Litigation-PR Flashcards

1
Q

Woher stammt die Litigation PR?

A

Die Litigation-PR stammt aus den USA und entwickelte sich in den frühen 1980er Jahren.

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2
Q

Wahr oder Falsch.

Die Litigation PR hat sich im deutschsprachigen Raum bereits etabliert und ist klar einordbar.

A

Falsch. Litigation PR ist eine im deutschsprachigen Raum neue Spezialdisziplin der PR. In der Kommunikations-wissenschaft findet der Begriff „Litigation PR“ keine eindeutige Einordnung. Die wissenschaftliche Literatur beschreibt Litigation PR nach Heinrich als Subdisziplin der Krisenkommunikation, während die US-amerikanische und deutschsprachige Praktikerliteratur von einer eigenständigen Teildisziplin spricht.

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3
Q

Was bedeutet “Litigation”?

A

„Litigation“ ist ein angloamerikanischer Rechtsbegriff und kann mit Gerichtsverfahren, Prozess, Rechtsstreit oder Strafsache übersetzt werden.

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4
Q

Was versteht man nun unter “Litigation-PR”?

A

„Litigation PR“ bezeichnet nach James Haggerty (Anwalt und Litigation PR-Spezialist) das Kommunikationsmanagement von Organisationen vor, während oder nach einer juristischen Auseinandersetzung. Litigation PR zielt nach Möhrle (2012) über die öffentliche und nicht-öffentliche Meinungsbildung im Umfeld eines juristischen Verfahrens darauf ab, den Ausgang im Sinne einer Partei zu beeinflussen.

auch prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit

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5
Q

Warum ist es so schwer Litigation PR den anderen Kommunikationsdisziplinen zuzuordnen? (4)

A

Weil je nach Perspektive und/oder Situation sich die wisschenschaftliche Einordnung verändert.
* Als Teildisziplin der PR (Presse- & Medienarbeit, Issues Management, Mitarbeiterkomm., Krisenkomm., IR)
* Als Bestandteil von rechtlichen Auseinandersetzungen (äußere und innere Krisen) als Krise selbst oder als Folge einer Krise (Anm.: Oft wird erst die mediale Berichterstattung über einen Gesetzesverstoß zum krisenauslösenden Element.)
* Verändert sich nach Art der Rechtsstreitigkeit
* Verändert sich nach Position (Kläger oder Angeklagter): Für Klägerseiten ist eher ein Kommunikationsmanagement erforderlich, das dem Issue Management oder den Public Affairs nähersteht, für Beklagte eher die Krisenkommunikation.

Die Literatur sieht Litigation PR nicht automatisch als eine Spielart der Krisenkommunikation, wobei beiden gemein ist, dass je nach Verfahrensverlauf und Verhalten der Beteiligten krisenhafte Eskalationen entstehen können.

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6
Q

Was haben trotz schwerer Zuordbarkeit der Litigation PR, die Litigation PR mit der PR gemeinsam? (1)

A

Es gilt die kommunikativen Beziehungen zu den Anspruchsgruppen zu halten (Mitarbeiter, Anteilseigner, Kapitalgeber, Kunden, Lieferanten, Medien). Als Mittler sind die Medien oft das zentrale Element juristischer Auseinandersetzungen. Litigation PR wird immer dann notwendig, wenn die Medien oder die Öffentlichkeit auf ein rechtliches Verfahren aufmerksam werden und die Berichterstattung einsetzt. Sie ist ein Produkt der Mediengesellschaft, in der die Öffentlichkeit eine gewichtige Rolle spielt. Die Öffentlichkeit nimmt eine Quasi-Richter-Funktion ein und muss daher als Verbündeter gewonnen werden.

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7
Q

Wahr oder Falsch.

Gerade in den USA liefert das dortige Jury-System einen fruchtbaren Boden für Litigation PR. Wer die Jury für eine Argumentation einzunehmen vermag, gewinnt den Fall. Die Einsatzfelder sind auch im deutschsprachigen Raum vielfältig.

A

Wahr. In Zivilstreitigkeiten kann Litigation PR sowohl auf Kläger- als auf Beklagtenseite eingesetzt werden, sowie bereits im Vorfeld eines rechtsanhängigen Gerichtsverfahrens. Im Strafverfahren kann die Berichterstattung bereits im frühen Stadium einsetzen, daher ist der Einsatz von Litigation PR für Verdächtige oder Angeklagte von hoher Bedeutung. Die PR-Disziplin der Litigation PR findet also im Spannungsfeld von Medien und Recht statt. Das Justiz- und Mediensystem übt daher wesentlichen Einfluss auf die Entstehung und Ausprägung von Litigation PR aus.

