SKOS Richtlinien 01.01.2025 Flashcards

(192 cards)

1
Q

Was sind die SKOS-Richtlinien?

A

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Sozialhilfe, die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe herausgegeben werden.

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2
Q

Für wen gelten die SKOS-Richtlinien?

A

Sie gelten für alle Personen mit Bleiberecht in der Schweiz, nicht aber für Asylsuchende oder Personen mit Wegweisungsentscheid.

Die SKOS-Richtlinien gelten nicht für Personen mit einem abgelehnten Asylentscheid, die die Schweiz verlassen müssen, sowie für Personen mit einem Ausweis N, also Asylsuchende, deren Verfahren noch läuft.

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3
Q

Welches Ziel verfolgt die Sozialhilfe?

A

Sie sichert die Existenz und unterstützt die soziale und berufliche Integration.

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4
Q

Was bedeutet “soziales Existenzminimum”?

A

Es bedeutet ein menschenwürdiges Leben mit minimaler Teilhabe an der Gesellschaft.

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5
Q

Was bedeutet das Prinzip der Subsidiarität?

A

Sozialhilfe gibt es nur, wenn keine andere Hilfe möglich oder zumutbar ist.

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6
Q

Was ist das Prinzip der Individualisierung in der Sozialhilfe?

A

Jede Hilfe wird dem Einzelfall angepasst.

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7
Q

Was bedeutet “Ursachenunabhängigkeit” in der Sozialhilfe?

A

Die Ursache der Notlage spielt keine Rolle für den Anspruch auf Hilfe.

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8
Q

Was versteht man unter “Leistung und Gegenleistung”?

A

Wer Unterstützung bekommt, soll sich auch aktiv an Integration bemühen.

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9
Q

Was gehört zur Professionalität in der Sozialhilfe?

A

Fachkundige Beratung und genügend Ressourcen beim Sozialdienst.

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10
Q

Dürfen unterstützte Personen Verträge abschliessen?

A

Ja, der Sozialhilfebezug schränkt die Rechtsfähigkeit nicht ein.

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11
Q

Was bedeutet Mitwirkungspflicht?

A

Man muss bei der Abklärung der Bedürftigkeit aktiv mithelfen.

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12
Q

Welche Informationen muss man beim Sozialhilfegesuch angeben? (5)

A

Einkommen, Vermögen, Haushaltsgrösse, Familienstand und Gesundheitsdaten.

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13
Q

Was ist das rechtliche Gehör?

A

Das Recht, sich im Verfahren zu äussern, Akteneinsicht zu haben und sich vertreten zu lassen.

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14
Q

Was bedeutet “Verhältnismässigkeit” im Sozialhilfeverfahren?

A

Massnahmen dürfen nur dann getroffen werden, wenn sie geeignet, notwendig und zumutbar sind.

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15
Q

Was ist eine Hilfe in Notlagen?

A

Eine minimale Hilfe für ein menschenwürdiges Dasein, wenn jemand in der Schweiz in Not ist.

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16
Q

Haben auch Personen ohne Bleiberecht Anspruch auf Nothilfe?

A

Ja, aber nur auf das absolut Notwendige wie Essen, Unterkunft und medizinische Grundversorgung.

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17
Q

Was ist “persönliche Hilfe”?

A

Beratung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen – auch ohne Geldhilfe.

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18
Q

Wann hat man Anspruch auf persönliche Hilfe?

A

Wenn man mit einer belastenden Lebenslage nicht alleine zurechtkommt.

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19
Q

Was kann persönliche Hilfe beinhalten?

A

Gespräche, Vermittlung, Unterstützung bei Bewerbungen, Schuldenberatung.

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20
Q

Was ist die materielle Grundsicherung?

A

Sie umfasst die notwendigen Kosten für Leben, Wohnen und medizinische Versorgung.

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21
Q

Was gehört alles zur materiellen Grundsicherung?

A

Grundbedarf, Wohnkosten, medizinische Versorgung, situationsbedingte Leistungen.

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22
Q

Was ist ein GBL?

A

Das ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt.

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23
Q

Wie hoch ist der GBL für eine Einzelperson?

A

1’061 Franken pro Monat.

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24
Q

Dürfen unterstützte Personen den GBL frei verwenden?

A

Ja, sie haben Dispositionsfreiheit.

