Rechtsstellung der BR-Mitglieder Flashcards
Ehrenamtliche Tätigkeit
§37
Betriebsratsamt muss unentgeltlich ausgeübt werden
BR-Mitglied darf aus der Amtsführung weder Vorteile haben noch Nachteile erleiden
Anspruch auf regelmäßiges Arbeitsentgelt (inkl. aller laufenden Zulagen) bleibt bestehen
Arbeitsbefreiung
§37 II, III BetrVG
Vorraussetzungen:
- für BR-Aufgaben
- Erforderlichkeit
Freizeitausgleich
§37 II, III BetrVG
Vorraussetzungen:
- für BR-Aufgaben
- Erforderlichkeit
- aus betriebsbedingten Gründen außerhalb Arbeitszeit
Freistellung
§38 BetrVG
Zweck: Vorbeugung von Streitigkeiten zwischen AG und BR über die Arbeitsbefreiung
Bestimmung der freizustellenden BR-Mitglieder erfolgt durch geheime Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
beinhaltet keine Freistellung von sonstigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Einhaltung der betrieblichen Arbeitszeit)
Schulungs-/Bildungsveranstaltungen
erforderliche Schulungen
§37 VI BetrVG
- Notwendigkeit
- Dauer: richtet sich nach Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- AG muss für alleanfallenden Kosten aufkommen (§40 Abs.1 BetrVG) und bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren
Schulungs-/Bildungsveranstaltungen
geeignete Schulungen
§37 VII BetrVG
- allg. geeignet
- individualrechtl. Anspruch
- 3 Wochen in 4 Jahren Amtszeit
AG ist nicht zur Kostentragung verpflichtet; muss aber bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren
Schutzbestimmungen
§78 BetrVG
- Verbot der Störung oder Behinderung
- Verbot der Begünstigung oder Benachteiligung
- bes. Entgelt- und Tätigkeitsschutz
mögliche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Schutzbestimmungen
- unmittelbarer Unterlassungs-und Handlungsanspruch
- Schadensersatzanspruch nach §823 Abs.2 (§78 BetrVG ist Schutzgesetz)
- Sanktionierung durch Straftatbestände des §119 BetrVG
Kündigungsschutz der BR-Mitglieder
Grundsatz:
Verbot der ordentlichen Kündigung §15 KSchG
- eines BR-Mitglieds
- eines Wahlvorstand
- eines Wahlbewerbers
- eines Wahlinitiators
unzulässige Kündigung nach §134BGB nichtig.
3 Wochen Klagefrist
Kündigungsschutz der BR-Mitglieder
Ausnahmen vom Verbot der ordentlichen Kündigung
- bei Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung (§15 Abs. 4 + 5)
- außerordentliche Kündigung von BR-Mitgliedern gemäß §626 BGB
Voraussetzungen für außerordentl. Kündigung von BR-Mitgliedern gemäß §626 BGB
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. §626 BGB
- Trennung zwischen Amt und Arbeitsvertrag!
Zustimmung des BR nach §103 BetrVG