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8
Q

Im Spannungsfeld welcher zweier Systeme ist die Litigation-PR anzusiedeln? (2)

A
  • Mediensystem
  • Justizsystem
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9
Q

Was ist das große Problem der Litigation-PR?

A

Litigation-PR kann tatsächlich Auswirkungen auf das Strafmaß haben. Es besteht Gefahr, dass diejenigen die sich das leisten können, eher Recht bekommen. Es ist auch schlecht, wenn der Eindruck entsteht man könnte sich durch Litigation-PR ein passendes Urteil verschaffen, was problematisch für einen Rechtstaat ist, wo jeder vor Gericht gleich zu behandeln ist.

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10
Q

Wenn eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation vor Gericht steht, wird der Streit meist an zwei Fronten ausgetragen. Welche sind das?

A
  • Im Gericht selbst
  • Im “Gerichtssaal der Öffentlichkeit”

Es ist ein Irrglaube, dass wenn jemand vor Gericht Recht zugesprochen bekommt, dies auch von der Öffentlichkeit erhält. Da rechtliche Auseinandersetzungen oftmals als Medienkonflikt ausgetragen werden, erfüllt Litigation PR die Aufgaben einer professionellen öffentlichen Kommunikation. Bei medienwirksamen Konflikten handelt es sich nicht länger um einen Zwei-Parteien-Konflikt, sondern kommen Massenmedien als dritter Faktor hinzu. Es geht deshalb nicht primär um die argumentative Auseinandersetzung mit der gegnerischen Partei, sondern um die Kommunikation der Akteure über die Massenmedien mit der Öffentlichkeit

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11
Q

Was haben Studien herausgefunden, die sich mit Litigation-PR beschäftigen? (6)

A
  • Die meisten deutschen Richter, Staatsanwälte und Verteidiger verfolgen die Berichtserstattung über Fälle in denen sie involviert sind aufmerksamer.
  • Verteidiger nutzen die Medien, um aktive Informationspolitik zu betreiben.
  • Negative Medienberichte haben erheblichen Einfluss auf Laien im Gerichtssaal (z.B. Geschworene)
  • Ein Drittel der 782 befragten Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Journalisten kommt zu Schluss, dass die mediale Berichterstattung die Höhe der Strafe beeinflusst.
  • Aus Sicht von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwälten sollte Litigation-PR die eigene Position richtig darstellen und eine ausgewogene Berichterstattung anstreben.
  • Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften bietet Litigation PR eine wichtige Funktion im Sinne der Hilfe für die Öffentlichkeit, um komplexe juristische Sachverhalte zu verstehen und die Hilfe bei der Konfliktlösung.

1-4: (Kepplinger et al.: 2006) // 5-6 (Marcomedia Hochschule: 2010)

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12
Q

Nur zum wiederholten Lesen: Studie der Karmasin Motivforschung, die im Auftrag des Bundesministeriums (2011) - Haltung der österreichischen Bevölkerung gegenüber der Justiz

A

Die Studie „Vertrauen in die österreichische Justiz“ kommt zum Schluss, dass sich die Zufriedenheit auf einem guten bis durchschnittlichen Niveau befindet. Vor allem die Schwerfälligkeit und Langsamkeit der Justiz sowie die lange Verfahrensdauer wurden hierbei kritisiert, das Ausmaß der Strafen sei oft nur schwer nachvollziehbar und der Strafvollzug zu mild. Am häufigsten wurde jedoch als Schwäche der Einfluss von Macht, Geld und Politik genannt. Nach Ansicht der Bevölkerung werden nicht alle Leute von der Justiz gleichbehandelt. Es scheint eine Geldfrage, ob man einen guten Anwalt engagiert und dementsprechend milder behandelt wird. Die Folgestudie aus dem Jahr 2013 zeigt eine allgemeine Steigerung der Zufriedenheit und des Vertrauens mit und in die österreichische Justiz. Als Grund sieht die Studie unter anderem die verstärkte Medienberichterstattung über Korruptionsfälle, die zu der Ansicht führt, dass die Justiz strenger geworden sei und sich selbst Politiker nicht alles erlauben können. Doch bleibt auch hier wiederum einer der Hauptkritikpunkte, die bevorzugte Behandlung bestimmter Personengruppen. Eine weitere Folgestudie „Vertrauen in die österreichische Justiz 2014“ für das Bundesministerium für Justiz von ecoquest und Spectra durchgeführt, zeigt, dass das Informationsniveau der Bevölkerung seit 2011 stetig gestiegen ist.

