Merkbegriffe Flashcards

1
Q

Lehre des Viscount Stair

A

Schottische Versprechenstheorie

offer: Durch Annahme bedingtes Versprechen
pollicitatio: Durch Vornahme einer Handlung bedingtes Versprechen
promise: unbedingtes Versprechen

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2
Q

Löfte-Theorie

A

Schwedische Versprechenstheorie

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3
Q

Pollizitationstheorie

A

Ausnahmen der Vertragslehre bei Auslobung

  • > §657 BGB
  • > §860 S.1 BGB
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4
Q

Restitutionslehre

A

Naturrechtliche Lehre zur deliktischen Haftung:

Wer schuldhaft einen Schaden zufügt, hat für diesen einzustehen.
-> Aufrechterhalten des Verschuldensprinzips trotz Wegfalls der Sühnefunktion

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5
Q

Noxalhaftung

A

Haftung des pater familias für Sklaven und Hauskinder im römischen Recht. Vater hatte Möglichkeit zur Auslösung.

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6
Q

Enumerationsprinzip

A

Für Strikte Haftung gibt es keine Generalklausel, sondern Sonderregeln für jeden Tatbestand.

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7
Q

§1295, §1315 ABGB

A

Österreichisches Deliktsrecht

  • §1295: Wer Schaden zu verschulden hat, muss ihn ersetzen
  • §1296: Verschulden ist zu beweisen
  • §1315: Angestelltenhaftung wie in Deutschland, allerdings keine Vermutung für Sorgfaltspflichtverstoß
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8
Q

Artt. 1230, 1242 Code Civile

A

Französisches Deliktsrecht
Art. 1240: Generalklausel - für jeden verschuldeten Schaden wird gehaftet
Art. 1242: strikte Haftung des Geschäftsherren für seine Angestellten, auch strikte Sachhalterhaftung

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9
Q

Art. 2043 Codice Civile, Art. 2055

A

Deliktische Generalklauel wie in Frankreich! Art. 2055 sieht gesamtschuldnerische Haftung vor.

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10
Q

Ryland v. Fletcher 1868, Read v. Lyons & Co Ltd. 1947

A

Strikte Haftung für das Schaffen einer Gefahr

Fall: Errichtung eines Reservoirs und Überschwemmung

Haftung, wenn…

  • etwas aufs Grundstück gebracht wurde/ das Grundstück nicht normal verwendet wurde
  • wenn ein Schaden wahrscheinlich war
  • wenn Schäden tatsächlich entstanden sind

ABER: Keine allgemeine Gefährdungshaftung, auf Grundstücksfälle beschränkt Read v. Lyons &Co Ltd. 1947
-> HoL: Gesetzgeber für strikte Haftung zuständig - Enumerationsprinzip in GB

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11
Q

conversion

A

Fall der strikten Haftung für Beschädigung von beweglichen Sachen. Kein Verschuldenmüssen, kein guter Glaube an eigenes Eigentum.

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12
Q

respondeat superior

A

Geschäftsherrenhaftung des Common Law. Geschäftsherr hat für durch seine “Servant” verursachte Schäden einzustehen. Verschuldensunabhängig.

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13
Q

Talionsprinzip

A

materielle Beschränkung der Rache iSv Auge um Auge, Zahn um Zahn. Teil von Bibel und 12 Tafeln.

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14
Q

Innominatrealkontrakte

A

Gegenseitige Verträge im nachklassischen römischen Recht. Bindender Anspruch auf die Gegenleistung, sobald eine Seite geleistet hat.

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15
Q

Pollicitatio

A

Sonderfall der einseitigen Bindung im römischen Recht: Bindung durch im Wahlkampf getätigte Versprechen an Gemeinden im öffentlichen Interesse.

-> Grundlage für weitere Versprechenslehren

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16
Q

Versprechenslehre von Hugo Grotius

A

Unterscheidung von Selbstbindung (pollicitatio) und Verpflichtung (promissio)

Analog zur Eigentumsübertragung wird das Versprechen an anderen mit Erklärung übertragen und begründet eine Rechtsposition, die er geltend machen kann.

Causa ist für Bindung entscheident:

  • bei Gegenleistungscausa: Annahm notwendig
  • bei Freigiebigkeitscausa: Formerfordernis
17
Q

Konsenslehre nach Pandektisten

A

Allein Willensvereinigung ausschlaggebend

  • §311 I BGB
  • Art. 1 OR
  • Art. 6:213 BW
18
Q

Konsenslehre nach Naturrecht

A

Übertragung von Versprechen maßgeblich für Bindung

  • Art. 1101ff. Code Civil
  • §861 ABGB
  • B: Wird durch Lehre und Rechtsprechung als Konsenslehre verstanden
19
Q

Writ of assumpsit

A
Klageart des englischen Common Law, die Versprechen zum Gegenstand hatte:
1. Promis
2. Consideration
3. Break of Promise
B: Consideration notwendig
20
Q

§657 BGB/ §860 S.1 ABGB

A

Auslobung nach Pollizitationstheorie:
In beiden Ländern herrscht die Vertragslehre vor, für die Auslobung gelten allerdings Ausnahmen von dieser.
-> Auch Italien, Niederlande

21
Q

Carlill v. Carbolic Smoke Ball Company 1893

A

Auslobungsfall in England: Vertragskonstruktion

Auslobung ist unilateral contract. Annahme ist bei unilateral contracts die Vornahme einer Handlung.

22
Q

PECL Art. 2:107

A

A promise with the intention to be binding, is binding. PECL folgt Versprechenslehre.

