Einkommensteuer (3) Flashcards

(35 cards)

1
Q

Definieren Sie den Gewerbebetrieb.

A

Definition:

  • Selbstständigkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Keine Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder Vermögensverwaltung
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2
Q

Gliedern Sie systematisch den Gewerbebetrieb aus
laufender Geschäftstätigkeit.
In welche drei Bereiche lässt sich ein Gewerbebetrieb
unterteilen und wie lassen sich diese einzelnen
Bereiche beschreiben?

A
  1. Kriterien gem. § 15 Abs. 2 erfüllen
    - § 15 Abs. 1 i.V. m. Abs 2 EStG -> Nr. 1 gewerbliche Einzelunternehmer und Nr. 2 gewerbliche Mitunternehmer
  2. § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG
    Gewinnanteile persönlich
    haftender Gesellschafter
  3. Kraft Rechtsform
    -> KapG § 8 Abs. 2 KStG
    -> PersG:
    - gewerblich infizierte PersG, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
    - gewerblich geprägte PersG, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
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3
Q

Nennen Sie die Hauptarten der Einkünfte aus einem

Gewerbebetrieb.

A
  1. Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen: Gewinne eines Gewerbebetriebes
    - Einzelhandel
    - Industriebetrieb
    - Handwerksbetrieb
    - Handelsvertreter
  2. Gewinne der Gesellschafter einer gewerblich tätigen
    Personengesellschaft: Gewinnanteile der Gesellschafter:
    - OHG
    - GBR
    - KG
    - atypische stille Gesellschaft
    - Vergütung die ein Gesellschafter erhält
    Alles solange die Gesellschaft gewerblich i.S.v. § 15 Abs.2
    EStG tätig ist
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4
Q

Was ist die Besonderheit bei Gewinnen der Gesellschafter einer gewerblich tätigen
Personengesellschaft?

A

Infektionstheorie, § 15 Abs.3 Nr. 1 EStG und

gewerblich geprägte Personengesellschaft, § 15 Abs.3 Nr. 2 EStG

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5
Q

Wem sind die Gewinne aus einem gewerblichen
Einzelunternehmen zuzurechnen? Nennen Sie die
gesetzliche Grundlage.

A

Gewinne aus Einzelunternehmen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG (werden dem Unternehmer zugerechnet):
laufende Einkünfte aus
gewerblicher
Unternehmung -> steuerlicher Gewinn -> Gewinnfeststellung
i.d.R. durch das
Wohnsitz - FA

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6
Q

Nennen Sie Vor- und Nachteile von

Personengesellschaften.

A
Vorteile:
- hohe Flexibilität der Gestaltung der
rechtlichen Verhältnisse
- keine Mindestkapitalanforderung
- gute Bonität wegen persönlicher Haftung
der Gesellschafter (OHG/Komplementäre)
Nachteile:
- persönlich haftende Gesellschafter
erforderlich
- Bestand der Gesellschaft stark vom
Bestand der Gesellschafter abhängig
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7
Q

Nennen Sie systematisch alle Gesellschaftsformen der

Personengesellschaften.

A

Personengesellschaften:

  1. GbR
  2. OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft
  3. Partnerschaftsgesellschaft
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8
Q

Beschreiben Sie die OHG.

A

Offene Handelsgesellschaften (OHG), §§ 105 – 160 HGB:
- Mindestens 2 Gesellschafter, die aller persönlich unbeschränkt haften.
- Grundsätzlich haben alle Gesellschafter Leistungsbefugnis, dies kann jedoch durch Gesellschaftsvertrag anders
geregelt werden.
- Die OHG muss im Handelsregister eingetragen werden.
- OHG als PersG nach § 238 ff HGB und § 140 AO buchführungspflichtig

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9
Q

Beschreiben Sie die GbR.

A

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), §§ 705 ff BGB: - Die „kleine Schwester“ der OHG, welche nicht im HR eingetragen werden muss
- Nur Buchführungspflichtig wenn Grenzen in § 141 AO überschritten werden

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10
Q

Beschreiben Sie die KG.

A

Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161 – 177 HGB:

  • Besteht aus Kommanditisten (Haftet nur mit Einnahmen) und Komplementär (Vollhafter)
  • Leistungsbefugnis liegt beim Komplementär (§ 164 HGB)
  • KG als PersG nach § 238 ff HGB und § 140 AO buchführungspflichtig
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11
Q

Nennen Sie die wesentlichen Merkmale einer unechten
stillen Beteiligung und einer echten stillen Beteiligung
sowie die dazugehörige Einkunftsart.

