Familienrecht Abschluss Flashcards

1
Q

Voraussetzungen § 1357 Schlüsselgewalt

A

*Wirksame Ehe *kein Getrenntleben (III) *Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs *kein Ausschluss gegenüber Drittem

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2
Q

Angemessenheit § 1357?

A

Geschäft kann üblicherweise ohne vorherige Absprache zwischen den Ehegatten geschlossen werden (je nach Situation der konkreten Familie)

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3
Q

Wirkung des § 1357

A

Beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet - Gesamtschuldner aus §§ 421 ff.

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4
Q

Gestaltungsrechte § 1357

A
  • Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für sich selbst. * Ausübung zusammen mit Wirkung für beide. *h.M: Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für beide da besonderes Vertrauensverhältnis
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5
Q

§ 1357 dinglicher Übereignungsanspruch des anderen Ehegatten?

A

H.M: Nein, widerspricht dem Grundsatz der Zugewinngemeinschaft (Güter getrennt)

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6
Q

Unterhalt - welcher wo?

A

§ 1360 bei ehelicher Gemeinschaft. § 1361 bei Getrenntleben. §§ 1569 ff. nachehelicher Unterhält. §§ 1600 ff. Unterhalt für Abkömmlinge und Eltern

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7
Q

Lottogewinn bei Zugewinnausgleich berücksichtigt (leben getrennt)?

A

Ja, kein Fall des § 1374 II (eng auslegen!)
Fraglich: Verweigerungsrecht aus § 1381 wegen grober Unbilligkeit? BGH: Nein, Trennungszeit gehört dazu und man hätte ZGA vorzeitig aufheben können §§ 1384 ff.

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8
Q

Absolute Verfügungsverbote?

A

§§ 1365, 1369 - kein gutgläubiger Erwerb möglich.
(Sachen der Wohnung = Mitbesitz. Veräußerung gegen den Willen = Besitzverlust gegen den Willen, § 935 abhandenkommen also kein gutgläubiger Erwerb)

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9
Q

Verkauf einer Sache aus dem Alleineigentum des anderen Ehegatten möglich?

A
  • § 1369 analog? Nein, da keine Regelungslücke (Schutz über § 935) * Sinn und Zweck (+), da Hausrat gesichert werden soll.
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10
Q

Schema § 1365

A

Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft, Vermögen im Ganzen betroffen, keine Einwilligung des anderen (+subjektives Element?)

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11
Q

§ 1365 Belastung eines Grundstücks mit beschränkten dinglichen Rechten?

A

A.A: Ja. H.M: nicht von § 1365 erfasst, außer der Wert des Grundstücks wird im Wesentlichen erschöpft.

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12
Q

§ 1365 - Bewilligung einer Vormerkung wirksam?

A

Ja, da Auflassung keine Verfügung. Achtung: Vormerkung kann nicht entstehen, wenn Verpflichtungsgeschäft unwirksam (Akzessorietät)

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13
Q

Subjektives Element bei § 1365 des Vertragspartners?

A

Nicht erforderlich, außer es handelt sich um einen einzelnen Gegenstand, der das ganze Vermögen ausmacht und der Vertragspartner das wusste. Zeitpunkt: bis zum Abschluss des Verpflichtungsgeschäft

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14
Q

Schema § 1369 Haushaltsgegenstände

A

Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs-/Verfügungsgeschäft, Gegenstand des ehelichen Haushalts, dem handelnden Ehegatten gehörend, keine Einwilligung

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15
Q

Ehelicher Haushalt

A

Alle beweglichen Sachen des gemeinschaftlichen Lebens der Ehegatten (Haushalt, Wohnung, Zusammenleben)

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16
Q

Ehewohnung

A

Alle zu Wohnzwecken geeigneten Räume, die die Ehegatten gemeinsam bewohnt haben oder die dafür bestimmt waren.

17
Q

Scheidungsunterhalt - wo, Prinzip

A

§§ 1569 ff. Grundsatz der Eigenverantwortung, aber wenn einer nicht im Stande ist: Nacheheliche Mitverantwortung

18
Q

Verwandtschaftsrecht - wo:

A

§§ 1591 ff.