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25
Was passiert, wenn jemand in einer Zweck-WG wohnt?
Der Grundbedarf wird um 10 % reduziert.
26
Was bedeutet 'fördernde SIL' in der Sozialhilfe?
Das sind Leistungen, die die Integration unterstützen, z. B. für Kinderbetreuung oder Weiterbildung.
27
Was ist ein EFB?
Ein Einkommensfreibetrag – ein Teil des Einkommens, den unterstützte Personen behalten dürfen.
28
Was ist eine IZU?
Eine Integrationszulage bzw. ein finanzieller Anreiz für soziale oder berufliche Integrationsbemühungen.
29
Wann besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung?
Wenn jemand den Grundbedarf nicht aus eigenen Mitteln oder Ansprüchen decken kann.
30
Was ist eine Unterstützungseinheit?
Eine Gruppe von Personen, die in einem Haushalt leben und einander unterhaltspflichtig sind.
31
Was sind Schwelleneffekte?
Wenn eine kleine Einkommenssteigerung dazu führt, dass man viel Sozialhilfe verliert.
32
Was gehört nicht zur materiellen Grundsicherung?
Steuern, Unterhaltsbeiträge und Schulden. | Auch: Kauf Autos / teure Elektronik, Verschenken/Verlust Vermögen. Nicht zur materiellen Grundsicherung gehören - Steuern – laufende Steuern sind nicht Teil des materiellen Existenzminimums - Unterhaltsbeiträge – werden im Budget als „Leistungen Dritter“ angerechnet, aber nicht zur materiellen Grundsicherung gezählt . - Schulden (Tilgung) – die Rückzahlung von Schulden ist ausdrücklich nicht Bestandteil der materiellen Grundsicherung . (AHV-Mindestbeiträge schon)
33
Was passiert bei überhöhten Wohnkosten?
Sie werden übernommen, bis eine zumutbare günstigere Wohnung gefunden ist. (Quelle: SKOS C4.1.a)
34
Was gilt bei Zweck-Wohngemeinschaften bezüglich Grundbedarf?
Der Grundbedarf wird um 10 % reduziert.
35
Wie wird der GBL für junge Erwachsene im eigenen Haushalt berechnet?
Er wird um 20 % reduziert, wenn keine Integration oder Betreuung stattfindet.
36
Was ist bei Besuchsrechten von Eltern zu beachten?
Zusätzliche Auslagen für Kinderbesuche können übernommen werden.
37
Wann sind Umzüge in günstigere Wohnungen zumutbar?
Wenn keine starken persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.
38
Wer legt Mietobergrenzen fest?
Die Sozialdienste, sie sollen sich auf lokale Marktdaten stützen. In Adliswil entscheidet die Sozialkommission und prüft jedes Jahr erneut.
39
Was bedeutet Dispositionsfreiheit beim GBL?
Man darf selbst entscheiden, wie man das Geld ausgibt.
40
Wie wird der GBL für Mehrpersonenhaushalte berechnet?
Mit einer Äquivalenzskala – je mehr Personen, desto günstiger pro Person.
41
Was ist SIL?
eine situationsbedingte Leistung Eine Zusatzleistung bei besonderen persönlichen Umständen.
42
Wer erhält Notfallhilfe?
Alle Menschen in der Schweiz ohne Bleiberecht, wenn eine Rückreise nicht zumutbar ist.
43
Was darf die Sozialhilfe nicht verlangen?
Dass unterstützte Personen ohne rechtliche Grundlage Verträge kündigen.
44
Was bedeutet Verbot der Rechtsverweigerung?
Ein Gesuch muss geprüft und beantwortet werden – Verzögerung ist unzulässig.
45
Was ist Mediation im Sozialhilfekontext?
Ein Verfahren zur gütlichen Einigung zwischen Sozialdienst und unterstützter Person.
46
Was ist ein Unterstützungswohnsitz?
Der Wohnsitz, der für die Sozialhilfe massgebend ist – unabhängig vom Zivilrecht. ## Footnote *Der Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens auf unbestimmte Zeit aufhält und sich tatsächlich und für Dritte erkennbar niedergelassen hat (vgl. Art. 4 ZUG).*
47
Was sind Kriterien für eine zumutbare Arbeit?
Sie muss dem Alter, Gesundheitszustand und der Lebenssituation angemessen sein.
48
Was ist eine freiwillige Einkommensverwaltung?
Der Sozialdienst hilft bei der Geldverwaltung ---> nur mit Zustimmung der Person.
49
Wann wird eine Schuldenberatung empfohlen?
Wenn Schulden die Lebensführung beeinträchtigen.
50
Wann wird eine IZU statt eines EFB ausgerichtet?
Wenn die Person nicht erwerbstätig ist, aber an Integrationsprogrammen oder Praktikum teilnimmt. | IZU = Integrationszulage für NE EFB = Einkommensfreibetrag
51
Was ist der Zweck der persönlichen Hilfe?
Individuelle Unterstützung in belastenden Lebenssituationen – unabhängig vom Geld.
52
Gilt das rechtliche Gehör auch für Sozialhilfebeziehende?
Ja – sie dürfen sich äussern, Akteneinsicht verlangen und Einsprache erheben.
53
Dürfen Sozialhilfeorgane im Namen von unterstützten Personen handeln?
Nur mit ausdrücklicher **Vollmacht.**
54
Welche Aufgabe hat die SKOS bei der Sozialhilfe?
