Inhalte Flashcards

(6 cards)

1
Q

§2. (was auf einer Verschreibung stehen muss)

A

Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) – Inhalt einer Verschreibung (§ 2 Abs. 1)

  • Arztangaben:
    • Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer des Arztes.
  • Patientendaten:
    • Name und Geburtsdatum (anonym bei Mifepriston).
  • Arzneimittel:
    • Bezeichnung des Fertigarzneimittels (FAM) oder Wirkstoffe inkl. Stärke.
    • Bei Rezepturen: Zusammensetzung (Art und Menge).
  • Weitere Angaben:
    • Teilmengenabgabe: Kennzeichnung, falls gewünscht.
    • Darreichungsform.
    • Abzugebende Menge (falls nicht angegeben: kleinste Menge).
    • Gebrauchsanweisung bei Rezepturen.
    • Ggf. Gültigkeitsdauer (standardmäßig 3 Monate).
    • Ggf. Anzahl der Wiederholungen (max. 3, nicht bei Tieren).
  • Tiere:
    • Dosierung pro Tier und Tag, Anwendungsdauer, Name/Anschrift des Tierhalters, Anzahl und Art der Tiere.
    • Bei Lebensmitteltieren zusätzlich: Indikation, Wartezeit, Identität der Tiere.
  • Signatur:
    • Unterschrift oder elektronische Signatur bei E-Rezepten.
  • Seit 11/2020:
    • Dosierung auf dem Rezept vermerken, außer es liegt ein Medikationsplan oder schriftliche Dosierungsanleitung vor (muss auf dem Rezept vermerkt werden).
      (Dj -> Dosieranleitung ja)

Änderungen

Änderungen ohne Rücksprache mit dem Arzt:
- Arzt-Vorname, Arzt-Telefonnummer und Hinweis auf Medikationsplan/Dosierungsanleitung:
- Apotheker dürfen diese Angaben ergänzen, wenn sie zweifelsfrei bekannt sind.

Selbstständige Ergänzungen durch Apotheker bei dringenden Fällen (ohne Rücksprache):
- Fehlen von:
- Ausstellungsdatum, Geburtsdatum, Darreichungsform, Gebrauchsanweisung.

Rücksprache mit dem Arzt:
- Bei allen anderen Rezeptänderungen ist die Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.

Krankenhaus-Verschreibungen:
- Übermittlung von Rezepten auch per Telefax erlaubt.
(Nur in kH gültig)

Rezepte aus dem Ausland:
- Bestimmungen gelten auch für:
- Ärztliche und zahnärztliche Rezepte aus dem EWR und der Schweiz (ausgenommen Tierarztrezepte).

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2
Q

§3 AM Esketamin intranasale Anwendung

A

Vermerk auf der Verschreibung:

Arzneimittel darf nicht an die Patientin, sondern nur an die Arztpraxis oder Klinik abgegeben werden.

Fehlender Vermerk:
Apotheker kann diesen Vermerk ergänzen, wenn:
-Ein dringender Fall vorliegt.
-Rücksprache mit dem Arzt „nicht mit zumutbarem Aufwand möglich“ ist.

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3
Q

§3 sonderbestimmungen für Mifepristone (Abtreibungspille)

A
  • Arzt schickt Original u. Duplikat der Verschreibung zum pU
  • Original wird beim pU für 5 Jahre dokumentiert
  • pU schickt das AM mit Kopie zurück zum Arzt
  • Arzt trägt Datum der Lieferung und Anwendung ein und dokumentiert für 5 Jahre
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4
Q

§3a Thalidomid, Pomalidomid, Lenalidomid-haltige AM

A

Basics:
- Teratogen
- Fehlbildungen
- Zulassung Multiples Myelom

1. Verschreibung auf T-Rezept:
- Nur auf nummeriertem, zweiteiligem Vordruck:
- Teil I: Für Abrechnung mit Krankenkasse.
- Teil II: Apotheke sendet diesen wöchentlich anonymisiert ans BfArM.

2. Ärztliche Bestätigung (durch Ankreuzen):
- Sicherheitsmaßnahmen (Schwangerschaftsprävention) gemäß Zulassung des Arzneimittels eingehalten.
- Behandlung erfolgt innerhalb (Second-line bei Multiplem Myelom) oder außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (Off-label use).

3. Höchstmenge:
- Frauen im gebärfähigen Alter: Bedarf für 4 Wochen.
- Andere Patienten: Bedarf für 12 Wochen.

4. Gültigkeit des T-Rezeptes:
- 6 Tage + Ausstellungsdatum (insgesamt 7 Tage).

  • Pro Rezept nur eine Verordnung (mehrere Packungen gleichzeitig okay müssen aber selber Wirkstoffmenge und stärke haben)
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5
Q

§3b Isotretionin, Acitretin, Alitretionin

A

Gilt nur für Frauen im gebärfähigen Alter:
- Gültigkeit des Rezeptes: 6 Tage + Ausstellungsdatum (7 Tage)
- Verordnung für max. 30 Tage

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6
Q

§4 (wiederholte Abgaben)

A
  • Erlaubnis: Wiederholte Abgabe nur mit Anordnung der verschreibenden Person.
  • Maximal 3x: Bis zu dreimalige Wiederholung möglich, gekennzeichnet auf der Verschreibung.
  • Packungsgröße: Immer gleiche Packungsgröße wie bei Erstabgabe.
  • Für Tiere: Keine Abgabe über die verschriebene Menge hinaus.
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