A
Typische stille Beteiligung:
- keine Beteiligung an den stillen Reserven
- Beteiligung nur am Gewinn
- eventuell auch am Verlust
= Behandlung wie Darlehensgeber 
-> Einkünfte aus
§ 20 Abs.1 Nr.4 EStG
Atypische stille Beteiligung:
- Beteiligung an den stillen Reserven
- Beteiligung an Gewinn und Verlust
- Mitunternehmerinitiative
- Mitunternehmerrisiko
= Behandlung wie Mitunternehmer
-> Einkünfte aus
§ 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 EStG
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12
Q

Nennen und beschreiben Sie die Merkmale einer

„Mitunternehmerschaft“.

A
  1. Mitunternehmerinititative:
    - Mindestmaß: Stellung eines Kommanditisten
    nach dem HGB
    - Einfluss auf Entscheidungen:
    -> Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte
    -> Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte
  2. Mitunternehmerrisiko:
    - Mindestmaß: Stellung eines Kommanditisten
    nach dem HGB
    - Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust:
    -> Beteiligung an den stillen Reserven des
    Anlagevermögens einschl. eines
    Firmenwerts
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13
Q

Welche unterschiedlichen Einkunftsarten sind für

Personengesellschaften denkbar?

A
  • Einkünfte § 13 EStG
  • Einkünfte § 15 EStG
  • Einkünfte § 18 EStG
  • Einkünfte § 20 EStG
  • Einkünfte § 21 EStG
  • sonstige Einkünfte
    § 22 EStG
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14
Q

Welche Einkunftsart können eine

Mitunternehmerschaft begründen?

A
Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt:
- Land- und Forstwirtschaft gem.
§ 13 Abs. 7 EStG
- Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG
- Selbständige Tätigkeit gem.
§ 18 Abs. 4 EStG
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15
Q

Wie setzt sich das steuerliche Betriebsvermögen einer

PersG zusammen?

A

Gesamthandsvermögen + Sonderbetriebsvermögen I und II = steuerliche Betriebsvermögen einer PersG

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16
Q

Erläutern Sie die 1. Gewinnermittlungsstufe für die

Besteuerungskonzeption für Personengesellschaften.

A
  1. Gewinnermittlungsstufe: Ebene der Gesellschaft
    - Relative Rechtsfähigkeit wird anerkannt.
    - Personengesellschaft ist zwar nicht Steuersubjekt, aber immerhin Gewinnerzielungssubjekt
    - Betätigung der Gesellschaft verwirklicht den Einkünftetatbestand
    - Rechtsfolgen:
    -> Prüfung auf Ebene der Gesellschaft, ob die Merkmale steuerbarer Einkünfte erfüllt sind und welche
    Einkunftsart vorliegt
    -> Gegenstand der Gewinnermittlung ist auf der ersten Stufe der Anteil an dem durch die
    Gesamthand erzielten Gewinn (Gewinnanteil i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr.2 S.1, 1. Hs. EStG)
17
Q

Definieren Sie das Gesamthandsvermögen.
In welcher Bilanz wird das Gesamthandsvermögen
ausgewiesen?

A

Gesamthandsvermögen
-> Gesellschaftsvermögen
§ 718 Abs. 1 BGB
-> Ausweis in der Steuerbilanz

18
Q

Was sind Ergänzungsbilanzen? Wann sind

Ergänzungsbilanzen zu bilden?

A

Definition:
- Erfassung der Wertkorrekturen (steuerliche Mehr- oder Minderwerte) des Gesellschaftsvermögen
gegenüber der Handelsbilanz, die nur einen Gesellschafter betreffen
- Keine zusätzlichen WG (Ergänzungsbilanzen ≠ Sonderbilanzen)
- 1. Stufe der Gewinnermittlung
Gründe:
- Entgeltlichem Erwerb eines Mitunternehmeranteils
- Einbringung gem. § 24 UmwStG
- Inanspruchnahme einer personenbezogenen Steuervergünstigung, für die nicht alle Gesellschafter
die persönlichen Voraussetzungen erfüllen

19
Q

Beschreiben Sie die 1. Stufe des Besteuerungsprozesses

der Gewinnermittlung bei Personengesellschaften.