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe erstellt Richtlinien, Empfehlungen und Grundlagen für die Praxis.
55
Was bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe?
Menschen sollen befähigt werden, ihre Notlage langfristig selbst zu bewältigen.
56
Welche Daten dürfen Sozialhilfeorgane erheben?
Nur Daten, die für die Unterstützung nötig sind, unter Beachtung des Datenschutzes.
57
Abk. GBL
Grundbedarf für den Lebensunterhalt
58
Was ist der Einkommensfreibetrag (EFB)?
Unterstützten Personen, welche im ersten Arbeitsmarkt ein Einkommen erwirtschaften, wird ein so genannter Einkommensfreibetrag gewährt. Das bedeutet, **dass ein bestimmter Anteil des Erwerbseinkommens nicht als Einnahme im Unterstützungsbudget berücksichtigt wird**. Damit stehen den betroffenen Personen Mittel zur Verfügung, die über ihr sozialhilferechtliches Existenzminimum hinausgehen.
59
Voraussetzung für die Gewährung eines EFB
* Arbeit im 1. Arbeitsmarkt * marktüblicher Lohn * Sozialversicherungsleistungen werden abgerechnet * Ausnahme:*Kein* Praktikum oder Integrations- oder Beschäftigungsprogramm (das wird mit Integrationszulagen für Nicht-Erwerbstätige (IZU) honoriert)
60
Was sind die SKOS-Richtlinien?
Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe in der Schweiz. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.1)
61
Für wen gelten die SKOS-Richtlinien nicht?
Sie gelten nicht für Asylsuchende (mit offenem Verfahren ) oder Personen mit Wegweisungsentscheid. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.1)
62
Sind die SKOS-Richtlinien rechtlich verbindlich?
Nein, sie sind Empfehlungen, aber viele Kantone übernehmen sie verbindlich. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.1) Nicht als verbindlich: - SG - BL - SZ
63
Was sind die Hauptziele der Sozialhilfe?
Sicherung der Existenz und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Integration. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.2)
64
Was bedeutet 'soziales Existenzminimum'?
Ein menschenwürdiges Leben mit minimaler gesellschaftlicher Teilhabe. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.2)
65
Inwiefern fördert die Sozialhilfe Integration?
Sie unterstützt die berufliche und soziale Eingliederung in die Gesellschaft. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.2)
66
Was bedeutet das Prinzip der Subsidiarität?
Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn keine andere Hilfe zumutbar oder verfügbar ist. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
67
Was ist mit Individualisierung gemeint?
Die Hilfe wird dem jeweiligen Einzelfall angepasst. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
68
Was bedeutet Ursachenunabhängigkeit?
Der Anspruch auf Sozialhilfe ist unabhängig vom Grund der Notlage. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
69
Was meint das Prinzip von Leistung und Gegenleistung?
Wer Hilfe erhält, soll zur Integration beitragen, etwa durch Arbeit oder Kurse. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
70
Warum ist Professionalität in der Sozialhilfe wichtig?
Weil fundierte Fachkenntnisse und angemessene Ressourcen für gute Hilfe entscheidend sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
71
Was bedeutet das Prinzip der Ganzheitlichkeit?
Es berücksichtigt alle relevanten Lebensbereiche einer Person. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
72
Was ist mit Wirtschaftlichkeit in der Sozialhilfe gemeint?
Die Mittel sollen effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
73
Was bedeutet Transparenz in der Sozialhilfe?
Alle Entscheidungen und Leistungen **müssen nachvollziehbar begründet** sein. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
74
Was ist Zielvereinbarung in der Sozialhilfe?
Einvernehmliche Festlegung von Zielen und Massnahmen mit der unterstützten Person. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
75
Was umfasst die Mitwirkungspflicht?
Die unterstützte Person muss aktiv zur Abklärung und Umsetzung beitragen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.4.1) ## Footnote 5 (...) Auskunfts- und Meldepflicht bezieht sich unter anderem auf: a. Einkommens- und Vermögensverhältnisse b. Grösse und Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft c. Familienverhältnisse d. Verpflichtungen der materiellen Grundsicherung e. Informationen zur Gesundheit 6 Veränderungen in den finanziellen und persönlichen Verhältnissen müssen unverzüglich und unaufgefordert gemeldet werden. 7 Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben muss schriftlich bestätigt werden.
