Obligation Flashcards

(32 cards)

1
Q

Obligation was heisst das?

A

Verpflichtung, persönliche Verbindlichkeit

aber auch

Wertpapier

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2
Q

4.3.1 Durch welchen Grundsatz ist das Obligationenrecht (OR) besonders geprägt

A

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

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3
Q

4.3.2

Was versteht man unter einer Obligation (im rechtlichen Sinne) und wie kann sie entstehen?

A

Das ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei oder mehreren Parteien.

Der eine ist zur Leistung verpflichtet, der Andere zu Leistung berechtigt.

Entstehen kann eine Obligation:

  1. Durch Vertrag
  2. Durch unerlaubte Handlung
  3. Durch ungerechtfertigte Bereicherung
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4
Q

4.3.3

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Vertrag zustande kommt.

A
  1. Die Parteien müssen handlungsfähig sein
    (Handlungsfähig ab vollendeten 18. Altersjahr)
  2. Es braucht eine gegenseitige, in den wesentlichen Punkten, übereinstimmende Willensäusserung
  3. Der Vertragsinhalt darf nur im Rahmen des gesetztlich erlaubten sein
  4. Falls vorgeschrieben, muss eine Formforschrift eingehalten werden.
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5
Q

4.3.4

Unter welchen Bedingungen kann ein Vertrag immer aufeglöst werden?

A

Nur dann, wenn beide Parteien einverstanden sind.

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6
Q

4.3.5

Frau Nauer entdeckt in einem Katalog eines Kleiderversandhauses einen hübschen Pullover zum Preis von 90.– und bestellt diesen auch. Eine Woche später wird ihr der Pullover zugeschickt, jedoch mit einer Rechnung von Fr. 98.– statt 90.–

Frau Nauer ist empöört über diesen unerhöhrten Preisaufschlag und stellt sich auf den Standpunkt, dass Verträge einzuhalten sind. Zu Recht?

A

Das zusenden eines Kataloges ist kein Antrag. Deshalb ist die Bestellung von Frau Nauer eine unverbindliche Offerte. Damit ein Vertrag zu Stande kommt, müsste eine gleichlautende Annahmeerklärung erfolgen. Diese erfolgte jedoch nicht, da der Pullover für 98.– in Rechnung gestellt wird. Folglich ist kein Vertrag zustande kommen, da keine Willensübereinstimmung vorliegt. Frau Nauer kann den Pullover ohne irgendwelche Rechtsfolgen zurück schicken (Porto zahlt Empfänger).

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7
Q

4.3.6

Herr Meier möchte seine Küche erneuern lassen. Zu diesem Zweck holt er sich bei verschiedenen Firmen (brieflich) Offerten ein, u.a. auch bei der Cucinax AG. Da er sich lange nicht entscheiden kann, kommt er nach einem halben Jahr auf die Offerte der letztgenannten Küchenbaufirma zurück. Diese ist jedoch inzwischen aus diversen Gründen nicht mehr bereit, die Renovationsarbeit zu übernehmen. Meier stellt sich auf den Standpunkt, dass Verträge einzuhalten sind. Zu Recht?

A

Im brieflichen Verkehr ist jemand an seine Offerte solange gebunden, wie nach gewöhnlichem Lauf der Dinge eine Antwort erwartet werden kann. OR 5.1

Ein halbes Jahr ist mit Bestimmtheit zu lang

OR 5.1

Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden gestellt, so bleibt der Antragsteller bis zu dem Zeitpunkt gebunden, wo er den Eingang der Antwort bei ihrer ordnungsgemässen und rechtzeitigen Absendung erwarten darf.

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8
Q

4.3.7

Was versteht man unter Vertragsfreiheit?

A

Vertragsfreiheit bedeutet, dass man frei ist, mit wem und zu welchen Bedingungen man einen Vertrag abschliessen will und was man vereinbaren will.

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9
Q

4.3.8

Um einem Kunden zu imponiern, macht der Garagist Seiler diesem ein Angebot, einen Ferrari zum Preis von 100’000.– zu verkaufen, welchen er jedoch weder besitzt noch zu diesem Preis beschaffen kann. Der Kunde ist sofort einverstanden und beharrt nun auf diesem Kaufvertrag.

