SR Flashcards

(90 cards)

1
Q

Bedingter Vorsatz (indirekter)

A

Täter hält die Verwirklichung der TBM für möglich und nimmt den Erfolg billigend in Kauf.

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2
Q

Direkter Vorsatz

A

Täter weiß sicher, dass das TBM vorliegt und nimmt dies mind. Billigend in Kauf.

-> bezieht sich auf 1 TBM

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3
Q

Absicht

A

Täter hält die Verwirklichung des TBM für möglich und es kommt ihm darauf an.

-> i.d.R. Bezug auf ein Merkmal außerhalb des obj. TB.

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4
Q

Kausalität Defi

A

Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht (/hinzugedacht) werden kann, ohne dass der Erfolg (in seiner konkreten Gestalt) entfiele.

Nur in Problem-fällen prüfen, ansonsten erwähnen…

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5
Q

Notwehr Prüfungsaufbau

A
  1. Notwehrlage
    • gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
  2. Notwehrhandlung
    • Erforderlichkeit, Gebotenheit
  3. Verteidigungswille

…Nothilfe, Dritter nimmt Verteidigungshandlung vor. (Wie Notwehr §32)

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6
Q

Gegenwärtigkeit (Notwehr) Defi

A

Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder nach fortdauert.

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7
Q

Angriff (Notwehr) Defi

A

Tatsächliche Rechtsgutverletzung durch menschliches Verhalten
(- = Scheinwaffe ; + = Hundeangriff nach Hetze)

Rechtfertigt keine Handlungen (Notwehr) zum Nachteil Dritter

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8
Q

Notwehr/Notstand
Erforderlichkeit
Defi

A

Mildestes Mittel um den Angriff/Gefahr sofort und sicher abzuwehren.

Bei Einsatz lebensgefährlicher Waffen:
Abgestufte Verteidigungsitensität
-Warnung
-Warnschuss
-Schuss auf entlegene Stelle
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9
Q

Prüfungsaufbau Notstand §34

A
  1. Notstandslage
    • gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut
  2. Notstandshandlung
    • Erforderlichkeit
    • Güterabwägung
  3. Gefahrenabwendungswille
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10
Q

Schuldunfähigkeitsgründe

A.L.i.c.

A

Actio Libera in causa:
- wenn Strafbarkeit an fehlender Schuldfähigkeit (Alk/BTM) scheitert,
kann das Delikt i.v.m. ALic geprüft werden.
- Vorsatz, Fahrlässigkeit und Schuldfähigkeit müssen für den Zeitpunkt des
Trinkbeginns geprüft werden.

->Vollrausch §323a ist nachrangig (subsidiär)

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11
Q

Entschuldigungsgründe

A
  1. §33 Notwehrüberschreitung
  2. §35 Entschuldigender Notstand
  3. Handeln aufgrund rechtswidriger (nicht hinreichend erkennbarer) dienstlicher
    Weisung.
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12
Q

Tatbestandsirrtum (§16)

A

-Irrtum des Täters über das tatsächliche Vorliegen eines Tatbestandsmerkmal
+ Mitnahme vermeintlich eigenen Tasche
+ Schuss auf Objekt

  • Rechtsfolge §16
    Vorsatz entfällt -> evtl. Fahrlässigkeit prüfen.

-beim Vorsatz prüfen

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13
Q

Personen/Objektverwechslung (§16)

A
  • Personenverwechslung (Schuss auf A, statt B)
  • Objektverwechslung (Zerstörung von Sache die Vermeintlich A gehört, in echt aber B)
  • Kein Irrtum über TBM (z.b. Mensch), §16 greift daher nicht
  • > Vorsatz liegt vor
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14
Q

Erlaubnistatbestandsirrtum (§16)

analog

A

-Irrtum über tatsächliche Vorraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes. (+Scheinwaffe)
-§16 Vorsatzschuld entfällt
-hypothetisch weitere Vorraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes prüfen
(Mildestes Mittel, abgestufte Vert.I.)
Eingehalten -> Vorsatzschuld entfällt
Nicht Eingehalten -> Strafe nach Vorsatz

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15
Q

§17 Analog

Erlaubnisirrtum

A

Man dachte es ist ok (z.b. Blutrache)
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
-> man denkt man hat einen Rechtfertigungsgrund
-> kritisch, nur bei Unvermeidbarkeit (z.b. Falscher Auskunft)
-in Schuld prüfen.

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16
Q

Versuch
-unmittelbares Ansetzen (§22)
Defi

A

(Aus Vorstellung des Täters)

  • enger räumlich/zeitlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Verwirklichung
  • Kein wesentlicher Zwischenakt mehr nötig.
  • Konkrete Gefährdung des Rechtsguts.
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17
Q

Fahrlässigkeit:
obj. Sorgfaltspflichtverletzung
Defi

A

Außerachtlassen der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt (Verhaltensfehler)

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18
Q

Fahrlässigkeit:
obj. Vorhersehbarkeit
Defi

A

Der Erfolg ist vorhersehbar, wenn er nicht außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt.
+ Tod durch Wundinfektion
- Tod durch KH-Brand

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19
Q

Fahrlässigkeit:
Vermeidbarkeit
Defi

A

Der Erfolg war vermeidbar, wenn er bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre.