76
Was ist das rechtliche Gehör?
Die betroffene Person darf sich im Verfahren äussern und Akteneinsicht nehmen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.4.1)
77
Was bedeutet Verhältnismässigkeit bei Massnahmen?
Massnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn sie **geeignet, notwendig** und **zumutbar** sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.4.2)
78
Was ist der Unterstützungswohnsitz?
Der für die Sozialhilfe zuständige Wohnort – auch bei nur faktischem Aufenthalt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.4.2)
79
Was ist unter Nothilfe zu verstehen?
Minimale Hilfe zur Sicherung des Überlebens für alle Menschen in Not. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.5)
80
Wer hat Anspruch auf Nothilfe?
Alle Menschen in der Schweiz, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.5) Wenn eine Rückreise möglich und zumutbar ist, beschränkt sich der Anspruch auf Notfallhilfe, namentlich die Rückreisekosten und Essensgeld b. Solange eine Rückreise nicht möglich oder zumutbar ist, besteht ein Anspruch auf Nahrung, Obdach, Kleidung und medizinische Grundversorgung
81
Was gehört zur Nothilfe?
Unterkunft, Nahrung, medizinische Grundversorgung. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.5)
82
Was ist ein Sozialhilfevertrag?
Eine Vereinbarung zwischen Person und Sozialdienst über Rechte und Pflichten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.4.1)
83
Was ist das Ziel der SKOS?
Die Vereinheitlichung und Professionalisierung der Sozialhilfe. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.1)
84
Was ist der Unterschied zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe?
Persönliche Hilfe ist **Beratung und Unterstützung**; wirtschaftliche Hilfe ist **finanziell.** (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.2)
85
Warum ist eine ganzheitliche Betrachtung wichtig?
Weil **viele Lebensbereiche miteinander verbunden sind** und **gemeinsam betrachtet** werden müssen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.3)
86
Was heisst Hilfe zur Selbsthilfe?
Menschen sollen befähigt werden, ihre Situation selbst zu verbessern. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt A.2)
87
Was ist persönliche Hilfe?
Persönliche Hilfe umfasst Beratung, Betreuung und Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.1)
88
Was ist das Ziel der persönlichen Hilfe?
Die soziale und berufliche Stabilisierung der unterstützten Person. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.1)
89
Wer ist für die persönliche Hilfe zuständig?
Sozialarbeitende der Gemeinde oder von beauftragten Organisationen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.1)
90
Was bedeutet Fallführung in der Sozialhilfe?
Die **koordinierte** Begleitung einer Person durch eine **verantwortliche** Fachperson. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.2)
91
Wozu dient die Fallführung?
Sie stellt sicher, dass Leistungen **wirksam** und **zielgerichtet** erbracht werden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.2)
92
Was ist IIZ?
Interinstitutionelle Zusammenarbeit – Koordination zwischen Sozialhilfe, RAV, IV etc. (Quelle: Handbuch Sozialhilfe Kanton Zürich Kapitel 13.3.02 „IIZ-Netzwerk des Kantons Zürich“)
93
Was ist wirtschaftliche Hilfe?
Finanzielle Unterstützung zur Deckung des sozialen Existenzminimums. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.3)
94
Wie erfolgt die Auszahlung der wirtschaftlichen Hilfe?
In der Regel monatlich im Voraus auf das Konto der unterstützten Person. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt B.3)
95
Wann kann direkte Auszahlung an Dritte erfolgen?
Bei Schulden oder zur Sicherung der Wohnsituation z. B. direkt an Vermieter. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7& E.4 ?) Eine direkte Auszahlung an Dritte (wie z. B. an Vermieter*innen oder Krankenkassen) ist gemäss SKOS zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass die unterstützte Person die Mittel nicht zweckgemäss verwendet, etwa bei Schulden. Kanton Zürich spezifisch: § 16 Abs. 3 SHG (Sozialhilfegesetz) Mietzahlungen mit Nebenkosten dürfen immer direkt an den Gläubiger (z. B. Vermieter) überwiesen werden .
96
Was umfasst der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)? (8 Punkte)
