Einkunftsarten Flashcards
(12 cards)
Warum Zuordnung zu einzelnen Einkunftsarten?
- Abgrenzung der steuerbaren Einkünfte von den nichtsteuerbaren Einkünfte
- Existanz unterschiedlicher Freibeträge und Freigrenzen
- Unterschiedliche WK-Pauschbeträge
- Beschränkung der Verlustverrechung bei bestimmten Einkunftsarten
- Existenz unterschiedl. Erhebungsformen
Merkmale der Gewinneinkunftsarten
- Selbständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Nachhaltigkeit
- Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr
Arten von Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Gewinnanteile aus einer OHG, KG, KGaA,
- Infektionstheorie
- Bersonderheit: Ergebnisse aus der Veräußerung einer mind. 1 % Beteiligung im Privatvermögen, dann EAGB
Arten von Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einsatz von Kapital tritt gegenüber der geistigen und körperlichen Arbeit in den Hintergrund.
- Tätigkeit beruht in starkem Maße auf der Ausbildung und dem Können des Steuerpflichtigen (meist akademische Berufe)
Ermittlungsbegünstigung für Veräußerungsgewinne
- Freibetrag nach Vollendung des 55 Lj.
- Fünftelregelung
- Halbsteuersatzregelung
Arten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Besonderheiten: AN- Pauschbetrag 1000€
Geldwerter Vorteil: Freibetrag 1080 € und 4% Abschlag vom Endpreis
Subsidaritätsvorschriften innerhalb ESTG
- EaLuF sowie EASA gehen EAGB vor
- EALuF, EAGB, EASA, EaVuV gehen vor EaKV
- Sämtliche andere Einkunftsarten gehen EaVuV vor
Liebhaberei
Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Tätigkeit dient damit nicht primär der Erzielung von (positiven) Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen oder aufgrund persönlicher Neigungen vom Steuerpflichtigen betrieben. -> Hobbies, die steuerlich geltend gemacht werden.
Zufluss- / Abflussprinzip
Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Nachgelagerte Besteuerung
- Rentenbezüge unterliegen dem System der nachgelagerten Besteuerung (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und nicht vom Lebenalter bei Rentenbeginn; sog. Kohortenprinzip. In Ansparphase sind Rentenbeiträge als SA vollständig abzugsfähig. In Rentenphase werden renten voll besteuert
Veranlassungsprinzip
Wann sind die Aufwendungen durch private- oder gewerbliche Zwecke veranlasst worden? Grenze zur Liebhaberei
Verlustausgleich vs. Verlustabzug
Verlustausgleich: Verrechnung neg. mit pos. Einkünften im jeweiligen Veranlagungszeitraum
Verlustabzug: Verlustvor - / Verlustrücktrag