A
Erträge der Gesamthand
- Vergütung an A und B
- Übriger Aufwand
= Gewinn Gesellschaft
-> Gewinnanteil A und B
\+/- Ergebnis Ergänzungsbilanz und GuV A und B
= Ergebnis 1. Stufe A und B
-> Gewinnermittlung 2. Stufe
20
Q

Erläutern Sie die 2. Gewinnermittlungsstufe für die

Besteuerungskonzeption für Personengesellschaften

A
  1. Gewinnermittlungsstufe: Ebene der Gesellschafter
    - Besteuerung nach der Einheitstheorie wird umgesetzt
    - Steuersubjekt ist letztlich der Gesellschafter, nicht die Gesellschaft
    - Mitunternehmer kann auch außerhalb der Gesamthand mit seiner Mitunternehmerschaft
    zusammenhängende Einkünfte erwirtschaften (z.B. Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr.2 S.1, 2. Hs.
    EStG)
    - Rechtsfolge: Die außerhalb der gesamthänderischen Bindung erzielten Einkünfte werden
    hinzugerechnet (s. § 15 Abs. 1 Nr.2 S.1 EStG für Sondervergütungen; ebenso das sog.
    Sonderbetriebsvermögen)
21
Q

Definieren Sie das Sonderbetriebsvermögen I und II. In
welcher Bilanz wird das Sonderbetriebsvermögen I und
II ausgewiesen?

A
Sonderbetriebsvermögen I:
- WG, die unmittelbar dem Betrieb der
PersG dienen, und damit objektiv
geeignet sind und subjektiv dazu
bestimmt sind, den Betrieb zu fördern
Sonderbetriebsvermögen II:
- WG, die unmittelbar zur Begründung
oder Stärkung der Beteiligung des
MU an der PersG eingesetzt werden
und damit die Beteiligung
des Gesellschafters fördern

-> Beides wird in der Sonderbilanz ausgewiesen

22
Q

Was sind Sonderbilanzen?
Wann sind Sonderbilanzen zu bilden?
Welche Wirkung wird dadurch erzielt?

A

Definition:
- Ausweis des Sonderbetriebsvermögens von einzelnen Gesellschaftern
- Erweiterung der gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers um sog. Sondervergütungen durch
§ 15 I Nr. 2 S. 1, 2.Hs. EStG
- Zusätzliche Wirtschaftsgüter
- Kein Gesamthandseigentum der PersG: Leistungen werden außerhalb der gesamthänderischen
Sphäre erbracht
Zweck:
- Wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit gesellschaftsvertraglich geschuldeten Beiträgen, für die der
Gesellschafter höheren Anteil am Gewinn (= bloße Gewinnverteilung = 1. Stufe) erhält.
Wirkung:
- Einkünfte, die an sich Überschusseinkünfte sind, werden in gewerbliche umqualifiziert.

23
Q

Beschreiben Sie die 2. Stufe des Besteuerungsprozesses

der Gewinnermittlung bei Personengesellschaften.

A
Daten aus der Gewinnermittlung 2. Stufe werden übernommen.
Sonder GuV A und B:
Sondervergütung A und B
\+ Sonstige BE A und B
- Sonder BA A und B
= Ergebnis Sonderbilanz A und B
->
Ergebnis 1. Stufe A und B
\+/- Ergebnis Sonderbilanz A und B
= Gewinn A und B
24
Q

Wann werden Wirtschaftsgüter des Gesellschafters

dem Sonderbetriebsvermögen zugewiesen?

A

Gehören zum Sonderbetriebsvermögen:

  • Notwendiges Betriebsvermögen
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen, wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde

