IPR Flashcards

1
Q

Was ist IPR bezogen auf das Kollisionsrecht?

A

IPR ist innerhalb der verschiedenen Kollisionsrechte das Recht, das bei Zusammentreffen der Rechtsordnungen verschiedener Staate das anwendbare Recht auswählt.

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2
Q

Was ist das lex fori?

A

Lex fori ist das Recht, welches am Gerichtsstandort des angerufenen Rechts gilt.

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3
Q

Worauf ist die Möglichkeit der Anwendung einer fremden Rechtsordnung in Deutschland zurückzuführen?

A

Art. 3 EGBGB

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4
Q

Ist IPR materielles Recht?

A

Nein

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5
Q

Was versteht man unter Interlokaler Rechtsspaltung?

A

Von interlokaler Rechtsspaltung oder interlokalen Mehrrechtsstaaten spricht man, wenn in geographisch unterschiedlichen Gebieten eines Staates verschiedenes Privatrecht gilt.

zB in Mexico oder Spanien Codigo Civil

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6
Q

In welche Hauptbereiche gliedert sich die Interpersonelle Rechtsspaltung?

A

In interethnische und interreligiöse Rechtsspaltung

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7
Q

Welche drei Namen sind grundlegend für das Moderen IPR Verständnis?

A

Joseph Story (comity of nations), Friedrich Carl von Savigny (Fragestellung nach dem Sitz des einzelnen Rechtsverhältnisses), Mancini (Begründer der Staatsabgehörigkeitsprinzips)

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8
Q

Warum ist der Art. 6 EGBGB (ordre public) bedeutend für das Kollisionsrecht?

A

Art. 6 EGBGB regelt, das Normen fremder Rechtsordnung ganz ausnahmsweise nur dann nicht angewandt werden dürfen, wenn “Ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.”

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9
Q

Was ist die wesentliche Quelle des deutschen IPR?

A

Die wesentlichen Normen des dt. IPR finden sich unter Art.3 - 46 des EGBGB.

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10
Q

Welche diskutierten Fragen finden bezogen auf das nationale Richterrecht keine Anhaltspunkte im Gesetz?

A

Qualifikationsfragen

Vorfrageproblematiken

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11
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen nationalem und internationalem IPR?

A

Die Konkurrenz wird nach Art.3 EGBGB beurteilt. Völkervertragliches IPR geht dem deutschen IPR mit gleichem Regelungsbereich, insbesondere den Bestimmungen des EGBGB, vor und ist daher vor dem autonomen IPR zu prüfen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige zeitliche, räumliche, sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Abkommens eröffnet ist.

Jüngere Abkommen, insbesondere die Haager Übereinkommen, verstehen sich als “Loi uniforme” (einheitliches Recht) und beanspruchen in jedem Vertragsstaat Geltung, unabhängig davon, ob der Sachverhalt Bezüge zu einem anderen Vertragsstaat aufweist.

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12
Q

Was sind die zentralen Themen des IZVR?

A

Die zentralen Themen des IZVR sind

  • die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
  • die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Deutschland
  • die Beachtung der Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes vor ausländischen Gerichten
  • zT noch Beschäftigung mit Fragen der Rechtshilfe im Ausland
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13
Q

Welche wesentlichen Quellen materiellen Einheitsrechts gibt es?

A
  • UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) wichtigstes Produkt von UNCITRAL ist das CISG bzw “Wiener UN-Kaufrecht” (Convention on Contracts for the International Sale of Goods)
  • daneben gibt es UNIDROIT die mit der Entwicklung einiger internationaler Abkommen betreut sind
  • Rechtsvergleichende Fragen des Personen- und Familienrechts sowie des zugehörigen Verfahrensrechtds betreibt die Internationale Kommission für Zivilstandswesen (CIEC)
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14
Q

Wie definiert man Kollisionsrecht?

A

Kollisionsrecht ist die Gesamtheit aller Normen, die sich mit der Auswahl einer von mehreren in Betracht kommenden materiellen Rechtsordnungen befasst, wobei der Konflikt international, interlokal, interpersonaler und intertemporaler Natur sein kann.

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15
Q

Was ist allen Kollisionsnormen auf der Rechtsfolgenseite gemein?

A

Auf der Rechtsfolgenseite steht eine Rechtsanwendungsregel, nicht aber eine unmittelbare Rechtsfolge.