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13
Q

Was sind die Ziele von Litigation-PR? (4)

A
  • Schutz der Reputation (Glaubwürdigeit- und Vertrauensverluste eindämmen)
  • Argumentation der Gegenseite widerlegen
  • Unterstützung der Öffentlichkeit für die eigenen Position gewinnen
  • Mobilisierung von öffentlicher und nicht-öffentlicher Meinungsbildung im Umfeld des juristischen Verfahrens (Verlauf und Ausgang im Sinne einer Partei beeinflussen)
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14
Q

Was muss man als erstes “erhalten”, um Einfluss mittels Litigation-PR ausüben zu können?

A

Es gilt, so früh wie möglich mit der Steuerung der Kommunikation die Deutungshoheit über den Fall zu erhalten. Da alle Verfahrensbeteiligten ihre eigenen Ziele verfolgen, neigen diese zum gezielten Einsatz von Übertreibung, Mutmaßungen und Weglassungen in der öffentlichen Debatte. Litigation PR muss sich daher in der Vermittlung der eigenen Inhalte an Geschwindigkeit und Glaubwürdigkeit orientieren.

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15
Q

Litigation PR variiert je nach Einsatzgebiet. Inwiefern? (2)

A
  • Zivilrecht: Im Zivilrecht kann Litigation PR für beide Parteien eingesetzt werden. Eine effektive Litigation PR kann es schaffen, dass sich die Parteien bei Fällen mit brisanten Themen, hohen Streitwerten oder hoher Komplexität auf einen Vergleich einigen. Auch können postulierte Ansprüche durch den Einsatz von Litigation PR in der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem juristischen Gegner unterstrichen werden. Bei zweifelhaftem Sachverhalt kann eine effektive Litigation-PR dazu führen, dass der Anspruchsteller seine schwache Position und die fehlende Unterstützung der Öffentlichkeit erkennt und daher von einem Rechtsstreit oder Prozess absieht.
  • Strafrecht: Im Strafrecht reduziert sich der Einsatz von Litigation PR auf die nachhaltige Unterstützung des Angeklagten, der hier zu einem wichtigen Instrument der Verteidigung werden kann. Litigation PR kann die eigene Position stärken und die öffentliche Meinungsbildung im eigenen Sinne beeinflussen. Gerade in wirtschaftsrechtlichen Verfahren, in denen es sich bei den Angeklagten zumeist um Organmitglieder von Konzernen handelt, gilt es, die mediale Vorverurteilung zu verhindern und so die Reputation zu schützen, auch im Sinne der weiteren beruflichen Zukunft.
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16
Q

Wie heißt der Verband für Litigation-PR in Österreich?

A

Im Verein „LitCom“ haben sich Juristen, Kommunikationsberater und PR-Fachleute in Unternehmen, Kanzleien, Justiz und Medien zusammengeschlossen, um sich professionell mit der Kommunikation in rechtlichen Auseinandersetzungen zu befassen. Die Professionalisierung der Litigation-PR sowie die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Frage der Ethik im Einsatz von Litigation PR stellt sich vor allem in Fällen mit emotional diffizilen Themenkomplexen oder mit Taten, die aus Sicht der Gesellschaft unentschuldbar sind. Jeder Täter hat das Recht auf Verteidigung und verdient den Schutz der Gesetze und einen menschenwürdigen Umgang. Die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die österreichische Strafprozessordnung sehen das Recht auf Verteidigung vor, ein Recht auf einen Litigation-PR-Experten gibt es nicht. Es obliegt daher der Ethik der Branche, einen kommunikations- und verhaltensbezogenen Werterahmen zu etablieren.

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17
Q

Was sind die Anspruchsgruppen der Litigation-PR? (8)

A

Als Teil des Reputationsmanagements zeigen sich hier ähnliche (potenziell) Anspruchsgruppen:
* Mitarbieter
* Anteilseigner
* Kapitalgeber (Aktionäre & Banken)
* Kunden
* Liefernaten
* Medien

Je nach Fall und Sachlage erweiter sich der Kreis eventuell:
* Akteure aus Politik und Wirtschaft
* Behörder und Verbände
* ….

18
Q

Welche Anspruchsgruppe ist für die Litigation-PR die wichtigste?

A

Die Medien. Aufgrund ihrer Vermittlerrolle sind sie ein zentrales Element in juristischen Auseinandersetzungen und tragen dazu bei, Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu fördern. Die Macht der Medien kann ebenfalls dazu verwendet werden, dem eigenen Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, da die Medien zur Wahrheitsfindung beitragen können.

