Recht Flashcards
Worin gliedert sich das deutsche Baurecht?
- Privates Baurecht
- Öffentliches Baurecht
- > Bauplanungsrecht
- > Bauordnungsrecht
Worin gliedert sich das öffentliche Baurecht?
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Definition des öffentlichen Rechts und Charakteristiken des öffentlichen Baurechts
Recht des Staates als Träger hoheitlicher Gewalt
- öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben
- ordnungsgemäße Errichtung im Interesse der Allgemeinheit
Charakteristiken Bauplanungsrecht
- Ordnung des Bodens
- Zulässigkeit bestimmter Arten von Bebauungen
- “Wie darf man Grundstücke bebauen”: Art, Intensität, etc.
Charakteristiken Bauordnungsrecht
- Zulässigkeit für konkrete einzelne Bauvorhaben
- Bundesländer haben hier die Zuständigkeit
Worin gliedert sich das Private Baurecht?
Werksvertragsrecht und Vergabe/Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Definition des Privatrechts
Rechtsbeziehungen zwischen einander gleichgestellter Rechtssubjekte
Charakteristiken des privaten Baurechts
- Rechtsverhältnisse aller am Bau Beteiligten
- gleichberechtigte Partner schließen Vertrag (öffentliche Hand ebenfalls gleichberechtigt)
- Richtigkeit und Gültigkeit von Verträgen im Rahmen des Grundsatzes Treu und Glauben
Grundsätze des Werksvertragsrecht
- Gestaltungsfreiheit
- Formfreiheit
- Abschlussfreiheit
Charakteristiken der Gestaltungsfreiheit
- Vertragsinhalt kann beliebig bestimmt werden
Ausnahme: für öffentliche Auftraggeber gelten Vorschriften bzgl. des Vergabeverfahrens (VOB/A)
Charakteristiken der Formfreiheit
- Verträge können grundsätzlich ohne Einhaltung einer bestimmten Form geschlossen werden (schriftl./mündl./konkludent)
- im Bauwesen schriftform empfohlen (Beweisbarkeit, Nachvollziehbarkeit, umfangreicher Vertragsinhalt, Festlegung Bausoll)
Charakteristiken der Abschlussfreiheit
- allg. Recht der freien Entscheidung
Ausnahme: - Nach VOB/A kann ein bestimmtes Vergabeverfahren vorgeschrieben sein
- AG hat nach VOB/B einseitiges Anordnungsrecht für Zusatzleistungen oder Änderungen
Was bedeutet VOB?
Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen
Charakteristiken der VOB
- Weder Gesetz (mangelnde hoheitliche Anordnung) noch Rechverordnung (fehlende Allgemeingültigkeit)
- regelt Bauausführungsleistungen
- DIN-Vorschriften -> privatrechtliche Regelungen
- öffentliche AG sind zur Anwendung der VOB verpflichtet
Charakteristiken der VOB/A
- Allg. Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen
- Wettbewerbsphase
- regelt Geschehensablauf & Randbedingungen von der Ausschreibung bis zum Vertragsabschluss
- unterteilt in vier Abschnitte