Geschäftsfähigkeit & Minderjährige, §§ 104 ff. BGB Flashcards

1
Q

Wer ist geschäftsunfähig?

A

Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig sind gem. § 104

1 Kinder unter 7 und

2 dauernd Geisteskranke

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2
Q

Wann sind Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen ausnahmsweise wirksam?

A

Bargeschäfte des täglichen Lebens

In Fällen des§ 105a BGB

  1. volljähriger Geschäftsunfähiger
  2. Geschäft des täglichen Lebens
  3. Bewirkung mit geringwertigen Mitteln
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3
Q

Wer ist beschränkt Geschäftsfähig?

A

Wer bereits 7 (§ 106), aber noch nicht 18 (§ 2) ist.

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4
Q

Einwilligung und Genehmigung von Erklärungen beschränkt Geschäftsfähiger

A

o WE des MJ, die nicht lediglich Vorteilhaft sind, bedürfen der Einwilligung (§ 107) oder Genehmigung (§ 108 I) seines gesetzlichen Vertreters.

o der andere Teil kann den Vertreter zur Erklärung der Genehmigung auffordern, erklärt er sie nicht innerhalb von 2 Wochen, gilt sie als verweigert, § 108 II.

o wird der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig, kann er selbst genehmigen, § 108 III.

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5
Q

Widerrufsrecht des Geschäftspartners des Minderjährigen

A

der andere Teil kann gegenüber dem Vertreter oder dem MJ widerrufen (§ 109 I) wenn er entweder die Minderjährigkeit nicht kannte oder der MJ ihn über die Einwilligung des GV getäuscht hat (§ 109 II).

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6
Q

Schema und Rechtsfolge, § 110 BGB

A
„Taschengeldparagraph“
1. keine ausdrückliche Einwilligung
2. vollständige Erfüllung durch MJ iSd § 362 I
3. mit Mitteln die ihm
  a. zu diesem Zwecke oder
  b. zur freien Verfügung
4. vom
  a. ges. Vertreter oder
  b. mit dessen Zustimmung von einem Dritten
überlassen worden sind.

Rechtsfolge: RG gilt als ex tunc wirksam (= konkludente Einwilligung des ges. Vertreters)

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7
Q

Wo sind die Einwilligung und Genehmigung legaldefiniert?

A

Die Einwilligung in § 183 also vorige Zustimmung und die Genehmigung in § 184 als nachträgliche Zustimmung.

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8
Q

Sind öffentliche Lasten/Grundsteuer rechtliche Nachteile iSd § 107 BGB?

A

e.A. = rechtl. Nachteil (+)
Arg.: Zweck und Wortlaut, § 107 BGB

h.M. = rechtl. Nachteil (-)
Arg.:

o Steuer nicht Folge der Willenserklärung, sondern treten kraft Gesetz ein

o Geringfügigkeit der Kosten -> Zweck ist Schutz des MJ -> ganz unerhebliches Gefährdungspotential nicht von Vorschrift erfasst

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9
Q

Ist eine Hypothek ein rechtlicher Nachteil iSd § 107 BGB?

A

m.M. - rechtl. Nachteil (+)

Zwangsvollstreckung in das Grundstück treffe MJ persönlich

h.M. - rechtl. Nachteil (-)

Belastung mindert nur Wert des Erlangten, Gläubiger ist nur berechtigt sich gem . § 1113 I BGB „aus dem Grundstück“ zu befriedigen.

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10
Q

Ist der Eintritt in den Mietvertrag bei Erwerb eines bebauten Grundstücks ein rechtlicher Nachteil iSd § 107 BGB?

A

Hintergrund: Erwirbt der MJ ein Grundstück, so erwirbt er gem, §§ 93, 94 auch ein darauf befindliches Haus und tritt somit gem. § 566 I auch in einen bestehenden Mietvertrag ein.

Hieraus erwachsen ihm Pflichten gem. §§ 535 ff. BGB.

Dies ist unstreitig ein rechtlicher Nachteil.

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11
Q

Was ist ein Insichgeschäft (§ 181) und wann ist es wirksam?

A

Vertreter schließt mit sich selbst ein Geschäft, gibt also beide WEs, eine im eigenen und eine im fremden Namen, ab.

Wirksam gem. § 181 nur, bei Erfüllung einer Verbindlichkeit.

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