwirkung: Rückbewirkung von Rechtsfolgen; nachträglich belastend auf bereits abgeschlossene Sachverhalte; grundsätzlich unzulässig, aber Ausnahmen, wenn man mit belastender Regelung rechnen musste, Rechtslage unklar war, geringfügige Belastung oder zwingende Gründe öffentlichen Wohls --> in F waren nachträgliche belastende Eingriffe lange möglich, weil demokratisch legitimiert
55
Was versteht man unter Verhältnismäßigkeit?
- ergibt sich aus Rechtsstaatsprinzip und Grundrechten - in D: Wurzeln Ende 19. Jhd., in F in 30er Jahren entwickelt - von EuGH und EGMR übernommen - rechtliche Vernunft; eruieren, ob Regel/ Entscheidung sinnvoll - ob Eingriff und Nutzen un angemessenen Verhältnis Prüfungsschema: 1. Geeignetheit: fördert Maßnahme Ziel/ Zweck? 2. Erforderlichkeit: gibt es geringeren Eingriff? 3. Verhältnismäßigkeit i.e.S./ Proportionalität: Nutzen und Nachteile abwägen --> Kritik: Weichmacher der Rechtsordnung
56
Was versteht man unter der Rechtsschutzgarantie?
- Rechtsstaat muss auch Rechtsschutz bieten - Rechtsweg steht offen GG 19.4 "Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaats" (R. Thoma) - mit Verwaltungsgerichtsbarkeit durchsetzen, dass Verw. sich an Gesetze hält (V. darf Gesetze nicht auslegen) - vorläufiger Rechtsschutz: Verwaltungsakt aussetzen bis Entscheidung, sonst evtl. Prozess gewonnen, aber in der Sache nichts, weil Sache schon weg Instanzen: 1. Verwaltungsgerichte 2. Oberverwaltungsgerichte 3. Bundesverwaltungsgericht --> danach evtl. Bundesverfassungsgericht Instanzen in Frankreich: 1. tribunal administratif 2. cours administratives d'appel 3. conseil d'état
57
Was ist das Problem des Conseil d'État?
- EMRK: richterliche Unabhängigkeit = Voraussetzung - conseil d'état aber auch beratende Funktion -> wirkt an exekutiven Entscheidungen mit - im Zweifelsfall gleiche Person richtet Entscheidung, die sie selbst mitgetroffen hat - -> mittlerweile stärkere Trennung
58
Was versteht man unter dem Justizgewährleistungsanspruch?
- keine Selbsthilfe im Bürgerrecht - Rechtsschutz in Bürgerrecht auch durch Gerichte - Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts
59
Warum gibt es eine Begründungspflicht für staatliche Entscheidungen?
- Rationalität --> edukatorischer Effekt - Akzeptanz bei betroffenem Individuum - Kontrollierbarkeit --> evtl. vor Verwaltungsgericht ziehen - > Herleitung aus GG 20.3, GG 19.4, GG 20.1+2
60
Wie ist das rechtliche Gehör einzuordnen?
- jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht --> GG 103.1 - Element des rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens - Menschenwürde: Einzelner als Subjekt, nicht Objekt staatlichen Handelns
61
Was bedeutet Föderalismus?
- Staat an der Spitze, darunter Selbstverwaltungseinheiten | - D seit Entstehung des modernen Staats immer föderal/ bundesstaatliche Ordnung, außer DDR und 3. Reich
62
Was besagt die Theorie von Johannes Althusius?
- 1603: Politica Methodice Digesta - begründet Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip - stufenweise Vergemeinschaftung (consociatio) - Familie, Stände, Provinz , Staat --> schließen sich zusammen um gewisse Dinge gewährleisten zu können - Subsidiarität: Entscheidungen sollen bei der kleinstmöglichen Einheit getroffen werden - -> EU: Europa der Regionen
63
Was besagt die Theorie von Jean Bodin
- 16. Jhd. - Fürst: alleiniger und ausschließlicher Inhaber der Staatsgewalt --> zentralstaatliche Theorie - monarchisch-absolutistische Staatstheorie - aber keine Gewaltherrschaft, Fürst muss auf natürliche Freiheit der Untergebenen achten, aber keine INstanz kann ihn dazu zwingen - -> nicht mit Althusius vereinbar
64
Wie unterscheiden sich die Politische Ökonomie in Föderal- und Zentralstaat?
