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Gewalt
Gewalt ist jede körperliche Kraftentfaltung, jede Einwirkung, die mittelbar oder unmittelbar als körperlicher Zwang empfunden wird und geeignet ist, geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu beseitigen.
Drohung mit einem empfindlichen Übel
Die Drohung ist das Innaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Mensch
Ein Mensch ist jede natürliche Person von Geburt bis zum Tod
Mittäterschaft
Diese liegt vor, wenn zwei oder mehr Personen mit Wissen und Wollen eine Straftat gemeinschaftlich ausführen.
Alleintäterschaft
Der Täter begeht die Tat alleine.
Mittelbare Täterschaft
Mittelbarer Täter ist, wer die Tat durch einen anderen begeht, das heißt der Mittelbare Täter lässt seine Tat ganz oder teilweise durch eine andere Person ausführen
Anstiftung
Anstiftung ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat bestimmt hat.
Beihilfe
Gehilfe ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat.
Vollstreckungsbeamte
Sind Amtsträger, die die den Staatswillen gegenüber bestimmten Personen oder Sachen selbständig und ggf. Mit hoheitlichen Zwangsmittel durchsetzen dürfen.
Vollstreckungshandlung
Jede Tätigkeit des Vollzugsbeamten, die zur Regelung eines bestimmten Einzelfalls auf die Vollziehung der in § 113(1) StGB genannten Rechtsnormen gerichtet ist, also der Verwirklichung des Staatswillens dient, notfalls mit Zwang
Widerstand
Ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit der die Durchführen einer Vollstreckungshandlung verhindert oder erschwert werden soll.
Drohung mit Gewalt
Das ausdrückliche oder schlüssige in Aussicht stellen einer Gewaltanwendung
Täglicher Angriff
Jede feindselige unmittelbar gegen den Körper des Beraten gerichtete Kraftentfaltung, wobei es auf den Erfolg nicht ankommt.
Wohnung
Ist eine Räumlichkeit, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie in der ersten Linie ein Arbeitsraum ist.
Erforderlich
Ist eine Maßnahme, wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen keine andere mildern Maßnahme gibt das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Anbauen
Ist das Aussähen von Samen und/oder die Aufzucht von Pflanzen.
Herstellen
Das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be-oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln von BTM.
Handel treiben
Ist jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, BTM umzusetzen oder ihren Umsatz zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich um eine einmalige oder vermittelnde Tätigkeit handelt. (Mit Gewinn)
Einführen
Ist das Verbringen von BTM aus dem Ausland über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des BTMG.
Ausführen
Ist das Verbringen oder Verbringenlassen von BTM aus dem Geltungsbereich des BZMG ins Ausland.
Veräußern
Ist die rechtsgeschäftliche, entgeltliche Übereignung von BTM unter Einräumung der Verfügungsgewalt.(Selbstkosten oder für jemand anderen)
Abgabe
Ist die Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt an dem BTM ohne rechtgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten. (Ohne Gegenleistung/schenken)
Erwerben
Ist das Erlangen der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über das BTM auf abgeleitetem Wege.
Abgeleitetem Wege,d.h. mit einverständlichem Zusammenwirken des Vorbesitzers.
Sich verschaffen
Ist das Erlangen der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über BtM, ohne dass ein vom Vorbesitzer abgeleiteter Erwerb vorliegt oder nachweisbar ist.