Ref MatR: FamR Ehegattenunterhalt Flashcards
(27 cards)
Berechnung Ehegattenunterhalt
Nettoeinkommen
- 5% Berufsaufwand pauschal
= bereinigtes Erwerbseinkommen
- Kindesunterhalt
= Zwischensumme vor Erwerbsbonus - 10% Erwerbstätigenbonus
= bedarfsprägendes Einkommen
Welche 3 Arten von Unterhaltsanspr ergeben sich aus der Ehe
- Familienunterhalt §§1360-1360b
- Trennungsunterhalt §1361
- Scheidungsunterhalt §1559
Familienunterhalt §1360
“Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten”
= Anspr auf Zahlung eines angem Haushaltsgeldes/ Taschengeldes (5-7% des Nettolohns)/ Kindesunterhalt (NICHT als eigener Anspr des Kindes)
= Unterhaltsanspr kann auch in Natur in Form von Haushaltsführung geleistet werden
= Angemessenheit nach §1360a
Wann besteht Trennungsunterhalt §1361
= zw Trennung u Rechtskraft der Scheidung besteht Anspr des wirtsch schwächeren Ehegatten nach Maßgabe des §1361
= Eheband besteht noch u Prinzip der ehel Solidargemeinschaft gilt fort
Schema: Trennungsunterhalt §1361
- AGL §1567
= Ehegatten leben getrennt - Bedarf des Unterh.berechtigten
= bemisst sich nach den Lebensverhältnissen u Erwerbs- u Vermögensverhältnissen der Ehegatten
= Bedarfsbestimmung nach Halbteilungsgrds - Bedürftigkeit des Unterh.berechtigten
= freiw Zuwendungen Dritter unbeachtl
= ggf Erwerbsobliegenheit - Leistungsfhk des Unterh.verpflichteten
= Selbstbehalt nicht zu unterschreiten!
= ggf ist Trennungsunterhalt zu kürzen bus Selbstbehalt gewahrt ist
Welcher Zeitpkt ist maßgebl für Berechnung des Trennungsunterhalts?
= stets der aktuelle Ist-Zustand der wirtsch Verhältnisse, an deren Entwicklung die Ehegatten bis zur Scheidung teilnehmen
= zB auch neuer Job nach Trennung/ neues Kind mit Unterh.verpflichtung…
= Ausnahme: bei erhebl abweichenden Entwicklungen
Halbteilungsgrds
= Bedarfsbestimmung bei Trennungsunterhalt
= jedem Ehegatten ist die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zuzubilligen
= bereinigtes Nettoeinkommen beider Ehegatten wird addiert u anschließend halbiert um jeweiligen Bedarf zu bestimmen
Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens für Trennungsunterhalt
= Nettoeinkommen minus Pauschale von 5% u zusätzl minus Kindesunterhalt!
= deshalb Kindesunterhalt stets vor Trennungsunterhalt prüfen
subj <-> obj Wohnwert
- obj Wohnwert
= erzielbare Marktmiete - subj Wohnwert
= Mietzins den man auf örtl Wohnungsmarkt für eine angem kleinere Whg zahlen würde
Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim für Trennungsunterhalt zu berücksichtigen?
= anders als beim Kindesunterhalt wird nicht auf den obj Marktwert, sondern den subj Marktwert abgestellt
= Grund: es ist Ehegatten nicht zumutbar in der Trennungszeit das Objekt aufzugeben oder anderweitig zu vermieten
Bedürftigkeit des Unterh.berechtigten
= Anspr besteht nur dann, wenn Unterh.gläubiger mit seinen Einkünften seinen nach dem Halbteilungsgrds ermittelten Bedarf nicht decken kann
Bedürftigkeit: Erwerbstätigkeitsverpflichtung während Trennung
=§1361 II: Berechtigte muss nur dann erwerbstätig werden, wenn diese von ihm nach pers Verhältnissen erwartet werden kann
= wg erhöhter Solidarität u Verantwortung in Trennungszeit kann nicht erwerbstätige Ehegatte nur unter wesentl engeren Voraussetzungen darauf verwiesen werden, als bei bei nachehel Unterhalt §1574 II
= grds im 1. Trennungsjahr keine Erwerbspflicht des bislang nicht arbeitenden Ehegatten
Kann auf Trennungsunterhalt verzichtet werden?