- Zentralstaat: schlecht steuerbar, zentralstaatliche Instanz nicht ausreichend informiert - Föderalstaat: kann wirtschaftliche Probleme besser/ effektiver lösen --> ist produktiver - im Föderalstaat: politischer Wettbewerb um beste Lösungen für soziale/ politische Probleme
65
Was ist ein Staatenbund, Einheitsstaat, Bundesstaat?
- Staatenbund: Verbindung von Staaten, Souveränität bleibt bestehen - Einheitsstaat: Souveränität bei Zentralorgan (F = république une et indivisible) - Bundesstaat: Staatlichkeit kommt Bund und Ländern zu; geteilte Souveränität - D: Verwaltungsföderalismus, Bundesstaat mit Tendenz zur Zentralisierung - F: Einheitsstaat mit Tendenz zur Dezentralisierung - EU: StaatenVERbund: Staaten bleiben souverän, aber Teil der Souveränität geht an EU, welche an sich aber keine Staatlichkeit hat
66
Wie wird die Bundesstaatlichkeit in Deutschland gesichert?
- GG 79.3 schützt Gliederung des Bundes in Länder und Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung - GG 28.1 Homogenitätsprinzip --> Länderverfassungen müssen rep., dem., soz. Grundsätzen des Rechtsstaats entsprechen - Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung: GG 50 + 51 im Bundesrat GG 30 Ländersache, wenn nicht anders geregelt GG 70 Ländersache, wenn nicht Befugnis an Bund durch GG GG 83 + 84 führen Bundesgesetze aus und bestimmen selbst wie GG 32.3 können mit auswärtigen Staaten Verträge schließen GG 23 Mitwirkung im Bereich der EU
67
Wie sind die Gesetzgebungskompetenzen in Deutschland verteilt?
- Schwergewicht der Gesetzgebung bei Bund, der Verwaltung bei Ländern - GG 73 --> wo ausschließliche Gesetzgebung des Bundes - und da, wo es sinnvoll ist Länderkompetenzen vor allem innere Sicherheit, Bildung, Kultur
68
In welchen Bereichen besteht konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern?
- GG 72.1 "soweit"-Klausel: soweit Bund nicht Gebrauch macht - GG 74.1 --> konkurrierend - GG 72.2 --> hier Bund, wenn notwendig für gleichwertige Lebensverhältnisse
69
Was versteht man unter Abweichungsgesetzgebung?
- Länder können in bestimmten Fällen von Bundesgesetzen abweichen - GG 72.3
70
Wie wirkt der Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren mit?
- BR repräsentiert Landesregierungen - Einspruchsgesetze und Zustimmungsgesetze - Zustimmung v.a. GG-Änderungen, Staatshaftung, Beamtenrecht - problematisch, wenn politische Mehrheiten in BR nicht gleich wie in BT --> kann zu Blockade kommen, deswegen Zustimmungsgesetze verringert - Vermittlungsausschuss (paritätische Besetzung)
71
Was sind die wichtigsten Prinzipien der Wahlen?
- Wahlen = Hauptinstrument, wodurch in Bundesrepublik (?) Staatsgewalt vom Volk ausgeht - Allgemeinheit: kein Ausschluss von best. Gruppen - Gleichheit: jede Stimme zählt in gleicher Weise, gleicher Zählwert; bei Verhältniswahl auch gleicher Erfolgswert (in Mehrheitswahl braucht man deswegen gleichgroße Wahlkreise) - Freiheit: keinen Einfluss auf Entscheidung nehmen - Geheim: keine Überwachung - Unmittelbar: ohne Wahlmänner oder andere Instanzen - -> das sind universelle Grundsätze für Verfassungsstaaten
72
Wie werden der deutsche Bundestag und die französische Assemblée Nationale gewählt?
