Recht Flashcards
(32 cards)
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen, bündelt Interessen v. a. für bundeseinheitliche Regelungen.
Kassenärztliche Vereinigungen (KV)
Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzte und -psychotherapeuten (Körperschaft öffentlichen Rechts). Sichert ambulante Versorgung und vertritt Mitgliederinteressen, rechnet Leistungen ab.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Bundesorganisation der KVen unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen). Bestimmt Leistungskatalog der GKV.
Artikel 1 PsychThG
Kern des Gesetzes, regelt Berufsausübung/Pflichten.
Voraussetzung für Berufsausübung als Psychotherapeut
Approbation, Titelschutz (PP, KJP, Ärzte mit Zusatz).
Definition Psychotherapie (PsychThG)
Berufs-/geschäftsmäßige Tätigkeit zur Feststellung/Heilung/Linderung psychischer Störungen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren.
Erweiterung des Berufs des Psychotherapeuten (Novellierung)
Neu: Beratung, Prävention, Rehabilitation für psychische Gesundheit.
Wozu sind Psychotherapeuten vor dem Start der Therapie verpflichtet?
Somatische Abklärung -> Konsiliarbericht einholen
Voraussetzungen für Approbation
Studium, psychotherapeutische Prüfung.
Was ist der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP)
Expertengremium (Ärzte-/Psychotherapeutenkammer), berät zu wissenschaftlicher Anerkennung (Wirksamkeit, Prozess, Versorgung), prüft Studienqualität.
Gebührenordnung (PsychThG)
Regelt Privatgebühren.
Psychotherapeutenkammern
Selbstverwaltungsorgane der PP und KJP, dienen Dezentralisierung und Staatsentlastung. Voraussetzungen in Heilberufe Kammergesetzen der Länder.
Pflichtmitgliedschaft in Psychotherapeutenkammern
Besteht für alle PP und KJP, die in dem jeweiligen Bundesland tätig sind. Mitglieder dürfen Kammervertreter wählen.
Anzahl der Landespsychotherapeutenkammern
Zwölf
Auf Bundesebene existierende Kammer
Bundespsychotherapeutenkammer
Interessenvertretung durch Psychotherapeutenkammern
Vertreten die Interessen der PP und KJP gegenüber Staat, Politik und Gesellschaft.
Wichtigste Aufgaben der Psychotherapeutenkammern
Überwachung der Mitgliederrechte und -pflichten, disziplinarische Maßnahmen, Regelung der Weiterbildung, Wahrung des Berufsstandansehens, Beratung staatlicher Organe, Ausformulierung des Berufsrechts (Berufsordnung).
Berufsordnung (Psychotherapeutenkammern)
Beschreibt Rechte, Pflichten und ethische Verpflichtungen der Psychotherapeutinnen. Ist rechtsverbindlich, Zuwiderhandlungen können berufsrechtliche Verfahren nach sich ziehen.
Länderberufsordnungen
Jedes Bundesland hat eine eigene. Es gibt Bestrebungen zur Harmonisierung anhand der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer.
Sorgfaltspflicht (Musterberufsordnung)
Psychotherapie im persönlichen Kontakt, diagnostische Abklärung (somatisch/psychosozial), Patienteninformation bei fehlendem Fortschritt, ggf. alternative Angebote.
Abstinenzpflicht (Musterberufsordnung)
Professionelle Beziehung: keine persönlichen/geschäftlichen/familiären/sexuellen Beziehungen, keine Bedürfnisbefriedigung, keine Geschenke. Gilt auch nach Therapieende (mind. 1 Jahr Abstand) und gegenüber nahestehenden Personen.
Fortbildungsverpflichtung (Musterberufsordnung)
Psychotherapeutinnen sind zur Fortbildung verpflichtet.
Regelungen zu Honorierung und Abrechnung (Musterberufsordnung)
Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Abrechnungen. GOP ist verpflichtend (außer bei gesetzlicher Anderweitigkeit, z.B. EBM im GKV-System).