Die Rechtsfolgenseite führt also noch nicht zur materiellen Lösung des Falls

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16
Q

Wie versteht Art. 3a die Sachnorm?

A

Sachnormen sind Normen des materiellen Rechts, deren Tatbestand einen rechtlich relevanten Sachverhalt beschreibt und deren Rechtsfolge unmittelbar die Rechtslage beeinflusst.

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17
Q

In welche Normtypen kann man Kollisionsnormen einteilen?

A
  • Selbständige (unmittelbare Verweisungsnorm)
  • Unselbstständige (Anknüpfungsregeln)
  • einseitige, allseitige, vollständige und unvollständige
  • ausdrückliche und versteckte
  • Exklusivnormen und Retorsionsnormen
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18
Q

Was versteht man unter Anknüpfungskriterien oder Anknüpfungsmomenten?

A

A. sind rechtliche Merkmale, die dem im Tatbestand einer Verweisungsnorm beschriebenen Sachverhalt anhaften und seinen Bezug zu einer Rechtsordnung beschreiben.

19
Q

Seit wann ist die Staatsangehörigkeit das wichtigste Anknüfungskriterium in Kontinentaleuropa für das Personalstatut?

A

Seit Mancini

20
Q

Was versteht man unter Personalstatut?

A

Dieser Begriff meint Rechtsangelegenheiten, die einen - oder mehrere, Beteiligte persönlich angehen.

21
Q

Als was betrachtet das IPR die Staatsangehörigkeit?

A

Für das IPR ist die Staatsangehörigkeit ein Indikator der Zugehörigkeit der Person zu einer Rechtsordnung.

22
Q

Was ist im Bezug auf das Anknüpfungskriterium der Staatsangehörigkeit rechtsvergleichend festzustellen?

A

Rechtsvergleichend betrachtet, muss man feststellen, dass die Staatsangehörigkeit nicht überall Anknüpfungskriterium ist, im Common Law ist zB das domicile maßgeblich und auch im deutschen IPR ist festzustellen, dass es eine Entwicklung hin zum gewöhnlichen Aufenthalt gibt.

23
Q

Welche Gründe gibt es für den Vormarsch des Aufenthaltsprinzips?

A
  1. Haager Unterhaltsabkommen
  2. verfassungsrechtliche Gestaltung der Kollisionsnormen (Differnzierungsverbot Art.3 Abs. 2 GG, Menschenwürde, modernes Familienverständnis Art. 6 Abs. 1 GG)
  3. kollisionsrechtliche Regelungen der EU
  4. historischer Ansatz
  5. Vertreibungs- und Fluchtbewegungen in Folge des II. Weltkrieges
  6. Arbeitsmigranten- und Gastarbeiterbewegungen
24
Q

In welche zwei Gruppen kann man die Staatsangehörigkeitsrechte der Welt grundsätzlich unterteilen?

A
  • iure sanguinis (lat. nach dem Recht des Blutes)

- iure soli (lat. nach dem Recht des Bodens)

25
Q

Was regelt Art.5 I EGBGB?

A

Art.5 I Regelt die Frage, wie Mehrstaatler zu behandeln sind.

26
Q

Was versteht man unter der sog. effektiven Staatsangehörigkeit?

A

Die effektive Staatsangehörig wird in Art. 5 I 1 geregelt und besagt, dass jemand zwei nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten danach beurteilt wird, mit dem die Person die engste Verbundenheit hat, dies ist mithilfe von Indizien wie zB dem gewöhnlichen Aufenthalt festzustellen.
Hat die Person nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Länder seiner Staatsangehörigkeit, gilt der Verlauf des Lebens.

27
Q

Was regelt Art. 5 I 2 EGBGB?

A

Der Artikel regelt, dass, wenn das Anknüpfungsobjekt auch die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, diese immer vorgeht. Auf die effektive Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.

28
Q

Nenne ein Beispiel, wann Art. 5 I für auch deutsche Mehrstaaater nicht anzuwenden ist.

A

ZB bei Fällen, in denen den Beteiligten eine Rechtswahlbefugnis in familienrechtlichen Statuten eingeräumt ist( vgl. Art. 14 II o. Art. 10 Abs. II)

29
Q

Welche drei Möglichkeiten bestehen de jure staatenlos zu werden/sein?

