Seminare Ethik Flashcards

1
Q

Forderung von Georg Friedrich Hildebrandt 1786

A

Dreierschritt: in vitro - Tier - Menschversuch

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2
Q

Wann ließ “geschichte der Gifte” (Gmelin 1776) Menschenversuche zu?

A

wenn es Missetäter waren

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3
Q

Welchen Fehler machte Neisser

A

Syphillis-Immunisierungsversuch an Mädchen und Frauen ohne Aufklärung

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4
Q

Was folgte auf Neisser’s Experiment

A

Regulierungsversuch (ohne Sanktionen): Durchführung von Experimenten ohne diagnostischen, präventiven oder therapeutischen Ansatz nur bei volljährigen, geschäftsfähigen Personen nach deren Aufklärung und Zustimmung, festzuhalten im Krankenblatt

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5
Q

4 Mängel am Lübecker Impfunglück

A

Mangelhaftes Labor für Impfstoff (Tbc im Impfstoff), keine Tierversuche, keine Voruntersuchungen, keine gesundheitliche Betreuung der geimpften Kinder

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6
Q

6 Punkte aus der Richtlinie, die 1931 für neuartige Heilversuche aufgestellt wurde (Reaktion auf das Impfunglück Lübeck)

A

 Trennung zwischen neuartigen Heilversuchen und „wissenschaftlichen Experimenten“ (erstmals über Heilversuche aufklären)
 Einwilligung
 Keine Ausnutzung einer sozialen Notlage, keine Versuche an Sterbenden
 Vorher Tierexperiment
 Menschenversuch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei geringster Gefährdung nicht statthaft
 Unterschriftliche Verpflichtung der Mediziner bei Neueintritt in Klinik

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7
Q

2 Regulierungsversuche von Humanexperimenten nach 1945

A

1947 Nürnberger Kodex (US Militärgerichtshof)

1964 Deklaration v. Helsinki (Weltärztebund)

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8
Q

4 Punkte des Nürnberger Kodex

A
  • Freiweillige Einwilligung notwendig
  • unnötiges körperl. und seelisches Leiden vermeiden
  • Gefährdung muss < humanitäre Bedeutung des Problems
  • Versuchsperson darf jederzeit beenden
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9
Q

Wie wurde 1975 die Deklaration v. Helsinki revidiert?

A

vor Studienbeginn Ethikvotum

Interesse der Versuchsperson first

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10
Q

Dekl. v. Helsinki: Wann darf an vulnderablen Gruppen geforscht werden?

A

Wenn diese Gruppen Nutzen daraus ziehen

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11
Q

Wann muss Arzt Zustimmung einer nicht einwilligungsfähigen Person einholen?

A

Wenn sie fähig ist, der Teilnahme zuzustimmen

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12
Q

Was wird am häufigsten an Menschen versucht?

A

Tolerability und Efficacy von Medikamenten

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13
Q

Was muss in klinischen Studien neben Helsinki-Deklaration noch beachtet werden?

A

nationale, juristisch bindende Regularien (zB Röntgenverordnung u.v.m)

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14
Q

6 Probleme bei Forschung in ENtwicklungsländern

A
Finanzielle Not, Kostengünstig
Mangelnde Umsetzung v. Regularien
Vertrauen in westl.Medizin
ANalphabetenrate
Vergleichsgruppen oft nicht therapiert
Betroffene profitieren oft nicht von Ergebnissen
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15
Q

Über welchen Wert stellte der Nationalsozialismus biologisch-ökologische Gesellschaftsvorstellung?

A

Menschenwürde

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16
Q

Welcher Form der Ethik folgte der Nationalsozialismus

A

Kollektivistische Ethik (für den Volkskörper)

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17
Q

Welcher Berufsstand hatte in% die meisten NSDAP-Mitglieder?

