Rechtsstellung des BR Flashcards

1
Q

Geschäftsführung und Organisation des BR

A

§§26-41

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2
Q

Vertretung des Betriebsrats

A

Vorsitzender ist an Beschlüsse des BR gebunden

berechtigt zur Entgegennahme von dem BR gegenüber
abzugebenden Erklärungen, z.B. seitens des Arbeitgebers

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3
Q

eigener gesetzlich zugewiesener Tätigkeitsbereich

A
  • Einberufung + Leitung der Betriebsratssitzungen (§29)
  • Leitung der Betriebsversammlung (§42)
  • Führung der laufenden Geschäfte in BR mit weniger als 9
    Mitgliedern, falls diese ihm durch Beschluss des BR
    übertragen wurde (§ 27)
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4
Q

Betriebsausschuss

A

§ 27 BetrVG

  • muss gebildet werden, wenn BR 9 oder mehr Mitglieder
  • Funktion: Führung der laufenden Geschäfte des BR
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5
Q

Weitere Ausschüsse

A

§ 28 BetrVG

- Betrieb mit mehr als 100 AN, BR kann weitere Ausschüsse bilden

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6
Q

Beispiele für Ausschüsse

A

§28 BetrVG

  • Sozial-
  • Personal-
  • Kantinen-
  • Arbeitsschutz-
  • Berufsbildungsausschuss
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7
Q

Arbeitsgruppen

A

§28a BetrVG
Voraussetzungen: Betrieb mit mehr als 100 AN, Schriftform,
Vereinbarung mit AG
- Übertragung bestimmter Aufgaben auf
Arbeitsgruppen
- kein BR-Organ, sondern mit eigenständiger Entscheidungsbefugnis

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8
Q

Geschäftsordnung

A

§ 36 BetrVG

Zweck: wegen der Unvollständigkeit der gesetzlichen
Bestimmungen zur Geschäftsführung des BR soll sich BR eine
Geschäftsordnung geben

Wirkung: bindet nur BR-Mitglieder, hat keine Außenwirkung

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9
Q

Einberufung der BR-Sitzungen

reguläre Sitzungen

A

Einladung durch Vorsitzenden
unter Festsetzung und
Mitteilung der Tagesordnung

rechtzeitige und vollständige
Ladung der BR-Mitglieder

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10
Q

Einberufung der BR-Sitzungen

besondere Sitzungen

A
BR-Vorsitzender ist zur Einberufung
verpflichtet:
- auf Antrag von min. ¼ der
BR-Mitglieder oder des
Arbeitgebers
- beantragtes Thema muss auf
Tagesordnung gesetzt werden
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11
Q

Sitzungen und Teilnahme

A

§§ 29 und 30 BetrVG

  • BR-Mitglieder oder bei Verhinderung deren Ersatzmitglieder
  • i.d.R. während der Arbeitszeit, aber Rücksichtnahmegebot
  • Leitung durch den Vorsitzenden (§ 29 II)
  • nicht öffentlich (§ 30)
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12
Q

Beschlüsse des Betriebsrats

A

§ 33 BetrVG

  • grunds. einfache Stimmenmehrheit
  • Beschlussfähigkeit des BR: bei Teilnahme min. der Hälfte
    der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung
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13
Q

Sprechstunden

A

§39 BetrVG

Zweck: Ermöglichung der Kommunikation zwischen BR und einzelnen Arbeitnehmern

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14
Q

Kosten des Betriebsrats

Allg. Kostentragungspflicht des AG

A

§40 Abs.1

alle Kosten werden übernommen, sofern erforderlich und verhältnismäßig

Sachliche Kosten
• Kosten d. Geschäftsf.,
• Beratungskosten,
• Druckkosten ….

Persönliche Kosten
• Schulungskosten,
• Auslagen (Telefon, Porto),
• Reisekosten ….

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15
Q

Kosten des Betriebsrats

„Naturalleistungspflicht“des AG

A

§40 Abs.2

Pflicht des AG, dem BR die zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Räume, Sach-und Kommunikationsmittel sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen

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16
Q

Spezielle Sanktionen gegen den Betriebsrat

- Unterlassungsansprüche des AG

A
  • wenn BR durch ein-seitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreift
    (§77 Abs.1 S.2)
  • bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht
    (§79 Abs.1S.1 BetrVG)
17
Q

Spezielle Sanktionen gegen den Betriebsrat

- Amtsenthebungsverfahren

A
  • bei grober Pflichtverletzung des Betriebsrats oder eines Mitglieds
  • Antrag durch ¼ der AN, den AG oder eine Gewerk-schaft
    (§23 Abs.1S.1 BetrVG)