BT: personalisierte Verhältniswahl - Erststimme: Kreiswahlvorschläge nach Mehrheitwahl - Zweitstimme: Landeslisten nach Verhältniswahl - > prozentuale Zusammensetzung im Bundestg nach Zweitstimme - ggf. Überhandsmandate wenn Ergebnis der Mehrheitswahl nicht Verhältnis entspricht --> dann mehr Abgeordnete im BT als vorgesehen - Sperrklausel 5%: gegen Parteienzersplitterung für Arbeitsfähigkeit und Mehrheiten AN: Mehrheitswahlrecht in 2 Runden 1. absolute Mehrheit --> oft nicht (das ist eine Art Sperrklausel) 2. wer mehr als 12,5% hatte --> relative Mehrheit
73
Zum Sénat
- erst seit der Verfassung der Rep. V, davor keine 2. Kammer --> in zentralstaatlicher Republik nicht unbedingt notwendig - repräsentiert kommunale Ebene - ländliche Regionen besser repräsentiert als städtische - mittelbare Wahl der Senatoren - an Gesetzgebung beteiligt, ggf. Vermittlungsausschuss (Commission Mixte Paritaire) - Sénat kann von Assemblée Nationale überstimmt werden außer bei Verfassungsänderungen --> 3/5 aus AN und Sénat notwendig
74
Zum Bundesrat
- 1871 Verfassung des deutschen Reichs: Bundesrat mit Landesherren - 1919 Weimarer Verfassung: Reichstag und Reichsrat - GG knüpft an historische Tradition - BR repräsentiert Länderinterren --> Landesregierungen --> Notwendig im föderativen Staat! 3 Funktionen des BR: - Länderinteressen repräsentieren - sachkundige Kontrolle, ob Bundesgesetze ausgeführt werden können - politische Mitgestaltung (bei Zustimmungsgesetzen) - Zusammensetzung GG 51 --> Regierungen der Länder, he 3 bis 6 Stimmen, können nur einheitlich abgegeben werden, problematisch bei Koalitionen - GG 43.2 + GG 53.1 --> BR und BT Mitglieder können an jeweils anderen Sitzungen teilnehmen - BR wirkt an Gesetzgebung mit (GG 76.1 +2) - hat auch Initiativrecht - Mitwirkung in Exekutive: Bundesaufsicht, Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Katastrophenhilfe und Gefahrenabwehr
75
Was versteht man unter dem Demokratieprinzip?
- F: aus Rousseau'scher Theorie --> volonté général, direkte Demokratie - D: freiheitlich demokratische Grundordnung: Gewaltenteilung, Grundrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheitsgebot und Freheiheit --> hängen mit Demokratie zusammen? - Voraussetzungen: Responsivität, freie öffentliche Meinung, mündige, politische urteilsfähige Bürger
76
Was versteht man unter Responsivität?
- Teil des Demokratieprinzips - Wechselbezüglichkeit zwischen Rechtsordnung/ demokratisch legitimierten Entscheidungen und Wünschen/ Hoffnungen der Bevölkerung - -> Konflikte so lösen, dass sie von Mehrheit auf längere Sicht anerkannt werden können
77
Inwiefern ist das Volk der Bezugspunkt demokratischer Legitimation?
- GG 20.2 - Legitimations- und Kontrollketten: Rückführung der politischen Entscheidungen auf Volk --> Sicherung der Volkssouveränität - institutionelle demokratische Legitimation: z.B. BVerG in GG vorgesehenes Staatsorgan, zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben legitimiert - personelle Legitimation: jedes staatliche Organ und jeder Amtswalter muss Amt unmittelbar durch Wahl oder mittelbar durch Parlament vom Volk erhalten haben - z.B. Wahl --> Parlament --> Mehrheit --> Kanzlerin --> Minister --> Beamte (--> evtl. delegieren/ berufen) - inhaltliche Legitimation: Wahl --> Parlament --> Mehrheit --> Gesetze --> Verwaltung daran gebunden - Kontrollkette wenn Rückläufig in Verantwortung gezogen wird
78
Was ist der ministerialfreie Raum?
- Legitimationsketten seitzen eig voraus, dass Verwaltung von Ministerium beaufsichtigt wird - sonst kann Parlament Missstand nicht rügen - aber ministerialfreier Raum, wo Verwaltung von Regierung unabhängig sein muss, z.B. Datenschutz --> jenseits des politischen Systems - kommunale Selbstverwaltung auch nicht Bundesregierung unterworfen
79
Was sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den demokratischen politischen Prozess?
- Herrschaft auf Zeit : 4 Jahre in D - Merheitsprinzip: für mehr Akzeptanz, Selbstbestimmung, so dass Mehrheit der Bevölkerung unter "selbstgesetzten" Normen lebt - Transparenz und Zugang zu Informationen - freie und gleichberechtigte Wahlen (Gleichheitsprinzip)
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Was versteht man unter Parlamentarismus?
