Einkommensteuer (3) Flashcards
(35 cards)
Definieren Sie den Gewerbebetrieb.
Definition:
- Selbstständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Keine Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder Vermögensverwaltung
Gliedern Sie systematisch den Gewerbebetrieb aus
laufender Geschäftstätigkeit.
In welche drei Bereiche lässt sich ein Gewerbebetrieb
unterteilen und wie lassen sich diese einzelnen
Bereiche beschreiben?
- Kriterien gem. § 15 Abs. 2 erfüllen
- § 15 Abs. 1 i.V. m. Abs 2 EStG -> Nr. 1 gewerbliche Einzelunternehmer und Nr. 2 gewerbliche Mitunternehmer - § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Gewinnanteile persönlich
haftender Gesellschafter - Kraft Rechtsform
-> KapG § 8 Abs. 2 KStG
-> PersG:
- gewerblich infizierte PersG, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
- gewerblich geprägte PersG, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
Nennen Sie die Hauptarten der Einkünfte aus einem
Gewerbebetrieb.
- Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen: Gewinne eines Gewerbebetriebes
- Einzelhandel
- Industriebetrieb
- Handwerksbetrieb
- Handelsvertreter - Gewinne der Gesellschafter einer gewerblich tätigen
Personengesellschaft: Gewinnanteile der Gesellschafter:
- OHG
- GBR
- KG
- atypische stille Gesellschaft
- Vergütung die ein Gesellschafter erhält
Alles solange die Gesellschaft gewerblich i.S.v. § 15 Abs.2
EStG tätig ist
Was ist die Besonderheit bei Gewinnen der Gesellschafter einer gewerblich tätigen
Personengesellschaft?
Infektionstheorie, § 15 Abs.3 Nr. 1 EStG und
gewerblich geprägte Personengesellschaft, § 15 Abs.3 Nr. 2 EStG
Wem sind die Gewinne aus einem gewerblichen
Einzelunternehmen zuzurechnen? Nennen Sie die
gesetzliche Grundlage.
Gewinne aus Einzelunternehmen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG (werden dem Unternehmer zugerechnet):
laufende Einkünfte aus
gewerblicher
Unternehmung -> steuerlicher Gewinn -> Gewinnfeststellung
i.d.R. durch das
Wohnsitz - FA
Nennen Sie Vor- und Nachteile von
Personengesellschaften.
Vorteile: - hohe Flexibilität der Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse - keine Mindestkapitalanforderung - gute Bonität wegen persönlicher Haftung der Gesellschafter (OHG/Komplementäre) Nachteile: - persönlich haftende Gesellschafter erforderlich - Bestand der Gesellschaft stark vom Bestand der Gesellschafter abhängig
Nennen Sie systematisch alle Gesellschaftsformen der
Personengesellschaften.
Personengesellschaften:
- GbR
- OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft
Beschreiben Sie die OHG.
Offene Handelsgesellschaften (OHG), §§ 105 – 160 HGB:
- Mindestens 2 Gesellschafter, die aller persönlich unbeschränkt haften.
- Grundsätzlich haben alle Gesellschafter Leistungsbefugnis, dies kann jedoch durch Gesellschaftsvertrag anders
geregelt werden.
- Die OHG muss im Handelsregister eingetragen werden.
- OHG als PersG nach § 238 ff HGB und § 140 AO buchführungspflichtig
Beschreiben Sie die GbR.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), §§ 705 ff BGB: - Die „kleine Schwester“ der OHG, welche nicht im HR eingetragen werden muss
- Nur Buchführungspflichtig wenn Grenzen in § 141 AO überschritten werden
Beschreiben Sie die KG.
Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161 – 177 HGB:
- Besteht aus Kommanditisten (Haftet nur mit Einnahmen) und Komplementär (Vollhafter)
- Leistungsbefugnis liegt beim Komplementär (§ 164 HGB)
- KG als PersG nach § 238 ff HGB und § 140 AO buchführungspflichtig
Nennen Sie die wesentlichen Merkmale einer unechten
stillen Beteiligung und einer echten stillen Beteiligung
sowie die dazugehörige Einkunftsart.
Typische stille Beteiligung: - keine Beteiligung an den stillen Reserven - Beteiligung nur am Gewinn - eventuell auch am Verlust = Behandlung wie Darlehensgeber -> Einkünfte aus § 20 Abs.1 Nr.4 EStG Atypische stille Beteiligung: - Beteiligung an den stillen Reserven - Beteiligung an Gewinn und Verlust - Mitunternehmerinitiative - Mitunternehmerrisiko = Behandlung wie Mitunternehmer -> Einkünfte aus § 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Nennen und beschreiben Sie die Merkmale einer
„Mitunternehmerschaft“.
- Mitunternehmerinititative:
- Mindestmaß: Stellung eines Kommanditisten
nach dem HGB
- Einfluss auf Entscheidungen:
-> Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte
-> Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte - Mitunternehmerrisiko:
- Mindestmaß: Stellung eines Kommanditisten
nach dem HGB
- Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust:
-> Beteiligung an den stillen Reserven des
Anlagevermögens einschl. eines
Firmenwerts
Welche unterschiedlichen Einkunftsarten sind für
Personengesellschaften denkbar?
- Einkünfte § 13 EStG
- Einkünfte § 15 EStG
- Einkünfte § 18 EStG
- Einkünfte § 20 EStG
- Einkünfte § 21 EStG
- sonstige Einkünfte
§ 22 EStG
Welche Einkunftsart können eine
Mitunternehmerschaft begründen?
Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt: - Land- und Forstwirtschaft gem. § 13 Abs. 7 EStG - Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG - Selbständige Tätigkeit gem. § 18 Abs. 4 EStG
Wie setzt sich das steuerliche Betriebsvermögen einer
PersG zusammen?