Er umfasst Nahrung, Kleidung, Hygiene, soziale Kontakte und kleinere Anschaffungen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.1) ## Footnote a. Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren b. Bekleidung und Schuhe c. Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten) d. **Allgemeine Haushaltsführung** (Unterhalt von Haushalt und Wohnung inkl. Reinigung, Putzmittel, Haushaltartikel, Stromverbraucherartikel, Glühbirnen, Staubsauger, Pfannen, Wischmopp, Müllsäcke etc.) e. **Persönliche Pflege** (Elektronische Zahnbürste, Kosmetika, Coiffeur, Hygieneartikel, Blutdruckmessgerät, Verbandszeugs, selbst übernommene Medikamente) f. Verkehrsauslagen (öV) g. Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV (Serafe?) h. Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung i. Übriges*
97
Wie wird der Grundbedarf bemessen?
Mit einer **standardisierten Pauschale** gemäss Richtwerten der SKOS. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.1)
98
Was gehört nicht zum GBL?
Wohnkosten und situationsbedingte Leistungen werden separat behandelt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.1)
99
Welche Wohnkosten übernimmt die Sozialhilfe?
Angemessene Mieten, Nebenkosten und Heizkosten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
100
Was sind die Kriterien für angemessene Wohnkosten?
Regionale Mietrichtwerte, Haushaltsgrösse und Wohnstandard. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
101
Was passiert bei zu hohen Wohnkosten?
Ein Wohnungswechsel kann verlangt werden, wenn die Miete zu hoch ist und ein Umzug zumutbar wäre. - Zumutbarkeit hängt ab von Gesundheit, Alter, Familie, Verwurzelung, Wohnungsmarkt. - Bei Weigerung trotz zumutbarer Alternative darf die Behörde die Wohnkosten kürzen. 🔍 Quellen (??? Unsicher) - SKOS-Richtlinien C.4 - Bundesgericht 8C_805/2014 - Sozialhilfehandbuch Kanton Zürich 7.2.01
102
Was ist in der medizinischen Grundversorgung enthalten?
Grundversicherung, Selbstbehalte, medizinisch notwendige Leistungen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.3)
103
Wer entscheidet über die Notwendigkeit medizinischer Leistungen?
Fachpersonen und bei Bedarf Vertrauensärzt:innen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.3)
104
Werden Zahnbehandlungen übernommen?
Nur wenn sie medizinisch notwendig und verhältnismässig sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.3)
105
Wann übernimmt die Sozialhilfe Kosten für Bildung?
Wenn sie zur Integration beiträgt, z. B. Sprachkurse, Schulmaterial. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.4)
106
Was ist mit berufsorientierter Bildung gemeint?
Ausbildungen, die auf den Arbeitsmarkt vorbereiten oder Integration fördern. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.4)
107
Was gilt für Kinder in Ausbildung?
Sie haben Anspruch auf Ausbildungskosten, wenn Eltern dies nicht leisten können. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6.2.) SKOS C.6.2 (Bildungsmassnahmen): - Ausbildungskosten (z. B. Kurskosten) können übernommen werden, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen (Stipendien, Elternbeiträge etc.) und die Ausbildung die Integration in den Arbeitsmarkt fördert - Dieser Abschnitt gilt sowohl für Erstausbildungen (junge Erwachsene) als auch für Zweitausbildungen (bei Bedarf und Arbeitsmarktrelevanz).
108
Was umfasst Mobilitätshilfe?
ÖV-Abos oder Fahrkosten für Bewerbungen, Schule, Arzttermine. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.5)
109
Wer hat Anspruch auf Mobilitätsleistungen?
Personen, bei denen die Mobilität für Integration oder Grundversorgung nötig ist. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.5)
110
Werden auch private Fahrten übernommen?
Nur bei klarer Notwendigkeit, z. B. wegen Krankheit. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.5)
111
Was sind situationsbedingte Leistungen (SIL)?
Zusätzliche Leistungen bei speziellen Bedarfen wie Schwangerschaft oder Krankheit. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
112
Sind SIL pauschal oder individuell?
Sie werden individuell je nach Bedarf gewährt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
113
Was sind Beispiele für SIL?
Kinderbetreuung, Haushalthilfe, Brillen, Schulmaterial. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
114
Was ist Nothilfe im Kontext der wirtschaftlichen Hilfe?
Leistungen zur unmittelbaren Existenzsicherung bei Ausschluss von regulärer Sozialhilfe. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7)
115
Wie hoch ist die Nothilfe?
