HS 17 Flashcards
Nenne die Funktionen des Rechts.
- Bewahrung des Friedens
- Schutz materialer Werte
- Soziale Fürsorge
- Umweltschutz
- Gesellschaftliche Zusammenarbeit und effiziente Wirtschaft
- Gesellschaftliche Integration und kollektive Identität
Nenne verschiedene Rechtsquellen!
- Positives Recht
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
- Rechtswissenschaften
- Private Rechtsetzung
- Allgemeine Rechtsgrundsätze
- Überpositives Recht und Rechtsethik
Was ist positives Recht?
• Positives Recht ist in bestimmten Verfahren gesetztes, regelmässig schriftlich fixiertes Recht.
Definiere Gewohnheitsrecht!
• Gewohnheitsrecht ist jede längere Zeit andauernde, ununterbrochene, auf Rechtsüberzeugung beruhende Übung.
Definiere Richterrecht!
• Richterrecht ist durch Richter geschaffenes Recht
Was bezeichnet der Begriff Legalität?
• Legalität bezeichnet die Übereinstimmung des Handelns der Bürger und der Staatsgewalt mit dem geltenden Recht. (Übereinstimmung mit Gesetz)
Was bezeichnet der Begriff Legitimität?
• Legitimität bezeichnet die Übereinstimmung des Handelns der Bürger, der Staatsgewalt und der Ordnung des Rechts mit bestimmten materialen Prinzipien und Anforderungen. Dabei ist legitim, was diesen Anforderungen entspricht. (Übereinstimmung mit Moralvorstellungen)
Was ist objektives Recht?
• Objektives Recht bezeichnet die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit. —> law
Was ist subjektives Recht?
• Subjektives Recht bezeichnet das dem Einzelnen zustehendes Recht. Es handelt sich damit um einen Herrschaftsbereich zu Gunsten eines Einzelnen, der ihm von der Rechtsordnung (vom objektiven Recht) verliehen worden ist. —> right
Kennst du eine weitere Unterteilung der subjektiven Rechte?
• Subjektive Rechte werden unterteilt in Absolute und Relative.
• Absolute subjektive Rechte gelten gegenüber jedermann. Z.B. Eigentum oder
Immaterialgüterrechte
• Relative Rechte gelten nur gegenüber bestimmten Personen. Z.B. das Recht des Käufers auf
Beschaffung des Eigentums am Kaufgegenstand gegenüber dem Verkäufer.
Woraus entstehen subjektive (relative) Rechte?
• Relative Rechte entstehen aus vertraglichen Beziehungen, aus eingegangenen Verpflichtungen (ebenso Verträge) aus quasi-vertraglichen Beziehungen und auch direkt aus Gesetz, z.B. ausservertragliche Haftung oder Ansprüche der Kinder gegenüber den Eltern.
Was sind Kompetenznormen?
• Kompetenznormen sind Normen, die die Fähigkeit schaffen, bestimmte Rechtsfolgen zu setzen.
Was ist „Rechtssubjekt“?
Rechtssubjekt ist, wer rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche und juristische Personen.àLies dazu Art. 11 ZGB
Was ist „Rechtsobjekt“?
• Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, der sich der Rechtsmacht eines Rechtssubjektes unterwerfen kann, oder der nach der Rechtsordnung Gegenstand von Rechten und Pflichten sein kann.
Zähle einige Beispiele für Rechtsobjekte auf!
• Körperliche Gegenstände, zu unterteilen in Mobilien oder Fahrnis (z.B. ein Buch) und
Immobilien (Grundstücken u. ä.)
• Tiere (Auch wenn in Art. 641a Abs. 1 ZGB steht: „Tiere sind keine Sachen.“, so folgert Abs. 2
dennoch, dass sie wie Sachen behandelt werden. Tiere sind keine Rechtssubjekte.)
• Unkörperliche Rechtsobjekte wie Immaterialgüterrechte, Energie usw.
Nenne die Grenzen der Rechtspersönlichkeit einer natürlichen Person!
- Nach Art. 11 ZGB ist jedermann rechtsfähig, innerhalb der Rechtsordnung haben daher alle Menschen die gleiche Fähigkeit Rechte und Pflichten zu haben.
- In zeitlicher Hinsicht: Art. 31 Abs. 1 ZGB statuiert, dass die Rechtsfähigkeit mit dem Leben nach der vollendeten Geburt beginnt und mit dem Tod endet. –> Art. 31 Abs. 2 ZGB weitet die Rechtsfähigkeit des ungeborenen Kindes jedoch noch etwas aus.
Unterscheide: Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit
• Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Rechte und Pflichten zu haben, sie richtet sich nach Art. 11
ZGB.
• Handlungsfähigkeit dagegen besteht nach Art. 12 ZGB in der Fähigkeit, durch seine eigenen
Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
Was sind die Voraussetzung zur Handlungsfähigkeit?
• Nach Art. 13 ZGB gibt es 2 Voraussetzungen:
1. Mündigkeit
Das ist eine absolute Voraussetzung und besteht in der Vollendung des 18. Lebensjahres.
2. Urteilsfähigkeit
Nach Art. 16 ZGB „die Fähigkeit,… vernunftgemäss zu handeln.“ Dies ist eine relative Voraussetzung und hängt vom Gegenstand ab. Niemand streitet einem 14-Jährigen die Mündigkeit im Bezug auf den Kauf eines Playboy-Magazins ab.
Was ist beschränkte Handlungsunfähigkeit?
- Beschränkt handlungsunfähig ist eine Person, die zwar bereits urteilsfähig aber noch nicht mündig ist.
- Merke: Die Person kann somit bereits gewisse Rechtswirkung durch eigenes Handeln erzeugen. Sie kann z.B. schadenersatzpflichtig werden, Schenkungen annehmen und höchstpersönliche Rechte ausüben.
Was ist eine juristische Person?
• Juristische Personen sind rechtliche Konstruktionen, welche das Recht den natürlichen Personen gelichstellt, indem es ihnen die Rechtsfähigkeit, wie auch die Handlungsfähigkeit in ähnlicher Weise wie den natürlichen Personen verleiht.
In welche Kategorien lassen sich juristische Personen einteilen?
• 1. Körperschaften
Körperschaften verfügen über Mitglieder, seit der GmbH-Revision 2008 mindestens 1 Mitglied (sog. Ein-Personen-AG).
2.Anstalten
Anstalten hingegen sind zweckgebundenes Vermögen, haben also keine Mitglieder. In der Schweiz gibt es nur eine Anstalt, die Stiftung.
àIm öffentlichen Recht entstehen juristische Personen durch Gesetz, nicht durch Rechtshandlungen von Privaten.
Welche Rechte kommen einer juristischen Person zu?
• Art. 52 ZGB: „ Eine juristische Person ist aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen, … zur notwendigen Voraussetzungen haben.“ Damit ist die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person sehr weit gefasst. Eine juristische Person kann z.B. erben, sie verfügt über eine Privatsphäre und kann in ihrer Ehre verletzt sein.
Was ist ein Rechtsverhältnis?
• Ein Rechtsverhältnis ist die rechtliche Beziehung von zwei oder mehreren Rechtssubjekten zueinander – ein rechtlich gestaltetes Lebensverhältnis also.
Was ist Rechtsgeschäft?
• Ein Rechtsgeschäft ist mindestens eine Willenserklärung einer oder mehrerer Personen, die allein oder mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt.