II. Kapitel: Einkommens- und Vermögenssteuern / Grundzüge Einkommen unselbstständig und selbstständig Erwerbender Flashcards

(60 cards)

1
Q

Wer hat die Steuerhoheit betr. Einkommenssteuer (+ Art.)?

A

StG 1-4:
- Staat (Kanton)
- Politische Gemeinde
- Kirchgemeinden
- weitere (Bewilligungspflicht durch K-Rat)

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2
Q

Wer ist grds. Steuersubjekt der Einkommenssteuer?

A

StG 13: nP

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3
Q

Wie werden die Einkommen von Ehegatten besteuert?

A

StG 20 I: gemeinsam
-> unabhängig vom Güterstand
-> Voraussetzung: rechtlich UND tatsächlich ungetrennt
–> Nachweis der Trennung von Ehegatten zu erbringen (gesetzl. Vermutung widerlegen)

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4
Q

Wie wird das Einkommen eines Kindes besteuert?

A

Nur solange minderjährig!

Primär: Dem Einkommen desjenigen Elternteils angerechnet, der elterliche Sorge hat

Subsidiär: Wenn gemeinsame elterliche Sorge, aber getrennt (besteuert) -> derjenige, der Kinderabzug geltend machen kann

Subsubsidiär: Kein Elternteil hat elterliche Sorge -> Kind selbst via gesetzlichen Vertreter

AUSNAHMEN
- Grundstücksgewinne

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5
Q

Was ist von der Einkommensstuer erfasst?

A

StG 29 = GENERALKLAUSEL
- Abs. 1: wiederkehrende + einmalige Einkünfte

  • Abs. 2: inkl. Naturalbezüge jeder Art, insbesondere
    – freie Verpflegung
    – freie Unterkunft
    – Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebs
  • Abs. 3: reine Wertzuflüsse, Veräusserungsgewinne AUSSER Grundstücksgewinn

StG 30-36 = BEISPIELHAFTE AUFZÄHLUNG

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6
Q

Was ist ex lege nicht von Einkommenssteuer erfasst?

A
  • Gewinn aus Grdstck im PV, StG 29 III
  • Steuerfreie Einkünfte gem. StG 37, zB
    – Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung (unterliegen Erbschaftssteuer iSv StG 142 ff.)
    – Vermögensanfall infolge güterrechtlicher Auseinandersetzung
    – Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen
    – Kapitalzahlungen bei Stellenwechsel vom Arbeitgeber oder von beruflicher Vorsorge, wenn innert Jahresfrist in neue PK eingekauft wird
    – Sold für Militär und Zivildienst
    – AHV (ABER Einkunft iSv StG 35)
    – Casino-Gewinne
    – Lotto-Gewinne bis 1 Mio Franken
  • Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter, StG 52
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7
Q

Welches Einkommen genau ist zu versteuern (Art.)?

A

“Einkommen” gem. StG 38-48 (= Steuerobjekt)

Bruttoeinkünfte
- Gewinnungskosten (StG 39-44)
- Allgemeine Abzüge (StG 45)

= “Nettoeinkünfte” (StG 46”)
- Abzüge gem. StG 46

= “Reineinkommen” (StG 48)
- Sozialabzüge (StG 48)

= “Einkommen” (StG 50)

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8
Q

In welchem Zeitpunkt ist ein Vermögenszuwachs zu besteuern?

A

Wenn der Steuerpflichtige über den neuen Vermögenswert tatsächlich und wirtschaftlich verfügen kann

= Moment der Realisierung des Einkommens

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9
Q

Wo sind die Einkommen aus unselsbtständiger, wo diejenigen aus selbstständiger Tätigkeit geregelt?

A

StG 30: unselbstständiger Tätigkeit

StG 31-32: selbstständige Tätigkeit
-> StG 31: Allgemein
-> StG 32: Stille Reserven

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10
Q

Wo sind die Ertragseinkommen geregelt?

A

StG 33: aus beweglichem Vermögen
-> zB Zinsen, Dividenden

StG 34: aus unbeweglichem Vermögen
-> zB Vermietung, Mietwert, Einkünfte aus Kies, Sand und anderen Bestandteilen des Bodens

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11
Q

Welche weiteren Einkommensarten gibt es neben Erwerb und Ertrag ex lege (2)?

A

1) Einkünfte aus Vorsorge (StG 35)
- 1. Säule
- 2. Säule und Säule 3a
- andere Versicherungsleistungen (Säule 3b)
- Einkünfte aus Wohnrecht, Nutzniessung und Verpfründung

2) Übrige Einkünfte
- Ersatzeinkünfte
- Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile
- Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit bzw. eines Rechts
- Unterhaltsbeiträge (Alimente)

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12
Q

Welche 3 Gruppen von Abzügen gibt es?

A

1) Für Gewinnungskosten bzw. Aufwendungen (= organische Abzüge)

2) für besondere Aufwendungen (= allgemeine Abzüge)

3) für bestimmte Verhältnisse (= Sozialabzüge)

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13
Q

Was sind Gewinnungskosten und was gerade nicht?

A

Gewinnungskosten
= unmittelbar zur Einkommenserzielung aufgewendet

KEINE Gewinnungskosten
- Lebenshaltungskosten (= Einkommensverwendung; nicht abziehbar, StG 47 lit. a, b, d)
- Anlagekosten (= Gegenleistung für dauerhaften Vermögenswert, StG 47 lit. c)

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14
Q

Was sind allgemeine Abzüge? Wo sind sie geregelt?

A

StG 38 I: “Allgemeine Abzüge” iSv StG 39-46
= idR Lebenshaltungskosten, die jedoch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in bes. Weise schmälern
–> Abzug aus sozialpolitischen Gründen

StG 45 I
- lit. a: Schuldzinsen
- lit. c: Unterhaltsbeiträge
- lit. g: Personenversicherungen und Sparzinsen
- weitere

StG 45 II
- Ehegattenabzug (CHF 500)

StG 45 III
- Einsatzkosten für Geldspiele bis max. 5% / 5k

StG 46 (proportional zu Einkommen)
- lit. a: Heil- und Pflegekosten
- lit. abis: behinderungsbedingte Kosten
- lit. c: Frewillige Leistungen an steuerbefreite jP in CH oder ans Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gde)

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15
Q

Fallen folgende SV in die Definition von Schuldzinsen iSv StG 45 I lit. a :

  • Baukreditzinse?
  • Vorfälligkeitsentschädigung?
  • Wenn ich Bank meiner Hypothek wechsle?
  • Leasing?
A
  • Baukreditzinse
    = Zinse, bis Haus bewohnbar
    = Anlagekosten -> Grundstücksgewinnsteuer
  • Vorfälligkeitsentschädigung
    = Penalty-Zahlung, wenn ich Hypothek vorzeitig beende
    = Anlagekosten -> Grundstücksgewinnsteuer
  • Bank von Hypothek wechseln
    = Lebenshaltungskosten -> nicht abziehbar
  • Leasing
    ≠ Schuldzinsen -> nicht abziehbar
    -> CAVE
    — abziehbar für jP
    — Schuldzinsen für private Darlehen sind abziehbar; auch wenn damit ein Auto gekauft wird
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16
Q

Was ist beim Abzug von Unterhaltsbeiträgen zu beachten?

A
  • wer mit Empfänger zusammen lebt muss diese versteuern (Kongruenzprinzip); bzw. ab Volljährigkeit versteuert das Kind diese selbst
  • “Unterhalt” = ebenfalls notwendige andere Kosten (zB Zahnarztrechnung)
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17
Q

Welche Abgrenzungen sind bei den Gesundheitskosten iSv StG 46 lit. a zu beachten?

A
  • Prävention (zB Fitnessabo) ≠ abzugsfähig
  • Luxus ≠ abzugsfähig
    –> zB wenn ich Einzelzimmer in Spital will, weil Nachbar schnarcht
    –> ABER abzugsfähig, wenn Ausgabe medizinisch bedingte
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18
Q

Was sind Abzüge für bestimmte Verhältnisse (Sozialabzüge) und wo sind diese geregelt?

A

Sozialabzüge
= Kinderabzüge, StG 48 lit. a Ziff. 1-3

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19
Q

Ab welchem Einkommen muss das Kind für seinen eigenen Unterhalt beitragen?

