Regelungssystem Bauprodukte/Bauarten Flashcards
(5 cards)
1
Q
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
A
- keine Technische Baubestimmung und keine anerkannte Regel der Technik
- Bauprodukt weicht wesentlich von technischen Baubestimmungen ab
- Rechtsverordnung dies gesondert vorsieht.
- Ausnahmen:
a. abP nach Kapitel C3 VVTB
b. CE-Kennzeichnung BauPVO
c. ZiE
d. Bauprodukt gemäß Kapitel D2 VVTB
e. allgemein anerkannte Regel der Technik
2
Q
allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
A
- keine Technische Baubestimmung und keine anerkannte Regel der Technik
- Bauprodukt weicht wesentlich von technischen Baubestimmungen ab
- Ausnahmen:
a. abP nach Kapitel C4 VVTB
b. vBG
c. Oberste Bauaufsicht im Einzelfall oder begrenzte Fälle dies als nicht erforderlich erklärt
d. allgemein anerkannte Regel der Technik
3
Q
allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
A
- nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt
- durch anerkannte Prüfstellen (Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen - PÜZ nach Landesbauordnungen)
- gemäß VVTB gelistet Kapitel C3 und C4
4
Q
Was sind Technische Baubestimmungen
A
- Nach § 85a der Musterbauordnung können die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden.
- enthalten Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln
- es kann davon abgewichen werden, wenn gleichwertige Lösung vorgelegt wird und eine Abweichung nicht ausgeschlossen wird durch die Technischen Baubestimmung
- durch das DiBt veröffentlicht
- eigene Regelungen sowie Verweis auf bestehende technische Regeln)
5
Q
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
A
- wissenschaftlichen Grundlagen oder praktischen Erfahrungen beruhen,
- von der Mehrheit der auf dem Fachgebiet tätigen Personen als richtig anerkannt
- von der Mehrzahl der praktisch tätigen Fachleute angewendet werden
- können kodifiziert sein – z.B. DIN-Normen, DVGW- und VDE-Regeln
- In Fällen, in denen es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, ist kein bauaufsichtlicher Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis erforderlich.