- repräsentative Demokratie: gewählte Voksvertreter bilden stellvertretend Willen - unmittelbar: Schweizer Modell (Rousseau, Genf) --> auf Flächenstaat schlecht anwendbar - in Deutschland mehr Elemente der unmittelbaren Demokratie einführen ginge nur über GG-Änderung - in parlamentarischer Demokratie ist Regierung abhängig vom Vertrauen des Parlaments - -> frz. Kritik: keine entscheidungsfähigen Mehrheiten möglich/ Mehrheitsherrschaft des Parlaments über Regierung
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Was versteht man unter Präsidialdemokratie?
- klassisch: USA, Präsident direkt vom Volk gewählt, hat Vormächte, braucht aber Parlament zum Gesetze erlassen - semipräsidentiell: Weimar und Frankreich, Präsident ovm Volk gewähöt, hat viele Kompetenzen, aber Parlament hat auch bestimmte Rechte
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Was war der Kontext für die Verfassungsreform in Frankreich von 2008?
- 50. Jahrestag der Verfassung der 5. Republik von 1958 - größte Verfassungsänderung; in Kraft getreten am 1. März 2009 - Comité Balladur (Ex-Premierminister) hat sie ausgearbeitet - Grund: modernisation et rééquilibrage des institutions - wichtigste Änderungen: Stärkung des Parlaments, neue Kontrolle der Exekutive, Ausweitung der Bürgerrechte
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Wie wurden bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Rechte des Parlaments gestärkt?
- darf jetzt Tagesordnung zur Hälfte selbst bestimmen - Art. 48 führt Fragestunden und Evaluierung/ Kritik durch Opposition ein - Präsident muss Parlament über Auslandseinsatz des Militärs informieren und bei > 4 Monaten Zustimmung holen - Vertrauensfrage im Gesetzgebungsverfahren nur noch mit Haushaltsgesetzen oder Gesetzen zur Finanzierung der Sozialversicherung möglich + 1 mal pro Sitzungsperiode in anderem Bereich - Regierung muss Parlament alle Entwürfe/ Vorschläge zu EU-Akten vorlegen - commissions chargées des affaires européens in beiden Kammern
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Wie wurde bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Kontrolle der Exekutive gestärkt?
- Begnadigung durch Präsidenten nur noch in Einzelfällen, keine Generalamnestie mehr - Präsident kommuniziert mit Parlament nicht mehr nur schriftlich, sondern kann auch Staatsansprache vor Kongress (AN+S) halten --> muss sich verantworten - Amtszeit auf 2 Amtsperioden beschränkt - parlametarisches Vetorecht bei bedeutenden Staatsämtern
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Wie wurden bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Bürgerrechte gestärkt?
- Referenda: können von Präsident/ 1/5 des Parlaments veranlasst werden, jetzt auch im Umweltbereich - Verfassungsgerichtsbarkeit - Défenseur du droit: ersetzt médiateur de la république - jeder kann sich an ihn wenden bei Streitigkeiten zwischen Bürger und Verwaltung - keine Rechtssprechungsfunktion, aber kann Hilfe leisten; beratende Funktion
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Wie wurde bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Verfassungsgerichtsbarkeit gestärkt?
- Verfassungsgerichtsbarkeit gestärkt (bis 1958 gar keine): - Einführung konkreter Normenkontrolle --> von conseil constitutionnel durch Zurückverweisung von conseil d'état oder cour de cassation --> Bruch mit frz. Tradition - vorher konnten nur Organgesetze a priori geprüft werden, jetzt auch Gesetzesvorschläge für Volksentscheid - bei Gesetzen keine zwingende Kontrolle, aber auf Initiative von Staatspräsident, Premierminister, AN-Präsident, Präsident des Sénats oder 60 Abgeordneten möglich - a posteriori früher nicht möglich, entsprechend frz. Rechtsverständnis, jetzt auf Initiative des Conseil d'état oder cour de cassation möglich - Conseil constitutionnel nicht nur politisches Organ, sondern auch Gerichtscharakter - 9 Richter, je 3 von den 3 Präsidenten ernannt, alle 3 Jahre 3 neue + ehemalige Staatspräsidenten auf Lebenszeit (Anachronismus)
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Welche Kompetenzen haben die Gebietskörperschaften in Frankreich?