A

Freigrenze: 6k (Sackgeld)

Vermögen: ab 75k in Höhe von 10% p.a.
–> NUR flüssiges Vermögen wird berücksichtigt (zB Haus muss nicht verkauft werden)

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20
Q

Wer kann den Kinderabzug geltend machen?

A

StG 48 I lit. a: wer für den finanziellen Unterhalt des Kindes zur Hauptsache aufkommt

= idR mind. 51% des Unterhalts

= aber auch, wenn Mutter 40%, Vater 30%, Kind 30%

≠ derjenige, der Unterhalt leistet (StG 48 I lit. a)

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21
Q

Wer kann den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer geltend machen?

A

DBG 35: Sozialabzüge

  • derjenige, der für das Kind “sorgt”
  • = wenn der finanzielle Unterhalt mind. die Höhe des Abzugs erreicht;
  • -> max. 6’700 (ggf. geteilt durch 2) bei getrennt besteuerten Eltern; max. 2’800 bei zusammenlebenden Eltern
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22
Q

Welche Kosten gelten als Ausbildungskosten iSv StG 48? Bsp. des Klavierunterrichts?

A

StG 48: Sozialabzug

  • was mit Ausbildung in ZH steht = abziehbar
  • -> Klavierunterricht abziehbar für einen Berufsmusiker i.A. (entsprechende Fachrichtung an Kanti; oder Studium Musikwissenschaften; o.ä.)
  • -> Klavierunterricht NICHT abziehbar, wenn als Hobby des Kindes
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23
Q

Wie hoch ist der höchste Kinderabzug iSv StG 48?

A

StG 48 I: Höhe Sozialabzüge für jedes Kind ab Schulpflicht in Ausbildung

  • Ziff.2: mind. 10’600
  • Ziff.3: Selbstbehalt von 3’100; max. 13’600 tatsächlich getragene Kosten
  • -> Bsp.: 20k für Ausbildung bezahlt -> Abzug 20’000-3’100 = 16’900
  • p.m. Abs. unter Ziff.3 letzter Satz: Stipendien sind davon abzuziehen!
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24
Q

Wie ist die Praxis zum Abzug von Berufskosten und Ausbildungskosten von Lehrlingen?