Gesamthandsvermögen + Sonderbetriebsvermögen I und II = steuerliche Betriebsvermögen einer PersG
Erläutern Sie die 1. Gewinnermittlungsstufe für die
Besteuerungskonzeption für Personengesellschaften.
- Gewinnermittlungsstufe: Ebene der Gesellschaft
- Relative Rechtsfähigkeit wird anerkannt.
- Personengesellschaft ist zwar nicht Steuersubjekt, aber immerhin Gewinnerzielungssubjekt
- Betätigung der Gesellschaft verwirklicht den Einkünftetatbestand
- Rechtsfolgen:
-> Prüfung auf Ebene der Gesellschaft, ob die Merkmale steuerbarer Einkünfte erfüllt sind und welche
Einkunftsart vorliegt
-> Gegenstand der Gewinnermittlung ist auf der ersten Stufe der Anteil an dem durch die
Gesamthand erzielten Gewinn (Gewinnanteil i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr.2 S.1, 1. Hs. EStG)
Definieren Sie das Gesamthandsvermögen.
In welcher Bilanz wird das Gesamthandsvermögen
ausgewiesen?
Gesamthandsvermögen
-> Gesellschaftsvermögen
§ 718 Abs. 1 BGB
-> Ausweis in der Steuerbilanz
Was sind Ergänzungsbilanzen? Wann sind
Ergänzungsbilanzen zu bilden?
Definition:
- Erfassung der Wertkorrekturen (steuerliche Mehr- oder Minderwerte) des Gesellschaftsvermögen
gegenüber der Handelsbilanz, die nur einen Gesellschafter betreffen
- Keine zusätzlichen WG (Ergänzungsbilanzen ≠ Sonderbilanzen)
- 1. Stufe der Gewinnermittlung
Gründe:
- Entgeltlichem Erwerb eines Mitunternehmeranteils
- Einbringung gem. § 24 UmwStG
- Inanspruchnahme einer personenbezogenen Steuervergünstigung, für die nicht alle Gesellschafter
die persönlichen Voraussetzungen erfüllen
Beschreiben Sie die 1. Stufe des Besteuerungsprozesses
der Gewinnermittlung bei Personengesellschaften.
Erträge der Gesamthand - Vergütung an A und B - Übriger Aufwand = Gewinn Gesellschaft -> Gewinnanteil A und B \+/- Ergebnis Ergänzungsbilanz und GuV A und B = Ergebnis 1. Stufe A und B -> Gewinnermittlung 2. Stufe
Erläutern Sie die 2. Gewinnermittlungsstufe für die
Besteuerungskonzeption für Personengesellschaften
- Gewinnermittlungsstufe: Ebene der Gesellschafter
- Besteuerung nach der Einheitstheorie wird umgesetzt
- Steuersubjekt ist letztlich der Gesellschafter, nicht die Gesellschaft
- Mitunternehmer kann auch außerhalb der Gesamthand mit seiner Mitunternehmerschaft
zusammenhängende Einkünfte erwirtschaften (z.B. Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr.2 S.1, 2. Hs.
EStG)
- Rechtsfolge: Die außerhalb der gesamthänderischen Bindung erzielten Einkünfte werden
hinzugerechnet (s. § 15 Abs. 1 Nr.2 S.1 EStG für Sondervergütungen; ebenso das sog.
Sonderbetriebsvermögen)
Definieren Sie das Sonderbetriebsvermögen I und II. In
welcher Bilanz wird das Sonderbetriebsvermögen I und
II ausgewiesen?
Sonderbetriebsvermögen I: - WG, die unmittelbar dem Betrieb der PersG dienen, und damit objektiv geeignet sind und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern Sonderbetriebsvermögen II: - WG, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des MU an der PersG eingesetzt werden und damit die Beteiligung des Gesellschafters fördern
-> Beides wird in der Sonderbilanz ausgewiesen
Was sind Sonderbilanzen?
Wann sind Sonderbilanzen zu bilden?
Welche Wirkung wird dadurch erzielt?
Definition:
- Ausweis des Sonderbetriebsvermögens von einzelnen Gesellschaftern
- Erweiterung der gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers um sog. Sondervergütungen durch
§ 15 I Nr. 2 S. 1, 2.Hs. EStG
- Zusätzliche Wirtschaftsgüter
- Kein Gesamthandseigentum der PersG: Leistungen werden außerhalb der gesamthänderischen
Sphäre erbracht
Zweck:
- Wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit gesellschaftsvertraglich geschuldeten Beiträgen, für die der
Gesellschafter höheren Anteil am Gewinn (= bloße Gewinnverteilung = 1. Stufe) erhält.
Wirkung:
- Einkünfte, die an sich Überschusseinkünfte sind, werden in gewerbliche umqualifiziert.
Beschreiben Sie die 2. Stufe des Besteuerungsprozesses
der Gewinnermittlung bei Personengesellschaften.
Daten aus der Gewinnermittlung 2. Stufe werden übernommen. Sonder GuV A und B: Sondervergütung A und B \+ Sonstige BE A und B - Sonder BA A und B = Ergebnis Sonderbilanz A und B -> Ergebnis 1. Stufe A und B \+/- Ergebnis Sonderbilanz A und B = Gewinn A und B
Wann werden Wirtschaftsgüter des Gesellschafters
dem Sonderbetriebsvermögen zugewiesen?
Gehören zum Sonderbetriebsvermögen:
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Gewillkürtes Betriebsvermögen, wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde
Gehören nicht zum Sonderbetriebsvermögen:
- Notwendiges Privatvermögen