Genehmigungsbehörde Und Aufsichtsorgane Flashcards

1
Q

Sozialversicherungen:

A
  1. Sozialleistungen erfordern Genehmigung für Inanspruchnahme.
  2. Aufsicht gewährleistet Gleichbehandlung, verhindert Missbrauch im Sozialstaat.
  3. Enthält gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  4. Träger wie Krankenkassen genehmigen Leistungen, initiieren Zahlungen.
  5. Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzieren Geld-, Sach- und Dienstleistungen.
  6. Verwaltungsräte, paritätisch besetzt, überwachen Leistungsgewährung und -durchführung.
  7. Überregionale Ämter: Landes-/Bundesversicherungsämter, Arbeits- und Sozialministerien.
  8. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MD) überwacht Leistungsansprüche und Umsetzung.
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Q

Fürsorge:

A
  1. Fürsorgeleistungen greifen bei fehlendem Sozialversicherungsanspruch und unzureichender privater Hilfe.
  2. Staatliche Fürsorgepflicht finanziert überwiegend aus Steuergeldern.
  3. Kommunale Genehmigungsbehörden entscheiden über Fürsorgeleistungen.
  4. Zentrale Behörden: Sozialhilfeträger, Jugendämter, Gesundheitsamt.
  5. Jugendämter teilen sich in Jugendhilfeausschuss und spezialisierte Verwaltungsbereiche.
  6. Allgemeiner Sozialdienst (ASD) auf kommunaler Ebene priorisiert Jugendhilfe.
  7. Gesundheitsamt relevant im sozialpsychiatrischen Dienst.
  8. Bedürftigkeitsprüfung durch Genehmigungsbehörden und öffentliche Träger.
  9. Subsidiaritätsprinzip bevorzugt nichtstaatliche Träger, Jugendämter ergänzen oder fördern.
  10. Genehmigungsbehörden kontrollieren Leistungsimplementation, haben Aufsicht.
  11. Landessozialministerien, Landesjugend- und -sozialämter übergeordnete Aufsichtsinstanzen.
  12. Mitarbeiter öffentlicher Träger im TVöD mit festen Regelungen für Anstellungsbedingungen, Qualifikation und Gehalt.
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