Hachtmann Flashcards
(16 cards)
Welche KT-Leistungen können mit den Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden?
- Präventionsmaßnahmen
- Leistungen in der klinischen KT
- Leistungen über Gesundheitsämter
- Ganzheitliche Heilung über BVAKT (Berufsverband f anthroposophische KT), seit Jan. 2025, §13/140
- DBT Therapien
Wie werden seelische Erkrankungen patientenorientiert u doch ökonomisch aus Ihrer Sicht behandelt?
- präventiv
- durch Psychoedukation
- durch Anwendung evidenzbasierter Verfahren
- durch Anwendung multimodaler Verfahren
Welche besondere Leistung kann die KT im Gesundheitswesen erfüllen?
- präventiv Gesundheit erhalten
- alternativ über kreative Prozesse nonverbal Zugang zu inneren Prozessen und Belastungen finden
=> ganzheitliche Heilung - Resilienzstärkung
- Kommunikationsförderung
- soziale (Re-)Integration
Wer ist zuständig für
1. die Behebung von individuellen gesundheitlichen u seelischen Einschränkungen?
2. Verhaltensauffälligkeiten u -abweichungen?
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- a) Patient -> aktive Mitwirkung
b) Krankenversicherung/Krankenkassen -> Aufklärung u Beratung sowie mit ambulanten o stationären, präventiven o rehabilitativen Leistungen (SGB V)
c) Pflegeversicherung -> mit präventiven o rehabilitativen Leistungen (SGB XI)
2.
a) Pflegeversicherung ->
- Früherkennungs-Untersuchungen,
- Prävention,
- Gesundheitsuntersuchungen in Lebensbereichen (SGB XI)
b) Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung (SGB V), zB SPZ, KJPD, u.a.,
Gesundheitsämter sowie Hausärzte
Leistungen der GKV
- Förderung der Gesundheit
- Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- ambulante o stationäre Vorsorge u Behandlung bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft
Wirtschaftlichkeitgebot der Kassen -> Paragraph ???
§ 12 SGB V
- Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
- Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
- nicht notwendige oder unwirtschaftliche Leistungen können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und KK nicht bewilligen
§ 1 SGB V
Solidarität und Eigenverantwortung
Aufgabe d. KV als Solidargemeinschaft:
- Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen, oder Zustand zu verbessern
- Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich
- KK müssen durch Aufklärung, Beratung, Leistungen dabei unterstützen
Pflicht- u Regelleistungen
(Satzungsleistungen)
In Dauer u Ausmaß gesetzlich festgelegte Leistungen aller Krankenkassen
(von einzelnen KK individuell angebotene zusätzliche Leistungen)
§ 12 (SGB V)
Wirtschaftlichkeitsgebot
- Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
- dürfen Notwendige nicht übersteigen
- Leistungen, die nicht notwendig o unwirtschaftlich sind, können vom Versicherten nicht beansprucht, vom Leistungserbringer nicht bewirkt u von Kassen nicht bewilligt werden
§ 13 u 140 (SGB V)
Gesetze zur Kostenübernahme (§ 13) ganzheitlicher Heilverfahren zB über den BVAKT
(Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140))
§ 20
Primäre Prävention und Gesundheitsförderung.
Leistungen d Krankenkasse vorgesehen zur
Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie
zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung)
§ 2
Sach- u Dienstleistungen
Arzt als Unternehmer
- Versorgung durch niedergelassen Arzt dominiert (DE)
- Einzel- o Gemeinschaftspraxen
- Sicherstellungsauftrag erfordert Zsarbeit von Ärzten und Kassen => Verträge (Kassenzulassung)
- um Reglementierungen zu umgehen => Privat Patienten
- Unterversorgung im ländlichen Raum nimmt zu (-> Gewährleistungsauftrag)
Gesundheitssystem
(primäre Aufg + Aufg-Verteilung)
- Krankheiten vorbeugen und heilen
- Sektoren:
- Prävention
- Kuration
- Rehabilitation
- Forschung, Lehre und Ausbildung
Krankenhaus als Unternehmen
- Produktionsbetrieb des Guts “Gesundheit”
- ## eingebettet in gesellschaftl-ökonom gesamtkonzept
Ambulante