A

Ärzte (< 45% der Ärzte)

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18
Q

In welchem Bereich erlangten 3.Reich-Ärzte Legislative, Judikative und Exekutive

A

Zwangssterilisationen

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19
Q

Wie viele Menschen wurden im 3.Reich Zwangssterilisiert

ca. die gleiche Zahl geistig Behinderter wurde ermordet

A

360 000

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20
Q

Welchen Wiederstand konnten NS-Ärzte leisten? (5)

A
  • Keine ANzeige erstatten
  • Falsche Gesundheitszeugnisse/Atteste
  • Kündigung ihres Amtes
  • Weigerung zu Zwangssterilisationen
  • Wiederstandsorganisationen beitreten
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21
Q

Welcher Therapieansatz wurde im 3. Reich in der Psychiatrie verfolgt? Was wenn kein Therapieerfolg?

A

Arbeitstherapie

Nicht arbeitsfähig? -> Unheilbar

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22
Q

In welcher Aktion wurden bis zu 300 000 Menschen “euthanasiert”?

A

T4

Sommer 1941

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23
Q

WHO-Definition Gesundheit

A

Ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen”

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24
Q

3 Zugänge zur Krankheistdefinition

A

objektivierende, subjektiv-personale, sozio-kulturelle Zugang

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25
Q

Krankheit: Was ist der objektivierende Zugang

A

Krank aus Perspektive des aktuellen Wissensstandes/ Diagnose

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26
Q

Krankheit: Was ist der subjektiv-personal Zugang

A

Persönlich empfundener körperbezogener Krankheitswert (geprägt durch Geselschaftliche Norm)

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27
Q

Krankheit: Was ist der sozio-kulturelle Zugang

A

Perspektive der Gesellschaft, historisch wechselbare Größe

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28
Q

Was sind die sozialen Gegenüber der biologischen Faktoren: Sex, Pain, Impairment

A

Gender, Suffering, Disability

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29
Q

Wie begegnet der Soziologe Mike Olivier der Situation Behinderter

A

Mit Gegenfragen.Waren sie auf einer Sonderschule? VS. Waren sie aufgrund der Entscheidung, Menschen mit einer Krankheit auf Sonderschulen zu schicken, auf einer solchen Schule?

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30
Q

Niemand bleibt immer Gesund - wie nennt man Gesunde daher noch?

A

TAB (temporarily able bodied)

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31
Q

Wie nennt man sozio-kulturelles hinzufügen/entfernen einer Krankheit

A

(De)Medikalisierung

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32
Q

Beispiel einer Medikalisierung

A

VItamin-C Hypovitaminose in 1930ern

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33
Q

Beispiel De-Medikalisierung

A

Homosexualität (WHO hob ICD Diagnose 1992 auf)

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34
Q

Wer vereinbarte Evolutionsgedanke mit Nationalökonomie?

A

Francis Galton 1822-1911

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35
Q

Welcher Ansicht war Graham Bell bezüglich Gehörlosen

A

Wenn sie gebären dürfen, bilden sie eigene Rasse

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36
Q

2 Gruppen, deren Behinderung sozial höher angesehen war, als angeborene Impairments

A

Kriegsinvaliden, Contergan-Opfer

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37
Q

Perspektive des medizinischen Modells auf Behinderungen?

A

müssen so nah wie möglich an Normkörper therapiert werden

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38
Q

Wie betrachten soziales und kulturelles Modell jeweils Behinderung?

