Fibu 01/02 Flashcards
(116 cards)
Nenne die Aufgaben des Rechnungswesens (3)
- Planungs- & Entscheidungsinstrument
- Kontrollinstrulment
- Führungsinstrument (IST-SOLL, Vorjahresvergleich)
An welche Stellen liefert das Rechnungswesen Informationen?
- Interne Stellen (VR, Führungskräfte) mit tatsächlichen Zahlen
- Externe Stellen (Kapitalgeber, MA, Steuerverwaltung, Kunden, Konkurrenz) mit handelsrechtlichen Zahlen)
Nenne die Hauptbereiche, Hilfsbereiche des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Betriebsbuchhaltung
- Kalkulation (Teil der BEBU)
1.1 laufender Geschäftsverkehr
1.2 Bilanz
1.3 Erfolgsrechnung
1.4 Anhang
1.1.1 Kunden- & Lieferantenbuchhaltung
1.2.1 Inventar
2.1 Kostenartenrechnung
2.2 Kostenstellenrechnung
2.3 Kostenträgerrechnung
Teile des laufenden Geschäftsverkehrs & Kostenartenrechnung:
1. Lohnbuchhaltung
2. Material-/Lagerbuchhaltung
3. Anlagenbuchhaltung
Nenne die ergänzenden Bereiche des Rechnungswesens (10)
- Geldflussrechnung
- Lagebericht
- Konzernrechnung
- Analyse Jahresabschluss
- Planrechnung
- Statistiken
- Investitionsrechnung
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Sozialbilanz
- Unternehmensbewertung
Was sind die Aufgaben und Funktionen der FIBU? (10)
- Darstellung Vermögen & Verbindlichkeiten
- Darstellung des Erfolgs
- Darstellung des Geldflusses
- Rechenschaftsablage (ggü. Eigentümer)
- Kontrolle Geschäftsgang
- Informationsquelle für aussenstehende Interessierte
- Gläubigerschutz
- Rechtshilfe (Beweismittel)
- Grundlage Steuerveranlagung)
- Grundlage für weitere Rechnungen
Wo ist das Rechnungslegungsrecht zu finden? Nenne die Teilbereiche und Gesetzesartikel
- Allgemeine Bestimmungen (OR 957-958f)
- Jahresrechnung (OR 959-960e)
- Rechnungslegung für grössere Unternehmen (OR 961a-d)
- Abschluss nach anerkannten Standards zur Rechnungslegung (OR 962)
- Konzernrechnung (OR 963a/b)
Wer hat die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit min. CHF 500’000 Umsatz im letzten GJ
- Juristische Personen
Wer muss Buch über die Einnahmen/Ausgaben, sowie Vermögenslage führen?
- Einzelunternehmen & Personengesellschaften mit weniger als CHF 500’000 Umsatz
- Vereine / Stiftungen, die sich nicht im HR eintragen lassen müssen
- Stiftungen, die keine Revisionsstelle benötigen
- Juristische Personen mit weniger als CHF 100’000 Nettoerlös aus L&L oder Finanzerträge
Was ist ein Lagebericht? Was beinhaltet er? (6)
Darstellung des Geschäftsverlaufs und wirtschaftliche Lage unter Gesichtspunkten, die in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen.
Darf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage gem. Jahrestechnung nicht widersprechen
OR 961c
- Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Angaben zur Durchführung einer Risikobeurteilung
- Bestellungs- & Auftragslage
- Forschungs- & Entwicklungstätigkeit
- Aussergewöhnliche Ereignisse
- Zukunftsaussicht
Wer muss zwingend einen Lagebericht verfassen?
Grössere Unternehmen ohne Konzernrechnung
Was ist eine Konzernrechnung?
Eine konsolidierte Jahresrechnung von mehreren rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die durch eine juristische Person kontrolliert werden
Definiere eine grössere Unternehmung & Gesetzesartikel
OR 961a-d
Wenn sie zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind
Sprich zwei von drei Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllen:
Bilanzsumme 20 Mio
Umsatz 40 Mio
250 Vollzeitstellen
Oder Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, die zur Konzernrechnung verpflichtet sind
Welche Dokumente muss der Geschäftsbericht einer grösseren Unternehmung beinhalten?
- Bilanz
- ER
- Erweiterter Anhang
- Geldflussrechnung
- Lagebericht
Nenne die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung & Gesetzesartikel
- Vollständige, wahrheitsgetreue, systematische Erfassung der Geschäftsfälle
- Belegnachweis
- Klarheit
- Zweckmässigkeit
- Nachprüfbarkeit
Nenne die Grundlagen der Rechnungslegung (12) & Gesetzesartikel
OR 958a/b
1. Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
2. Periodengerechtigkeit (Verursacherprinzip)
3. Klarheit & Verständlichkeit
4. Vollständigkeit
5. Verlässlichkeit (Wahrheit)
6. Wesentlichkeit
7. Vorsicht
8. Stetigkeit in Bewertung & Darstellung
9. Verrechnungsverbot (Bruttoprinzip)
10. Nachweisbarkeit der Bestände
11. Anpassung
12. Währung und Sprache
Unterscheide zeitliche und sachliche Abgrenzung
Zeitlich: Erfassung von Erträge und Aufwänden beim Auftreten
Sachlich: alle zur Ertragserzielun notwendigen Aufwendungen in gleicher Periode wie Ertrag
Wann wird vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit abgewichen?
Wenn die Tätigkeit innert 12 Monaten nach Bilanzstichtag niedergelegt wird, so muss auf Veräusserungswerte umgestellt werden
Rückstellungen sind zu bilden
Es ist im Anhang offen zu legen
Konkretisiere den Grundsatz der Klarheit und Verständlichkeit
- Unterschiedliche Positionen dürfen nicht zusammengefasst werden
- Die Positionen sind genau zu bezeichnen
Konkretisiere den Grundstz der Vollständigkeit
Alle Tatsachen (v.a. Die wesentlichen) müssen in der Rechnungslegung enthalten sein
Konkretisiere den Grundsatz der Verlässlichkeit
- Keine wesentlichen Fehler enthalten
- Richtige Informationen
- Zuverlässiges Urteil über wirtschaftliche Lage muss für Dritte gebildet werden können (Ausnahme: stille Reserven)
Konkretisiere den Grundsatz der Wesentlichkeit
Alle Tatsachen, die durch Weglassen Einfluss auf das Urteil des Adressaten haben sind wesentlich und müssen enthalten sein
Konkretisiere den Grundsatz der Vorsicht
Risiken sind pessimistisch und Chancen zurückhaltend zu beurteilen
Definiere das Bruttoprinzip
Auch Verrechnungsverbot
Aktiven und Passiven, Erträge und Aufwände dürfen nicht verrechnet werden
Ausser wenn Klarheit, Verständlichkeit und Wesentlichkeit dadurch nicht verletzt werden
Nenne die Mindestgliederung der Aktivseite der Bilanz
Umlaufvermögen
1. Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
2. Forderungen aus L&L
3. Übrige kurzfristige Forderungen
4. Vorräte und nicht fakturierte DL
5. ARA
Anlagevermögen
1. Finanzanlagen
2. Beteiligungen
3. Sachanlagen
4. Immaterielle Werte
Weitere wesentliche Positionen, sowie Forderungen ggü. Direkt/indirekt Beteiligten, Organen, UN an denen eine direkte/indirekte Beteiligung besteht