Nur so hoch wie absolut notwendig – z. B. Übernachtung, Essen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7)
116
Wer erhält Nothilfe?
Personen ohne regulären Anspruch, etwa mit Wegweisungsverfügung. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7)
117
Was ist Budgetberatung?
Unterstützung zur besseren Haushaltsführung bei Finanzproblemen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.8)
118
Wann wird Budgetberatung empfohlen?
Bei Schulden, Haushaltsdefizit oder mangelnder Übersicht. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.8)
119
Wer führt Budgetberatungen durch?
Sozialdienste oder spezialisierte Fachstellen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.8)
120
Wie geht die Sozialhilfe mit Schulden um?
Sie unterstützt mit Beratung, aber übernimmt Schulden nur in Ausnahmefällen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.9)
121
Was sind Voraussetzungen für Schuldensanierung?
Existenzsicherung muss gewährleistet sein, und Perspektive auf Schuldenfreiheit bestehen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.9)
122
Wer hilft bei Überschuldung?
Sozialdienst in Zusammenarbeit mit Schuldenberatungsstellen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.9)
123
Welche Wohnnebenkosten werden übernommen?
Heizkosten, Wasser, Abfallgebühren – sofern sie angemessen sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.10)
124
Was gilt für Stromkosten?
Sie sind Teil der Wohnkosten und werden berücksichtigt, sofern angemessen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.10)
125
Was gilt bei Nachzahlungen?
Sie werden übernommen, wenn sie begründet und nicht grob fahrlässig verursacht sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.10) Needs checking!!!
126
Wie wird bei unklaren Verhältnissen entschieden?
Im Zweifelsfall wird die minimale Sicherung des Existenzminimums gewährt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.11)
127
Wie ist der Umgang mit besonderen Lebenssituationen?
Flexibilität und Einzelfallbeurteilung stehen im Vordergrund. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.11) Quelle ???
128
Gibt es einen Rechtsanspruch auf SIL?
Nein, Situationsbedingte Leistungen beruhen auf Ermessensentscheiden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C)
129
Wonach wird der GBL festgesetzt?
GBL wird nach der Anzahl Personen in einem gemeinsam geführten Haushalt festgesetzt. ## Footnote Haushaltsgrösse 1 Person Grundbedarf Pauschale Mt./Fr Pro Monat pro Haushalt -> 1'061 Fr. Haushaltsgrösse 2 Personen Grundbedarf Pauschale Mt./Fr Pro Monat pro Haushalt -> 1'624 Fr. nur noch 812 Fr. pro Person
130
Was umfasst der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)?
Er umfasst Nahrung, Kleidung, Hygiene, soziale Kontakte und kleinere Anschaffungen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.1)
131
Wie wird der Grundbedarf bemessen?
Mit einer standardisierten Pauschale gemäss Richtwerten der SKOS. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.1)
132
Was gehört nicht zum GBL?
Wohnkosten und situationsbedingte Leistungen werden separat behandelt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.1)
133
Welche Wohnkosten übernimmt die Sozialhilfe?
Angemessene Mieten, Nebenkosten und Heizkosten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
134
Was sind die Kriterien für angemessene Wohnkosten?
Regionale Mietrichtwerte, Haushaltsgrösse und Wohnstandard. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
135
Was passiert bei zu hohen Wohnkosten?
Es kann ein Wohnungswechsel verlangt werden, wenn zumutbar. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
136
Was ist in der medizinischen Grundversorgung enthalten?
Grundversicherung, Selbstbehalte, medizinisch notwendige Leistungen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.3)
137
Wer entscheidet über die Notwendigkeit medizinischer Leistungen?
Fachpersonen und bei Bedarf Vertrauensärzt:innen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.3)
138
Werden Zahnbehandlungen übernommen?
Nur wenn sie medizinisch notwendig und verhältnismässig sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.3)
139
Wann übernimmt die Sozialhilfe Kosten für Bildung?
Wenn sie zur Integration beiträgt, z. B. Sprachkurse, Schulmaterial. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.4)
140
Was ist mit berufsorientierter Bildung gemeint?