19
Q

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen regeln die mediale Berichtserstattung im juristischen Umfeld? (4)

A
  • Prozessordnungen
  • Medienerlässe der Justizministerien
  • Mediengesetz
  • Presse- und Meinungsfreiheit

Journalisten sind, im Gegensatz zu Staatsanwaltschaften, nicht an ermittlungs- oder strafprozessuale Vorgaben gebunden und können daher in ihrer Recherchearbeit oftmals freier agieren, was dazu führen kann, dass neue Erkenntnisse über einen Fall gewonnen werden können.

Es ist genau geregelt, welche Informationen von Seiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften wann an die Öffentlichkeit gelangen dürfen.

20
Q

Für die mediale Berichterstattung gibt es im Bereich der Strafjustiz welche fünf Berichtsphasen? (5)

anhand der österreichischen Judikatur

A
  1. Bekanntgabe von Vorermittlungen
  2. Bekanntgabe der Anklage und Anklageerhebung
  3. Vorberichtserstattung zur Eröffnung der Verhandlung
  4. erste Prozesstage
  5. Urteil

In Zivilverfahren verschiebt sich dieses Muster und konzentriert sich auf die Phasen der Vorberichterstattung zum Prozessauftakt, den Prozess selbst und das Urteil.

Anm.: Eine Einteilung nach Reaktionsphasen in der Litigation PR lässt sich in der einschlägigen deutschsprachigen Literatur nicht finden. Daher wurde für eine übersichtlichere Beschreibung eine eigene Einteilung auf Grund der Berichtsphase aus Sicht der kommunikativen Arbeit erarbeitet. Litigation PR ist nicht automatisch eine Spielart der Krisenkommunikation, daher ist die Einteilung nach Krisenverläufen nicht stimmig, wenn auch Parallelen in verschiedenen Phasen zu erkennen sind.

21
Q

Wahr oder Falsch.

In zahlreichen juristischen Verfahren werden keine Kommunikationskrisen ausgelöst, und doch wird intensiv und mit hohem kommunikativem Einsatz versucht, Einfluss im Sinne des Betroffenen auf Ermittlungsbehörden, Staatsanwälte und Richter zu nehmen. Besonders am Verhältnis zwischen Litigation PR und Krisenkommunikation ist, dass je nach Verfahrensverlauf und Verhalten der Beteiligten krisenhafte Eskalationen entstehen können. Die Abschätzung von zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen gehört zum Krisenmanagement, obwohl gerade in der ersten Phase Priorität auf der Bewältigung kommunikativer Aspekte gelegt wird. Ähnlich wie in der Krisenkommunikation sind die entscheidenden Hebel zur Einwirkung auf kommunikative Krisen die Faktoren Zeit, Glaubwürdigkeit, Erwartung und Komplexität.

A

Wahr.

22
Q

Bekanntgabe von Vorermittlungen

Was geschieht in der Phase der Bekanntgabe der Vorermittlungen? (3)

A
  • Ermittlungsverfahren: Polizei teilt mit, dass ein Verdacht gegen eine bekannte oder unbekannte Person vorliegt. Die Kriminalpolizei beginnt mit ihren Ermittlungen, die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren.
  • Prüfung auf Anklageerhebung: Ziel des Vorverfahrens ist, die Prüfung der Anschuldigungen und in weiterer Folge zu klären, ob Anklage erhoben wird oder nicht.
  • Öffentliche Berichterstattung: Unmittelbar nach Bekanntwerden des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens stehen beschuldigte Personen im Fokus der Öffentlichkeit.
23
Q

Bekanntgabe von Vorermittlungen

Welche große Gefahr zeichnet sich in der Phase der “Bekanntgabe der Vorermittlungen” ab? Wer hat hier die Informationshoheit?

A

Bereits jetzt besteht die Gefahr einer Vorverurteilung durch die Medien, daher ist neben der Wahl eines Strafverteidigers auch der geeignete Zeitpunkt für den Beginn von Litigation PR.

In dieser Phase verfügt die Staatsanwaltschaft vorläufig über die Informationshoheit, diese gilt es möglichst zeitnah mit einer entsprechend orchestrierten Gegenstrategie entgegenzuhalten. Schon in diesem frühen Stadium, im Zuge der ersten Ermittlungen, wird in den Medien bereits das „Charakterbild“ des Betroffenen erzeugt. Um das zu verhindern, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Anwälten und PR-Beratern notwendig. Im Zuge der Ermittlungen bei gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und Ermittlungen im Kartellverfahren kann die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchführen, um Beweise zu sichern. Im konkreten Tatverdacht kann eine Festnahme, also eine Freiheitsentziehung von bis zu vier Tagen angeordnet werden, wie §170 StPO (Strafprozessordnung) vorsieht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann nach der Vernehmung des Beschuldigten eine Untersuchungshaft (§177 StPO) verhängt werden, wenn bei dringendem Tatverdacht und den Haftgründen Flucht-, Verdunkelungs-, Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr besteht.