- Frankreich traditionell zentralisitisch - Präfektsystem: vertreten Ministerien und informeiren Regierung - früher mussten Kommunen vor jeder Entscheidung Rücksprache halten mit Präfekt "tutelle administrative" - jetzt a posteriori Rechtsaufsicht - Dezentralisierung, nicht Föderalisierung! Rahmenbedingungen werden weiterhin vom Staat vorgegeben - finanzielle Mittel müssen bei Aufgabenübertragung zur Verfügung gestellt werden - explizite Aufzählung der Gebietskörperschaften in Verfassung - Gebietskörperschaften nebeneinander, keine heirarchische Aufsicht - Ordnung nach Subsidiaritätsprinzip - Kompetenzen der Gemeinden: kommunale Selbsverwaltung, öffentliche Ordnung, Stadtplanung, Infrastruktur - Départements: Gesundheits- & Sozialverwaltung, Straßenbau - Regions: Raumordnung, Wirtschaft, - -> direkte Förderung der Regionen in EU
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Wie verläuft die Geschichte der Grundrechte?
1. ständische Grundrechte - Streitigkeiten zw. Herrschaftsgewalt und Ständen durch Verträge beigelgt - 1215 Magna Carta; gleiche von gleichen gerichtet; England - 1514 Tübinger Vertrag, Ausreiserecht für alle 2. bürgerliche Grundrechte - Entstehung des modernen Bürgertums - unantastbare, unveräußerliche Menschenrechte --> DDHC August 1789, gelten noch heute - Paulskirchenverfassung liberale GR 3. soziale Grundrechte - neue soziale Klasse fordert GR/ Schutzrechte, Sozialdemokraten fordern Koalitionsrreiheit, Sicherheit, Existenz, Entwicklung menschlicher Anlagen, Freiheit, Widerstand gegen Unterdrücker - in Verfassung der R IV Recht auf Arbeit - -> kommunistische Verfassungen 4. internationaler Schutz von Menschrechten - Verletzungen von Menschenrechten werden international gerügt - z.B. durch UNO gesichert: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1949 - Europa: Europäische Menschenrechtskonvention - bei Verletzungen Sanktionen von internationalen Organisationen bis Ausschluss (oder Nachverhandlungen bei EGMR) - kann zu Kollisionen kommen zwischen nationalen und internationalen Grundrechten 5. gestufte Rechtsordnung und Grundrechte: Grundrechte kommen vor in Verfassung der Bundesländer, im GG, in europ. Grundrechtecharta, EMRK, internationale Verträge --> kann zu Kollisionen kommen Bsp. Fall Caroline von Monaco
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Was sind die Funktionen der Grundrechte?
- Unterschied Deutschen-Grundrechte und Menschenrechte --> Widerspruch zu Diskriminierungsverbot AEUV 21 --> Auslegung so, dass sie für alle EU-ler gelten, denn Anwendungsvorrang des Europarechts - Abwehrrechte: liberale GR, Schutz der Autonomie vor staatlichen Eingriffen - Grundrechte sind Basis des demokratischen politischen Systems: Meinungsfreiheit, Versammlungsfr., Vereinigungs- & Koalitionsfr., Petitionsrecht --> nur dann demokratische Teilhabe möglich - Leistungsrechte teilweise aus Rechtsstaatsprinzip: z.B: Rechtsweg ermöglichen (durch Prozesskostenhilfe), aus GG 1 ergeben sich soziale Transferleistungen - "echte" soziale Grundrechte auf Wohnung/ Arbeit --> eher so interpretiert, dass Staat sich bemühen soll; als Auftrag, sonst Planwirtschaft
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Wie sieht das Prüfungsschema für Gewährleistungen und Schranken von Freiheitsrechten aus?
1. Schutzbereich 2. Eingriff durch staatliches Handen/ Unterlassen 3. ist Gesetzesvorbehalt vorgesehen? 4. gibt es verfassungsrechtliche Schranken der Eingriffsmöglichkeit? - -> Auslegung des Schutzbereichs durch BVerG und Verwaltungsgerichte
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Was versteht man unter Schutzbereich?
