Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB Flashcards

1
Q

Begriff

A
  • > Dienst oder Werkvertrag durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet.
  • > Es handelt sich um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Interesse eines anderen innerhalb einer fremden wirtschaftlichen Interessenssphäre.
  • > wie der Auftrag mittelbare “Stellvertretung”
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