Rechtsstellung der BR-Mitglieder Flashcards

1
Q

Ehrenamtliche Tätigkeit

A

§37

Betriebsratsamt muss unentgeltlich ausgeübt werden

BR-Mitglied darf aus der Amtsführung weder Vorteile haben noch Nachteile erleiden

Anspruch auf regelmäßiges Arbeitsentgelt (inkl. aller laufenden Zulagen) bleibt bestehen

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2
Q

Arbeitsbefreiung

A

§37 II, III BetrVG

Vorraussetzungen:

  • für BR-Aufgaben
  • Erforderlichkeit
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3
Q

Freizeitausgleich

A

§37 II, III BetrVG

Vorraussetzungen:

  • für BR-Aufgaben
  • Erforderlichkeit
  • aus betriebsbedingten Gründen außerhalb Arbeitszeit
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4
Q

Freistellung

A

§38 BetrVG

Zweck: Vorbeugung von Streitigkeiten zwischen AG und BR über die Arbeitsbefreiung

Bestimmung der freizustellenden BR-Mitglieder erfolgt durch geheime Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

beinhaltet keine Freistellung von sonstigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Einhaltung der betrieblichen Arbeitszeit)

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5
Q

Schulungs-/Bildungsveranstaltungen

erforderliche Schulungen

A

§37 VI BetrVG

  • Notwendigkeit
  • Dauer: richtet sich nach Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • AG muss für alleanfallenden Kosten aufkommen (§40 Abs.1 BetrVG) und bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren
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6
Q

Schulungs-/Bildungsveranstaltungen

geeignete Schulungen

A

§37 VII BetrVG

  • allg. geeignet
  • individualrechtl. Anspruch
  • 3 Wochen in 4 Jahren Amtszeit

AG ist nicht zur Kostentragung verpflichtet; muss aber bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren

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7
Q

Schutzbestimmungen

A

§78 BetrVG

  • Verbot der Störung oder Behinderung
  • Verbot der Begünstigung oder Benachteiligung
  • bes. Entgelt- und Tätigkeitsschutz
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8
Q

mögliche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Schutzbestimmungen

A
  • unmittelbarer Unterlassungs-und Handlungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch nach §823 Abs.2 (§78 BetrVG ist Schutzgesetz)
  • Sanktionierung durch Straftatbestände des §119 BetrVG
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9
Q

Kündigungsschutz der BR-Mitglieder

Grundsatz:

A

Verbot der ordentlichen Kündigung §15 KSchG

  • eines BR-Mitglieds
  • eines Wahlvorstand
  • eines Wahlbewerbers
  • eines Wahlinitiators

unzulässige Kündigung nach §134BGB nichtig.
3 Wochen Klagefrist

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10
Q

Kündigungsschutz der BR-Mitglieder

Ausnahmen vom Verbot der ordentlichen Kündigung

A
  • bei Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung (§15 Abs. 4 + 5)
  • außerordentliche Kündigung von BR-Mitgliedern gemäß §626 BGB
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11
Q

Voraussetzungen für außerordentl. Kündigung von BR-Mitgliedern gemäß §626 BGB

A

Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. §626 BGB

  • Trennung zwischen Amt und Arbeitsvertrag!

Zustimmung des BR nach §103 BetrVG

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