Merkbegriffe Flashcards
Lehre des Viscount Stair
Schottische Versprechenstheorie
offer: Durch Annahme bedingtes Versprechen
pollicitatio: Durch Vornahme einer Handlung bedingtes Versprechen
promise: unbedingtes Versprechen
Löfte-Theorie
Schwedische Versprechenstheorie
Pollizitationstheorie
Ausnahmen der Vertragslehre bei Auslobung
- > §657 BGB
- > §860 S.1 BGB
Restitutionslehre
Naturrechtliche Lehre zur deliktischen Haftung:
Wer schuldhaft einen Schaden zufügt, hat für diesen einzustehen.
-> Aufrechterhalten des Verschuldensprinzips trotz Wegfalls der Sühnefunktion
Noxalhaftung
Haftung des pater familias für Sklaven und Hauskinder im römischen Recht. Vater hatte Möglichkeit zur Auslösung.
Enumerationsprinzip
Für Strikte Haftung gibt es keine Generalklausel, sondern Sonderregeln für jeden Tatbestand.
§1295, §1315 ABGB
Österreichisches Deliktsrecht
- §1295: Wer Schaden zu verschulden hat, muss ihn ersetzen
- §1296: Verschulden ist zu beweisen
- §1315: Angestelltenhaftung wie in Deutschland, allerdings keine Vermutung für Sorgfaltspflichtverstoß
Artt. 1230, 1242 Code Civile
Französisches Deliktsrecht
Art. 1240: Generalklausel - für jeden verschuldeten Schaden wird gehaftet
Art. 1242: strikte Haftung des Geschäftsherren für seine Angestellten, auch strikte Sachhalterhaftung
Art. 2043 Codice Civile, Art. 2055
Deliktische Generalklauel wie in Frankreich! Art. 2055 sieht gesamtschuldnerische Haftung vor.
Ryland v. Fletcher 1868, Read v. Lyons & Co Ltd. 1947
Strikte Haftung für das Schaffen einer Gefahr
Fall: Errichtung eines Reservoirs und Überschwemmung
Haftung, wenn…
- etwas aufs Grundstück gebracht wurde/ das Grundstück nicht normal verwendet wurde
- wenn ein Schaden wahrscheinlich war
- wenn Schäden tatsächlich entstanden sind
ABER: Keine allgemeine Gefährdungshaftung, auf Grundstücksfälle beschränkt Read v. Lyons &Co Ltd. 1947
-> HoL: Gesetzgeber für strikte Haftung zuständig - Enumerationsprinzip in GB
conversion
Fall der strikten Haftung für Beschädigung von beweglichen Sachen. Kein Verschuldenmüssen, kein guter Glaube an eigenes Eigentum.
respondeat superior
Geschäftsherrenhaftung des Common Law. Geschäftsherr hat für durch seine “Servant” verursachte Schäden einzustehen. Verschuldensunabhängig.
Talionsprinzip
materielle Beschränkung der Rache iSv Auge um Auge, Zahn um Zahn. Teil von Bibel und 12 Tafeln.
Innominatrealkontrakte
Gegenseitige Verträge im nachklassischen römischen Recht. Bindender Anspruch auf die Gegenleistung, sobald eine Seite geleistet hat.
Pollicitatio
Sonderfall der einseitigen Bindung im römischen Recht: Bindung durch im Wahlkampf getätigte Versprechen an Gemeinden im öffentlichen Interesse.
-> Grundlage für weitere Versprechenslehren
Versprechenslehre von Hugo Grotius
Unterscheidung von Selbstbindung (pollicitatio) und Verpflichtung (promissio)
Analog zur Eigentumsübertragung wird das Versprechen an anderen mit Erklärung übertragen und begründet eine Rechtsposition, die er geltend machen kann.
Causa ist für Bindung entscheident:
- bei Gegenleistungscausa: Annahm notwendig
- bei Freigiebigkeitscausa: Formerfordernis
Konsenslehre nach Pandektisten
Allein Willensvereinigung ausschlaggebend
- §311 I BGB
- Art. 1 OR
- Art. 6:213 BW
Konsenslehre nach Naturrecht
Übertragung von Versprechen maßgeblich für Bindung
- Art. 1101ff. Code Civil
- §861 ABGB
- B: Wird durch Lehre und Rechtsprechung als Konsenslehre verstanden
Writ of assumpsit
Klageart des englischen Common Law, die Versprechen zum Gegenstand hatte: 1. Promis 2. Consideration 3. Break of Promise B: Consideration notwendig
§657 BGB/ §860 S.1 ABGB
Auslobung nach Pollizitationstheorie:
In beiden Ländern herrscht die Vertragslehre vor, für die Auslobung gelten allerdings Ausnahmen von dieser.
-> Auch Italien, Niederlande
Carlill v. Carbolic Smoke Ball Company 1893
Auslobungsfall in England: Vertragskonstruktion
Auslobung ist unilateral contract. Annahme ist bei unilateral contracts die Vornahme einer Handlung.
PECL Art. 2:107
A promise with the intention to be binding, is binding. PECL folgt Versprechenslehre.
Error in substantia/materia
Irrtumsart des römischen Rechts, die nur bei spezieskäufen in Käufverträgen vorkommen konnten.
Irrtum bezieht sich auf die Beschaffenheit der Kaufsache und verhindert einen Konsens dann, wenn die Sache ihrer Substanz/Materie nach eine ganz andere ist.
Vorbild für beachtliche Irrtümer, die sich auf wesentliche Eigenschaften der Sache beziehen.
Französische Irrtumslehre
Art. 1110: Irrtum begründet Nichtigkeit, wenn er siech auf das Wesen der Sache bezieht.
Systematisierung durch Lehre
- nullite absolut - Irrtümer, die zur Nichtigkeit führen
- nullite relative - Irrtümer die den Vertrag anfechtbar machen können
- > Irrtum über die Substanz, also über Eigenschaften, die für den Vertrag ausschlaggebend war.
- > Eigenschaft muss Eingang in den Vertrag gefunden haben
Neufassung: Art. 1132
- Eigenschaft muss Eingang in den Vertrag gefunden haben
- Irrtum muss entschuldbar sein; nicht der Fall, wenn der Irrende seinen Irrtum hätte erkennen müssen