Seiler jedoch behauptet, dass die Erfüllung dieses Vertrages gar nicht möglich sei, somit eine objektive Unmöglichkeit vorliege und deshalb der Verrag gar nicht zustande gekommen sei. Was ist davon zu halten.

A

Da der Kunde mit dem Angebot einverstanden ist, kommt ein gültiger Vertrag zustande. Es liegt kein Fall von objektiver Unmöglichkeit vor. Die Unmöglichkeit ist subjektiv, nur beim Garagisten vorhanden. Leistet der Garagist nicht, so kommt er in Lieferverzug. Der Kunde ist Berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

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10
Q

4.3.9

Hans ertappt seinen Freund Sepp bei einem Banküberfall. Einen Tag später erklärt sich Sepp bereit, ein Schmiergeld zu bezahlen, wenn Hans ihn nicht verpfeift. Da er jedoch sein Versprechen nie einhält, möchte Hans ihn auf Bezahlung des Schmiergelds einklagen. Mit Aussicht auf Erfolg?

A

Ein solcher Vertrag ist nichtig (OR 20), folglich hat Hans keine Klagemöglichkeit

OR 20

Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst ist nichtig.

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11
Q

4.3.10

Welche gesetzlichen Formvorschriften gibt es bei den Verträgen?

A
  • Einfache Schriftlichkeit
  • Qualifizierte Schriftlichkeit
  • Oeffentliche Beurkundung
  • Eintrag in ein öffentliches Register
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12
Q

4.3.11

Welche Konsequenzen hat die Nichtbeachtung der gesetzlichen Formvorschriften?

A

Die Nichtbeachtung hat die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge (wobei Teilnichtigkeit möglich ist).

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13
Q

4.3.13

Der Börsenhändler Kramer verkauft einem Bankangestellten ein Aktienpaket zu einem völlig überrissenen Preis, da diese Aktien, so Kramer, in nächster Zeit einen “traumhaften Gewinn” abwerfen würden. Drei Monate später bereut der Bankangestellte seinen Kauf und beruft sich auf Uebervorteilung, da der “traumhafte” Gewinn ausgeblieben ist. Was ist davon zu halten.

A

Der Bankangestellte kann sich wohl kaum auf den Tatbestand der Uebervorteilung (OR 21) berufen, ist er doch selber vom Fach. Bei der Uebervorteilung geht es darum, dass eine Partei die Notlage und Unwissenheit der andern Partei ausnutzt, um ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu begründen. Der Bankangestellte befindet sich weder in einer Notlage, noch ist er unerfahren.

OR 21

Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch ein Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des Andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurück verlangen.

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14
Q

4.3.14

Frau Müler gibt bei einem Möbelhaus Bestellung auf, weil sie (jedoch ohne Veranlassung) fürchtet, der alkoholisierte Verkäufer werde gewaltätig, wenn sie ihm nichts abkauft. 10 Tage später ficht sie den Vertrag an mit der Begründung, der Verkäufer habe ihr Frucht eingeflösst, was einer Furchterregung im Sinn von OR 29/30 gleichkomme Beurteilen Sie die Rechtslage?

A

Auch hier kann sich die Frau nicht auf Furchterrregung berufen, da als Voraussetzung u.a. gefordert wird, dass auch jemand anders in der gleichen Situation annehmen musste, (Objektivierung) dass eine Gefährdung vorhanden war. Dies ist wohl kaum der Fall

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15
Q

4.3.15

Zwei Geschäftsleute verhandeln über Verkäufer bez. Käufer einer Liegeschaft. Da sie sich nicht über den Preis einigen können, droht der Verkäufer dem Käufer, dass die Liegenschaft anderweitig verkauft werd, falls der andere nicht einlenkt. Danach kauft dieser das Grundstück, bereut jedoch seinen Kauf wenig später und ficht den Vertrag an mit der Begründung, er habe diesen Kauf nur deshalb getätig, weil der andere ihm gedroht habe. Was ist davon zu halten?

A

Der Vertrag kann nicht angefochten werden, da keine Furchterregung im Rechtssinne vorliegt. Dies ist erstens sein geschäftsübliches Verhalten und zweites richtet sich die Drohung nicht nach Leib und Leben irgendwelcher Person.

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16
Q

4.3.16

Was beteutet der Ausdruck “Geldschulden sind Bringschulden”?

A

Der Erfüllungsort für Geldschulden ist beim Gläubiger, d.h. wurde ein Erfüllungszeitpunkt vereinbart, so muss das Geld zu diesen Zeitpunkt beim Gläubiger sein oder er muss darüber verfügen können (Bankkonto, Postcheck, etc,)(OR 74 II1).

17
Q

4.3.17

Wenn muss geleistet werden, wenn die Zeit der Erfüllung auf einen Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag fällt?

A

Am nächsten darauf folgenden Werktag, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt(OR 78).

18
Q

4.3.18

Die Landwirtschaftliche Genossenschaft will einem Privatkunden, wie vertraglich vereinbart, 50 kg Kartoffeln liefern. Doch der Kunden verweigert die Annahme der Ware mit der Begründung, er habe die Kartoffeln inzwischen in einem Warenhaus billiger erwerben können. Was kann die Landwirtschaftlichen Genossenschaft dagegen tun?

A

Der Kunde befindet sich in einem Annahmeverzug (OR 92 ff.). Die Genossenschaft kann die Ware auf Kosten des Käufers hinterlegen, oder aber wie hier bei verderblichen Waren einen Notverkauf durchden zuständigen Richter bewilligen lassen. Den Schaden kann sie dem Käufer berechnen. Es gibt keine physische Annahmepflicht für den Käufer.

19
Q

4.3.19

Für eine grosse Geburtstagparty wurde bei einer Konditorei eine Riesentorte auf 22 Uhr bestellt, welche dan jedoch nicht geliefert wurde. Am nächsten Tag verkagt der Veranstalter der Party den Konditor auf 5000.–Fr. Schadenersatz wegen dem ärger und dem allgemeinen Missmut, der durch die Nichtlieferung bei der Festgeseschaft entstanden ist. Wie ist die Rechtslage?

A

Vorliegend handelt es sich um ein Fixgeschäft, d.h., wird nicht bis zu einem bestimmten Termin geliefert, wird gesetzlich vermutet, dass kein Partei mehr auf einer Nachlieferung beharrt (OR 107, 108). Dies hätte im vorliegenden Fall auch wenig Sinn. Der Bäcker hat den Vertrag verletzt und wird grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Der Käufer müsste aber eine konkrete Schadenshöhen nachweisen.

20
Q

4.3.20

Welche Möglichkeit hat der Gläubiger, wenn ein Schuldner in Lieferungsverzug fällt?

A

Er muss im Normalfall ein Nachfrist setzten (OR 107). Danach har er drei Möglichkeiten, etweder beharrt er auf der Lieferung oder er verzichtet auf die Lieferung . Verzichtet er auf die Lieferung, so kann er Schadenersatz aus Nichterfüllung des Vetrages verlangen oder aber vom Vertrag ganz zurücktreten. Der Unterschied zwischen den beiden letzten Möglichkeiten besteht in der Höhe des Schadenersatzes.

21
Q

4.3.21

Zwischen zwei Geschäftsleuten wird die Zahlung einer Geldschuld innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbart. Der Schuldner bezahlt jedoch erst zwei Wochen nach Ablauf der 30 Tage. Der Gläubiger schickt dem Schuldner darauf jedoch noch eine Nachrechnung, in welcher er für die 2 Wochen Verspätung 5% Zins auf den gesamten Betrag verlangt. Zu Recht?

A

Vorligend handelt es sich um ein Verfalltagsgeshäft. Nach den vereinbarten 30 Tagen befindet sich der Schuldner im Verzug. Geschuldet wird ein Verzugszins von 5% (OR 104)

22
Q

4.3.22

Eine Obligation kann durch unerlaubte Handlung entstehen. Welche Folgen hat dies?

A

Jemaden haftet für den durch unerlaubte Handlung verurschten Schaden.

23
Q

4.3.23

Welche beiden Haftung gibt es? Welches ist der haubtsächliche Unterschied?

A

Man unterscheiden die Verschuldenshaftung und die Kausalhaftung. Verschuldenshaftung setzt ein Verschulden (Absicht oder Fahrlässigkeit) voraus, Kausalhaftung ist Haftung ohne eigenes Verschulden (Hauseigentümer, Tierhalter, etc.).

24
Q

4.3.24

Was versteht man unter Schaden im rechtlichen Sinne?

A

Schaden beteutet eine Verminderung der Aktiven oder eine Vermehrung der Passiven beim Geschädigten. Es muss sich also um einen materiellen Schaden handeln (mit Ausnahmen).