24
Q

Bekanntgabe von Vorermittlungen

Wahr oder Falsch: In dieser Phase der Berichterstattung ist klassische Krisenkommunikation von Vorteil.

A

Wahr. Ist die Tat oder das Vergehen bereits zu Beginn Thema in der Öffentlichkeit, kann man durch schnelle Reaktion einwirken und das Thema steuern und auffangen. Je schneller die richtigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, desto weniger Informationsvakuum bleibt und damit wenig Platz für mögliche Spekulationen. Hat die Kriminalpolizei ihre Ermittlungen abgeschlossen, erstattet sie dem Staatsanwalt einen Abschlussbericht. Dieser kann weitere Ermittlungen anordnen, das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn die Tat nicht strafbar ist oder es keinen Grund zu weiteren Verfolgung des Beschuldigten gibt, eine Diversion vorschlagen oder erhebt Anklage und das Hauptverfahren beginnt.

25
Q

Bekanntgabe der Anklage und Anklageerhebung

Was geschieht bei der Anklage bzw. Anklageerhebung? (3)

A
  • Anklageschrift: Im schöffengerichtlichen Verfahren wird Anklage mittels Anklageschrift erhoben.
  • Einsprucherhebung (optional): Der Beschuldigte kann Einspruch erheben, wenn die, ihm die zur Last gelegte Tat, nicht strafbar, der Sachverhalt noch nicht genügend aufgeklärt oder das Gericht nicht zuständig ist. Das Oberlandesgericht entscheidet über diesen Einspruch. Wird der Einspruch abgewiesen, erreicht die Anklage Rechtsgültigkeit und es kommt zur Hauptverhandlung.
  • Hauptverhandlung: Der Vorsitzende bestimmt Verhandlungstermin und lässt Personen laden, deren Anwesenheit in der Hauptverhandlung notwendig ist.
26
Q

Bekanntgabe der Anklage und Anklageerhebung

Nach der Sicherung der Informationshoheit in der Phase der Vorermittlungen, hat die Litigation-PR in der Phase der Anklage(erhebung) im Zivilrecht nun folgende Aufgabe?

A
  • Seite des Klägers: Hier kommt eine besonders große Bedeutung der Nachrichtendramaturgie des Klägers zu. Dieser hat es zumeist selbst in der Hand, wann die Klage eingereicht wird. Damit sichert sich dieser anfänglich einen zeitlichen Vorsprung und Informationshoheit und damit die Möglichkeit, die Gegenseite öffentlich und medial unter Druck zu setzen.
  • Seite des Beklagten: Durch den Einsatz von Litigation PR auf Seiten des Beklagten ist es möglich, den eigenen Standpunkt zu entwickeln und plausibel zu kommunizieren. Ziel ist es darzulegen, warum am Ende des Prozesses die Klage scheitern wird.
27
Q

Vorberichterstattung zur Eröffnung der Verhandlung

Wie betreibt man Litigation PR in der Phase vor “Eröffnung der Verhandlung”?

A

Litigation PR kann beitragen, komplexe juristische Sachverhalte herunter zu brechen, also Handlungsgründe erklärbar und nachvollziehbar zu machen. Sobald der Termin für die mündliche Verhandlung feststeht, sollten folglich die wichtigsten Aspekte des Sach- und Rechtsverhalts inklusive Zeitschiene aufbereitet werden. Dies erleichtert selbst erfahrenen Journalisten den Überblick. Im Vorfeld von mündlichen Verhandlungen bieten sich aus Sicht der Litigation PR Einzel- oder Hintergrundgespräche sowie Pressekonferenzen für die Journalisten an, im Rahmen dessen die eigene Position nochmals thematisiert wird. Prozesse im zivilrechtlichen Bereich haben für Medien oftmals weniger Anziehungskraft, da die Verhandlungstage umfangreich, der Sachverhalt komplex und zivilrechtliches Vorwissen von den Journalisten erforderlich ist. Doch gerade in diesem Bereich kann Litigation PR das gesamte Wirkungsspektrum ausleben. Im Bereich des Kartellrechts, des Patentrechts, aber auch vor allem im Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht ergeben sich durch viele betroffene Anleger Anwendungsmöglichkeiten.

