ÖR I Flashcards
(210 cards)
Norm
Normen regeln das Zusammenleben der Gesellschaft durch Verhaltensanordnungen, die etwas gebieten oder verbieten. Werden Normen befolgt, sind die effektiv und das “Sollen” (=vorgeschriebenes Verhalten) entspricht dem “Sein” (=tatsächliches Verhalten). Normen verlieren ihren Charakter, wenn sie nicht mehr befolgt oder bei ihrer Verletzung nicht mehr sanktioniert werden.
Staat (im Rechtssinne)
Der Staat besteht aus den drei Elementen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Er ist ein abstraktes Gebilde (juristische Person), das Regeln aufstellt und deren Einhaltung durch sein Gewaltmonopol sichert. Nur staatliche Normen gelten als Recht und sind mit physischem Zwang durchsetzbar.
Rechtspositivismus
eine Rechtsauffassung, die besagt, dass nur das vom Staat gesetzte Recht gilt. Die inhaltliche Gerechtigkeit einer Norm spielt dabei keine Rolle, solange sie formell richtig zustande gekommen ist.
Welche Abgrenzungstheorie existieren, um Privatrecht und Öffentliches Recht voneinander abgrenzen zu können?
Allgemein erfolgt die Zuordnung einer Materie durch den Gesetzgeber, indem er die Angelegenheit entweder einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zuweist. Falls dies unklar ist, werden Abgrenzungstheorien angewendet: Interessentheorie (Verfolgt eine Regelung primär dem Schutz und die Interessen eines Privaten?), Subjektionstheorie (Über- oder Unterordnung der Bürger ggü dem Staat, Subordination) und Subjektstheorie (Gibt es eine tatsächliche Ausübung von Hoheitsgewalt? Wenn ja, liegt ÖR vor).
Verfassung im materiellen Sinn
VimS regelt die grundlegenden Fragen des Staates (rechtliche Grundordnung), die die Organisation des Staates, die Erzeugung/Aufhebung von Rechtsnormen und das Verhältnis der Bürger zur Staatsgewalt.
Verfassung im formellen Sinn
VifS hat einen besonderen Bestandsschutz, durch die erschwerten Erzeugungsverfahren (erhöhte Präsenz- und Konsensquoren + Einhaltung der Bezeichnungspflicht). Dazu zählen v.a. das B-VG, aber auch einfache Gesetze mit der Bezeichnung als “Verfassungsbestimmung” oder “Verfassungsgesetz” wie z.B. das Parteiengesetz, aber auch Staatsverträge im Verfassungsrang wie die EMRK.
Zersplitterung der österreichischen Verfassung
beschreibt das Fehlen eines geschlossenen Verfassungswerkes in Österreich. Neben dem B-VG gibt es über 60 weitere Bundesverfassungsgesetze sowie Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.
Bestandsschutz der Verfassung
bedeutet, dass die Verfassung eines Staates besonderen Schutzmechanismen unterliegt, um ihre Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten. In Österreich äußert sich dieser Schutz insbesondere durch erschwerte Abänderungsverfahren, wie das erhöhte Präsenz- und Konsensquorum im Nationalrat (Art. 44 Abs. 1 B-VG) und die obligatorische Volksabstimmung bei Gesamtänderungen (Art. 44 Abs. 3 B-VG). Dadurch soll verhindert werden, dass grundlegende Verfassungsprinzipien leicht verändert oder aufgehoben werden können.
Grundprinzipien der Verfassung
zentrale Baugesetze der Verfassung, die sich in das rechtsstaatliche, demokratische, republikanische und bundesstaatliche Prinzip unterteilen.
Rechtsstaat
ein Staat, dessen Handeln durch Gesetze bestimmt und begrenzt wird. Er zeichnet sich durch Gewaltenteilung, Gesetzesbindung und effektiven Rechtsschutz aus.
Gewaltenteilung
die Trennung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Diese dient der Machtbegrenzung und der Verhinderung von Willkür.