- grundrechtlich geschützter Lebensbereich - hier werden subjektive Rechte gewährt - Eingriff: klassische Definition - mit Absicht (final); mondern auch ohne Absicht - staatliches Handeln, das Verhalten, das in Schutzbereich fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht
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Was versteht man unter Schranken?
- GG 1.3: unmittelbar geltendes Recht, man kann sich da direkt drauf berufen - in Schutzbereich darf nur eingegriffen werden, wenn Gesetzesvorbehalt vorgesehen - Ausgestaltungsvorbehalt: greift nicht in Schutzbereich ein, normiert nur dessen Reichweite, zB GG 14.1 --> Inhalt und Schranken von Gesetzgeber ausgestaltet - einfacher Gesetzesvorbehalt: nur auf Grundlage eines Gesetzes darf eingegriffen werden, zB in GG 10 Briefgeheimnis - qualifizierter Gesetzesvorbehalt: nur auf Grundlage eines Gesetzes und nur in best. Fällen darf eingegriffen werden, zB in GG 11 Freizügigkeit --> besondere tatbestandliche Voraussetzungen notwendig - aber: Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt (zB Freiheit der Kunst) heißt nicht grenzenlose Freiheit - Kollisionen mit Freiheit Dritter möglich - -> verfassungsimmanente Schranken: wenn damit andere Freiheit eingeschränkt wird
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Was sind Schranken-Schranken?
- Gesetzgeber ist bei Einschränkung der Grundrechte an Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden - 3 Stufen: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit i.e.S. - gilt nicht nur für Gesetzgeber, auch für Verwaltung - zweistufige Prüfung: 1. ist Gesetz verhältnismäßig? 2. ist ausführende Verwaltungsentscheidung verhältnismäßig? - -> in F auch, aber nicht so intensiv wie in D
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Inwiefern sind die Grundrechte Elemente der objektiven Ordnung?
- stehen an Spitze der Verfassung in D, in F in Präambel und Spitze der Verfassungsgeschichte - Lüth-Urteil: Grundrechte sind nicht nur subjektiv, sondern auch Elemente einer objektiven Rechtsordnung - -> enthalten Richtlinien und Impulse für alle Rechtsbereiche
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Inwiefern wird die demokratische Ordnung durch Grundrechte konstituiert?
- Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Petitionsrecht, Demonstrationsrecht - rechtsstaatliche Ordnung - Rechtsweg steht allen offen --> genug Gerichte - GG 101 - 104: Prozessrecht: rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter
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Inwiefern wird das Sozialstaatprinzip durch die Grundrechte konstituiert?
- Zwischenbereich zwischen liberal und sozial - z.B. GG 20.1, GG 3, GG 12 - -> zeugen an, wo Gesetzgeber tätig werden muss, wirken in Privat- und Verwaltungsrecht - -> Bürger muss in Lage versetzt werden, von Grundrechten Gebrauch zu machen
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Was versteht man unter der Konstitutionalisierung der Rechtsordnung?
- Grundrechte strahlen auf Gesetze aus - Gesetze als Konkretisierung der Grundrechte - -> Problem: BVerG macht umfassend Gebrauch von Frage nach Übereinstimmung mit Grundrechten ( --> dt. Richterstaat)
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Was versteht man unter der Schutzpflicht?
- Grundrechte nicht nur zur Abwehr von staatlichen Eingriffen, auch Schutzpflicht vor Grundrechtsgefährdung durch Mitbürger - Schutz durch Eingriff: zum Schutz des einen, Eingriff in Grundrechte des anderen - Untermaß- und Übermaßverbot: kein untermäßiger Schutz, kein übermäßiger Eingriff - -> dabei aber Entscheidungsspielraum, Bsp. Schleyer/RAF - Freiheit vs. Sicherheit - Staat muss Voraussetzungen für Grundrechts-Ausübung schaffen - F: obligations positives zum Grundrechtsschutz, Anlehnung an EGMR, aber ohne theoretischen Überbau
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Was versteht man unter Drittwirkung?
