Prüfungsvorbereitung Altfragen Flashcards

1
Q
  1. Erklären Sie das Legalitätsprinzip
A

Das Gesetz regelt, welche
* welche Verwaltungsbehörde
* welche Verwaltungssache aufgrund
* welchen Verfahrens vollzieht

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2
Q
  1. Wer erlässt eine Verordnung?
A
  • Verordnung wird durch eine Verwaltungsbehörde erlassen
  • Damit eine Verwaltungsbehörde eine VO erlassen darf, muss diese per Gesetz mit dieser Kompetenz versehen werden
  • Jede VO braucht eine gesetzliche Ermächtigung
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3
Q
  1. Nennen Sie drei Verordnungen des Abgaberechts Ihrer Wahl
A
  • EStG: Liebhabereiverordnung
  • EStG: PKW-Angemessenheitsverordnung
  • BAO: Registrierkassenverordnung
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4
Q
  1. Welche drei Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes kennen Sie aus der Lehrveranstaltung?
A

Der Verfassungsgerichtshof erkennt über:
* Gesetzwidrigkeit von Verordnungen
* Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
* Beschwerden gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts, wenn diese mutmaßlich verfassungswidrig war

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5
Q
  1. Nach welchen 3 Maßstäben prüft der Rechnungshof die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger?
A
  • Sparsamkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Zweckmäßigkeit
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6
Q
  1. Nach welchen 3 Maßstäben prüft der Rechnungshof die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger?
A
  • Sparsamkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Zweckmäßigkeit
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7
Q
  1. Was ist die gesetzliche Aufgabe der Volksanwaltschaft?
A
  • prüft allfällige Misstände in der Verwaltung
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8
Q
  1. Welche 3 Gesetze prägen das allgemeine Verwaltungsverfahren?
A
  • allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Verwaltungsstrafverfahren
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz
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9
Q
  1. Welche 3 Gesetze prägen das Abgabeverfahren? (nicht Finanzstrafgesetz)
A
  • Bundesabgabenordnung (BAO)
  • Abgabenexekutionsordnung (AbgEO)
  • Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG)
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10
Q
  1. Zählen Sie die gesetzlichen Befugnisse der Finanzpolizei auf (4)
A
  • Identitätsfeststellung
  • Betretungs-Recht
  • Anhalte-Recht
  • Auskunfts-Recht
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11
Q
  1. Welche Anbringen an die Abgabenbehörde sind unbedingt schriftlich einzureichen?
A

Anbringen, Erklärungen, Rechtsmittel
* zur Geltendmachung von Rechten oder
* zur Erfüllung von Verpflichtungen
sind schriftlich einzureichen.

  • z.B. Anträge, Rechtsmittel etc.
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12
Q
  1. Zählen Sie drei Antragsrechte des Abgabepflichtigen auf!
A
  • Beweisantrags-Recht
  • Beschwerde-Recht
  • Recht auf Akteneinsicht
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13
Q
  1. Wann sind Erledigungen der Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen?
A

Erledigungen einer Abgabenbehörde sind als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen:
* Rechte oder Pflichten begründen/abändern/aufheben ODER
* abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen ODER
* über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen

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14
Q
  1. Zählen Sie die 3 wichtigsten Bescheidarten der BAO auf!
A
  • Abgabenbescheid
  • Feststellungsbescheid
  • Haftungsbescheid
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15
Q
  1. Zählen Sie die Bestandteile eines jeden Bescheides nach der BAO auf!
A
  • Bezeichnung der Behörde
  • Datum
  • Bezeichnung als Bescheid
  • Spruch
  • Begründung
  • Rechtsbelehrung
  • Unterschrift Stempel
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16
Q
  1. Zählen Sie die sich aus der BAO ergebende Obliegenheiten des Abgabepflichtigen auf! (7)
A
  • Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
  • Anzeigepflichten
  • Pflicht zur Führung/Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen
  • Abgabenerklärungspflichten
  • Pflicht zur Hilfeleistung bei Amtshandlungen
  • Entrichtungspflicht
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17
Q
  1. Wie lautet die grundsätzliche Verpflichtung des Abgabepflichtigen im Zusammenhang mit Amtshandlungen?
A
  • Pflicht zur Hilfeleistung bei Amtshandlungen
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18
Q
  1. Welche 3 konkreten Verplfichtungen nennt das Gesetz für den Abgabepflichtigen im Zusammenhang mit Amtshandlungen?
A
  • Zutritt gewähren
  • Auskunft erteilen
  • Räumlichkeit und kostenlose Hilfsmittel zur Verfügung stelle
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19
Q
  1. Unter welcher Voraussetzung hat ein Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb) nach derBAO Buchführungspflicht?
A
  • Wenn aufgrund anderer Gesetze die Verpflichtung besteht (UGB, ESTG) ist man auch nach BAO dazu verpflichtet
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20
Q
  1. Welche Verpflichtung sihet die BAO vor, wenn ein Einzelunternehmer keine Buchführungpflicht hat?
A
  • Aufzeichnungspflicht: Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben aufzeichnen und am Ende des Jahres diese zusammenrechnen
  • Wareneingangsbuch führen
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21
Q
  1. Wie sind nach dem Grundsatz des § 131 BAO die gem. den §§124, 125 und 126 zu führende Bücher zu führen?
A
  • Bücher sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können
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22
Q
  1. Wie lautet der die Geschäftsvorfälle betreffende Grundsatz des § 131 BAO?
A
  • Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden
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23
Q
  1. Wann ist die Vornahme von Eintragungen für einen Kalendermonat in die für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Umsatz, Einkommen und Ertrag zu führenden Bücher und Aufzeichnungen zeitgerecht?
A
  • wenn sie spätestens 1 Monat + 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt
  • (Ausnahme: Quartals-UVA)
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24
Q
  1. Wie sollen Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen festgehalten werden?
A
  • alle Bareingänge/Barausgänge sind täglich einzeln festzuhalten
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25
Q
  1. Was versteht man unter vereinfachter Losungsermittlung?
A
  • Bei Vorliegen der Berechtiung zur vereinfachten Losungsermittlung können die gesamtem Bareingänge eine Tages per Rückrechnung aus dem ausgezählten Endbestand und Anfangsbestand ermittelt werden
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26
Q
  1. Wo ist die vereinfachte Losungsermittlung detailliert geregelt?
A
  • Barumsatzverordnung
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27
Q
  1. Was soll die Bezeichnung der Konten und Bücher erkennen lassen?
A
  • Sie soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten/Büchern verzeichnet werden
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28
Q
  1. Wie sollen die zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege aufbewahrt werden?
A
  • so aufbewahrt, dass jederzeit eine Überprüfung möglich ist
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29
Q
  1. Wie lautet die gesetzliche Vermutung (§ 163 BAO) für Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der §§ 131 und 131b BAO entsprechen ?
A
  • Finanzbehörden können davon ausgehen, dass Bücher/Aufzeichnungen korrekte und vollständige Daten enthalten, SOLANGE keine Indizien für das Gegenteil vorliegen.
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30
Q
  1. Unter welcher grundlegenden Voraussetzung (§ 184 (1) BAO) hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen
A
  • soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen
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31
Q
  1. Zählen Sie die 5 im Gesetz (§ 184 (2) + (3) BAO) beispielhaft genannten Umstände auf , die die Abgabenbehörde zur Schätzung berechtigen!
A

Wenn der Abgabepflichtiger
* keine ausreichende Aufklärung zu seinen Angaben gibt
* die Auskunft verweigert
* Bücher/Aufzeichnungen nicht vorlegt
* Bucher/Aufzeichnungen nicht sachlich richtig führt
* Bücher/Aufzeichnungen weisen formelle Fehler auf, die zu Zweifel an der sachlichen Richtigkeit führen

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32
Q
  1. Zählen Sie die 6 Schätzungsmethoden auf und erklären Sie diese ganz kurz!
A
  1. Kalkulatorische Schätzung
    * z.B. Wareneinsatzkalkulation, Leistungskalkulation
  2. Innerbetrieblicher Vergleich
    * z.B. Vergleich mit anderen Zeiträumen desselben Betriebs
  3. Außerbetrieblicher Vergleich
    * z.B. Vergleich mit einem anderen Betrieb
  4. Schätzung nach dem Lebensaufwand
    * z.B. Berechnung der Kosten der Lebensführung
  5. Schätzung nach dem Vermögenszuwachs
    * z.B. Berechnung der Kosten für Anschaffungen
  6. Pauschale Schätzung
    * Sicherheitszuschlag
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33
Q
  1. Unter welchen Voraussetzungen werden Einkünfte gesondert festgestellt?
A
  • Wenn mehrere Personen derselben Einkunftsart beteiligt sind
  • Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung der festgestellten Beträge auf die Teilhaber
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34
Q
  1. Gliedern Sie die voll rechtsfähigen Körperschaften (jur. Personen) wie in der Lehrveranstaltung
A