A

kulturelles: Variation des Körpers ist positiv
soziales: Behinderung - Norm ist eine Differenz

39
Q

3 ethisch umstrittene Therapiezeitpunkte zum Lebensanfang

A
Präimplantationsdiagnostik/EmbryonaleSC
(NIDATION)
Pränataldiagnostik/Abort
(GEBURT)
Therapiebegrenzung bei Früh/Neurgeborenen
40
Q

Wie ist Embryo definiert

A

ESchG (Embryonenschutzgesetz) § 8

Entwicklungsfähige menschl Eizelle ab Kernverschmelzung, ferner jede totipotente Zelle des Ebryo

41
Q

PID - wann nicht rechtswiedrig (seit 2011)

A
  • hohes genetisches Risiko für schwerwiegende Erbkrankheit/Tot/Fehlgeb
  • positives Votum einer interdisziplinären Ethikkommission
  • Aufklärung und Beratung zu medizinischen, psychischen und sozialen Folgen
  • Einwilligung der Mutter
  • nur in für die PID lizenzierten Zentren
42
Q

Welche Embryonalen Stammzellen dürfen für Forschung verwendet werden?

A

vor Stichtag erzeugt

43
Q

Gründe, warum Embryo gleiche Würde wie Personen haben

A

S (Spezies-Zugehörig)
K (Kontinuierliche Entwicklung)
I (Identität)
P (Potenzialität)

44
Q

Gründe Für abgestuften Würdestatus von Embryonen

A

keine Vertragspartner im SInne kontraktualistischer Theorien
keine Interessen
keine Kommunikation

45
Q

Wie viele Schwangere nehmen zusätzliche Pränataldiagnostik in Anspruch?

A

85%

46
Q

Wann ist Abort medizinisch indiziert?

A

wenn sich Beeinträchtigung körperlich/seelisch Gesunheitszustand der Schwangeren nicht anders abwenden lässt

47
Q

Oldenburger Fall 2004?

A

Arzt gelang Abort nicht, Kind mit Trisomie21 überlebte 10 Stunden noch, unterlassene Hilfeleistung

48
Q

Schwangerschaftkonfliktgesetz: Wann gilt Abortentscheidung

A

frühestens 3 Tage nach Krankheitsdiagnose

nach Beratung

49
Q

Was besagt das GenDG (gen. Untersuchung am Menschen Gesetz)

A
  • auch Risikoabklärung zB Nackentransparenz gilt als genetische Untersuchung
  • gen.U nur zu medizinischen Zwecken
  • nur im Hinblick auf vor 18.LJ manifesten Krankheiten
  • immer genetische Beratung vorher
50
Q

Welchen beiden Gegenspielern steht das Lebensrecht des Kindes gegenüber?

A

Leid der Mutter

Leid für ungeborenes Kind

51
Q

Therapiebegrenzung Frühgeborene AWMF

A

< 22 SSW idR keine Reanimation, überleben nur in Ausnahmefällen
22-23 6/7 SSW Einzelfall-Entscheidung in Konsens mit Eltern
ab 24 SSW grundsätzlich Versuch der Lebenserhaltung

52
Q

Welcher Standard gilt für noch nie entscheidungsfähig gewesene Personen (Kriterien)

A
best-Interest Standard
Kriterien: 
Lindern von Leiden, Bewahrung/Wiederherstellung v. Gesundheit
Lebensqualität
Lebensspanne
Zukünftige Therapien
53
Q

Welcher Faktor spielt bei best-interest-standard KEINE Rolle, heutige Tendenzen

A

Familiäre Auswirkungen

heute wird familiärer und gesellschaftlicher Kontext auch herangezogen (Dialog Ärzte,Eltern, med.Fachpersonal)

54
Q

3 Stärkende Säulen für Patientenrechte zum selbstbestimmten Sterben

A

Politisch(Verbraucherschutz)
Juristisch (Körperverletzung)
Medizinethisch (Autonomy)

55
Q

Empfehlung BÄK zu Therapiebegrenzung

A

Therapie/begrenzung nur nach mutmaßlichem Patientenwillen

56
Q

3 Kritikpunkte der Patientenverfügung

A

Kann man Zukunft antizipieren?
sind frühere Entscheidungen verbindlich?
Belastet erzwungener Therapieabbruch ärztl. Gewissen?