Ausbildungen, die auf den Arbeitsmarkt vorbereiten oder Integration fördern. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.4)
141
Was gilt für Kinder in Ausbildung?
Sie haben Anspruch auf Ausbildungskosten, wenn Eltern dies nicht leisten können. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.4)
142
Was umfasst Mobilitätshilfe?
ÖV-Abos oder Fahrkosten für Bewerbungen, Schule, Arzttermine. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.5)
143
Wer hat Anspruch auf Mobilitätsleistungen?
Personen, bei denen die Mobilität für Integration oder Grundversorgung nötig ist. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.5)
144
Werden auch private Fahrten übernommen?
Nur bei klarer Notwendigkeit, z. B. wegen Krankheit. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.5)
145
Was sind situationsbedingte Leistungen (SIL)?
Zusätzliche Leistungen bei speziellen Bedarfen wie Schwangerschaft oder Krankheit. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
146
Sind SIL pauschal oder individuell?
Sie werden individuell je nach Bedarf gewährt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
147
Was sind Beispiele für SIL?
Situationsbedingte Leistungen: Kinderbetreuung, Haushalthilfe, Brillen, Schulmaterial. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
148
Was ist Nothilfe im Kontext der wirtschaftlichen Hilfe?
Leistungen zur unmittelbaren Existenzsicherung bei Ausschluss von regulärer Sozialhilfe. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7)
149
Wie hoch ist die Nothilfe?
Nur so hoch wie absolut notwendig – z. B. Übernachtung, Essen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7)
150
Wer erhält Nothilfe?
Personen ohne regulären Anspruch, etwa mit Wegweisungsverfügung. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.7)
151
Was ist Budgetberatung?
Unterstützung zur besseren Haushaltsführung bei Finanzproblemen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
152
Wann wird Budgetberatung empfohlen?
Bei Schulden, Haushaltsdefizit oder mangelnder Übersicht. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
153
Wer führt Budgetberatungen durch?
Sozialdienste oder spezialisierte Fachstellen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
154
Wie geht die Sozialhilfe mit Schulden um?
Sie unterstützt mit Beratung, aber übernimmt Schulden nur in Ausnahmefällen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
155
Was sind Voraussetzungen für Schuldensanierung?
Existenzsicherung muss gewährleistet sein, und Perspektive auf Schuldenfreiheit bestehen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
156
Wer hilft bei Überschuldung?
Sozialdienst in Zusammenarbeit mit Schuldenberatungsstellen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
157
Welche Wohnnebenkosten werden übernommen?
Heizkosten, Wasser, Abfallgebühren – sofern sie angemessen sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
158
Was gilt für Stromkosten?
Sie sind Teil der Wohnkosten und werden berücksichtigt, sofern angemessen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
159
Was gilt bei Nachzahlungen?
Sie werden übernommen, wenn sie begründet und nicht grob fahrlässig verursacht sind. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.2)
160
Wie wird bei unklaren Verhältnissen entschieden?
Im Zweifelsfall wird die minimale Sicherung des Existenzminimums gewährt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.11)
161
Wie ist der Umgang mit besonderen Lebenssituationen?
Flexibilität und Einzelfallbeurteilung stehen im Vordergrund. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.11)
162
Gibt es einen Rechtsanspruch auf SIL?
Nein, sie beruhen auf Ermessensentscheiden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt C.6)
163
Wie wird Einkommen in der Sozialhilfe angerechnet?
Einkommen wird vollständig angerechnet, abzüglich Erwerbsfreibetrag. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.1)
164
Was ist ein Erwerbsfreibetrag?
Ein Teil des Einkommens darf behalten werden, um Motivation zur Arbeit zu fördern. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.1)
165
Gilt der Erwerbsfreibetrag für alle Einkommen?
Nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, nicht aus Unterhalt oder Schenkung. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.1)
166
Wann gilt Vermögen als anrechenbar?
Wenn es die festgelegte Vermögensfreigrenze übersteigt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.2)
167
Wie hoch ist die Vermögensfreigrenze?