Gliederung der jur. Personen:

1 ) KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN RECHTS
a - Gebietskörperschaften (Bund/Land/Gemeinde)
b - andere Körperschaften öffentlichen Rechts (Kammern, Träger der Sozialversicherung)

2) KÖRPERSCHAFTEN PRIVATEN RECHTS
a - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
b - andere Körperschaften privaten Rechts (Vereine, Privatstiftung)

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35
Q
  1. Gliedern Sie die nicht voll rechtsfähigen Personenvereinigungen wie in der Lehrveranstaltung
A

Gliederung der Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit

1) GESELLSCHAFTEN NACH UGB (OG,KG)

2) GESELLSCHAFTEN UND PERSONENVEREINIGUNGEN NACH AGBG (GesbR, Miteigentumsgemeinschaft)

36
Q
  1. Was bedeutet Selbstberechnung von Abgaben?
A
  • Die Abgaben sind von der betroffenen Partei selbst zu berechnen und zu zahlen zum gesetzlich festgelegten Fälligkeitstag
37
Q
  1. In welchen 2 Fällen dürfen Selbstberechnungsabgaben ausnahmsweise mit Bescheid festgesetzt werden?
A
  • Entrichtung der Abgabe erfolgt trotz Verpflichtung nicht
  • Wenn unrichtige Angaben gemacht wurden
38
Q
  1. Wann sind Selbstberechnungabgaben fällig?
A
  • zum gesetzlich festgelegten Fälligkeitstag
39
Q
  1. Wann sind mit Bescheid festzusetzende Abgaben fällig?
A
  • mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabebescheids
40
Q
  1. Was ist der Unterscheid zwischen Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag?
A
  • Verspätungszuschlag: wenn nicht fristgerecht eingereicht wird (z.B. Selbstberechnungabgabe)
  • Säumniszuschlag: wenn nicht fristgerecht gezahlt wird (z.B. Abgabenbescheid)
41
Q
  1. Erklären Sie den Begriff Festsetzungsverjährung
A
  • Darunter versteht man jene Verjährungsfrist, innerhalb der die Abgabenbehörden den Abgabenbescheid noch erlassen kann
42
Q
  1. Wie lang ist die Frist bei der Festsetzungsverjährung?
A
  • Grundsätzlich Verjährungsfrist: 5 Jahre
  • Werden außenwirksame Amtshandlungen unternommen, verlängt sich die Verjährungsfrist um 1 Jahr.
  • Das Recht der Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs
43
Q
  1. Erklären Sie den Begriff der abgabenrechtlichen Haftung
A
  • Die abgabenrechtliche Haftung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung einer Person, für die Abgabenforderungen eines anderen haften zu müssen.
44
Q
  1. Unter welcher Voraussetzung können gesetzliche Vertreter von juristischen Personen nach der BAO zur Haftung herangezogen werden?
A
  • wenn eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt
45
Q
  1. Wer außer den gesetzlichen Vertretern von juristischen Personen kann nach der BAO zur Haftung gerangezogen werden? Nennen Sie 3 Beispiele
A
  • Faktischer Geschäftsführer
  • Rechtsmäßig verurteilte Straftäter sowie die Beteiligten
  • Erwerber eines Betriebes wenn noch eine Verpflichtung aus demselben Kalenderjahr besteht
46
Q
  1. Wie heißen die 3 Beschwerdearten der BAO? Wogegen richten sich diese Beschwerdearten?
A
  • Bescheidbeschwerde  richtet sich gegen den Bescheid
  • Säumnisbeschwerde  richtet sich gegen die säumige Behörde bei Verletzung der Entscheidungspflicht
  • Maßnahmenbeschwerde  richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltugnsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
47
Q
  1. Wie heißt der Antrag, mit dem der Beschwerdeführer die Nichtzahlung der strittigen Abgabe bis zur Erledigung der Beschwerde begehrt?
A
  • Antrag auf Aussetzung für Einhebung der Abgabe
48
Q
  1. Stellen Sie den chronologischen Ablauf des Rechtsmittelverfahrens (inkl. VwGH-Verfahren) durch Benennung des jeweiligen Anbringens des Abgabepflichtigen und der dazugehörigen behördlichen Erledigungen wie in der Lehrveranstaltung dar
A
  1. Abgabenbehörde erlässt einen Bescheid
  2. Beschwerdeführer macht eine Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht
  3. Beschwerdevorentscheidung durch Abgabenbehörde möglich
  4. Vorlageantrag durch den Beschwerdeführer und somit Antrag auf Entscheidung durch das Verwaltungsgericht
  5. Beschwerdevorlage an das Verwaltungsgericht durch die Abgabenbehörde
  6. Verwaltungsgerichtliches Beschwerdeverfahren, bei dem das Verwaltungsgericht per Erkenntnis entscheidet.
  7. Erkenntnisbeschwerde an VfGH ODER Revision beim VwGH
49
Q
  1. Was bedeutet Wiederaufnahme des Verfahrens?
A
  • Hierdurch können Abgabenbehörden bereits abgeschlossenen Verfahren wiederaufnehmen um eine Entscheidung zu treffen
50
Q
  1. Unter welchen Voraussetzungen darf das Finanzamt eine Verfahrenswiederaufnahme bescheidmäßig verfügen?
A
  • wenn neue Tatsachen/Beweismittel hervorgekommen sind
  • und diese neuen Erkenntnisse zu einem anders lautenden Bescheidspruch geführt hätten
51
Q
  1. Was bedeutet Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
A
  • Der Abgabenpflichtige beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, um eine versäumte Frist oder eine mündliche Verhandlung wiederherzustellen, wenn er durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert war
