Skript Flashcards

(48 cards)

0
Q

Bestimmtheitsgrundsatz

A

Nullum crimen, nulla poena sine lege certa

Genaue Formulierung jeglicher Eingriffe in die Bürgerrechte, Rechtssicherheit

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1
Q

Artikel 103 II GG

A
Bestimmtheitsgrundsatz
Rückwirkungsverbot
Verbot täterbelastenden Gewohnheitsrechts
Analogieverbot
Schuldprinzip
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2
Q

Rückwirkungsverbot

A

Nullum crimen sine lege praevia

Zur Zeit der Tat muss die Handlung mit Strafe bedroht sein

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3
Q

Verbot Täter belastenden Gewohnheitsrechts

A

Nullum crimen sine lege scripta

Das Gesetz muss schriftlich fixiert sein

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4
Q

Analogieverbot

A

Nullum crimen sine lege stricta

Handlung die einer Norm ähnelt, dieser aber nicht voll entspricht

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5
Q

Schuldprinzip

A

Nullum crimen sine culpa

Man darf nicht für etwas bestraft werden, für das man keine Schuld hat

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6
Q

Strafzwecketheorien

A

Absolute und relative Strafzwecktheorien

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7
Q

Absolute Strafzwecktheorien

A

Vergeltung als Ausgleich des geschehenen Übels

Sühne als Ausgleich sittlicher Schuld

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8
Q

Relative Strafzwecktheorie

A

Generalprävention (Schutz der Allgemeinheit)
+ Vertrauen in die Rechtsordnung
- Abschreckung

Spezialprävention (zielt auf tatsächliche Gefährlichkeit des Täters ab)
+ Resozialisierung
- Allgemeinheit schützen und Täter vor weiteren Taten abhalten

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9
Q

Funktionen von Strafe

A

Primär
Befriedung (keine Selbstjustiz)
Orientierung (Erhaltung der Normen durch öffentliche Reaktion)

Sekundär
Resozialisierung
Sicherung der Gesellschaft

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10
Q

Grundmodell einer Straftat

A

Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld

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11
Q

Handlung

A

Menschliches Verhalten, also ein willensgesteuertes Tun oder Unterlassen

<> reine Körperreflexe, Körperbewegungen im Zustand der Bewusstlosigkeit oder im Schlaf, durch unwiderstehlichen Zwang herbeigeführte rein mechanische Körperreaktionen

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12
Q

Klassische Verbrechenslehre

A

Alles äußerlich Wahrnehmbare gehört zum Unrecht

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13
Q

Neo-klassische Verbrechenslehre

A

Auch subjektive Merkmale die das Unrecht kennzeichnen sind Tatbestandsmerkmale

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14
Q

Finale Handlungslehre

A

Handlung im strafrechtlichen Sinne ist zweckgerichtetes Verhalten
Der Vorsatz ist danach ein reines Tatbestandsmerkmal da er zur Handlung gehört

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15
Q

Soziale, teleologische, funktionale Straftatlehre

A

Handlung ist das vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozialerhebliche Verhalten

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16
Q

Typen der generellen Tatbestandsmäßigkeit

A

Vorsätzlichkeit vs. Fahrlässigkeit
Vollendung vs. Versuch
Begehung vs. Unterlassung
Täterschaft vs. Teilnahme (§26,27,30 StGB)

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17
Q

Deliktsarten

A

Verbrechen vs. Vergehen
Tätigkeitsdelikt vs. Erfolgsdelikt vs. erfolgsqualifizierte Delikte
Verletzungsdelikt vs. Gefährdungsdelikte (konkret / abstrakt)
Zustandsdelikt vs. Dauerdelikt
Allgemeindelikt vs. Sonderdelikt

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18
Q

Verbrechen - Vergehen

A

§12 StGB
Rechtswidrige Taten deren mindeste Freiheitsstrafe ein Jahr beträgt = Verbrechen
Geldstrafe, Mindestmaß der Freiheitsstrafe unter einem Jahr = Vergehen

(Besonders schwere/milde Fälle außer Betracht!)

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19
Q

Tätigkeits- vs. Erfolgsdelikt vs. Erfolgsqualifizierte Delikte

A

Tätigkeit: Handlung reicht aus
Erfolg: Taterfolg als Tatbestandsmerkmal zusätzlich zur Handlung notwendig
Erfolgsqualifiziert: Grunddelikt, dass um den Erfolg erweitert wird (§227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge) §18 mind. Fahrlässigkeit

20
Q

Verletzungs- vs. Gefährdungsdelikt

A

Verletzung: durch die Tathandlungen wird ein Rechtsgut verletzt
Gefährdung: keine Verletzungen, aber die Schaffung einer Gefahr für ein Rechtsgut
Abstrakt: generelle Gefährlichkeit des Verhaltens (Trunkenheit im Verkehr, auch wenn im konkreten Fall kein Rechtsgut verletzt wurde)
Konkret: im konkreten Fall in Erscheinung getretene Gefahr

