Formalia Flashcards
(9 cards)
Aufbau eines Aktenvortrags (Zivilgericht)
- Einleitung
- Sach- und Streitstand
- Kurzvorschlag
- Rechtliche Würdigung
- Abschließender Entscheidungsvorschlag
Aktenvortrag (Zivilgericht, Einleitung)
- Beispiel für eine Einleitung
„Guten Tag XXX,
ich trage vor in einem Rechtsstreit, der im Jahr 2013 vor dem Amtsgericht W anhängig war.
Kläger ist Herr A aus W. Beklagter ist Herr B aus W. Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Kauf.“
Aktenvortrag (Zivilgericht, Sach- und Streitstand)
- Übergang
- Zeitform
- ungefähre Dauer
- welche Fakten gehören rein
- Stiltipps
- Aufbau
- Übergang: „Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:“
- Imperfekt
- ≤ 1/2 der Zeit; besser 1/3
- nur bedeutsame Fakten nennen (= Tatbestand)
- konkr. Daten nur, wenn relevant, sonst weglassen, kürzen, überschlagen („im Jan“, knapp 5 Wochen“)
- Monate aussprechen
- Schadensbeträge zusammenfassen
- ggf. auch mal zitieren
- Unstreitiger Tatbestand
- Streitiger Klägervortrag
- Ggf. vorgezogene Prozessgeschichte
- Anträge
- Streitiger Beklagtenvortrag, ggf. Replik/Duplik
- ggf. Prozessgeschichte (etwa Beweisaufnahme)
Aktenvortrag (Zivilgericht, Kurzvorschlag)
- Was gehört rein?
- Formulierungsvorschläge
- nur die Hauptentscheidung, keine NebenE
- „Ich schlage vor, der/die Klage (teilweise/überwiegend) stattzugeben/abzuweisen.
- „Ich schlage vor, das Versäumnisurteil aufzuheben und der Klage stattzugeben.“
Aktenvortrag (Zivilgericht, rechtliche Beurteilung)
- Formulierungsvorschlag Übergang
- Stil
- was ansprechen bei begr./unbegr. Klagen
- zweiter Lösungsweg
„Dem wird folgende rechtliche Würdigung zugrunde gelegt:…“
- grds. Urteilsstil, bei Problemen Gutachten
- bei einschlägigen Normen jedes TBM
- zu streitigen oder zweifelhaften TBM mehr ausf.
- bei scheiternden Normen nur die fehlende Vss.
- Anspruchsgrundlage stets darlegen
- bei unbegr. Klagen alle Anspruchsgrdl. abarbeiten
- bei tlw. begr. Klagen erst d. zuerkannten Teil der Anspruchsgrdl. ausführl. darstellen, die sonstigen stark verknappt; bzgl. des abgewiesenen Teils alle in Betracht kommenden Anspruchsgrdl.
- zweiten Lösungsweg sehr knapp erwähnen, wenn eigene große Zweifel bestehen
Aktenvortrag (Zivilgericht, Nebenentscheidungen)
- Beispiel für Formulierung
- Länge
- Was beachten?
Bsp.: „Die Nebenentscheidungen beruhen auf § 91 und § 709 ZPO.“
- wenn nötig, begründen; meist genügt aber 1 Satz
- Bearbeitervermerk beachten!
- Zinsanspruch nicht vergessen!
Aktenvortrag (Zivilgericht, Tenor)
- Formulierungsbeispiel
- Wie (und wo) sind Geldsummen anzugeben?
- Formulierungsbeispiel Abschluss
Bsp.: „Es wird vorgeschlagen, den Beklagten zur Zahlung von XXX € an den Kläger zu verurteilen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen, nach § 91 I ZPO.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, §§ 708 Nr.11, 711 ZPO. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110% des insgesamt aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Geldsummen müssen genau bestimmt sein. Insbesondere bei Schmerzensgeld wird oft nur eine Mindestsumme im Antrag genannt, im Tenor muss diese jedoch vom Gericht festgelegt sein (zudem in der Zulässigkeit den unbestimmten Mindestwert ansprechen!).
„Soweit meine Ausführungen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.“
Aufbau des Tatbestandes bei Hilfsaufrechnung
- Einleitungssatz
- Unstreitiges zur Klageforderung
- Streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung
- Ggf. Prozessgeschichte zum Verständnis der Anträge
- Anträge
- Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung
- Ggf. Replik des Klägers
- Überleitungssatz zur Hilfsaufrechnung
- Unstreitiges zur Gegenforderung
- Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
- Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
- Ggf. Replik des Beklagten
- Prozessgeschichte im Übrigen (z.B. Beweiserhebungen und Zustellungsdaten)
Aufbau des Tatbestandes bei Primäraufrechnung
- Einleitungssatz
- Unstreitiges zur Klageforderung
- Ggf. streitiges Klägervorbringen zu seinen Nebenforderungen
- Ggf. Prozessgeschichte zum Verständnis der Anträge
- Anträge
- Ggf. qualifiziert bestrittener Vortrag des Beklagten zu den Nebenforderungen des Klägers
- Überleitungssatz zur Aufrechnung
- Unstreitiges zur Gegenforderung des Beklagten
- Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
- Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
- Prozessgeschichte im Übrigen (z.B. Beweiserhebungen und Zustellungsdaten)