Prozesse von großem öffentlichem Interesse finden sich bereits vor Verhandlungsbeginn im Zentrum medialer Berichterstattung. Gerade in komplexen Strafverfahren neigen Journalisten dazu, die Gerichtsberichterstattung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken und sich am Leitmedium zu orientieren, das über Experten und ressortspezifische Spezialisten verfügt.

28
Q

Welche Phase markiert den Höhepunkt öffentlichen Interesses in der Litigation PR?

A

Die ersten Prozesstage.

29
Q

Die ersten Prozesstage

Was ist das besondere an den Hauptverhandlungen im Strafrecht?

A

Sie sind öffentlich zugänglich.

Die Straf-, die Zivilprozessordnung sowie der Medienerlass des Justizministeriums bilden die Rahmenbedingungen für die mediale Berichterstattung. So sind Ton- und Filmaufnahmen aus dem Gerichtssaal untersagt, es besteht jedoch die Möglichkeit, mit Zustimmung des jeweiligen Gerichts-dienststellenleiters außerhalb der Verhandlung Bild- und Tonaufnahmen zu machen.

Anm: Die HV findet vor einem Senat statt (Richter + zwei Schöffen)

30
Q

Die ersten Prozesstage

Wie betreibt man Litigation-PR in den ersten Prozesstagen?

A

Unmittelbar vor und während der mündlichen Verhandlung ist die Präsenz der Litigation PR-Experten ratsam, sowohl um die Journalisten und deren Fragen zu bedienen, als auch um die Anwälten zu entlasten, damit diese sich auf ihre juristischen Kernaufgaben konzentrieren können. Der jedoch wichtigere Aspekt ist es, direkt aus dem Verlauf der Verhandlung heraus kommunikative Szenarien und argumentative Reaktionsmuster zu entwickelt. Diese können dann dank moderner Kommunikationstechnologien noch während oder kurz nach der Verhandlung den im Saal anwesenden Journalisten und Nachrichtenagenturen zur Verfügung gestellt werden. Durch den Versand einer offiziellen Pressemitteilung in einer Verhandlungspause oder kurz nach Ende der Verhandlung, ist die Chance hoch, dass die argumentativen Positionen des Klägers ihren Weg in die Gerichtsberichterstattung finden. Geschwindigkeit und inhaltliche Substanz sind dabei von hoher Bedeutung.

31
Q

Die ersten Prozesstage

Was ist im Zivilrecht ein großer Problemfaktor in den Prozesstagen?

A

Im Zivilrecht gehen Prozesse oft über lange Zeiträume, was für die Litigation PR eine enorme Herausforderung bedeutet, weil das Interesse an diesem Verfahren für die Journalisten immer wieder aufrechterhalten werden muss.

32
Q

Was bildet vorläufig den Abschluss eines Gerichtsverfahrens?

A

Das Urteil. Das österreichische Rechtssystem verfügt ähnlich wie in den meisten demokratischen Staaten über die Möglichkeit eines Instanzenzugs, der Verfahren verlängern kann. Im Rahmen des Urteils ist die mediale Aufmerksamkeit noch einmal hoch und eine Verurteilung hat oftmals eine große mediale Wirkung.

33
Q

Das Urteil

Wie kann sich die Litigation-PR auf das Urteil vorbereiten?

A

Man sollte in enger Abstimmung mit den Anwälten, mögliche Szenarien der richterlichen Entscheidung durchspielen und dementsprechend Kommunikationsszenarien vorbereiten, um bei Urteilsverkündigung dementsprechend reagieren zu können.

34
Q

Wahr oder Falsch.

Die Instrumente der Litigation-PR unterscheiden sich wesentlich von den Kommunikationsinstrumenten der PR und Krisenkommunikation.

A

Falsch. Die klassischen PR-Instrumente werden verwendet, jedoch aus strategischen Gründen oftmals bewusst anders eingesetzt. Alle in einem Rechtsstreit vertretenen Akteure sind auf die Optimierung ihrer Vorteile bedacht und nutzen deshalb die Medien als wichtigen Verbündeten.