19
Q

Heimliche Vaterschaftstests?

A

Nein, Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Recht des Vaters auf informationelle Selbstbestimmung

20
Q

Anspruch Kind auf Nennung des Erzeugers gegen Mutter?

A

§ 1618a, Art. 6, Art. 2 - Recht auf Abstammung ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität.

21
Q

Elterliche Sorge - wo und was

A

§§ 1626 ff. umfasst Personen- und Vermögenssorge des Kindes

22
Q

Aufenthaltsbestimmungsrecht

A

§ 1631, Teil der Personensorge. Grundsätzlich gemeinschaftlich. Keine Beeinträchtigung des anderen Elternteils. Kindeswohlorientiert. (Betreuungsunterhalt = Barunterhalt)

23
Q

Kann Samenspender Vaterschaft des Wunschvaters anfechten?

Können Eltern dann anfechten? Das Kind?

A

Grundsatz (-), Ausnahme wenn private Spende und er Mutter kannte (+). Eltern wenn sie sich für Samenspende entscheiden (-). Kind § 1600 I Nr. 4 kann anfechten (+). 2 Jahre nach Kenntnis oder 18. Geburtstag.

24
Q

Verpflichtung (Unterhalt) des Samenspenders?

A

Nur wenn er auch rechtlich der Vater ist. Rechtliche Vaterschaft nur auf Antrag möglich, wenn es keinen anderen rechtlichen Vater gibt!

25
Q

Anspruch Spenderkind gegen Mediziner auf Kenntnis des Vaters?

A

Aus §§ 242, 810, 823 - Einzelfallabwägung gegen überwiegende Interessen der Eltern (eher für Kind)

26
Q

Vertrauliche Geburt vs. Samenspende - Unterschied!

A

Anonyme Geburt schützt die Gesundheit des Kindes, muss weiter gewährleistet werden, starke Rechte der Mutter! Schwache Rechte des Samenspenders, weil zukünftiger Verlust von Samensendern keine Gefahr.

27
Q

Wechselmodell - Voraussetzungen?

A

Wohnortnähe, Arbeitszeiten, Platz für das Kind, Zusammenarbeit

28
Q

Verfahrensrechtlich wo?

A

§§ 158 ff. FamFG

29
Q

Strom weiterzahlen nach Trennung und Auszug?

A

Ja, § 1357!

30
Q

Ehevertrag - Grenzen & Beispiele

A

Grundsatz: Vertragsfreiheit, Ausnahme: Gesamtschau evident einseitige Lastenverteilung (Nichtigkeit §§ 138, 242) - wenn Vereinbarungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen (Unterhalt wegen Kindern, Krankheit, Alter/ Kindeswohl gefährdet, Schwangerschaft bei Vertragsschluss) ≠ ZGA ausschließen, das ist möglich!

31
Q

Kindeswohl

A

Kontinuität, Bindung (Eltern/Geschwister), Erziehungsfähigkeit der Eltern, Förderung, Kindeswille (je nach Alter) * § 1626, 1666

32
Q

Pflichten aus der Ehe

A

Vermögensrechtlich und Personenrechtlich §1353

33
Q

Haushaltsgegenstand

A

Alle beweglichen Gegenstände der Ehegatten und deren Kinder, die für die Wohnung, den Haushalt und das Zusammenleben bestimmt sind und damit der gemeinsamen Lebensführung dienen.

34
Q

Anspruch auf Besitzherausgabe

A

§ 1361a verdrängt § 861

35
Q

Stufen Kernbereich

A

*1. Stufe - Betreuungsunterhalt §§ 1570 ff. (auch im Hinblick auf Kind) *2. Versorgungsausgleich *3. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 (-) *4. ZGA (-)

36
Q

Ausübungskontrolle

A

§ 242, Abweichung der Verhältnisse bei Vertragsschluss zB wegen Aufgabe der Berufstätigkeit wegen Geburt eines Kindes