- Frage: gelten Grundrechte auch für privatrechtlichen Bereich? - Grundrechte eigentlich zur Abwehr von staatlichen Eingriffen - Gleichheitssatz in Privatwirtschaft z.B. nicht anwendbar --> gegen Privatautonomie - aber: Grundrechte als Elemente objektiver Ordnung strahlen in bürgerliches Recht - z.B. Auslegung des Mietrechts nach Grundrechten, bei zivilrechtlicher Streitigkeit - Träger sozialer Macht können Ausübung von Grundrechten wie Staat beeinträchtigen! - -> deswegen mittelbare Drittwirkung, aber keine unmittelbare
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Wie unterscheiden sich die Grundrechtsdogmatik in Deutschland und Frankreich
- D: ausgeprägter als in F; Austausch zwischen Staatsrechtswissenschaft und Verfassungsrechtssprechung wg. Richterinnenbesetzung im BVerG - F: lange keine Grundrechtssprechung - hang zum Theoretisieren in Deutschland, lange Urteile etc.
101
Wie ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland entstanden?
- bis 1806 Reichskammergericht im "Alten Reich" --> freiheitsschützende Rechtssprechung - 19. Jhd. Bindung der Landesherren an Verfassung durch Landesgerichte - Paulskirchenverfassung sieht Verfassungsgerichtsbarkeit vor - Weimar: Staatsgerichtshof, geringe Kompetenzen - -> GG knüpft an diese Tradition an + USA/Österreichisches Vorbild
102
Wie ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Frankreich entstanden?
- im republikanisch-demokratischen System mit Souveränität der AN nicht unbedingt notwendig - in Verfassung der 5. Republik 1958 eingeführt - ab 70er gestärkt - durch Reform 2008 nochmal gestärkt
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Wie ist man in Deutschland und Frankreich zu Freiheit gekommen?
F: Revolution D: Recht
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Welche Funktionen erfüllt die Verfassungsgerichtsbarkeit?
1. Hüter der Verfassung: durchsetzen, dass Verfassung oberste Norm ist 2. Schlichtung bei Organstreitigkeiten oder Bund-Länder-Streit um Zuständigkeit 3. Konkretisierung, Fortbildung des Verfassungsrechts; mit Auslegungen auf Entwicklungen reagieren 4. Rechtsschutz: Verfassungsbeschwerde (nicht bei conseil constitutionnel) NICHT: Superrevisionsinstanz, prüft nicht, ob Auslegung von anderem Recht, z.B. Arbeitsrecht richtig ausgelegt, guckt nur, ob Gerichtsentscheidung verfassungsgemäß ist
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Welche Verfahrensarten gibt es beim Bundesverfassungsgericht?
1. Organstreitigkeiten: GG 93.1,1 2. Normenkontrolle a) konkrete NK GG 100 auf gerichtliche Initiative, wenn Richter Norm für verfassungswidrig hält --> Vorlageverfahren b) abstrakte NK: auf Initiative der Bunderegierung/ Landesregierung/ 1/3 der MdBT --> Prüfungsmaßstab ist GG, bei Landesrecht auch Bundesrecht 3. Verfassungsgeschwerde: erst nach Erschöpfung des Rechtsweges, EMRK zu beachten, aber irgendwie kann man nicht sich auf int. Recht berufen ???? xxxx
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Wie werden die Richter im BVerG und im Conseil constitutionnel gewählt?
D: 2 Senate, je 8 Richter --> 12 - zur Hälfte von BT und BR mit 2/3 gewählt, BT per paritätisch besetzten Ausschuss - müssen Richter sein, 3 pro Senat aus Obersten Gerichtshöfen - 12 Jahre Amtszeit, keine Widerwahl F: 9 Richter - von Staatspräsident, Präsident der Assemblée Nationale und Präsident des Sénat je 3 ernannt - alle 3 Jahre 3 neue; Amtszeit 9 Jahre - dazu alle ehemaligen Staatspräsidenten (membres de droit) - müssen keine Volljuristen sein, oft Berufspolitiker
107
Was ist mit dem Minderheitenvotum im BVerG gemeint?
kA...
108
Was ist Prüfungsgegenstand beim BVerG und beim Conseil constitutionnel?
F: keine Organstreitverfahren, keine Verfassungsbeschwerde - a priori abstrakte Normenkontrolle - a posteriori Normenkontrolle bei Richtervorlage
109
Was sind die Kontrollmaßstäbe des BVerG und des Conseil Constitutionnel?
D: bei Kontrolle der verfassungsändernden Gesetze --> GG 79.3, ansonsten Grundgesetz F: Verfassung und internationale/ völkerrechtliche Verträge (nicht Verfassungsänderungen!)