21
Q

Zustandsdelikt vs. Dauerdelikt

A

Zustand: Schaffung eines Zustands
Dauer: Aufrechterhaltung des Zustands

22
Q

Allgemein- vs. Sonderdelikt

A

Allgemein: kann von Jedermann begangen werden
Echtes Sonderdelikt: erfordert Täterqualifikation (Arzt,..)
Unechtes Sonderdelikt: bestimmte Personengruppen werden härter bestraft (Arzt, Amtsträger)

23
Q

Tatsubjekt

A

Jedermann soweit der Tatbestand keine besondere Täterqualifikation erfordert
(Bei sonderdelikten täterqualifikation)

24
Tathandlung
Tätigkeitsdelikt - die konkret beschriebene Handlung | Erfolgsdelikt - jede für den Erfolg ursächliche Handlung
25
Tatobjekt
Tathandlung ist möglicherweise nur in bezug auf ein bestimmtes Tatobjekt tatbestandsmäßig
26
Kausalität und objektive Zurechenbarkeit
Verknüpfung zwischen Tathandlung und Taterfolg
27
Äquivalenztheorie
Die Handlung muss condicio sine qua non für den Erfolg sein
28
Bedingungstheorie
Äquivalenztheorie + Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
29
Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
Durchgehende Verknüpfung der Handlung mit dem Erfolg durch eine lückenlose Kette naturgesetzlicher Bedingungen
30
Kausalität Merkmale
Mitursächlichkeit ausreichend Hypothetische Verläufe werden nicht berücksichtigt Kausalität auch bei Beschleunigung des Taterfolgs Kausalität auch bei atypischen Geschehensabläufen Kein Regressverbot beim Eintreten Dritter
31
Objektive Zurechenbarkeit
Nur bei Schaffung einer rechtlich relevanten Gefahr für das Rechtsgut, die sich im Erfolg realisiert
32
Schaffung einer rechtlich relevanten Gefahr (negativ)
- Risiko des Erfolgseintritts wird nicht erhöht - Er vermindert das Risiko des bereits bestehenden Kausalverlaufs - Wenn sich trotzdem ein allg. Lebensrisiko verwirklicht
33
Realisierung des unerlaubten Risikos (negativ)
- Atypischer Kausalverlauf - wenn Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre - fehlender Schutzzweckzusammenhang
34
Vorsatz
§15 StGB Vorsatz ist das Wissen um die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestandes und der Wille, sie zu verwirklichen
35
Subjektiver Tatbestand
Besondere Absichten (Bereicherung) Motive (Mordlust) Besondere Tendenzen (Gewerbsmäßigkeit) Gesinnungsmerkmale (Rücksichtslosigkeit)
36
Vorsatz - Wille
Wunsch des Taterfolgs nicht notwenig, Billigung reicht
37
Vorsatz - Zeitpunkt
Muss zum Zeitpunkt der tatbestandlichen Ausführung vorliegen | Vorsatz vor oder nach der Tat reicht nicht aus
38
Vorsatz - Formen
dolus directus ersten Grades dolus directus zweiten Grades dolus eventualis
39
dolus directus ersten Grades
Wissen - Gewissheit oder Möglichkeit | Wille - Zielgerichteter Erfolgswille
40
dolus directus zweiten Grades
Wissen - Gewissheitsvorstellung | Wollen - Sichabfinden mit dem Vorgestellten
41
dolus eventualis
Wissen - Möglichkeit | Wollen - billigendes Inkaufnehmen/Ernstnehmen und Sichabfinden
42
Tatumstandsirrtum
§16 StGB Nichtkenntnis eines Umstandes der zum Tatbestand gehört Irrtümliche Annahme von privilegierenden Tatumständen
43
Tatbestandsirrtum - Folgen
§16 I StGB - Ausschluss des Vorsatzes (-> Keine Strafbarkeit oder -falls vorhanden - Bestrafung des Fahrlässigkeitstatbestandes) §16 II StGB - Strafbarkeit aus dem milderen Tatbestand bei Annahme von privilegierenden Umständen
44
Irrtum über Tatumstände (Formen)
Irrtum über Kausalverlauf Error in persona vel obiecto (Verwechslung des Opfers) Aberratio ictus (Fehlgehen des Tatverlaufs und treffen eines anderen)
45
Irrtum über den Kausalverlauf
Vorhersehbare Abweichung: Unerheblich vollendetes Vorsatzdelikt Unvorhersehbare Abweichung: Erheblich, Versuch oder fahrlässige Vollendung möglich
46
Error in persona vel obiecto
Konkreter Vorsatz auf eine bestimmte Person oder Sache, irrt sich aber über die Identität - Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Tatobjekte - unbeachtlich, also Strafbarkeit wegen vollendeter Vorsatztat - Tatbestandliche Ungleichwertigkeit - Versuch oder fahrlässiges Delikt
47
Aberratio ictus (Fehlgenen des Tatverlaufs)
Handlung verletzt nicht das Tatobjekt auf das der Täter seinen Vorsatz konkretisiert hat, sondern ein anderes - Gleichwertigkeitstheorie: vollendeter Vorsatz bei Gleichwertigkeit - Adäquanztheorie: Wesentlichkeit oder Unwesentlichkeit ist entscheidend Konkretisierungstheorie: Versuch am anvisierten und Fahrlässigkeit am tatsächlich verletzten Objekt