A
  • StG 39: Berufskosten
  • = im unmittelbaren ZH mit Berufsausübung (Fahrten, Lehrmaterial, etc.)
  • -> Lehrling zieht diese ab
  • -> p.m.: Lehrling hat Einkommens-Freibetrag von 6k / Vermögen 75k
  • StG 48: Abzug der Eltern für Kinder in Ausbildung
  • Praxis: Berufskosten des Lehrlings sind hälftig vom Lehrling, hälftig von den Eltern abziehbar
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25
Können Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder abgezogen werden?
Nein -> StG 45 I lit.c: NUR solange unter "elterlicher Sorge" = während Minderjährigkeit (ZGB 296 II)
26
Voraussetzung für Abzug Kinder*betreuungs*kosten?
StG 45 lit.h: Kinderbetreuungskosten -> DBG 33 III: ca. gleich 1. Direkter kausaler ZH der Betreuung mit Erwerbsarbeit - = Obhutsberechtigte müssen entweder studieren oder arbeiten o.ä.; KEIN Abzug für eine Nanny, um sich daneben zu vergnügen 2. Kind bis 14 J. 3. höchstens 26'400
27
Können Beiträge an Sozialversicherungen abgezogen werden?
- Grds. nein, denn diese sind bereits dem Lohn abgezogen Abzugsfähig: - Schliessung von (PK-)Deckungslücken - selbstständig Erwerbende p.m.: Personenversicherungen sind abzugsfähig gem. StG 45 I lit. g
28
Was fällt unter das Erwerbseinkommen Unselbstständigerwerbender?
StG 30 -> sehr weit Abs. 1: "Arbeitsverhältnis" - privatrechtl. (OR 319 ff.) - oder öffentlich-rechtlich Entgeltlichkeit - haupt- oder nebenberuflich oder einmalig - Leistungen von Arbeitgeber oder Dritten - Bar- und Naturalleistungen - geldwerte Vorteile - Salär, Zulagen und andere Entschädigungen, insbesondere Spesenvergütungen (Haupt- und Nebenbezüge aller Art)
29
Wann gilt Erwerbseinkommen von Unselbstständigen als zugeflossen? Wie ist es bei gesperrten Optionen und wie bei Gewinnbeteiligungen?
IdR im Zeitpunkt der Auszahlung Merke: Gesperrte Optionen sind im Zeitpunkt des Ablaufs der Sperrfrist realisiert = Zeitpunkt, wo tatsächlich und rechtlich darüber verfügt werden kann ABER Gewinnbeteiligung gilt als realisiert, wenn darauf ein fester Rechtsanspruch erworben wurde --> STEUERUMGEHUNG, falls die Gewinnbeteiligung willkürlich erst im Lohnausweis des Folgejahres erscheint
30
Was ist das Kapitaleinlageprinzip (KEP)? Einschlägige Normen?
Kapitaleinlageprinzip (KEP) --> DBG 20 III-VII; StHG 7b I-V; StG 33 III-VII = ermöglicht, Reserven aus Kapitaleinlagen steuerfrei von den Unternehmen an die Anteilsinhaber auszuschütten --> beschlägt die Bemessung des Ertrags aus Privatvermögen --> eingeführt mit Unternehmenssteuerreform II (daher attraktiver als bisheriges System zwecks Kompensation höherer Unternehmensbesteuerung)
31
Was sind massgebliche Beteiligungen und wie werden diese besteuert?
Massgeblich Beteiligung = mind. 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (StG 33 1bis) Erwerb = Einkommen -> zu versteuern idR im Zeitpunkt der Realisierung; ggf. nach Ablauf einer Sperrfrist Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse "und geldwerte Vorteile" aus massgeblicher Beteiligung = Einkommen -> Bemessungsgrundlage = 70% des Werts (StG 33 1bis) --> Reduktion der doppelten Steuerbelastung bei Gesellschaft und Beteiligungsinhaber via Reduktion Bemessungsgrundlage
32
Was sind Berufskosten? Allgemeine Voraussetzung? Höhe?
StG 39, Berufskosten Abs. 1 - lit. a: Arbeitsweg (max. GA 2. Klasse + 600 Franken) - lit. b: notwendige Verpflegung - lit. c: übrige Kosten, die für Ausübung Beruf notwendig (700 + 10% Nettoeinkünfte, max. 2.4k, StV 21) - -> p.m.: "Nettoeinkünfte" iSv StG 46 I, d.h. Bruttoeinkünfte - Abzüge iSv 39-45 Abs. 2 - grds. Pauschalen - ggf. höhere Abzüge bei Nachweis Allg. VSS = Notwendigkeit der Auslagen
33
Für welche Aus- und Weiterbildungen ist ein Abzug möglich? Für welche gerade nicht?
