internetrecht Flashcards

(39 cards)

1
Q

Artikel 312c ?

A

Fernabsatzverträge BGB

Unternehmer und Verbraucher kommunizieren und abschließen den Vertag über Fernkommunikationsmittel

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2
Q

Artikel 312d?

A

Informationsphlicthen BGB

Unternehemn ist verplichtet, bestimmte Information an den Produkt zu geben.
-Beschreibung
-Widerrufsrecht
-Preis

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3
Q

Artikel 312g?

A

Wiederufsrecht bgb

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäs Artikel 355 zu.
nicht:
- Maßanfertigung
-Verderbliche ware
-Hygiene artikel
-Entsiegelte Medien
- Konzerttiket ( veranstaltungen)

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4
Q

Artikel 355

A

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
abs 1.nicht meher an den Vertrag gebunden
2. 14 Tage
3. Verbraucher rechtzeitig abschicken

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5
Q

Artikel 356 BGB

A

Beginn der Widerrufsfrist
abs 1. muss bestätigt werden
2. beginnt: - Waren erhalten (mit Lieferung)
- Teillieferung:: letzt
- Bei Dienstleistungen → mit Vertragsschluss
3. beginnt wenn verbraucher odrnungsgemäß informiert wurde

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6
Q

Artikel 357

A

Folgen des Widerrufs
1. innerhalb 14 Tagen
2. Unternehmen zahlen Liferkosten ( außer express)
3.desselbe Zahlungsmittel
4. Rückzahlung bis: - Ware erhalten
- Versandnachweis des Verbrauchers
5.Verbraucher zahlt, wenn zuvor informiert wurde
6.Verbraucher muss nicht zurücksenden
7.per Post nicht zürucksendbar -> unternehmen zahlen

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6
Q

Artikel 276

A

Verarntwortlichkeit des Schulderns
1. Vorsätlich und Fahrlässig handelt
2.

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7
Q

Artikel 823

A

Schadenersatzpflicht
1. Verletzung eines Rechtsgut:
-leben
-Freiheit
-Körper/Gesundheit
-Eigentum
-Datenshutz (sonstiges)
2. Schutzgesetz verstößt
->haftet für Schaden

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8
Q

Art. 4 DSA

A

Reine Durchleitung(Acess provider)
abs 1. Nur Zugang zum Netz → nicht haftbar, wenn:
✅ keine Inhalte verändert
✅ keine Empfänger ausgewählt

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9
Q

Art. 5

A

Caching
speichern Inhalte automatisch & kurzzeitig
1. Keine Haftung, wenn:

Inhalte nicht verändert

Zugriffs- & Update-Regeln beachtet

Bei Kenntnis von illegalem Inhalt wird schnell gelöscht oder gesperrt

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10
Q

Art 6

A

DSA Hosting
Speichern von Nutzerinhalten
1. Keine Haftung:
Inhalten nichts weiß
kentniss bekommt, schnell handelt

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11
Q

Art 8

A

Anspruch auf Sperrung bei Rechtsverletzung
1. Sperrung von Inhalten, wenn

eine Rechtsverletzung vorliegt

und keine andere Möglichkeit besteht
⚖️ Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sei

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12
Q

Art 22 UrhG

A

Recht am eigenen Bild
1. Bildnisse nur mit Einwilligung
Nach dem Tod: Einwilligung der Angehörigen nötig (bis 10 Jahre)

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13
Q

Art 23 UrhG

A

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild
1.
Ohne Einwilligung erlaubt, wenn:

Zeitgeschichte (Promi bei Pressekonferenz)

Person ist nur Beiwerk (z. B. auf Landschaftsfoto)

Versammlungen (Demonstrationen etc.)
2. Keine Veröffentlichung, wenn berechtigtes Interesse der Person verletzt wird (§ 23 Abs. 2)

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14
Q

Art 1 Urhg

A

Allgemein UrhG
Urheber hat rechtlichen Shutz für ihre Werke

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15
Q

Art 2 UrhG

A

Gschützte Werke
1. 📚 Sprachwerke
🎵 Musik
🎨 Bildende Kunst
🎬 Filmwerke
🗺️ Wissenschaftliche Darstellungen
2. (nur persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Abs. 2) geschützt )

16
Q

§ 5 UrhG

A

Amtliche Werke
1. Gesetze, Verordnungen, Urteile etc. sind nicht geschützt

17
Q

§ 11 UrhG

A

Allgemeines (Zweck des Urheberrechts)
Urheberrecht schützt:

persönliche & geistige Beziehung zum Werk

und sichert eine angemessene Vergütung

18
Q

§ 12 UrhG

A

Veröffentlichungsrecht
Nur der Urheber entscheidet:

1.ob & wie sein Werk veröffentlicht wird
→2. Vor Veröffentlichung: keine Nutzung erlaubt

19
Q

§ 13 UrhG

A

Urheberbezeichnung
Urheber darf bestimmen,

ob das Werk seinen Namen trägt

und wie er genannt wird

20
Q

§ 14 UrhG

A

Entstellung des Werkes
Der Urheber kann Veränderungen verbieten
Zerstörung, Verstümmelung, Falschdarstellung des Werkes