52
Q
  1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Widereinsetzung in den vorigen Stand möglich?
A
  • Abgabenpflichtiger muss glaubhaft machen, dass er durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis verhindert war (z.B. schwerer Autounfall)
53
Q
  1. Zählen Sie die fünf wichtigsten Finanzstrafdelikte (Abgabendelikte) samt Paragraphenangabe auf!
A
  • Abgabenhinterziehung | § 33 FinStrG
  • grob fahrlässige Abgabenverkürzung | § 34
  • Abgabenbetrug | § 39
  • Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug | § 40
  • Finanzordnungswidrigkeiten | §§ 49-51a
54
Q
  1. Erklären Sie den Begriff „Bankgeheimnis“
A
  • Kreditinstitute dürfen Geheimnisse, die Ihnen aufgrund von Geschäftsverbindungen mit kunden anvertraut wurden, nicht offenbaren oder verwerten
55
Q
  1. Was ist das Kontoregister?
A
  • Das Kontoregister ist ein Datenauszug vom BMF, indem alle österreichischen Konten aufgelistet werden
56
Q
  1. Was versteht man unter Konteneinschau?
A
  • Abgabenbehörde kann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine Auskunft von Kreditinstituten über die betroffene Partei verlangen
57
Q
  1. Von wem ist die Konteneinschau zu bewilligen?
A
  • Bundesfinanzgericht (BFG)
58
Q
  1. Von wem ist die Konteneinschau zu bewilligen?
A
  • Bundesfinanzgericht (BFG)
59
Q
  1. Welche 2 Vollstreckungsarten kann das Finanzamt nach der AbgEO durchführen?
A
  • Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen
  • Vollstreckung auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen
60
Q
  1. Welche 2 Arten von Zustellung mit Zustellnachweis gibt es und was ist der Unterschied?
A
  • Rsb: Zustellung an Ersatzempfänger möglich
  • Rsa: Zustellung nur zu eigenen Handen
61
Q
  1. Wann gelten bei der Post hinterlegte Dokumente als zugestellt?
A
  • Ab dem erstmöglichen Tag der Abholung.
62
Q
  1. Was ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung?
A
  • Gesetze werden durch NR+BR beschlossen
  • Verordnungen erlässt der jeweilige Bundesminister/Verwaltungsbehörde
63
Q
  1. Was ist der Unterschied zwischen Verordnung und Erlass?
A
  • Verordnung bindend für Allgemeinheit
  • Erlass: Auslegung des Gesetzes für bsplsw Abgabenbehörden. Nicht bindend
64
Q
  1. Welche zwei Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes kennen Sie aus der Lehrver- anstaltung?
A
  • Grundrecht- und Normenkontrolle
65
Q
  1. Nennen Sie die beiden Abgabenbehörden des Bundes im Abgabenbereich (nicht Zoll)!
A
  • Bundesminister für Finanzen, FA Österreich/für Großbetriebe
66
Q
  1. Welche Aufgabe hat die Finanzpolizei?
A
  • Wahrnehmung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen
  • Durchführung von Ermittlungshandlungen für Zwecke der Verhinderung von Zuwiederhandlungen gegen die Rechtsvorschriften welche vom FA vollzogen werden
67
Q
  1. Wer hat im Abgabenverfahren die Pflichten einer juristischen Person zu erfüllen?
A
  • Die zur Vertretung berufenen Personen
68
Q
  1. Wer hat im Abgabenverfahren die Pflichten einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu erfüllen?
A
  • Die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen. Wenn keine vorhanden – Gesellschafter
69
Q
  1. Zählen Sie die vier wichtigsten Rechte des Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren auf!
A
  • Parteiengehör, Akteneinsicht, Geheimhaltung, Beschwerderecht, Beweisantragsrecht
70
Q
  1. In welchem Zusammenhang stehende Rechtsfragen können Gegenstand von Aus- kunftsbescheiden sein? (4)
A
  • Unternehmensgruppen
  • Umgründungen
  • Umsatzsteuerfragen
  • Internationales Steuerrecht
71
Q
  1. Wer hat keine Auskunftspflicht (= Verschwiegenheitspflicht) gegenüber den Abgabenbehörden! (1)
A
  • Steuerberater
  • Anwälte
  • Notare
  • Ärzte
72
Q
  1. Was ist der Prüfungsauftrag?
A
  • beschreibt Prüfungsgegenstand, Abgabenart, Zeitraum
73
Q
  1. Welche 4 Beweismittel sind in der BAO ausdrücklich genannt?
A
  • Urkunden
  • Zeugen
  • Augenschein
  • Sachverständige
74
Q
  1. Was ist der Unterschied zwischen Festsetzungsverjährung und Einhebungsverjährung?
A
  • Festsetzungsverjährung: Bis einer Einforderung einer Steuerschuld.
  • Einhebungsverjährung: Bis man zur Zahlung der Steuerschuld.
75
Q
  1. Wie lang ist die Festsetzungsverjährungsfrist bei nicht hinterzogenen Abgaben?(1)
A
  • Festsetzungsverjährung: 5 Jahre, außer Amtshandlung nach außen – dann Verlängerung auf max. 10 Jahre
  • Bei hinterzogenen: 10 Jahre
76
Q
  1. Wie erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners? (1)
A
  • Zahlungsverbot
  • Verfügungsverbot
77
Q
  1. Welche (drei) Anträge kann der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einer Be- scheidbeschwerde stellen
A
  • Aussetzung der Einhebung
  • Vorlageantrag
  • Antrag auf Entscheidung durch den Senat
78
Q
  1. Zu welchen 5 Rechtsgebieten können Rechtsfragen Gegenstand von Auskunftsbescheiden sein?
A
  • Datenschutz-
  • Arbeits-
  • Sozial-
  • Steuer-
  • Verwaltungs-
    Recht.
79
Q
  1. Zählen Sie die 5 wichtigsten Parteienrechte im Abgabenverfahren auf
A

