Recht Flashcards Preview

Recht > Recht > Flashcards

Flashcards in Recht Deck (38)
Loading flashcards...
1
Q

Welche Funktionen des Recht gibt es?

A

Ordnungsfunktion, Sicherheitsfunktion, Ausgleichsfunktion

2
Q

Ordnungsfunktion

A

Regeln das Zusammenleben

3
Q

Sicherheitsfunktion

A

das Rechtsgut “Gesundheit” wurde verletzt

→ beide müssen mit Konsequenzen rechnen

4
Q

Ausgleichsfunktion

A

Beide müssen Schadenersatz leisten

→ weitere Sanktionen möglich

5
Q

In welche Punkte wird das geschriebene Recht unterteilt?

A

Gesetze, Verordnungen, Satzungen

6
Q

Gesetze

A

bindende Regelungen der Legislative
durch Verfassung bestimmt
Bsp: BGB, StGB

7
Q

Verordnung

A

genaue Ausführung wie das Gesetz angewendet werden muss
durch Bundes-, Landesregierung erlassene Norm
Bsp: StVO, StPO

8
Q

Satzungen

A

von staatliches Institutionen (Gemeinde) erlassene Rechtsvorschriften.
Bsp: Friedhofssatzung, Bebauungpläne

9
Q

Gewohnheitsrecht

A

langjährige Tradition
nicht schriftlich fixiert
Rechtsüberzeugung der Bürger → allgemeine Anerkennung

10
Q

Gewohnheitsrecht: Jedermannsrecht

A

regelt das Recht des Menschen, die Natur zu nutzen, egal wem der Boden gehört.
(Camping Schweden)

11
Q

Gewohnheitsrecht: Wegerecht

A

B nutzt über längeren Zeitraum Weg von A.
A ist plötzlich dagegen.
Gewohnheitsrecht greift

12
Q

Aufbau BGB

A

besteht aus 5 Büchern.

1. Buch der Allgemeine Teil. Vorschriften gelten für alle weiteren Bücher

13
Q

Privatrecht

A

Rechtsbeziehungen von Personen untereinander

Prinzip der Gleichordnung

14
Q

Öffentliches Recht

A

Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger

Über- und Unterordnungsprinzip

15
Q

zwingendes Recht

A

Rechtsvorschriften, deren Änderung verboten ist.
Verbindliche Einhaltung erforderlich

Bsp: Kaufvertrag Immobilie muss notariell beurkundet werden

16
Q

dispositives Recht

A

nachgiebiges Recht. erlaubt das geltende Rechtsvorschriften geändert werden können, !!solange niemand benachteiligt wird.!!

Bsp: gesetzliche Gewährleistung von 2 auf 3 Jahren

17
Q

materielles Recht

A

regelt den Erwerb von Rechten und daraus entstehende Verpflichtungen und Ansprüche

18
Q

formelles Recht

A

ist die Durchführung und Durchsetzung von Ansprüchen

19
Q

Rechtssubjekte

A

natürliche und juristische Personen
sind rechtsfähig
sind handlungsfähig
herrschen über Rechtsobjekte

20
Q

Rechtsobjekte

A

Gegenstände im Rechtsverkehr

Unterteilung in Sachen, Tiere, Rechte

21
Q

Rechtsobjekt: Sachen

A

körperliche Gegenstände

nehmen Raum ein und können räumlich begrenzt werden

22
Q

Rechtsobjekt: Sachen (nicht) vertretbar

A

vertretbar: austausch und wiederbeschaffbar
z.B. Geld, Lebensmittel
nicht vertretbar: individuell, einmalig
z.B. Maßanzug, Mona-Lisa-Gemälde

23
Q

Rechtsobjekt: Sachen (nicht) verbrauchbar

A

verbrauchbar: sind für den Verbrauch bestimmt
z. B. Lebensmittel, Treibstoff

nicht verbrauchbar: nur Abnutzung
z.B. Buch, PKW,

24
Q

Rechtsobjekt: Sachen (nicht) beweglich

A

Bewegliche Sachen siehe oben

nicht beweglich: Immobilien, Grundstücke

25
Q

Rechtsobjekt:Tier

A

sind keine Sachen (Reglungen z.B. Tierschutzgesetz)

26
Q

Rechtsobjekt: Recht

A

Unterteilung in absolutes und relatives Recht

27
Q

Recht: absolutes Recht

A

Herrschaftsrecht gegenüber Jedermann

über Sachen (Eigentum) , Personen (elterliche Sorge)

28
Q

Recht: relatives Recht

A

Forderungsrecht gegenüber bestimmter Personen
Schuldrecht (Kaufpreisanspruch)
Familienrecht (Unterhalt Scheidung)

29
Q

subjektiver Tatbestand

A

Tatbestand: Willensbildung

Handlungswille, Geschäftswille

30
Q

objektiver Tatbestand

A

Tatbestand: Willensäußerung

muss für Dritte erkennbar sein

31
Q

Wie können Willenserklärungen abgegeben werden

A

Mündlich, schriftlich, durch schweigen, durch schlüssiges Handeln (nicken bei Auktion)

32
Q

Bindungsfristen Willenserklärung

A

mündlich: solange das Gespräch läuft

schriftlich: Brief 3-5 Tage; Fax 1 Tag; E-Mail 24 Stunden

33
Q

Was ist der Herrschaftsbereich?

A

Zugang im Postfach,Hausbriefkasten, auf dem Schreibtisch abgelegt, Fernkopie auf Fax, Email

34
Q

Kein Herrschaftsbereich

A

Benachrichtigung über Einwurf-Einschreiben. Nicht der Zugang der Willenserklärung wird bewiesen, sondern der Zugang des Briefs!

35
Q

Schaufensterangebote

A

stellen kein Angebot, sondern eine Anpreisung an die Allgemeinheit dar

36
Q

Zusendung unbestellter Ware

A

Zusendung = Angebot
Schweigen des Verbraucher stellt keine Annahme dar.
Ware kann auf Kosten des Absender zurückgeschickt werden oder weggeschmissen werden

37
Q

einseitiges Rechtsgeschäft

A

nur eine Person muss WE abgeben
empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft: gütig erst sobald der Andere Kenntnis erlangt hat.
z.B. Kündigung
nicht empfangsbedürftiges Rechtgeschäft: gültig auch wenn der andere keine Kenntnis darüber erlangt
z.B. Testament

38
Q

zweiseitiges Rechtsgeschäft

A

beide müssen eine inhaltlich übereinstimmende WE abgeben
einseitig verpflichtend: nur einer muss Leistung erbringen (Schenkung)
mehrseitig verpflichtend: beide sind zu Leistungen verpflichtet (Kaufvertrag)