21
Q

§ 15 UrhG

A

Verwertungsrechte
Der Urheber hat das exklusive Nutzungsrecht:
1.📀 körperlich (z. B. CD, Kopie)
2.🌐 unkörperlich (z. B. YouTube Upload)

22
Q

§ 16 UrhG

A

Vervielfältigungsrecht
1.Kopien herstellen = Vervielfältigung
→ z. B. Scan, Upload, Screenshot
2.technishe kopien sind geschützt
❗ Ohne Erlaubnis: Rechtsverletzung

23
Q

§ 17 UrhG

A

Verbreitungsrecht
1. Verkauf oder Weitergabe des Werkes = Verbreitung
2. nicht vermietet, nach dem ersten Verkauf

24
§ 48 UrhG
Öffentliche Reden 1. Zitieren, Kopieren, Verteilen oder Veröffentlichen: öffentlichen Veranstaltungen,staatlichen/kirchlichen Organen 2.Keine Sammlung mit vielen Reden vom selben Urheber
25
§ 49 UrhG
Zeitungsartikel & Rundfunkkommentare 1. politische/wirtschaftliche/religiöse Tagesfragen dürfen weiterverwendet werden
26
§ 50 UrhG
Tagesereignisse Werke in laufender Veranstaltung können zur Berichterstattung verwendet werden → z. B. Kunstwerk im Hintergrund bei Nachrichtensendung
27
§ 51 UrhG
Zitate Zitate sind erlaubt, wenn: Werk veröffentlicht ist Zitatzweck besteht (Analyse, Kritik etc.) Quelle genannt wird Umfang angemessen ist → Gilt für Texte, Musik, Bilder
28
§ 51a UrhG
Karikatur, Parodie und Pastische UrhG dürfen ohne Erlaubnis
29
§ 52 UrhG
Unentgeltliche Wiedergabe 1. Öffentliche Wiedergabe erlaubt, wenn: kein Eintrittsgeld verlangt wird kein Erwerbszweck z. B. in Schulen, Jugendhilfe, Gottesdienst → Urheber bekommt trotzdem eine Vergütung
30
§ 53 UrhG
Privatkopie Privatpersonen dürfen einzelne Kopien von Werken machen, ( nur private Zwecke) rechtswidrig, nicht erlaubt - illegaler Download
31
§ 95a UrhG
Schutz technischer Maßnahmen 1. DRM-Schutz wird nicht angewandt, wenn die Umgehung rechtswidrig ist 2.Schutz z. B. bei Musik-Streaming, E-Books 3. Auch Geräte, Software oder Werbung zur Umgehung sind verboten
32
§ 95b UrhG
Durchsetzung von Schranken Urheber muss erlauben, dass gesetzlich erlaubte Schranken (z. B. § 53 Privatkopie) möglich bleiben Kopie aus geschütztem PDF für den Unterricht = erlaubt
33
§ 97 UrhG
Unterlassung & Schadensersatz Urheberrecht rechtswidrig verletzt: 1. Anspruch auf Unterlassung 2.Schadensersatz, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt
34
§ 12 BGB
Namensrecht Namensleugnung Jemand bestreitet, dass du deinen Namen verwenden darfst ➡️ Du kannst auf Beseitigung klagen Namensanmaßung: → Jemand nutzt deinen Namen unbefugt (z. B. als Fake-Account, Website-Name) ➡️ Du kannst auf Beseitigung + Unterlassung klagen,
35
§ 1 MarkenG
Das Markengesetz schützt Marken, Geschäftsbezeichnungen und geographische Herkunftsangaben
36
§ 3 MarkenG
1. Alle Zeichnen, die von anderen unterscheidbar sind. Wörter (auch Personennamen) Bilder / Logos Buchstaben / Zahlen Töne / Klangmarken 3D-Formen (z. B. Verpackungen, Produktformen) Farben oder Farbzusammenstellungen Sonstige Gestaltungen / Erscheinungsbilder 2. Nicht schutzfähig, wenn das Zeichen: durch die Natur der Ware bedingt ist nur eine technische Funktion erfüllt der Ware wesentlichen Wert gibt
37
§ 4 MarkenG
Entstehung des Markenschutzes 🛡️ Markenschutz entsteht auf drei Wegen: ✅ Eintragung ins Markenregister beim DPMA ✅ Benutzung im geschäftlichen Verkehr + Verkehrsgeltung (Marke ist bekannt in Zielgruppe) ✅ Notorische Bekanntheit gemäß Art. 6bis PVÜ (z. B. globale Marken wie "Coca-Cola")
38
§ 8 MarkenG
Absolute Schutzhindernisse Manche Zeichen dürfen nicht als Marke eingetragen werden, z. B. wenn: ❌ Allgemeine Ausschlüsse: Zeichen nicht klar darstellbar im Register (§ 8 I) Zeichen fehlt Unterscheidungskraft (z. B. zu allgemein, § 8 II Nr. 1) Zeichen beschreibt nur die Ware (Art, Menge, Herkunft…) (§ 8 II Nr. 2)