35
Q

Welche Instrumente eignen sich für die Litigation-PR während einer juristischen Auseinandersetzung? (2) Welche eher weniger? (3)

A

Gute Instrumente
* Medien Strafanzeigen oder exklusives Material zuspielen (für Entfachung öffentlicher Diskussion)
* Gezielt gestreute Informationen in Richtung der Gegner oder Rechtspflegeorgane

Eher weniger gute Instrumente:
* Presseaussendungen
* Pressekonferenzen
* Gastbeiträge in Zeitungen

Im Strafrecht stehen sich Staatsanwaltschaft und Angeklagter gegenüber, im Zivilrecht Kläger und Beklagter. In allen Fällen ist es möglich, dass Strafanzeigen oder exklusives Material den Medien zugespielt werden und damit öffentlich diskutiert werden. Zahlreiche Werkzeuge und Fähigkeiten, die in der Litigation PR angewendet werden, kommen aus dem politischen Kommunikationsbereich, da auch dort vielschichtige Kampagnen umgesetzt werden müssen. Presseaussendungen, Pressekonferenzen oder Gastbeiträge in Zeitungen sind in vielen Fällen dennoch kein probates Mittel, um während einer juristischen Auseinandersetzung zu kommunizieren. Gezielt gestreute Informationen in Richtung der Gegner oder Rechtspflegeorgane sind oftmals zielführender, um den Fortgang einer Auseinandersetzung dementsprechend zu beeinflussen.

36
Q

Wahr oder Falsch.

Für die Bewältigung der juristischen Auseinandersetzung braucht es einen organisatorischen Rahmen, um die kommunikativen Maßnahmen zu koordinieren. Gerade für die effektive Litigation PR ist ein systematisches Vorgehen mit eingehender Planung ratsam. Die Verzahnung von kommunikativen mit rechtlichen Komponenten sowie die erfolgreiche Abstimmung der Vorgangsweise zwischen Anwälten und Litigation PR-Beratern sind für den Erfolg wesentlich.

A

Wahr.

37
Q

Welches Instrument ist besonders im Vorfeld von mündlichen Verhandlungen zielführend?

A

Im Vorfeld von mündlichen Verhandlungen bieten sich aus Sicht der Litigation PR Einzel- oder Hintergrundgespräche sowie Pressekonferenzen an, wo die eigene Position nochmals thematisiert werden kann. Entscheidend bei der Wahl des Instrumentes sollte auch sein, ob der Vorsitzende Richter sich über das öffentliche Umfeld des Verfahrens äußert. Dadurch lassen sich Hinweise gewinnen und mögliche kontraproduktive Aktivitäten vermeiden.

38
Q

Sind Interviews mit Häftlingen zielführend?

A

Insbesondere bei Angeklagten, die in der Öffentlichkeit stehen, oder prominenten Häftlingen sind Interviews – auch aus der Haftzelle – ein beliebtes Instrument. Im Bereich der Strafverfahren tritt diese Form der medialen Vermarktung mittlerweile häufiger und selbstverständlicher auf. Medien erkaufen sich dabei das Recht, alleine und ausschließlich mit dem Beschuldigten zu sprechen, der wiederum Gelegenheit bekommt, seine Sicht der Dinge darzulegen.

39
Q

Welche Instrumente kann im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens nutzen? (6)

A

Im Zivilrecht, im Rahmen dessen sich Verfahren oft über einen langen Zeitraum ziehen und eine dementsprechende Komplexität entwickeln können, bietet sich eine Nachrichtendramaturgie an. So kann der Kläger über Zeitpunkt der Einreichung der Anklage bestimmen und diesen als „Kick off“ seiner medialen Kampagne nutzen. Neben Pressemitteilungen können Veranstaltungen des Gegners mit hoher medialer Präsenz wie Hauptversammlungen, Pressekonferenzen oder anderen Terminen wie der Veröffentlichung von Quartalszahlen genutzt werden, um die eigene mediale Kampagne noch zu verstärken. Als durchaus effektiv erweisen sich vertrauliche Hintergrundgespräche mit prozesserfahrenen Journalisten der Leitmedien. Ziel ist es dabei nicht, Veröffentlichungen im Rahmen des Rechtsstreites zu bewirken, sondern die Rechtsposition des Beklagten sachlich zu erläutern und damit womöglich Negatives zu vermeiden. Nur beschränkt eignen sich Leserbriefe zur Informationsverbreitung, weil diese als sehr persönlich gefärbte Darstellungsform gelten. Durch den Einsatz von E-Mails wird die Reaktionszeit verkürzt und es kann bereits unmittelbar nach Lesen des Artikels oder nach Sehen des TV-Beitrages reagiert werden. Der Einsatz von Social Media ist bislang nur minimal erprobt und bietet sich nach derzeitigem Stand nur sehr bedingt an, wie Koppitsch (2015) herausfand.