23
Q

Error in substantia/materia

A

Irrtumsart des römischen Rechts, die nur bei spezieskäufen in Käufverträgen vorkommen konnten.

Irrtum bezieht sich auf die Beschaffenheit der Kaufsache und verhindert einen Konsens dann, wenn die Sache ihrer Substanz/Materie nach eine ganz andere ist.

Vorbild für beachtliche Irrtümer, die sich auf wesentliche Eigenschaften der Sache beziehen.

24
Q

Französische Irrtumslehre

A

Art. 1110: Irrtum begründet Nichtigkeit, wenn er siech auf das Wesen der Sache bezieht.

Systematisierung durch Lehre
- nullite absolut - Irrtümer, die zur Nichtigkeit führen

  • nullite relative - Irrtümer die den Vertrag anfechtbar machen können
  • > Irrtum über die Substanz, also über Eigenschaften, die für den Vertrag ausschlaggebend war.
  • > Eigenschaft muss Eingang in den Vertrag gefunden haben

Neufassung: Art. 1132

  • Eigenschaft muss Eingang in den Vertrag gefunden haben
  • Irrtum muss entschuldbar sein; nicht der Fall, wenn der Irrende seinen Irrtum hätte erkennen müssen
25
Q

§871 ABGB

A

Irrtum ist wesentlich, wenn er die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit betrifft.

Zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen für Lösung vom Vertrag:

  • anderer muss Irrtum erkannt haben
  • anderer muss Irrtum verursacht haben
  • anderer darf noch nicht in Vertrauen auf Vertrag gehandelt haben

§901 S.2 ABGB: Irrtum im Bewegungsgrund nicht wesentlich.

26
Q

Englische Irrtumslehre

A

Unilateral Mistake:

Der einseitige Irrtum einer Partei ist grds. unbeachtlich

Misrepresentation:

Einseitiger Irrtum kann beachtlich sein, wenn er von der anderen Seite veranlasst wurde
-> Vertrag ist anfechtbar

Common Mistakes:

  • müssen grundsätzlich “fundamental” sein
  • können zu Konsens negieren
  • Ausweitung durch Equity, aber Rücknmahme
27
Q

Adjektizische Klage des römischen Rechts:

A

Klage gegen den Pater familias, wenn seine UNtergebenen gehandelt haben. Voraussetzungen:

I. Ermächtigung zum Handeln
II. Ausstattung des Handelnden mit einem Sondervermögen
III. Bereicherung des pater familias
IV. gegen Reeder, wenn Kapitäne handelten
V. gegen Geschäftsherren, wenn Betriebsleiter handelten

28
Q

Kontinentales Vertretungsrecht

A

Handeln mit berechtigender und verpflichtender Wirkung für einen Anderen ist grds. möglich, der Vertreter muss aber im Namen des Vertretenen gehandelt haben.

-> D, Fr, It, Ö, Niederlande

29
Q

Law of Agency des Common Law

A

Agency is a relationship. that arises when one person authorizes another to act on his behalf

  • > disclosed agency
  • > undisclosed agency (führt zunächst zu Ansprüchen beider Seiten)
30
Q

Said v. Butt 1920

A

Theaterfall: undisclosed agency führt nicht zur Bindung, wenn die Andere Partei ein berechtigtes Interesse daran hat, mit dem Vertretenen keinen Vertrag einzugehen.

31
Q

Greer v. Downs Supply Co. 1927

A

Einrede der Aufrechnung, die gegen Vertreter bestand, kann auch gegen den Vertretenen geltend gemacht werden.

32
Q

Art. 1674, 1681 Code Civil, Art. 1143

A

Laesio enormis im französischen Recht

Neue Gesetzgebung in Art. 1143: Fälle, in denen ein übermäßiger Vorteil durch das Ausnutzen der Abhängigkeit erlangt wurde, werden wie Fälle behandelt, in denen dasselbe Ergebnisse durch üben von Gewalt entstanden ist.

33
Q

§934 ABGB

A

Österreichische Laesio Enormis - Übernahme des gemeinen Rechts.

34
Q

Art. 3:54 BW, Art. 1448, 1450 Codice Civile, Art.4:109 PECL

A

laesio enormis in verschiedenen Rechtsordnungen

35
Q

Reaktion auf zu hohe Kreditzinsen

A
I. verschiedene Höchstzinssätze
II. Zinsverbot
III: Mäßiger Zins
IV. starre Zinsgrenzen
V. Wucherverbot - Sittenwidrigkeit
36
Q

Englische Garantiehaftung

A

Paradine v. Jane 1647

  • Grundfall: Garantiehaftung wird festgelegt
  • bei Erfolgsbezogenen Pflichten wird Erfüllung garantiert
  • Haftungsbefreiung ist Vertragssache

Taylor v. Caldwell 1863

  • Force majeure - brennende Musikhalle
  • implied condition - Auslegung für konkludent vereinbarte Haftungsbefreiung bei force majeure

Frustration of Contract:
-> Wegfall der Leistungspflicht bei schwerwiegender, nachträglicher Änderung

37
Q

Französische Garantiehaftung

A

Erfolgsbezogene Pflichten - obligation de resultat Art. 1147
-> Schuldner kann sich nur durch force majeure entschulden
Tätigkeitsbezogene Pflichten - obligation de moyen Art. 1137
-> Schuldner hat Sorgfalt des guten Familienvaters zu beobachten

38
Q

§392 II HGB

A

Schutz des verdeckten Geschäftsherren im deutschen Handelsrecht vor der Insolvenz des verdeckten Vertreters.

39
Q

Abtretung in England

A

Power of Attorny - Equity

Law of property Act

Uniform Commercial Code
-> Security Interests