Inhalte Flashcards
(6 cards)
§2. (was auf einer Verschreibung stehen muss)
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) – Inhalt einer Verschreibung (§ 2 Abs. 1)
-
Arztangaben:
- Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer des Arztes.
-
Patientendaten:
- Name und Geburtsdatum (anonym bei Mifepriston).
-
Arzneimittel:
- Bezeichnung des Fertigarzneimittels (FAM) oder Wirkstoffe inkl. Stärke.
- Bei Rezepturen: Zusammensetzung (Art und Menge).
-
Weitere Angaben:
- Teilmengenabgabe: Kennzeichnung, falls gewünscht.
- Darreichungsform.
- Abzugebende Menge (falls nicht angegeben: kleinste Menge).
- Gebrauchsanweisung bei Rezepturen.
- Ggf. Gültigkeitsdauer (standardmäßig 3 Monate).
- Ggf. Anzahl der Wiederholungen (max. 3, nicht bei Tieren).
-
Tiere:
- Dosierung pro Tier und Tag, Anwendungsdauer, Name/Anschrift des Tierhalters, Anzahl und Art der Tiere.
- Bei Lebensmitteltieren zusätzlich: Indikation, Wartezeit, Identität der Tiere.
-
Signatur:
- Unterschrift oder elektronische Signatur bei E-Rezepten.
-
Seit 11/2020:
- Dosierung auf dem Rezept vermerken, außer es liegt ein Medikationsplan oder schriftliche Dosierungsanleitung vor (muss auf dem Rezept vermerkt werden).
(Dj -> Dosieranleitung ja)
- Dosierung auf dem Rezept vermerken, außer es liegt ein Medikationsplan oder schriftliche Dosierungsanleitung vor (muss auf dem Rezept vermerkt werden).
Änderungen
Änderungen ohne Rücksprache mit dem Arzt:
- Arzt-Vorname, Arzt-Telefonnummer und Hinweis auf Medikationsplan/Dosierungsanleitung:
- Apotheker dürfen diese Angaben ergänzen, wenn sie zweifelsfrei bekannt sind.
Selbstständige Ergänzungen durch Apotheker bei dringenden Fällen (ohne Rücksprache):
- Fehlen von:
- Ausstellungsdatum, Geburtsdatum, Darreichungsform, Gebrauchsanweisung.
Rücksprache mit dem Arzt:
- Bei allen anderen Rezeptänderungen ist die Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
Krankenhaus-Verschreibungen:
- Übermittlung von Rezepten auch per Telefax erlaubt.
(Nur in kH gültig)
Rezepte aus dem Ausland:
- Bestimmungen gelten auch für:
- Ärztliche und zahnärztliche Rezepte aus dem EWR und der Schweiz (ausgenommen Tierarztrezepte).
§3 AM Esketamin intranasale Anwendung
Vermerk auf der Verschreibung:
Arzneimittel darf nicht an die Patientin, sondern nur an die Arztpraxis oder Klinik abgegeben werden.
Fehlender Vermerk:
Apotheker kann diesen Vermerk ergänzen, wenn:
-Ein dringender Fall vorliegt.
-Rücksprache mit dem Arzt „nicht mit zumutbarem Aufwand möglich“ ist.
§3 sonderbestimmungen für Mifepristone (Abtreibungspille)
- Arzt schickt Original u. Duplikat der Verschreibung zum pU
- Original wird beim pU für 5 Jahre dokumentiert
- pU schickt das AM mit Kopie zurück zum Arzt
- Arzt trägt Datum der Lieferung und Anwendung ein und dokumentiert für 5 Jahre
§3a Thalidomid, Pomalidomid, Lenalidomid-haltige AM
Basics:
- Teratogen
- Fehlbildungen
- Zulassung Multiples Myelom
1. Verschreibung auf T-Rezept:
- Nur auf nummeriertem, zweiteiligem Vordruck:
- Teil I: Für Abrechnung mit Krankenkasse.
- Teil II: Apotheke sendet diesen wöchentlich anonymisiert ans BfArM.
2. Ärztliche Bestätigung (durch Ankreuzen):
- Sicherheitsmaßnahmen (Schwangerschaftsprävention) gemäß Zulassung des Arzneimittels eingehalten.
- Behandlung erfolgt innerhalb (Second-line bei Multiplem Myelom) oder außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (Off-label use).
3. Höchstmenge:
- Frauen im gebärfähigen Alter: Bedarf für 4 Wochen.
- Andere Patienten: Bedarf für 12 Wochen.
4. Gültigkeit des T-Rezeptes:
- 6 Tage + Ausstellungsdatum (insgesamt 7 Tage).
- Pro Rezept nur eine Verordnung (mehrere Packungen gleichzeitig okay müssen aber selber Wirkstoffmenge und stärke haben)
§3b Isotretionin, Acitretin, Alitretionin
Gilt nur für Frauen im gebärfähigen Alter:
- Gültigkeit des Rezeptes: 6 Tage + Ausstellungsdatum (7 Tage)
- Verordnung für max. 30 Tage
§4 (wiederholte Abgaben)
- Erlaubnis: Wiederholte Abgabe nur mit Anordnung der verschreibenden Person.
- Maximal 3x: Bis zu dreimalige Wiederholung möglich, gekennzeichnet auf der Verschreibung.
- Packungsgröße: Immer gleiche Packungsgröße wie bei Erstabgabe.
- Für Tiere: Keine Abgabe über die verschriebene Menge hinaus.