Handlungsdelikt Flashcards

(30 cards)

1
Q

was ist das Handlungsbegriff

A

vom Willen beherrschbares menschliches Verhalten

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2
Q

was sind keine Handlungen?

A
  1. Bewegungen von schlafenden und bewusstlosen
  2. Reine Körperreflexe
  3. Vis absoluta = willensausschliessende Gewalt
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3
Q

was ist ein Sonderdelikt?

A

Echte Sonderdelikte können nur von Personen, die bestimmte Qualitäten haben, begangen werden, welche im Gesetz ausdrücklich genannte «besondere Tätereigenschaft» aufweisen.

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4
Q

was ist die erste Prüfungsreihenfolge bei Handlungsdelikte?

A
  1. Obersatz
  2. Tatsubjekt (nur bei Sonderdelikte)
  3. Tatobjekt
  4. Tathandlung
  5. Taterfolg
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5
Q

welche sind die ungeschriebene Tatbestandsmerkmale?

A

Kausalität und objektive Zurechnung

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6
Q

was besagt die Äquivalenz Theorie?

A

alle die Bedingungen sind gleichwertig, äquivalent. (die Bedingungen, die natürlich kausal für den Eintritt des Erfolgs sind, wiegen alle gleich)

wichtige Begriffe:
- notwendige Bedingung, was notwendig war für den Eintritt des Erfolgs (vedi schema iPad)
- conditio sine qua non

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7
Q

was ist der Definition der Natürliche Kausalität?

A

Natürlich kausal ist jede Bedingung, die nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch der Erfolg in seiner konkreter Gestalt entfiele. In casu ist (…) conditio sine qua non für (…)

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8
Q

Definition kumulative Kausalität

A

Liegt vor, wenn zwei Bedingungen sind beide notwendige und nur zusammen hinreichend für den Eintritt des Erfolgs

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9
Q

vermittelte Kausalität

A

Liegt vor, wenn die erste notwendige Bedingung ist durch die zweite mit dem Erfolg vermittelt. (auch die erste Ursache ist kausal)

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10
Q

Doppeltkausalität

A

Liegt vor, wenn zwei Handlungen fallen unabhängig von einander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte.

WICHTIG: Definition natürliche Kausalität hier ist anders zu schreiben:
Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede für den Erfolg kausal.

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11
Q

Hypothetische Kausalität

A

Liegt vor wenn eine zum Taterfolg führende Handlung ist keine notwendige Bedingung, wohl aber eine hinreichende.

WICHTIG: Nach der Regel von der hypothetische Kausalität bleibt eine Bedingung auch dann kausal, wenn hypothetische Ersatzursachen bereitstanden, die in konkreten Fall nicht wirksam worden sind.

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12
Q

überholende Kausalität

A

Liegt vor, wen ein Ereignis einen realen Schaden herbeigeführt hat, der durch ein anderes Ereignis zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt ebenfalls eingetreten wäre.
«Das Opfer hätte länger gelebt»

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13
Q

Unterlassungskausalität

A

Eine Unterlassung ist kausal für den Erfolg, wenn man das gebotene Tun nicht hinzudenken kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

–> Oft bei medizinische Fälle!!

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14
Q

adäquate Kausalität

A

Rechtserheblich ist eine natürliche Ursache nur dann, wenn sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet war, einen Erfolg von der Art des eingetretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen.

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15
Q

wann wird die adäquate Kausalität verneint?

A

Sie wird verneint, wenn neben dem Verhalten des Täters sehr ungewöhnliche zusätzliche Ursachen hinzukommen, die so schwerwiegend sind, dass sie als wahrscheinlichste und direkteste Ursache des Erfolgs erscheinen.

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16
Q

wann ist die objektive Zurechnung nicht zu prüfen?

A

nur bei Erfolgsdelikte, wie die Kausalität, nicht bei Tätigkeitsdelikten.

in vergleichbar oft mit der adäquate kausalität

17
Q

wann wird die objektive Zurechnung verneint?

A

Die objektive Zurechnung wird verneint, wenn der Taterfolg nach dem Schutzzweck der Verbotsnorm nicht auf das vom Täter geschaffene Risiko zurückgeht, sondern auf atypische Geschehensabläufe oder eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers.