Recht auf:
* Akteneinsicht
* Äußerung
* Beweisvorlage
* mündliche Verhandlung
* Rechtsmittel

80
Q
  1. Unter welcher Voraussetzung gilt die gesetzliche Vermutung des § 163 BAO nicht?
A
  • Wenn begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Führung von Büchern/Aufzeichnungen bestehen
81
Q
  1. Welche zwei besonderen Befugnisse haben die Organe der Abgabenbehörden der Bundes für Zwecke der Abgabenerhebung bzw. im Rahmen ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit?
A
  • Ermittlungsbefugnis
  • Zwangsbefugnis
82
Q
  1. Zählen sie 2 Selbstberechnungsabgaben auf
A
  • Umsatzsteuer
  • Lohnabgaben
83
Q
  1. Welche 2 Anträge kann der Beschwerdeführer nur in der Bescheidbeschwerde oder im Vorlageantrag wirksam stellen?
A
  • Aufhebungsantrag
  • Änderungsantrag
84
Q
  1. Welchen Antrag kann der Beschwerdeführer stellen, damit er die strittigen Abgaben bis zur Erledigung der Bescheidbeschwerde nicht entrichten muss?
A
  • Antrag auf Aussetzung der Einhebung
85
Q
  1. Wie heißt die Erledigung der Beschwerde durch die Abgabenbehörde (Finanzamt)?
A
  • Beschwerdevorentscheidung
86
Q
  1. Wie heißt das an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Rechtsmittel gegen Erledigungen des Verwaltungsgerichts (Bundesfinanzgericht)?
A
  • Revision