= §§1361 IV 4, 1360a III, 1614 I: KEIN Verzicht für die Zukunft mögl!
= wichtiger Unterschied zum nachehel Unterhaltm der einen vollst Verzicht zulässt §1585c
Sind freiwillige Zuwendungen Dritter für Trennungsunterhalt beachtl?
= zb kostenfreies Wohnen bei Eltern/ Taschengeld
= wirken sich nicht aus
= sollen nach dem Willen des Zuwendenden allein dem Empfänger zugute kommen
Welche untersch Prinzipien gelten bei Trennungsunterhalt u nachehel Unterhalt?
- Trennungsunterhalt
= Prinzip der ehel Solidarität - Nachehel Unterhalt
= Grds der Eigenverantwortung
= nur wenn Ex außerstande ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, gilt Prinzip der nachwirkenden Mitverantwortung des wirtsch stärkeren
Unterschied bei prozessualer Durchsetzung von Trennungs-/ nachehel Unterhalt
= nur nachehel Unterhalt kann im Verbund nach §137 II Nr.2 FamFG geltend gemacht werden, da nur über diesen eine “Entscheidung im Fall der Scheidung” zu treffen ist
Schema: Nachehel Unterhalt
- AGL
= kann auf Vielzahl von AGL gestützt werden §§1570-1576 - Bedarf des Unterh.berechtigten §1578
= Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens u Anw des Halbteilungsgrds
Welche untersch nachehel Unterhaltsanspr gibt es?
- Betreuungsunterhalt §1570
= Notwendigk der Pflege/ Erziehung des gemeinsch Kind
= Betreuende ist nur eingeschränkt in der Lage eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen - Unterhalt wg Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Ausbildung, Billigk.gründen §§1571ff
- Aufstockungsunterhalt §1573 II
= nachehel Einkommensdifferenz zw eigenen Einkünften u eheangem Unterhalt (Additionsmethode)
Wonach bestimmen sich die ehel Lebensverhältnisse für den Bedarf des nachehel Unterhalts
= Erwerbseinkommen bestimmt Bedarf nur insoweit, als es sich um nachhaltig erzieltes dauerhaftes Einkommen handelt, welches den ehel Lebensstandarf geprägt hat
Welcher Zeitpkt ist maßgebl für Bestimmung des nachehel Unterhalts?
= Stichtagsprinzip: Rechtskraft der Scheidung maßgebl
= nachehel Entwicklungen wirken sich auf Unterhaltsbedarf nur dann aus, wenn sie einen Anknüpfungspkt in der Ehe finden
-> entscheidender Unterschied zum Trennungsunterhalt §1361!
Wann besteht zB ein Anknüpfungspkt in der Ehe für nachehel Einkommensveränderung, sodass diese zu berücksichtigen ist?
- Beförderung beruht auf Erwerb von Kenntnissen u Fertigkeiten od berufl Leistung während Ehezeit
= nicht bei Karrieresprüngen mit denen nicht zu rechnen war - vorhersehbarer Wegfall einer Vb wie zB auslaufende Immobilienfinanzierung
- nicht bei Entstehung von Unterhaltspflichten eines neuen Kindes nach Scheidung
- Einkünfte aus erstmals nach der Scheidung aufgenommenen Erwerbstätigkeiten, wenn sie das Surrogat der bisherigen Haushaltsführung darstellen
….
Wie ist ein Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim unterhaltsrechtl zu behandeln?
= wie Einkommen zu behandeln
= das bereinigte Nettoeinkommen erhöht sich um den Wohnwert, vermindert um die Finanz.lasten (Zins- u Tilgungsleistung)
= Unterschied: Trennungsunterhalt (subj Wohnwert) u nachehel Unterhalt/ Kindesunterhalt (obj Wohnwert)
Kann auf nachehel Unterhalt verzichtet werden?
- §1585c: vor rechtskräftiger Scheidung nur mögl durch notarielle Beurkundung/ gerichtl protokollierter Vergleich
- nach rechtskräftiger Scheidung formfrei mögl
OS für Zul.keit von Vereinbarungen über Unterhalt (Ehevertrag)
Die gesetzl Regelungen über den nachehel Unterhalt unterliegen grds der vertragl Disposition der Ehegatten. Diese Disponibilität darf aber nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzl Regelungen durch vertragl Vereinbarungen beliebig unterlaufen wird. ….. umso umbarer die vertragl Abbedingung gesetzl Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift