Rechtsfähigkeit, Verträge, Angebot Flashcards
(15 cards)
Angebot
Das Angebot ist eine bestimmte, verbindliche Willenserklärung des Verkäufers, die an eine bestimmte Person oder Personengruppe - nicht an die Allgemeinheit - gerichtet ist. Das Angebot ist rechtlich eine empfangsbedürftigte Willenserklärung
Anpreisung
Unverbindliches Angebot, das an die Allgemeinheit gerichtet ist. (Form, Katalog, Flyer, Schaufenster=
Gesetzliche Bindefrist unter Anwesenden (Angebot)
§147 BGB, unverzüglich (solange das Gespräch andauert)
Gesetzliche Bindefrist unter Abwesenden (Angebot)
Die Bindefrist für den Anbieter besteht solange er unter regelmäßigen Umständen mit dem Eingang rechnen kann (§147 BGB II) Mindestens mit dem gleich schnellen Medium antworten (generell- Email 24h, Post, 7 Tage)
Wann erlischt die Bindung an das Angebot
Empfänger: ablehnen, abändern, nicht rechtzeitig angenommen, rechtzeitiger Wiederruft. Ein abgeändertes Angebot gilt als neuer Antrag (§146 BGB; §150 BGB)
Inhalt des Angebots
- Gesetzlich kein vorgeschriebener Inhalt
- (Regelfall: “Käufer muss nurnoch JA sagen”
- -> Art, Qualität, Menge, Beschaffenheit
Verschiedene Rabatte
Mengenrabatt, Sonderrabatt, Treuerabatt, Wiederverkäuferrabatt, Naturalrabatt
Lieferungsbedingung (gesetzlich)
Warenschuld = Holschuld (§269BGB)
Ist im Angebot nichts anderes gesagt, und wird das Angebot unverändert angenommen, so hat der Käufer grundsätzlich die Berförderungsaufwenfung zu bezahlen
Versandpackungsaufwendung
Käufer zahlt Verpackungskosten, und Aufwendung solange vertraglich nicht anders geregelt.
Lieferfrist
Käufer hat anrecht auf sofortige Lieferung der Ware ($271 BGB) wenn vertraglich keine Leistungszeit angegeben ist
Skonto
Unter Skonto versteht man einen Preisnachlass, der dann gewährt wird, wenn der Schuldner innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt.
Gefahrenübergang Geldschuld
Geldschuld=Schickschuld (§270,271BGB)
Käufer muss sofort nach Übergabe der Ware bezahlen.
Zahlungsarten
Bar, Halbbar Geldschecks), Bargeldlos
Leistungsort
Der Ort an dem der Anbieter (Schuldner) seine Leistung zu erbringen hat, ist der Leistungsort.
Da es beim Abschluss eines KV 2 Schuldner gibt (Geldschuld, Warenschuld) gibt es auch 2 Leistungsorte. Der gesetzliche Leistungsort ist jeweils der Wohnsitz/ gewerbliche Niederlassung
Kaufvertrag
Inhaltlich übereinstimmende, rechtsgültige Willenserklärung