A
  • von Geburt
  • durch familienrechtliche Vorgänge
  • durch Ausbürgerung
30
Q

Welche Typen von Flüchtlingen gibt es?

A
  • Flüchtling nach der Genfer Konvention
  • anerkannter Asylberechtigter vgl. Art. 16a GG
  • Kriegs- und Bürgerrechtsflüchtling
  • reine Duldung
31
Q

Wo sind die Erwerbsgründe für die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeführt?

A

§3 StAG, sie geben sich aus den §§4 ff StAG

32
Q

Was ist im deutschen IPR neben der Staatsangehörigkeit ein weiteres wichtiges Anknüpfungskriterium?

A

der gewöhnliche Aufenthalt.

33
Q

Wie wird der Begriff “Aufenthalt” definiert?

A

Aufenthalt hat eine Person dort, wo sie sich tatsächlich aufhält. Auf eine Wellenrichtung oder Legalität des Aufenthaltes kommt es nicht an.

Schon die Wohnsitznahme für einen gewissen, vorübergehenden, nicht notwendig ununterbrochenen Zeitraum begründet den Aufenthalt

34
Q

Was erfordert der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes zusätzlich im Vergleich zum schlichten Aufenthalt?

A
  • Ein gewöhnlicher Aufenthalt erfordert, dass er auf Dauer angelegt ist.
    (Dauerhaftigkeit kann sich hierbei auch zukunftsgerichtet aus den Umständen des Falls ergeben)
  • die Person muss dort ihren Daseinsmittelpunkt haben
    (private und berufliche Umstände, welche eine enge und dauerhafte Beziehung zwischen der Person und ihrem Aufenthalt zeigt)
35
Q

In welcher Fallgruppe wird der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes häufig bedeutsam?

A

In der Fallgruppe des “legal kidnapping” Kindesentführung durch ein Elternteil oder einen Verwandten

36
Q

Durch welche drei Kriterien unterscheidet sich der Wohnsitz vom gewöhnlichen Aufenthalt?

A
  1. der Wohnsitz wird im Regelfall willentlich begründet §7 I BGB und aufgehoben
  2. Der Wohnsitz von Minderjährigen wird von dem der Eltern abgeleitet §11 BGB
  3. Ein Wohnsitz kann an mehreren Orten bestehen
37
Q

Wie lautet das Pendant zum gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz im Common Law

A

domicile

38
Q

Welches wichtige Anknüpfungskriterium besteht neben der Staatsbürgerschaft und dem gewöhnlichen Aufenthalt?

A

Der Parteiwille

39
Q

Was versteht man unter dem Parteiwillen im Sinne eines Anknüpfungskriteriums?

A

Der Parteiwille als Anknüpfungskriterium bedeutet Zulassung der Wahl des anzuwenden Rechts.

Die Freiheit zur Rechtswahl (Parteiautonomie) ist zu unterscheiden von der Freiheit, innerhalb des anzuwendenden Rechts bestimmte Rechtsfolgen autonom herbeizuführen (Privatautonomie)

40
Q

Was kann als der klassische Anwendungsbereich der Parteiautonomie betrachtet werden?

A

Der klassische Anwendungsbereich der Parteiautonomie ist das Schuldvertragsrecht. In diesem Bereich ist Parteiautonomie das vorrangige Anknüpfungskriterium (Art. 3 I 1 Rom-I-VO)

41
Q

Wohin führt die Verweisung nach dem Grundsatz des Art. 4 I 1?

A

Eine Verweisung auf das Recht eines anderen Staates führt nicht unmittelbar in das materielle Recht, sondern auch auf das IPR dieses Staates, deutsches Kollisionsnormen verweisen also normalerweise auf das gesamte Recht eines anderen Staates (Gesamtverweisung)

42
Q

Wie lautet der Gegenbegriff zur Gesamtverweisung?

A

Sachnormverweisung

43
Q

Zu welchen drei Ergebnissen kann die Anwendung ausländischen Kollisionsrechts im Rahmen einer Gesamtverweisung führen?

A
  1. Das fremde IPR nimmt die Verweisung an
  2. Das fremde IPR erklärt deutsches Recht für anwendbar (sog. Rücküberweisung)
  3. das fremde IPR erklärt eine fremde Rechtsordnung für anwendbar (sog. Weiterverweisung)