Recht Flashcards

(38 cards)

1
Q

Welche Funktionen des Recht gibt es?

A

Ordnungsfunktion, Sicherheitsfunktion, Ausgleichsfunktion

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2
Q

Ordnungsfunktion

A

Regeln das Zusammenleben

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3
Q

Sicherheitsfunktion

A

das Rechtsgut “Gesundheit” wurde verletzt

→ beide müssen mit Konsequenzen rechnen

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4
Q

Ausgleichsfunktion

A

Beide müssen Schadenersatz leisten

→ weitere Sanktionen möglich

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5
Q

In welche Punkte wird das geschriebene Recht unterteilt?

A

Gesetze, Verordnungen, Satzungen

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6
Q

Gesetze

A

bindende Regelungen der Legislative
durch Verfassung bestimmt
Bsp: BGB, StGB

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7
Q

Verordnung

A

genaue Ausführung wie das Gesetz angewendet werden muss
durch Bundes-, Landesregierung erlassene Norm
Bsp: StVO, StPO

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8
Q

Satzungen

A

von staatliches Institutionen (Gemeinde) erlassene Rechtsvorschriften.
Bsp: Friedhofssatzung, Bebauungpläne

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9
Q

Gewohnheitsrecht

A

langjährige Tradition
nicht schriftlich fixiert
Rechtsüberzeugung der Bürger → allgemeine Anerkennung

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10
Q

Gewohnheitsrecht: Jedermannsrecht

A

regelt das Recht des Menschen, die Natur zu nutzen, egal wem der Boden gehört.
(Camping Schweden)

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11
Q

Gewohnheitsrecht: Wegerecht

A

B nutzt über längeren Zeitraum Weg von A.
A ist plötzlich dagegen.
Gewohnheitsrecht greift

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12
Q

Aufbau BGB

A

besteht aus 5 Büchern.

1. Buch der Allgemeine Teil. Vorschriften gelten für alle weiteren Bücher

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13
Q

Privatrecht

A

Rechtsbeziehungen von Personen untereinander

Prinzip der Gleichordnung

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14
Q

Öffentliches Recht

A

Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger

Über- und Unterordnungsprinzip

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15
Q

zwingendes Recht

A

Rechtsvorschriften, deren Änderung verboten ist.
Verbindliche Einhaltung erforderlich

Bsp: Kaufvertrag Immobilie muss notariell beurkundet werden

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16
Q

dispositives Recht

A

nachgiebiges Recht. erlaubt das geltende Rechtsvorschriften geändert werden können, !!solange niemand benachteiligt wird.!!

Bsp: gesetzliche Gewährleistung von 2 auf 3 Jahren

17
Q

materielles Recht

A

regelt den Erwerb von Rechten und daraus entstehende Verpflichtungen und Ansprüche

18
Q

formelles Recht

A

ist die Durchführung und Durchsetzung von Ansprüchen

19
Q

Rechtssubjekte

A

natürliche und juristische Personen
sind rechtsfähig
sind handlungsfähig
herrschen über Rechtsobjekte

20
Q

Rechtsobjekte

A

Gegenstände im Rechtsverkehr

Unterteilung in Sachen, Tiere, Rechte

21
Q

Rechtsobjekt: Sachen

A

körperliche Gegenstände

nehmen Raum ein und können räumlich begrenzt werden

22
Q

Rechtsobjekt: Sachen (nicht) vertretbar

A

vertretbar: austausch und wiederbeschaffbar
z.B. Geld, Lebensmittel
nicht vertretbar: individuell, einmalig
z.B. Maßanzug, Mona-Lisa-Gemälde

23
Q

Rechtsobjekt: Sachen (nicht) verbrauchbar

A

verbrauchbar: sind für den Verbrauch bestimmt
z. B. Lebensmittel, Treibstoff

nicht verbrauchbar: nur Abnutzung
z.B. Buch, PKW,

24
Q

Rechtsobjekt: Sachen (nicht) beweglich

A

Bewegliche Sachen siehe oben

nicht beweglich: Immobilien, Grundstücke

25
Rechtsobjekt:Tier
sind keine Sachen (Reglungen z.B. Tierschutzgesetz)
26
Rechtsobjekt: Recht
Unterteilung in absolutes und relatives Recht
27
Recht: absolutes Recht
Herrschaftsrecht gegenüber Jedermann | über Sachen (Eigentum) , Personen (elterliche Sorge)
28
Recht: relatives Recht
Forderungsrecht gegenüber bestimmter Personen Schuldrecht (Kaufpreisanspruch) Familienrecht (Unterhalt Scheidung)
29
subjektiver Tatbestand
Tatbestand: Willensbildung | Handlungswille, Geschäftswille
30
objektiver Tatbestand
Tatbestand: Willensäußerung | muss für Dritte erkennbar sein
31
Wie können Willenserklärungen abgegeben werden
Mündlich, schriftlich, durch schweigen, durch schlüssiges Handeln (nicken bei Auktion)
32
Bindungsfristen Willenserklärung
mündlich: solange das Gespräch läuft | schriftlich: Brief 3-5 Tage; Fax 1 Tag; E-Mail 24 Stunden
33
Was ist der Herrschaftsbereich?
Zugang im Postfach,Hausbriefkasten, auf dem Schreibtisch abgelegt, Fernkopie auf Fax, Email
34
Kein Herrschaftsbereich
Benachrichtigung über Einwurf-Einschreiben. Nicht der Zugang der Willenserklärung wird bewiesen, sondern der Zugang des Briefs!
35
Schaufensterangebote
stellen kein Angebot, sondern eine Anpreisung an die Allgemeinheit dar
36
Zusendung unbestellter Ware
Zusendung = Angebot Schweigen des Verbraucher stellt keine Annahme dar. Ware kann auf Kosten des Absender zurückgeschickt werden oder weggeschmissen werden
37
einseitiges Rechtsgeschäft
nur eine Person muss WE abgeben empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft: gütig erst sobald der Andere Kenntnis erlangt hat. z.B. Kündigung nicht empfangsbedürftiges Rechtgeschäft: gültig auch wenn der andere keine Kenntnis darüber erlangt z.B. Testament
38
zweiseitiges Rechtsgeschäft
beide müssen eine inhaltlich übereinstimmende WE abgeben einseitig verpflichtend: nur einer muss Leistung erbringen (Schenkung) mehrseitig verpflichtend: beide sind zu Leistungen verpflichtet (Kaufvertrag)