57
Q

Welche einzigen Formalia gelten für Patientenverfügung

A

Schriftlich, datiert, unterschrieben, im original vorliegend

58
Q

Welche Todesdefinition kam 1968 auf und warum?

A

Hirntod, als Organspende-Definition

59
Q

Definiere Hirntod

A

„der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“

60
Q

Pro weite Todesdefinition

A

Im englischen fällt diese leichter wegen Differenz person/human being vgl. zu Person/Mensch

61
Q

Contra weite Todesdefinition

A

Rechtfertigt nach utilitaristischer Definition eher Tötung

62
Q

Empirische Einwände gegen Hirntod

A

Zentrale Steuerungen können erhalten sein
lange Zeiträume zwischen Hirn und Herztod
Erhaltene Reflexe Zeichen für Integration?

63
Q

Definition Hirntod

A
Klinisch
Bewusstlos (Koma)
Hirnstammausfall (Apnoe,HStamm-Areflexie)
Irreversibilität
Ausschluss toxisch/thermisch

Apparativ
Null-Linien-EEG
Durchblutung (Doppler/Perfusionsszinti)

64
Q

Revision der Begründung von Hirntoddiagnostik des US President’s Council of Bioethics

A

Nicht Verlust der zentralen somatischen Integration, sondern des aktiven Umweltbezugs des Organismus bedeutet Tod des Organismus

65
Q

Erweiterte Zustimmungslösung für Organspende

A

auch mutmaßlicher Wille gültig

66
Q

Warum Sektion? (min. 3 Gründe für Gesundheitsfürsorge, 3 für Patient)

A
Gesundheitsfürsorge
- Qualitätssicherung
- Fortschrittssicherung
- Rechtssicherheit
- Objektive Todesursachenstatistik
Patient
- Letzter Dienst
- Tröstung und Entlastung bei unerwartetem Tod
- Erkenntnisgewinn bei genetischer Disp.
- Erkenntnisgewinn bei Versicherungsrechtl. Fragen
67
Q

Görlitzer Studie zu Sektionen

A

In 47% der Fälle ergab sich eine Diskrepanz zwischen Diagnose des Leichenschauers und des Pathologen, in 30% resultierten völlig unterschiedliche Krankheitskategorien.

68
Q

‚Leipziger Studie‘ (Nestler et al., 2008):

A

Auswertung von 1250 Autopsien
In 72% aller Sektionsfälle ergaben sich prämortal nicht bekannte Diagnosen, 36% dieser Befunde hätten zur Rechtfertigung diagnostischer oder therapeutischer Entscheidungen herangezogen werden können.

69
Q

3 Ursachen für niedrige Sektionsraten in D

A
  • Historisch ist Sektion negativ konnotiert (Leichenräuber, Straftäter, religiös damals verboten)
  • individualethische Einwände (aber vs. Sozialethik)
  • Ärzte fragen nicht (Strukturell)
70
Q

Welches Gesetz schränken freiheitsentziehende Maßnahme ein?

A

Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

71
Q

Welches Gesetz schränkt Zwangsbehandlung ein?

A

Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

72
Q

Wann gilt Impfzwang

A

wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist

73
Q

Wann gilt Zwang zu Quarantäne?

A

Lungenpest, übertragbares, hämorrhagisches Fieber Patient,

wenn Person sich selbst nicht in Quarantäne begibt

74
Q

Einteilung medizinischer Zwangsmaßnahmen nach Ziel der Maßnahme

A

Abwendung von Selbst-

oder Fremdgefährdung

75
Q

5 Gesetze für Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie

A

PsychischKG (Länderrecht
Betreuungsrecht (BGB)
§1631b (BGB, Unterbringung Minderjähriger)
Strafgesetzbuch (Unterbringung Straftäter in Forensische Psychiatrie, Maßregelvollzug
Infektionsschutzgesetz

76
Q

Was gilt nach §1666 BGB

A

Man darf auch gegen den Willen der ELtern behandeln

77
Q

Nach welchen 2 § PsychKG darf man bei Eigen/Fremdgefährdung freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen?