Gehören nicht zum Sonderbetriebsvermögen:
- Notwendiges Privatvermögen

25
Wie wird ein angemessener Gewinnanteil berechnet?
1. Vorabvergütung - Tätigkeitsvergütung - Erfolgsvergütung (Tantiemen), wenn nicht alle Gesellschafter mitarbeiten - Haftungsprämie, wenn nicht alle gleich haften - Kapitalverzinsung 2. Restgewinn Verteilung nach: - Köpfen - nach Kapitalanteilen - nach Kapitalkonten - nach einem vereinbarten Schlüssel
26
Welche Vereinbarungen gelten bei der Verteilung des | steuerlichen Gewinns?
- Vereinbarungen gem. Gesellschaftsvertrag - Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen zur Gewinnverteilung, erfolgt die Gewinnverteilung nach § 121 HGB: 4 % auf Kapitalanteil (Kapitalverzinsung). Der verbleibende Restgewinn wird nach Köpfen verteilt.
27
Beschreiben Sie die gesonderte Gewinnfeststellung.
``` Laufende Einkünfte aus gewerblicher Personengesellschaft -> steuerlicher Gewinnanteil des Gesellschafters + Sonderbetriebseinnahmen -> Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung 1. Gesamtgewinn + Gewinnanteil = Betriebs-FA 2. Mitteilung der Gewinnanteile + Veranlagung = Wohnsitz-FA ```
28
Was besagt die Infektions- bzw. Abfärbetheorie und auf | welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese?
Infektions- bzw. Abfärbetheorie, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG: - Erfüllt nur einer der Gesellschafter die Qualifikation des §§ 13,18, 21 EStG nicht, erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus § 15 EStG. - Eine nur geringfügige gewerbliche Tätigkeit führt grundsätzlich zur Umqualifizierung der nicht gewerblichen Einkünfte in gewerbliche Einkünfte.
29
Nennen Sie die Merkmale einer gewerblich geprägten | PersG und die entsprechende gesetzliche Grundlage.
Gewerblich geprägte Personengesellschaft, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG: - die Gesellschaft keine gewerblichen Einkünfte erzielt (z.B. aufgrund vermögensverwaltender Tätigkeit) und - ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und - nur diese Kapitalgesellschaften oder fremde Dritte zur Geschäftsführung befugt sind.
30
Nennen Sie die Voraussetzungen einer | Betriebsaufspaltung.
Ein Unternehmen (Besitzunternehmen) - überlässt mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung (= sachliche Verflechtung) - und eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen i.d.S. beherrschen in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (= personelle Verflechtung).
31
Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei einer | Betriebsaufspaltung?
- Umqualifizierung der Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte bei dem Besitzunternehmen - Alle an die Betriebsgesellschaft überlassenen WG sind notwendiges BV des Besitzunternehmens - Anteile an Betriebsgesellschaft: Betriebsvermögen bei Besitzgesellschaft - Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an Ges’ter bilden Einkünfte nach § 15 EStG - Gewerbesteuerpflicht der Besitzgesellschaft Beendigung der BASP: - Aufdeckung der stillen Reserven (Betriebsaufgabe) - Konkurs des Betriebsunternehmens, Wegfall der personellen Verflechtung (z.B. Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters)
32
Was zählt zu der Veräußerung eines Betriebes und welche gesetzliche Grundlage ist diesbezüglich zu nennen?
Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 16 Abs.1 S. 1 EStG: 1. Ganzer Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebs 2. Mitunternehmeranteil 3. Gesamter Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) einer KGaA Gleichstellung = Aufgabe eines Betriebes (§ 16 Abs. 3 EStG)
33
Definieren Sie die Begriffe Betriebsveräußerung im | Ganzen, Teilbetrieb und Mitunternehmeranteil.
Im Ganzen: - das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen - wird in einem einheitlichen Vorgang - auf einen Erwerber (nat. Pers.,PersG, KapG) übertragen - und damit endet die gewerbliche Betätigung des Veräußerers in diesem Betrieb. Teilbetrieb: - mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, - organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebes, - der für sich allein lebensfähig ist. Mitunternehmeranteil: - Anteil am Gesamthandsvermögen zzgl. Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers.
34
Wie wird der Veräußerungsgewinn ermittelt und auf welche gesetzliche Grundlage ist diese Berechnung zurückzuführen?
Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gem. § 16 Abs. 2 EStG (Sobald Eigentum übertragen wurde): Veräußerungspreis - Veräußerungskosten - Wert des Betriebsvermögens (Vermögen - Schulden) = Veräußerungsgewinn
35
Welche Voraussetzungen müssen gem. § 16 Abs. 4 EStG erfüllt sein, damit der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann?
- dass der Steuerpflichtige einen Antrag stellt - in seinem Leben bisher noch kein Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen hat und - das 55. Lebensjahr vollendet oder - dauernd erwerbsunfähig ist. - Wird nur einmal im Leben gewährt - Ermäßigt sich um den Betrag, der 136.000 € bei Veräußerungsgewinn übersteigt - Ermäßigter Steuersatz auf steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn gem. §34 EStG