25
4.3.25 Welche Schadensart werden unterschieden und was beinhalten sie?
Man unterscheidet Körperschaden (Folge der Schädigungen der Gesundheit eines Menschen) und Sachschaden (Folgen von Zerstörung, Beschädigung oder Verlust einer Sache) sowie den weiteren Schaden ( weder Körper- noch Sachschaden, Bsp. Anwaltskosten, Schäden aus boykott, etc.). Die Ersatzpflicht solcher weiter Schäden ist teilweise umstritten.
26
4.3.26 Inwiefern unterscheidet sich die Genugtuung vom Begriff des Schadens?
Bei der Genugtuung handelt es sich um den Ausgleich für einen immateriellen Nachteil, der ausnahmsweise abgegolten wird, aber Geld eben nicht berechnet werden kann (Bsp.: bei Tod naher Angehöriger, dauernden Schmerzen, Invalidität, etc.). Genugtuung können auch nicht direkt Geschädigte erhalten (Angehörige etc.), bei welchen eigentlich kein materieller Schaden vorhanden ist.
27
4.3.27 Welches ist die Voraussetung für die gewöhnliche Schadenerstzpflicht?
Das ist die Haftung aus unerlaubter Handlung, die entsteht, wenn ein Schaden vorliegt, weiter ein Verschulden gegeben ist und zwischen der Handlung des Schädigers und dem Schaden ein so gennater adöquater Kauselzusammenhang besteht. Schliesslich muss die Handlung wiederrechtlich sein.
28
4.3.28 Was versteht man unter "adäquatem Kausalzusammenhang"?
Vom adäquatem Kausalzusammenhang spricht mann dann, wenn das eine Ereignis (Eintritt des Schadens) abhängig ist von einem anderen Ereignis (rchtswidrige Handlung) und wenn nach dem gewönlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung gesagt werden kann, dass das eine Ereignis durch das andere bewirkt wird.
29
4.3.29 Ein Freileitungsmast wird durch eine heftige Windböe aus der Verankerung gehoben und stürzt auf ein gerade zu diesem Zeitpunk vorbeifahrendes Auto. Die beiden Insassen werden verletzt, am Auto ensteht grosser Sachschaden. Die Eigentümerin des Freileitungsmast verweigert die Leistung von Schadenerstzpflicht befreit ist. Was ist davon zu halten?
Hier liegt eine sogenannte Werkeigentümerhaftung vor (OR 58), d.h., die Eigentümerin des Strommastes haftet kausal für alle vom diesm Werk verursachten Schäden, sie wird also schadenersatzpflichtig. Ihre Ausrede ist also unnütz, es braucht kein Verschulden vorliegen.
30
4.3.30 Was versteht man unter ungerechtfertigter Bereicherung?
Ungerechtfertigter Bereicherung heisst, dass jemand ohne Rechtsgrund zu Geld gekommen ist.
31
4.3.31 Was beteutet Verjährung? Welches Verjährungsfristen gibt es?
Verjährung beteutet, dass eine an sich bestehenden Forderung wegen Zeitablaufs nicht mehr staatlich durchgesetzt werden kann. Die Forderung geht rechtlich jedoch nicht unter. Die gängigste Verjähungsfristsind: 10 Jahre, bzw 5 Jahre (Forderungen aus Vertrag) und 1 Jahr (Forderung aus unerlaubter Handlung)(OR 127 ff).
32
4.3.32 Hans wurde Peter aus unerlaubter Handlung schadenersatzpflichtig, hat jedoch bis anhin die Zahlung des Schadenersatzes verweigert. Nach zwei Jahren jedoch entschliesst er sich endlich zur Zahlung, weil ihm Peter dauernd in den Ohren liegt. Er bereut seinen Entscheid wenig später und verlangt das geleistete Geld zurück mit der Begründung, die Forderung sei verjährt gewesen, weshalb Peter zur Annahme gar nicht berechtigt gewesen sei und sich somit ungerechtfertigt bereichert habe. Zu Recht?
Hans kann nichts mehr zurückforden. Wird nämlich eine verjährte Forderung freiwillig bezahlt, stellt dies keine ungerechtfertigte Bereicherung dar, da ja die Forderung rechtlich immer noch besteht (OR 63II).