A

§11 Unterbringung bei Gefährdung

§14 SOFORTige Unterbringung (Gericht entscheidet in 24h)

78
Q

Betreuungsrecht §?

A

§1896 - 1908: Bestimmt Betreuer, NIE gegen freien Willen, auf bestimmte Aufgabenkreise begrenzt

79
Q

Wann darf nach § 1906 untergebracht werden?

Wann muss Unterbringung enden?

A

Eigengefährdung
zum Wohl des Betreuten
Genehmigung des Betreuungsgerichts;
Ende sofort mit Ende der Gefahr

80
Q

!!! # Wann nach §1906 trotzdem Zwangsmaßnahmen, obwohl Wille des Betreuten gegen Betreuer geht? (5)

A
  • keine Einsichtsfähigkeit
  • vorher Überzeugungsversuch durch Betreuer
  • Zwangsmaßnahme zum Wohl d. Pat
  • keine Alternative
  • Nutzen > Beeinträchtigung
81
Q

Soteria-Konzept

A

Größtmöglicher Verzicht auf Zwangsmaßnahmen, ganzheitlich, reizarm

82
Q

Herner Modell

A

Reduzierung Zwangsmaßnahmen mit Krisenassistenten, Ergotherapie und Einbindung der Gemeinde

83
Q
Meinungen über Suizid
Albert Camus
Seneca
Hume
Kant
Amery
Wittgenstein
A

Camus: Philosophisches ja/nein zum Lebenswert
Seneca: Tod ist selbstbestimmt, kann Leiden vermeiden
Hume: wenn, dann minimaler Gesellschaftlicher Schaden
Kant: Selbstmord der Person=Entzug der Grundlage der Sittlichkeit
Amery: Suizid ist Freiheit
Wittgenstein: Überrumplung seiner Selbst (Schweinerei)

84
Q

Welche Werte von Beachamp&Childress wiegen im Suizid auf?

A

Non-Malefiz und Autonomie

vs. Benefizienz

85
Q

Deklaration von Madrid über Zwangsmaßnahmen

A
  1. Verhältnismäßigkeit
  2. Letztes Mittel der Wahl
  3. Aufklärung der Einwilligungsfähigkeit
  4. Eigen/Fremdgefährdung
  5. Zeitliche Begrenzung
86
Q

Tierversuch 3 Rs

A

für Tierversuch gilt:
Reduction
Refinement
Replacement

87
Q

Groningen Protocol

A

Begründungen zur Therapiebegrenzungen

  • extremely poor life quality
  • lacking self-sufficiency
  • lack to communicate
  • expected hospital dependency
  • long life expectancy
88
Q

Ist Pille danach Schwangerschaftsabbruch?

A

Nein. Laut StGB Muss Nidation stattgefunden haben, um von Abort zu reden

89
Q

Welche 3 Möglichkeiten für einen legalen Schwangerschaftsabbruch

A
  1. Auf Wunsch (Beratungsgespräch 3 Tage vor Abort!)
  2. Kriminologische Indikation
  3. Medizinische Indikation
90
Q

Welches Gesetz am 14. Juli 1933?

A

Zwangssterilisation

91
Q

Wer ist Werner Catel?

A
Zu NS-Zeit Euthanasie an Kindern
Ermächtigung des Führers (Strafrechtliche Verfolgung war durch Hitler außer Kraft gesetzt)
Zum Totschlag verurteilt, aber verjährt
"Er wolle Wohl der Kinder"
Später noch lange Kinderarzt in Kiel
92
Q

Ab wann hat man sich ethisch mit der Vipeholm Studie auseinandergesetzt?

A

1990er Jahre

93
Q

Welches Gesetz bestimmt Hirntodkriterien

A

§ 3 Transplantationsgesetz