Legalitätsprinzip
besagt, dass die gesamte staatliche Verwaltung (h.A. nach die Vollziehung) nur auf Grundlage von Gesetzen handeln darf (Art. 18 Abs. 1 B-VG). Das bedeutet, dass Verwaltungsorgane keine willkürlichen Entscheidungen treffen dürfen, sondern ihr Handeln immer auf eine gesetzliche Grundlage gestützt sein muss.
Dieses Prinzip dient der Rechtsstaatlichkeit, Vorhersehbarkeit und Kontrolle staatlichen Handelns und verpflichtet auch den Gesetzgeber, Gesetze so bestimmt und klar zu formulieren, dass sie als Grundlage für Verwaltungsentscheidungen dienen können (Determinationsgebot).
Fehlerkalkül der Rechtsordnung
besagt, dass fehlerhafte Rechtsakte nicht automatisch nichtig sind, sondern solange gelten, bis sie im Rahmen des Kontrollsystems aufgehoben werden.
Demokratie
bedeutet Volksherrschaft. Jede Ausübung der Staatsgewalt muss auf das Volk zurückzuführen sein.
Direkte Demokratie
eine Form der Demokratie, in der das Volk direkt über Sachfragen entscheidet, beispielsweise durch Volksabstimmungen.
Indirekte Demokratie
eine Form der Demokratie, in der das Volk Vertreter wählt, die Entscheidungen im Parlament treffen. Diese Vertreter sind an demokratische Prinzipien gebunden.
Demokratische Legitimation der Vollziehung
bedeutet, dass jede Ausübung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf den Willen des Volkes zurückzuführen sein muss. Dies wird durch das Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) sichergestellt, da die Vollziehung nur auf Grundlage von Gesetzen erfolgen darf, welche von demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorganen erlassen wurden. Zudem erfolgt die Legitimation in der Gerichtsbarkeit durch das Laienrichterprinzip (Art. 91 B-VG) und in der Verwaltung durch die mittelbare demokratische Legitimation über weisungsgebundene Organe (Art. 20 B-VG).
Politische Kontrollrechte des NR (über die Verwaltung)
In Österreich wird die politische Kontrolle vor allem durch den Nationalrat ausgeübt, der verschiedene Kontrollrechte hat:
Interpellationsrecht (Fragerecht gegenüber der Regierung, Art. 52 B-VG)
Resolutionsrecht (Unverbindliche Entschließungen zur Regierungsarbeit, Art. 52 B-VG)
Untersuchungsausschüsse (zur Aufklärung politischer Missstände, Art. 53 B-VG)
Misstrauensvotum (Absetzung der Regierung oder einzelner Minister, Art. 74 B-VG)
Zudem können Rechnungshof und Volksanwaltschaft als externe Kontrollorgane Missstände in der Verwaltung aufzeigen.
Staatsrechtliche Anklage
eine Möglichkeit des Nationalrats, ein Regierungsmitglied beim Verfassungsgerichtshof wegen schuldhafter Gesetzesverletzung anzuklagen.
Republik
eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt gewählt wird und politisch sowie rechtlich für sein Handeln verantwortlich ist.
Bundesstaat
ein Staat, der aus mehreren Gliedstaaten besteht, die eine eigene Gesetzgebung und Verwaltung haben, jedoch einer zentralen Gesamtstaatlichkeit unterliegen.
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
erfolgt durch die Bundesverfassung. Kompetenzen sind auf Bund und Länder aufgeteilt, wobei nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesene Materien automatisch den Ländern zufallen.
Rechtsnorm
Verhaltensanordnungen, die vom Staat ausgehen und durch Sanktionen durchgesetzt werden können. Sie sind verbindlich und regeln das Verhalten der Gesellschaft.
Staat (im Rechtssinne)
ein Gebilde, das aus den drei Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt besteht. Zudem umfasst er eine Vielzahl von juristischen Personen, wie Gemeinden und Gebietskörperschaften.