StG 45 I lit. j Abzugsfähig - berufsorientiert -- inkl. Umschulung, Uni, PH, FH etc. Nicht abzugsfähig - Kosten für Hobby / Selbstentfaltung -- zB Tauchkurs idR nicht; ggf. anders, wenn zB Subjekt sich als Tauchlehrer selbstständig machen will - Grundausbildung = alle Bildungsmassnahmen der Sekundarstufe II bis zum 20. Altersjahr = Matur; Lehrabshluss
34
Höhe des Bildungsabzugs?
StG 45 I lit. j; DBG 33 I lit. j max. 12'900
35
Können die Kosten für die Kinderbetreuung eines alleinerziehenden Elternteils als Berufskosten aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit abgezogen werden?
Nein
36
Was kann bei unselbstständigem Nebenerwerb abgezogen werden?
StG 39 I lit. a-c iVm StV 22 - tatsächliche Auslagen - ODER Pauschale von 20%, mind. CHF 800, max. CHF 2'400
37
Abzüge + Einkommen bei privater Nutzung Geschäftsfahrzeug?
**1. StV 18a I; Berufskostenverordnung Bund: Abzug** = alternativ - tatsächliche Kosten iSv StV 18; ODER - Pauschale Fahrkostenabrechnung iSv DBG ?? möglich **2. StV 18a II: Einkommen** - FALLS Pauschale iSv StV 18a I: 0,9% des Fz-Kaufpreises (ohne MWST?) pro Monat gelten als Einkommen ?ABER - 70 Rp. / Km als Einkommen - davon max. 3k abzugsfähig (Berufskosten)?
38
Hauptmerkmale selbstständiger Erwerbstätigkeit (4)?
1. Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr auf eigene Rechnung und Gefahr 2. Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital 3. frei bestimmte Selbstorganisation 4. Absicht der Gewinnerzielung
39
Wie unterscheidet man die gewerbsmässige von der privaten Vermögensverwaltung (3)?
Abgrenzungskriterien gewerbsmässige vs. privat Vermögensverwaltung (BGer): - Höhe des Transaktionsvolumens - Einsatz erheblicher fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte - Einsatz von Derivaten
40
Welche Rolle spielt für Qualifizierung der selbstständigen Erwerbstätigkeit nach Steuerrecht ein HR-Eintrag und die Buchführungspflicht?
Gar keine.
41
Einschlägige Normen für Erwerbseinkommen Selbstständigerwerbender?
StG 31-32bis; StV 11 = Einkommen StG 40-43; StV 23-27 = Abzüge
42
Was ist das Steuerobjekt bei der Vermögenssteuer aus selbstständiger Tätigkeit?
Unternehmensgewinn = Reingewinn gem. StG 82 = gem. kaufmännischen Grundsätzen = und unter Beachtung besonderer steuerrechtlicher Vorschriften
43
Was ist die Grundlage für die Steuerbemessung (= Ermittlung der Berechnungsgrundlage) bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ?
Grundlage Steuerbemessung = Buchhaltung oder gleichwertige Aufzeichnungen -> StG 31 III iVm 82 (Berechnungsmethode Reingewinn); StG 169 II (muss beigelegt werden)
44
Welche wichtige Unterscheidung ist bei der Einkommensbesteuerung aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu beachten?
Geschäftsvermögen versus Privatvermögen
45
Welche steuerlichen Implikationen hat die Unterscheidung Geschäfts-/Privatvermögen betr. - Abschreibungen? - Kapitalgewinne? - Kapitalverluste?
Abschreibungen - GeschäfstV: zulässig - PrivatV: unzulässig Kapitalgewinne - GeschäfstV: grds. steuerpflichtig, wenn realisiert - PrivatV: realisierte Kapitalgewinne nur z.T. steuerpflichtig Kapitalverluste - GeschäfstV: grds. abzugsfähig - PrivatV: grds. nicht abzugsfähig
46
Woran ist steuerlich zu denken, wenn Gesellschaftsvermögen in das Privatvermögen überführt wird?
Überführung GesellschaftsV -> PrivatV Grundsätzlich - Auflösung von Reserven (Realisationstatbestand) - FALLS Überführung durch Liquidation nach dem 55. Altersjahr: gesonderte Besteuerung stiller Reserven, StG 52bis - FALLS Überführung durch Verkauf Anteile = steuerfreier Kapitalgewinn, StG 33 I lit.c; steuerfreie Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen, StG 33 III-VIII - -> ABER StG 33bis I, indirekte Teilliquidation: FALLS Verkauf der Umgehung der Besteuerung stiller Reserven gedient hat (Porte-Monnaie im Wert von 50 für 150 gekauft, weil noch 100 Franken-Note darin) und stille Reserven innert 5 Jahren nach Verkauf ausgeschüttet werden -> Besteuerung ?= a.o. Einkommen aus selbstsändiger Tätigkeit, StG 31 II --> Einkommenssteuer? p.m. Grundstücke: Übertragung vllt. gewinnrelevant; aber KEINE Grundstücksgewinnsteuer, StG 131 II