110
Wie sehen die Urteile des BVerG und des conseil constitutionnel aus?
D_ sehr lange Urteile, ausführliche Begründungen --> gut nachvollziehbar, hohe Akzeptanz F: kurze Urteile, wesentliche Gründe in Stichworten, keine Abwägungen
111
Wie unterscheiden sich die deutsche und französische Rechtskultur?
D: Einzelfallgerechigkeit F: klare Rechtsaussagen
112
Wie gestaltet sich der Individualrechtsschutz in Deutschland und Frankreich?
D: Verfassungsbeschwerde F: keine Verfassungsbeschwerde durch Individuum, aber Fachgerichte prüfen, ob Gesetze mit EMRK vereinbar sind --> fachgerichtlicher Grundrechtsschutz, controle de conventionalité
113
Wie ist die öffentliche Wahrnehmung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Frankreich?
- BVerG hohe Akzeptanz, unantastbar, aber Problem des Verfassungsgerichtspositivismus und Vorkonformismus - Conseil constitutionnel nur begrenzt wahrgenommen, Zurückhaltung bei Verwerfung von Gesetzen --> größerer Gestaltungsspielraum bei Gesetzgebung
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Was garantiert die Berufsfreiheit?
- GG 12 Berufsfreiheit: freie Wahl von Berufsausbildung, Arbeitsplatz, Ausbildungsstätte - Schutz von Wettbewerbsfreiheit und Berufsgeheimnissen - Beruf: auf Dauer angelegte Beschäftigung zur Gewinnung des Lebensunterhalts - 3 Stufen der Schranken: a) Regelungen der Berufsausübung müssen durch vernünftige Abwägung des Gemeinwohls entstehen b) subjektive Zulassungsregelungen f. Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter c) objektive Zulassungsvoraussetzungen außerhalb der Person nur zur Abwehr schwerer Gefahren --> entspricht Verhältnismßigkeitsprinzip F: liberté d'entreprendre (Art. 4 DDHC), auch liberté du commerce et de l'industrie --> nicht unverhältnismäßig
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Was garantiert der Eigentumsschutz?
- Eigentumsschutz GG 14 - Privateigentum = Grundlage der bürgerlichen Freiheit, sichert ökonomische Unabhängigkeit; Gestaltung nach eigenen Vorstellungen - Gesetzgeber definiert Eigentum und bestimmt Schranken, aber gebunden an Verhältnismäßigkeit und Institutsgarantie - Pivatnützigkeit muss gewahrt werden (Eigentümer muss Vorteil, zB Gewinn, aus Eigentum ziehen und über Eigentumsobjekt frei verfügen können) - Sozialbindung! - Schutzbereich nicht nur Grundstücke und Mobiliar, auch geistiges Eigentum --> Patent und Urheberrecht - im Öffentlichen Recht evtl. auch vermögenswerte öffentlich-rechtliche Rechtspositionen wie Rentenansprüche durch vorherige Einzahlung (--> nicht in F!)
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Was versteht man unter der Institutsgarantie im Bezug auf Eigentum?
- Privateigentum bleibt Element der Rechtsordnung auch in Zukunft
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Was versteht man unter Sozialbindung?
- muss vom Gesetzgeber geregelt werden - Nutzung des Eigentums muss auch Allgemeinwohl dienen - Spielraum begrenzt durch Verhältnismäßigkeitsprinzip - Interessensausgleich zwischen privater Nutzung und Verfügung vs. Sozialbindung - bei wichtiger sozialer Funktion/ höherer Abhängigkeit --> größere Befugnis des Gesetzgebers für Schranken, z.B. bei Mietraum - bei weitreichenden Schranken evtl. Ausgleich/ Entschädigung
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Was garantiert die Koalitionsfreiheit?
- GG 9.3 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit - individuelle und kollektive - in Frankreich in den Grundrechten der 4. Republik 1946 geschützt - wegen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf man nicht entlassen werden - es darf auch nicht danach gefragt werden
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Bei wem liegt die Gesetzgebungskompetenz in Frankreich?
- idR beim Zentralstaat - regionale Vielfalt berücksichtigt - in Elsass unterschiedliche Gesetzgebung, z.B. Buch mit Laizität - Regionen haben jetzt Rechtssetzungskompetenzen, aber keine Gesetzgebungskompetenzen