Sie variiert je nach Haushaltsform, z. B. 4'000 CHF für Einzelpersonen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.2)
168
Muss Wohneigentum verwertet werden?
Nur wenn es zumutbar ist, z. B. keine Selbstnutzung oder Luxusobjekt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.2)
169
Wann besteht eine Rückerstattungspflicht?
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.3)
170
Was gilt für Rückerstattung bei Erbschaften?
Sozialhilfeleistungen können bei späterem Vermögen zurückgefordert werden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.3)
171
Wer entscheidet über Rückerstattungen?
Die zuständige Behörde prüft Ermessensspielräume und Verhältnismässigkeit. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.3)
172
Wie werden Leistungen Dritter behandelt?
Sie gelten als Einkommen und werden angerechnet, sofern nicht zweckgebunden. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.4)
173
Wann sind Drittleistungen nicht anrechenbar?
Wenn sie ausdrücklich zweckgebunden sind, z. B. für Schulmaterial. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.4)
174
Was gilt für Alimentenzahlungen?
Sie werden voll als Einkommen berücksichtigt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt D.4)
175
Haben ausländische Personen Anspruch auf Sozialhilfe?
Nur bei rechtmässigem Aufenthalt und wenn sie sich tatsächlich in der Schweiz aufhalten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.1)
176
Was bedeutet rechtmässiger Aufenthalt?
Ein Aufenthalt mit gültigem Aufenthaltsstatus gemäss Ausländergesetz. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.1)
177
Was ist bei Kurzaufenthalts- oder L-Ausweis zu beachten?
Diese können befristet von der Sozialhilfe ausgeschlossen sein. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.1)
178
Wer ist bei unklarer Zuständigkeit unterstützungspflichtig?
Die Gemeinde des aktuellen Aufenthaltsorts. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.2)
179
Welche Rolle spielt die Zuständigkeit im Kanton?
Die Kantone regeln intern, wer bei internationalen Fällen zuständig ist. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.2)
180
Was gilt bei internationalem Rückgriff?
Ein Rückgriff auf Herkunftsländer ist nur bei Rückerstattungspflicht möglich. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.2)
181
Wann besteht eine Rückerstattungspflicht von Ausländer:innen?
Wenn sie die Schweiz verlassen oder Vermögen erhalten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.3)
182
Was ist bei Rückkehrhilfen zu beachten?
Rückkehrhilfen können anstelle von Sozialhilfe treten, wenn eine Rückkehr erfolgt. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.3)
183
Wie wird die Integration von Ausländer:innen gefördert?
Durch Sprachförderung, Integrationsvereinbarungen und Arbeitsintegration. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt E.3)
184
Wer ist unterhaltspflichtig für Kinder in der Sozialhilfe?
Grundsätzlich die Eltern – die Sozialhilfe prüft Rückgriffsmöglichkeiten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.1)
185
Was gilt für nicht sorgeberechtigte Elternteile?
Auch sie bleiben unterhaltspflichtig. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.1)
186
Was passiert, wenn keine Unterhaltszahlungen erfolgen?
Die Sozialhilfe tritt ein, prüft aber Rückforderung beim unterhaltspflichtigen Elternteil. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.1)
187
Welche Leistungen erhalten junge Erwachsene in Ausbildung?
Ergänzende Leistungen, wenn Eltern nicht ausreichend unterstützen können. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.2)
188
Wie lange wird Unterstützung gewährt?
Bis Abschluss einer Erstausbildung, meist bis ca. 25 Jahre. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.2)
189
Was ist Voraussetzung für Unterstützung während der Ausbildung?
Nachgewiesener Bedarf und Ausschöpfung anderer Möglichkeiten wie Stipendien. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.2)
190
Was sind familienergänzende Leistungen?
Zusätzliche Unterstützung für Familien, z. B. bei Betreuungskosten. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.3)
191
Wer erhält Leistungen für familienergänzende Kinderbetreuung?
Eltern, die erwerbstätig sind oder an Integrationsmassnahmen teilnehmen. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.3)
192
Wie hoch sind Beiträge zur Kinderbetreuung?
Sie orientieren sich an den effektiven Kosten und dem Bedarf. (Quelle: SKOS-Richtlinien, Abschnitt F.3)