47
Wo ist bewegliches Gesellschaftsvermögen, wo bewegliches Privatvermögen steuerbar?
Bewegliches GV -> am Geschäftsort bzw. Betriebsstätte, StG 14 I lit. a (wirtschaftliche Zugehörigkeit) Bewegliches PV -> am Wohnsitz steuerbar
48
Welche 4 Kategorien von/zwischen zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen gibt es ?
1) Eindeutige Nutzung im Geschäftsvermögen = Verbrauchs- und Veräusserungsgüter; = Gebrauchsgüter der Unternehmung --> zB Produtkionsmaschine; selbst hergestellt Waren, Rohstoffe etc. 2) Alternativgut = Vermögensobjekte, die aufgrund der Beschaffenheit sowohl Geschäfts- als auch Privatvermögen sein können -> Zuteilung aufgrund der effektiven Verwendung der Vermögensobjekte --> zB Fahrzeuge, Wertschriften, Liegenschaften 3) Gemischte Nutzung -> Präponderanzmethode: Zuordnung gemäss überweigender tatsächlicher Nutzung --> zB Fahrzeuge, Liegenschaften 4) Privatvermögen = Verwendung offesnichtlich für private Zwecke = Entsprechung von privaten Bedürfnissen nach ihrer äusseren Beschaffenheit --> zB private Ferienwohnung, privates Mobiliar im Eigenheim, Eigenheim
49
Welche 3 Kriterien für die Unterscheidung Gesellschafts- / Privatvermögen?
PRIMÄR: - Verwendungszweck gem. äusserer Beschaffenheit und Verwendungsart Sekundär: - Eigentumsverhältnisse - Gesamtsituation
50
Was sind NUR Indizien für Zuteilung Gesellschafts- / Privatvermögen (5) und wann werden sie angewendet?
Wenn Zweckbestimmung aufgrund äusserer Beschaffenheit nicht möglich -> Indizien: - buchmässige Behandlung - Herkunft der Mittel - bisherige steuerrechtliche Behandlung (T & G) - Verpfändung von Geschäftsschulden - Erlösverwendung
51
Welches Problem stellt sich bei der Zuordnung zu Gesellschafts- oder Privatvermögen bei Personengesellschaften?
Problem = Eigentum und Nutzen können auseinanderfallen
52
Wie ordnet man bei Personengesellschaften Objekte im Eigentum von Gesellschaft und Objekte im Eigentum der GesellschaftER dem Gesellschafts- bzw. Privatvermögen zu?
Zuordnung Gesellschafts- / Privatvermögen bei Personengesellschaften -> sowohl wirtschaftliche Zweckbestimmung als auch zivilrechtliche Verhältnisse (Eigentum, OR) entscheidend --> Zweck meist ohne weiteres von aussen feststellbar Objekte im Eigentum der Gesellschaft = idR Gesellschaftsvermögen -> AUSSER privat benutzt Objekte im Eigentum der Gesellschafter = idR Privatvermögen = ibid. bei Überlassung geg. angemessenes Entgelt ≠ bei unentgeltlicher/sehr übermässig günstiger Überlassung -> Geschäftsvermögen
53
Verändert die Vererbung von Geschäftsvermögen etwas an der Qualifikation / wechselt das automatisch in Privatvermögen?
Nein; erblicher Übergang von GV grundsätzlich für Qualifikation ohne Bedeutung
54
Wie sind gemischt genutzte Liegenschaft zu qualifizieren - Geschäfts- oder Privatvermögen?
Gemischte genutzte Liegenschaft --> Präponderanzmethode Kriterien: - Verhältnis der Miet- bzw. Ertragswerte von privaten vs. betrieblichen Zwecken - wenn Umschwung eine als Bauplatzparzelle verwertbare Landreserve aufweist --> Präponderanz unter Einbezug der im Veräusserungsgewinn zum Ausdruck gelangenden Wertsteigerung als Ertragsfaktor
55
Ist eine Wohnung im Eigentum der KollektivgesellschaftER, die als Geschäftsraum genutzt und die der Gesellschaft vermietet wird, im Geschäfts- oder im Privatvermögen?
= Privatvermögen der GesellschaftER
56
Wohnung eines Landarztes, der in derselben Liegenschaft eine Praxis betreibt = private oder geschäftliche Nutzung?
Private Nutzung
57
Liegenschaft im Eigentum eines KollektivgesellschaftERs, die er der Gesellschaft vermietet und die den Zwecken der Gesellschaft dient = Privat- oder Geschäftsvermögen?
= Privatvermögen
58
Formel für den Einkommenssteuerwert aus selbstständiger Tätigkeit?
Buchwert - Abschreibungen = Einkommenssteuerwert
59
60