Welche Funktionen des Recht gibt es?
Ordnungsfunktion, Sicherheitsfunktion, Ausgleichsfunktion
Ordnungsfunktion
Regeln das Zusammenleben
Sicherheitsfunktion
das Rechtsgut “Gesundheit” wurde verletzt
→ beide müssen mit Konsequenzen rechnen
Ausgleichsfunktion
Beide müssen Schadenersatz leisten
→ weitere Sanktionen möglich
In welche Punkte wird das geschriebene Recht unterteilt?
Gesetze, Verordnungen, Satzungen
Gesetze
bindende Regelungen der Legislative
durch Verfassung bestimmt
Bsp: BGB, StGB
Verordnung
genaue Ausführung wie das Gesetz angewendet werden muss
durch Bundes-, Landesregierung erlassene Norm
Bsp: StVO, StPO
Satzungen
von staatliches Institutionen (Gemeinde) erlassene Rechtsvorschriften.
Bsp: Friedhofssatzung, Bebauungpläne
Gewohnheitsrecht
langjährige Tradition
nicht schriftlich fixiert
Rechtsüberzeugung der Bürger → allgemeine Anerkennung
Gewohnheitsrecht: Jedermannsrecht
regelt das Recht des Menschen, die Natur zu nutzen, egal wem der Boden gehört.
(Camping Schweden)
Gewohnheitsrecht: Wegerecht
B nutzt über längeren Zeitraum Weg von A.
A ist plötzlich dagegen.
Gewohnheitsrecht greift
Aufbau BGB
besteht aus 5 Büchern.
1. Buch der Allgemeine Teil. Vorschriften gelten für alle weiteren Bücher
Privatrecht
Rechtsbeziehungen von Personen untereinander
Prinzip der Gleichordnung
Öffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger
Über- und Unterordnungsprinzip
zwingendes Recht
Rechtsvorschriften, deren Änderung verboten ist.
Verbindliche Einhaltung erforderlich
Bsp: Kaufvertrag Immobilie muss notariell beurkundet werden
dispositives Recht
nachgiebiges Recht. erlaubt das geltende Rechtsvorschriften geändert werden können, !!solange niemand benachteiligt wird.!!
Bsp: gesetzliche Gewährleistung von 2 auf 3 Jahren
materielles Recht
regelt den Erwerb von Rechten und daraus entstehende Verpflichtungen und Ansprüche
formelles Recht
ist die Durchführung und Durchsetzung von Ansprüchen
Rechtssubjekte
natürliche und juristische Personen
sind rechtsfähig
sind handlungsfähig
herrschen über Rechtsobjekte
Rechtsobjekte
Gegenstände im Rechtsverkehr
Unterteilung in Sachen, Tiere, Rechte
Rechtsobjekt: Sachen
körperliche Gegenstände
nehmen Raum ein und können räumlich begrenzt werden
Rechtsobjekt: Sachen (nicht) vertretbar
vertretbar: austausch und wiederbeschaffbar
z.B. Geld, Lebensmittel
nicht vertretbar: individuell, einmalig
z.B. Maßanzug, Mona-Lisa-Gemälde
Rechtsobjekt: Sachen (nicht) verbrauchbar
verbrauchbar: sind für den Verbrauch bestimmt
z. B. Lebensmittel, Treibstoff
nicht verbrauchbar: nur Abnutzung
z.B. Buch, PKW,
Rechtsobjekt: Sachen (nicht) beweglich
Bewegliche Sachen siehe oben
nicht beweglich: Immobilien, Grundstücke
Rechtsobjekt:Tier
sind keine Sachen (Reglungen z.B. Tierschutzgesetz)
Rechtsobjekt: Recht
Unterteilung in absolutes und relatives Recht
Recht: absolutes Recht
Herrschaftsrecht gegenüber Jedermann
über Sachen (Eigentum) , Personen (elterliche Sorge)
Recht: relatives Recht
Forderungsrecht gegenüber bestimmter Personen
Schuldrecht (Kaufpreisanspruch)
Familienrecht (Unterhalt Scheidung)
subjektiver Tatbestand
Tatbestand: Willensbildung
Handlungswille, Geschäftswille
objektiver Tatbestand
Tatbestand: Willensäußerung
muss für Dritte erkennbar sein
Wie können Willenserklärungen abgegeben werden
Mündlich, schriftlich, durch schweigen, durch schlüssiges Handeln (nicken bei Auktion)
Bindungsfristen Willenserklärung
mündlich: solange das Gespräch läuft
schriftlich: Brief 3-5 Tage; Fax 1 Tag; E-Mail 24 Stunden
Was ist der Herrschaftsbereich?
Zugang im Postfach,Hausbriefkasten, auf dem Schreibtisch abgelegt, Fernkopie auf Fax, Email
Kein Herrschaftsbereich
Benachrichtigung über Einwurf-Einschreiben. Nicht der Zugang der Willenserklärung wird bewiesen, sondern der Zugang des Briefs!
Schaufensterangebote
stellen kein Angebot, sondern eine Anpreisung an die Allgemeinheit dar
Zusendung unbestellter Ware
Zusendung = Angebot
Schweigen des Verbraucher stellt keine Annahme dar.
Ware kann auf Kosten des Absender zurückgeschickt werden oder weggeschmissen werden
einseitiges Rechtsgeschäft
nur eine Person muss WE abgeben
empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft: gütig erst sobald der Andere Kenntnis erlangt hat.
z.B. Kündigung
nicht empfangsbedürftiges Rechtgeschäft: gültig auch wenn der andere keine Kenntnis darüber erlangt
z.B. Testament
zweiseitiges Rechtsgeschäft
beide müssen eine inhaltlich übereinstimmende WE abgeben
einseitig verpflichtend: nur einer muss Leistung erbringen (Schenkung)
mehrseitig verpflichtend: beide sind zu Leistungen verpflichtet (Kaufvertrag)