Einleitende Feststellungen Flashcards

1
Q

Wie lauten die Titel der einleitenden Feststellungen?

A
  • Eheschluss
  • Erster ehelicher Wohnsitz / anwendb. Recht
  • Familienverhältnisse
  • bisheriger Güterstand
  • Zielsetzung/ Absichtserklärung
  • Bisherige Verfügungen /Verträge
  • bereits erfolgte Erbvorbezüge
  • Auflistung Vermögenswerte
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2
Q

Wie lautet die Klausel unter „bisheriger Güterstand “, wenn kein Ehevertrag und Heirat vor 31. Dezember 1987?

A

Die Eheleute erklären übereinstimmend, dass sie bis heute keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, dass sie keine Erklärung über die Wahl eines ausländischen Güterrechts abgegeben haben und dass sie keine Erklärung zur Beibehaltung der altrechtlichen Güterverbindung abgegeben haben. Der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung ist nicht eingetreten. Die Eheleute unterstehen deshalb dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach Art. 196 ff. ZGB.

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3
Q

Welche Klausel steht unter „erster ehelicher Wohnsitz/ Rechtswahl“?

A

Die Eheleute erklären übereinstimmend, ihren ersten ehelichen Wohnsitz in Kriens gegründet und nie ins Ausland verlegt zu haben. Sie haben bisher keine Rechtswahl im Sinne des internationalen Privatrechts getroffen. Sie unterstellen hiermit ihre güter- und erbrechtlichen Verhältnisse dem Schweizer Recht.

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4
Q

Wie lautet „erster ehelicher Wohnsitz/Rechtswahl“, wenn die Ehegatten die ersten Jahre in Deutschland gelebt haben, und er Doppelbürger ist?

A

„Die Eheleute x und y erklären, dass sie ihren ersten Wohnsitz für drei Jahre in Köln BRD gegründet haben und damals keine Rechtswahl getroffen haben. Nachdem der Ehegatte die Doppelbürgschaft und eine enge Verbundenheit zur Schweiz hat, wird festgehalten, dass sie im Sinne von Art. 52 und Art. 90 IPRG ihre güter- und erbrechtlichen Verhältnisse dem Schweizerischen Recht unterstellen.“

Art 52: Güterrecht, Art. 90 Erbrecht (im Erbrecht besteht Rechtswahl nur, solange die ausländische Staatsbürgerschaft beibehalten wird)

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5
Q

Formuliere eine Absichtserklärung/Ziel des Ehe- Erbvertrages.

A

Die Eheleute beabsichtigen, sich im Todesfall bestmöglich zu begünstigen. Insbesondere soll der nachversterbende Ehegatte den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.

oder: … bestmöglich zu begünstigen.
Es soll Klarheit sowohl beim erstversterbenden wie auch Zweitversterbenden Ehegatten herrschen. Alle Nachkommen sind gleichzustellen, unabhängig davon ob sie leibliche Nachkommen des einen oder des anderen Ehegatten sind.

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6
Q

Wie liste ich die Vermögenswerte auf?

Am besten mit Tabelle!

A

Titel: Auflistung Vermögenswerte

Die Eheleute anerkennen gegenseitig folgende Eigengüter:
Ehemann:
- In Ehe eingebracht:
Wertschriften, Wert zu Beginn Ehe Fr. ???
- Aus Erbschaft Eltern: Fr. ???
- Schenkung: Fr. ???
Gegenstände ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch

Ehefrau:
dito

Das übrige Vermögen stellt Errungenschaft dar.

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7
Q

Wie lautet die Klausel unter „Aufhebung bisherige Verfügungen / Verträge“?

b) Was, wenn sich zwei handschriftliche Testamente in meinem (Notar) Depot befinden?

A

Mit dem Abschluss dieses Vertrages werden alle bisherigen Verfügungen der Eheleute……, seien sie güter- oder erbrechtlicher Natur, widerrufen und aufgehoben.

Ausgenommen sind allfällige noch bestehende Begünstigungserklärungen gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen. Diese bleiben weiterhin in Kraft.

b) Die beiden handschriftlichen Testamente aus dem Jahr 2007 werden vernichtet.

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8
Q

Was sollte unter“bis anhin erfolgte Erbvorbezüge stehen?

A

a) Die Eheleute haben bisher folgende Erbvorbezüge ausgerichtet:
Sohn X hat am Datum einen Erbvorbezugvon Fr. 300‘000.- erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Datum unterzeichnet.
Die beiden anderen Kinder haben bis anhin keine namhaften Erbvorbezüge erhalten.

b) Die Nachkommen der Eheleute X und Y erhielten von ihren Eltern bis anhin keine namhaften Erbvorbezüge.
c) Der Ehemann X hat seinem Sohn Y einen Erbvorbezug von Fr. 100‘000.- gewährt.

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9
Q

a) Absichtserklärung, wenn ehevertraglich der Güterstand der Gütertrennung vereinbart werden soll?
b) Absichtserklärung, wenn ehevertraglich der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart werden soll?

A

a) Mit vorliegendem Ehevertrag beabsichtigen die Eheleute, den Güterstand der Gütertrennung zu begründen und die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Sie beabsichtigen weiter, die Verwaltung der Gütermassen festzulegen.
b) Die Eheleute beabsichtigen mit vorliegendem Vertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft festzulegen und sich gegenseitig beim Todesfall optimal zu begünstigen.

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10
Q

Absichterklärung, wenn beschränkte Gütergemeinschaft (Ausschlussgemeinschaft) begründet werden soll?

A

Die Eheleute x und Y beabsichtigen mit dem vorliegenden Vertrag den Güterstand der beschränkten Gütergemeinschaft (Ausschlussgemeinschaft) zu begründen.

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11
Q

Wie lautet die Klausel unter „bisheriger Güterstand “, wenn kein Ehevertrag und Heirat nach 31. Dezember 1987? Oder auch, wenn die Eheleute erklären, sie hätten Errungenschaftsbeteiligung?

A

Die Ehegatten erklären, dass sie bisher keine güterrechtlichen Vereinbarungen getroffen haben. Der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung nach 185 und 188 ZGB ist nicht angeordnet worden. Die Eheleute stehen somit unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach Art. 196 ff. ZGB.

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