18
Q

was schreibe ich wenn keine Punkte hinsichtlich das Risiko zu erklären gibt?

A

Eine Handlung ist objektiv zurechenbar, wenn ein unerlaubtes Risiko geschaffen wurde, das sich in der Rechtsgutverletzung niederschlägt (also nicht diese vier fälle).
In casu sind keine Gründe ersichtlich, die dies in Frage stellen würden.

19
Q

was prüft man unter objektive Zurechnung?

A
  1. Adäquanzzusammenhang (adäquate Kausalität)
  2. Risikozusammenhang
    a. Gefahrenzusammenhang: Das Verhalten des Täter muss jene Gefahr für das geschützte Rechtsgut schaffen, die sich in tatbestandsmässigen Erfolgseintritt verwirklicht. (3 punkte zu prüfen)
    b. Rechtswidrigkeitszusammenhang: Die geschaffene Gefahr muss den Schutzzweck der Norm verhindern.
  3. Risikoerhöhung gegenüber rechtmässigem Alternativverhalten (Wäre der Erfolg eingetreten, auch wenn sich der Täter korrekt verhalten hätte?)
    a. Wahrscheinlichkeitstheorie
    b. Risikoerhörungstheorie
  4. Vertrauensgrundsatz: Jeder wird darauf vertrauen, dass er die Regeln respektiert.
20
Q

Wahrscheinlichkeitstheorie und Risikoerhörungstheorie

A

a.(HL)Wahrscheinlichkeitstheorie:Erfolg ist erst dann zurechenbar, wenn bei der Auswertung aller ex-post bekannten Umstände feststeht, dass der Erfolg bei pflichtgemässem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre

b. Risikoerhörungstheorie: Erfolg ist erst dann zurechenbar, wenn bei der Auswertung aller ex-post bekannten Umstände feststeht, dass das pflichtwidrige Verhalten das Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erhört hat.

21
Q

was schreibe ich wenn keine weitere Umstande der Objektive Zurechnung ersichtlich sind?

A

vorliegend sind keine weitere Umstände ersichtlich, welche die objektive Zurechnung ausschliessen könnten.

22
Q

ist Einwilligung gegeben?

A

ja: Damit sind alle Handlungen rechtmässig (Prüfung endet)

nein: weiter prüfen

23
Q

was macht die Einwilligung?

A

Die Einwilligung hebt den Unwert einer tatbestandsmässigen Handlung auf.

24
Q

wann ist die Einwilligung zu prüfen?

A

bei der Rechtswidrigkeit

25
welche sind die Voraussetzungen der Einwilligung?
1. Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden (Tragweite des Eingriffs in das Rechtsgut kennen, keine Willensmängel, Risikoaufklärung) 2. Einwilligung vor der Tat (muss im Tatzeitpunkt vorliegen, nachträgliche Einwilligung ist unerheblich) 3. Kenntnis vor der Tat, und auf diesem Grund erfolgen
26
was macht ein Irrtum mit der Einwilligung?
ein wesentlicher und rechtsgutbezogener Irrtum hebt die Einwilligung auf
27
was passiert in den Fälle wo kein Einverständnis vorliegt?
die Tatbestandselemente sind nicht erfüllt und deshalb auch keine Einwilligung
27
wie prüft man die ärztliche Heileingriffe?
1. vorliegen eine rechtsgültige Einwilligung (Einsichtsfähigkeit/ keine Täuschung, Drohung) 2. handeln aufgrund Patienteneinwilligung (Einwilligung im Zeitpunkt des Eingriffes, Kenntnis der Einwilligung) 3. Kunstgerechte Behandlung gemäss Patientenauftrag
28
wann gibt es eine mutmassliche Einwilligung? und wann gilt es?
1. Einwilligung nicht einholbar 2. die Situation ist äusserst dringend 3. der Eingriff entspricht dem mutmasslichen Willen des Betroffenen 5. wenn weder die Einwilligung noch die Mutmassliche Wille feststellbar sind, so ist auf das objektive Interesse abzustellen
29
wie funktioniert die Einwilligung bei Minderjährigen?
- 13- oder 14 jähre alt können einwilligen - ansosten Mutter oder Vater (Art. 296 ZGB)