Lohnsteuer Flashcards
(68 cards)
Rechtsgrundlage Lohnsteuer
- Einkommenssteuer, speziell aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 (1) EstG und Lohnsteuer § 38 (2) EstG
- Hinzukommen LStDV und AO und LStR mit den Hinweisen.
Rechtssprechung des BFH
Veröffentlichung Teil II ergibt eine Anweisung für die Finanzämter, Entscheidungen in vergleichbaren Fällen heranzuziehen.
- Jährliche Anpassung.
Steuer:
- Schuldner
- Entstehung
- Haftungsschuldner
- Arbeitnehmer nach § 38 (2) EstG
- Zufluss/Abflussprinzip nach § 11 EstG
- Arbeitgeber nach § 42 d EstG
—> Verschulden unabhängige Haftung!!
Aufgaben des Arbeitgebers?
Überprüfung:
- Arbeitnehmer ja/nein?
- Arbeitslohn steuerfrei/pflichtig
- Berechnung des Arbeitslohn/Lohnsteuer
- Rechtzeitige Anmeldung und Abführung
- Aufzeichnung und Bescheinigungspflicht
Anmeldezeiträume und Fristen
Lohnabhängig:
Kalenderjahr <= 1080€
Vierteljahr <= 5000€
Monatlich > 5000 €
Frist:
- Anmeldung und Zahlung am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.
- Schonfrist von 3 Tagen.
- Verspätungszuschlag von 10%, max. 25.000€ gem. § 152 AO
- Säuminszuschlag 1% pro angefangen Monat gem § 240 AO
Lohnsteuer Anmeldung
-Definition und Folgen
- Die Anmeldung ist eine Erklärung i.S.v. § 150 AO
- Anmeldung = Festsetzung unter “Vorbehalt der Nachprüfung” §§ 164, 165 AO
- Vier Jahresfrist, beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Anmeldung.
Arbeitnehmer - Definition
§ 1 (1) LstDV
- angestellt oder beschäftigt sind/waren und daraus Arbeitslohn beziehen (auch die Rechtsnachfolger)
- Dienstverhältnis, wenn AN Arbeitskraft schuldet
- Keine Selbsttändigen!
Arbeitgeber
- Definition und Besonderheiten?
Inländischer Arbeitgeber nach § 38 (1) s. 1 EstG
- einen Wohnsitz
- gewöhnlichen Aufenthalt
- Geschäftsleitung
- einen Sitz
- eine Betriebsstätte
- einen ständigen Vertreter
Arbeitnehmerentsendung
- Paragraph
- Definition/Voraussetzung
Gem. § 38 (1) s. 2 EstG
- das ansässige, aufnehmende Unternehmen als wirtschaftlicher AG, also tatsächlicher Weiterbeschäftigung.
- Verrechnungspreisgrundsätze
Wer ist Arbeitnehmer
- Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Gegenwärtiges oder früheres Beschäftigungsverhältnis
- In der SV: persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des AN von AG
Die Tatsächliche Durchführung ist maßgebliche, nicht die Absicht (Vertrag).
SV-Beiträge
- Welche und wie fallen die an?
Bei AN:
- Kranken und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
Bei AG:
Umlagen U1 und U2
- Die fallen paritätisch an!
Bemessungsgrundlage SV
- Bemessungsgrenzen
BMG:
Das Arbeitsentgeld, das vereinbarte und nicht das tatsächlich zugeflossene
KV und Pflegeversicherung : 53.100
Arbeitslosen und Rentenversicherung: 78/69.600
Empfänger der SV und Fälligkeit?
- Strafzuschläge?
Die zuständige Einzugsstelle
Fälligkeit:
- am drittletzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto der Einzugsstelle
- Säumniszuschlag von 1% für jeden angefangen Monat
Nichtselbstständige Arbeit?
- § und TBM?
§ 19 (1) EstG
- Geälter
- Löhne
- Gratifikationen/Tantiemen
- andere Bezüge und Vorteile
Achtung: Aufzählung nicht abschließend!!!
Arbeitslohn
- Definition und Paragraphen
Einnahmen nach § 8 (1) EstG:
- alle Güter in Geld oder Geldwert dem Arbeitnehmer zufließen.
Einnahmen nach § 2 (1) LStDV:
- alle Einnahmen aus Dienstverhältnis. Unerheblich in welcher Form oder Beziehung diese zufließen!
Steuerfreie Bezüge
- Aufmerksamkeiten nach R 19.6 (1) LstR:
- Sachleistungen bis 60€
- Keine Geldzuwendungen
- persönlicher Anlass (Geburtstag/Hochzeit/tod) - Sachbezüge nach § 8 (2) s. 11 EstG
- 44€/Monat - nicht übersteigen, da Grenze!
Beitragsentgelt in der SV
- Paragraph und Definition?
Gem. § 14 (1) s. 1 SGB IV
- alle laufenden oder einmalige Einnahmen
- gleichgültig ob Rechtsanspruch besteht
- Form oder Bezeichnung ist belanglos
Reisekosten
- allgemein
- Konkret
Allgemein - diejenigen Kosten:
- beruflich veranlasst, Auswärtstätigkeit und vom AG gem. § 3 Nr. 16 EstG iVm. § 9 steuerfrei erstatt werden.
Konkret:
- Fahrtkosten
- Unterkunftskosten
- Mehraufwendungen für Verpflegung
- Nebenkosten
Auswärtstätigkeit?
- Berufliche Veranlassung?
Beruflich veranlasst, wenn:
- AN außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aktiv wird
- Nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig wird.
- Stets eine berufliche Veranlassung
Gemischte Veranlassung
Reisekostenrecht
- Laut BFH am 21.09.2009 ist eine Auslandsgruppenreise nicht mehr als eine Einheit zu beurteilen.
- 10% Regelung = untergeordnete Bedeutung, wenn klare Abgrenzbarkeit gegeben!
Abgrenzung Auswärtstätigkeit
- zwischen Wohnung/erste Tätigkeitsstätte
- evtl. Umqualifizierung?
- Keine Umqualifizierung, wenn der ursorüngliche Charakter der Fahrt sich dem Grunde nach nicht ändert.
- Umqualifizierung, wenn ein Kundentermin während der Fahrt wahrgenommen wird. Somit ist die gesamte Fahrt beruflich veranlasst.
Erste Tätigkeitsstätte
- WICHTIGES TATBESTANDSMERKMAL?
Nach § 9 (4) EstG
- Maximal eine erste Tätigkeitsstätte
- durch den AG bestimmt (Vertrag)
- oder, die örtlich am nächst liegende Tätigkeitsstätte
Wichtig: ein persönliches erscheinen des AN!
Erfordernis der dauerhaften Zuordnung:
- erste Tätigkeitsstätte
Zuordnung liegt insbesondere vor:
- unbefristet
- für eine Dauer des Dienstverhältnisses
- über einen Zeitraum von mehr als 48 Monate
Entscheidend jedoch die Festlegung des AG!
Änderungen nur für die Zukunft!
Grenzüberschreitende Zuordnung
- Dauerhafte Zuordnung?
Wenn:
- Existenz eines eigenständigen Arbeitvertrages mit dem aufnehmenden Unternehmens
- Zuordnungsdauer umfasst das Diensverhältnis
- Zuordnungszeitraum von > 48 Monaten