Gerade in Zivilprozessen oder Verfahren mit komplexen Sachverhalten, sind oft ausschließlich Journalisten Ansprechpartner und daher Anspruchsgruppe für gezielte Pressearbeit. Dort macht der Einsatz von Social Media wenig Sinn, da im persönlichen Kontakt in Form von Hintergrundgesprächen oder Netzwerktreffen oftmals besser und ausführlicher über Fakten, Sachlage, den eigenen Standpunkt und die Hintergründe informiert werden kann als in jener verkürzten Form, die der Einsatz von Social Media erfordert. In Fällen, wo Konsumentenanliegen betroffen sind oder die sich auf einer sehr emotionalen Ebene abspielen, kann Social Media gezielt eingesetzt werden, um zu informieren, aufzuklären, aber auch um zu mobilisieren. Der Einsatz von Social Media muss von den jeweiligen Verantwortlichen gut überlegt und geplant werden, da die Gefahr besteht, durch zusätzliche Kommunikationskanäle auch zusätzliche Anspruchsgruppen zu erreichen und damit Reaktionen zu provozieren. Dies erfordert die notwendigen personellen Ressourcen, um den Dialog zu führen, aber auch finanziellen Einsatz, um diese Kanäle professionell zu betreuen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind, haben oft nicht die notwendigen Strukturen und Mittel, um neben der Pressearbeit, in einer für sie bereits ungewohnten Ausnahmesituation, auch noch gezielte Litigation PR mittels Social Media einzusetzen. Sind bereits Social-Media-Kanäle vorhanden, müssen diese genutzt werden, um transparent und offen Informationen bereitzustellen – auch im Falle von juristischen Auseinandersetzungen. Daher ergibt sich, dass der Einsatz von Social Media in der Litigation PR nicht in jedem Verfahren sinnvoll ist.

40
Q

Warum handelt es sich bei Social Media in der Litigation PR um ein schwieriges Instrument?

A

Die Vorteile in der Verwendung von Social Media im Bereich der Litigation PR liegen darin, dass es möglich ist, schneller, effektiver und transparenter zu arbeiten. Social Media-Kanäle können einfach und schnell mit Inhalten versehen werden. Für die Mehrheit der mit Litigation PR befassten Experten überwiegen im Einsatz von Social Media die Nachteile und Risiken. Die** fehlende Glaubwürdigkeit, die ein von einer PR-Agentur betriebener Social-Media-Kanal** für eine Person hätte, wird als kontraproduktiv gesehen, da Social Media von persönlichem Einsatz lebt. Daraus ergibt sich, dass eine in einen rechtlichen Konflikt involvierte Person oder ein Unternehmen, das über Social Media-Kanäle verfügt und diese aktiv verwendet, diese auch für Litigation PR nutzen wird. Diese jedoch nur im Rahmen eines Konfliktes erstmals zu aktivieren und zu nutzen, ist problematisch. Nicht nur, weil die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden könnte, sondern weil durch die Verwendung von Social Media zusätzliches Publikum erreicht wird, welches wiederum Einsatz und Ressourcen erfordern würde. Durch die Vernetzung als Eigenschaft des Social Webs ist es möglich, eine breite Öffentlichkeit mit Inhalten zu erreichen. Ist dies nicht die ursprüngliche Intention, muss der Einsatz von Social Media vermieden werden.

Ein weiteres Problem in der Nutzung von Social Media im Bereich der Litigation PR liegt in den entgegengesetzten Zielen. Social Media lebt von persönlichen und emotionalen Themen, Litigation PR versucht, Emotionen aus rechtlichen Konflikten zu nehmen. Daraus ergibt sich oftmals ein Interessenskonflikt. Gerade bei emotionalen Themen, die Rechte von Konsumenten oder sehr persönliche Bereiche des Lebens betreffen, kann der Einsatz von Social Media durchaus Vorteile für die Kommunikationsstrategie bringen. Daraus zeigt sich, dass der Einsatz von Social Media für die Kommunikationsstrategie Vor- und Nachteile bringt, die variieren und stark von der Strategie und vom Sachverhalt der juristischen Auseinandersetzung abhängen. Ein genereller Vorteil kann jedoch nicht gesehen werden, da durch den Einsatz von Social Media auch Anspruchsgruppen erreicht werden, die weit über ein notwendiges Zielpublikum hinausgehen.

Social Media funktioniert in Österreich oft als Verstärker und Transmitter. Politischen Themen werden auf Twitter rege diskutiert, während Facebook hingegen in Sachen Litigation PR eine eher untergeordnete Rolle spielt. Es kommt auf den Sachverhalt an, ob und welche Social-Media-Plattform verwendet werden kann. Daraus ergibt sich, dass der direkte Einfluss durch die Verwendung von Social Media gering ist, jedoch die indirekte Wirkung auf die journalistische Meinungsbildung durch den gezielten Einsatz möglich scheint.