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20
Q

Fahrlässigkeit:
Subj. Sorgfaltspflichtverletzung / Vorhersehbarkeit
Defi

A

= spezielle Entschuldigungsgründe bei Fahrlässigkeit

Die Schuld entfällt, wenn der Täter aufgrund fehlender persönlicher Fähigkeiten nicht in der Lage ist, die Anforderungen an einen Durchschnittsmenschen zu erfüllen. (Z.b. Behinderte / sehr Alte)

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21
Q

Objektive Zurechnung (Kausalität)

A

Ein Erfolg wird dem Täter zugerechnet, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert hat. (Nicht Teil des allg. Lebensriskos)

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22
Q

Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme (§25)

Prüfung nach Verneinung Täter, ob Teilnehmer

A
  • Tatbeitrag (Ausführung+Planung)
  • Tatherrschaft (vor Ort)
  • Tatinteresse (Vorteile durch Tat)
  • Wille zur Tatherrschaft (Kontrolle)

-> Gesamtwertung/Gewichtung/Betrachtung

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23
Q

Mittäterschaft §25(2)

Voraussetzungen und Rechtsfolge

A

Voraussetzungen:

  • gemeinsamer Plan
  • arbeitsteiliges Vorgehen
  • jeder muss allg. Vorraussetzungen der Täterschaft erfüllen.

-das deliktische Verhalten eins Mittäters wird den anderen zugerechnet.

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24
Q

Schema Vorsatzdelikt

A
  1. TBO
    • obj. TBM´s
    • Kausalität
      • obj. Zurechnung
    • Täterschaft/Teilnahme (§25ff)
  2. TBS
    • Vorsatz
    • Irrtum §16
  3. RW
    • Rechtfertigungsgründe §32,34
  4. SCH
    • Schuldfähigkeit §19/A.l.i.c.
    • Irrtum §16 Analog, 17
    • Entschuldigungsgründe §33, 35
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25
Schema Fahrlässigkeit
1. TB - Erfolgseintritt - Handlung - Kausalität - obj. Zurechnung - Täterschaft - obj. Sorgfaltspflichtverletzung - obj. Vorhersehbarkeit (+Vermeid.) 2. RW - Rechtfertigungsgründe §32, 34 3. SCH - Schuldfähigkeit §19/A.l.i.c. - Irrtum §16 Analog, 17 - Entschuldigungsgründe §33, 35 - subj. Sorgfaltspflichtverletzung/Vorhersehbarkeit
26
Schema Versuch
1. Vorprüfung - keine Vollendung - Strafbarkeit Versuch 2. TBS - Tatentschluss - Vorsatz 3. TBO - Täterschaft/Teilnahme - Unmittelbares Ansetzen 4. RW - Rechtfertigungsgründe §32, 34 5. SCH - Schuldfähigkeit §19 - Irrtum §16, 17 - Entschuldigungsgründe §33, 35 - evtl. Rücktritt
27
Schema unechtes Unterlassungsdelikt
TBO - Erfolgseintritt - Unterlassen der (Rettungs-) Handlung - Handlung ist möglich - Kausalität (abgewandelt) - Garantenstellung §13(1)StGB - Objektive Zurechenung TBS -Vorsatz RW -(evtl. Rechtfertigende Pflichtenkollision) SCH -(evtl. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)
28
TBM Gefährliches Werkzeug Defi
Jeder bewegliche Gegenstand der nach seiner Beschaffenheit und der Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, objektiv erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
29
TBM Waffe Defi
Gegenstand der dazu bestimmt Ist Menschen zu verletzen
30
TBM §240/253 (Nötigung/Erpressung) Drohung mit empfindlichem Übel Defi
Inaussichtstellen eines Übels (Änderung welche vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird), auf das der Drohende Einfluss hat oder Einfluss zu haben vorgibt.
31
TBM Gewalt Defi
Gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung; (zur Überwindung von geleisteten oder erwartetem Widerstand)
32
TBM §238 (Nachstellung) Nachstellen Defi
erfasst alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.
33
TBM §238 (Nachstellung) Unbefugt Defi
Handlung entgegen dem Willen des Opfers (ohne Erlaubnis)
34
TBM §238 (Nachstellung) Beharrlich Defi
Als Ausdruck besonderer Hartnäckigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber dem gesetzlichen Verbot.
35
TBM §223 KV Körperliche Misshandlung Defi
Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
36
TBM §223 KV Gesundheitsschädigung Defi
Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art.
37
TBM §177/174ff (sexueller Übergriff/Missbrauch) Sexuelle Handlung Defi
Menschliches Verhalten, das nach seinem äußeren Erscheinungsbildung auf das sexuelle bezogen ist, unter Einsatz des eigenen oder fremden Körpers.
38
TBM §177 (sexueller Übergriff) Schutzlose Lage Defi
Wesentliche Herabsetzung der Widerstands- oder Fluchtmöglichkeiten wegen - der körperlichen Kraftverhältnisse/ - der Örtlichkeit/ - dem Tatzeitpunkt/ - aus psychischen Gründen des Opfers.
39
TBM §239 (Freiheitsberaubung) Einsperren Defi
Jedes Tun oder Unterlassen, durch das ein anderer gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen, unabhängig davon, ob er dies aktuell kann oder möchte. (Nicht Schlafende / Säuglinge / Betrunkene)
40
TBM §186/187 (Ehrverletzung) Tatsachen Defi
Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind.
41
TBM §242/303 Diebstahl/Sachbeschädigung Sache Defi
Jeder körperliche abgrenzbare Gegenstand
42
TBM §242 Diebstahl Beweglich Defi
Alle Sachen die fortbewegt werden können.
43
TBM §242 Diebstahl Fremd Defi
Nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos.
44
TBM §242 Diebstahl Wegnahme + Gewahrsam Defi
Wegnahme: Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Gewahrsam: die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft.
45
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Umschlossener Raum Defi
Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen. betreten zu werden und mit Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter versehen ist.
46
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Einbrechen Defi
Gewaltsames Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung, durch erhebliche Kraftentfaltung.
47
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Einsteigen Defi
Jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung.
48
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Eindringen Defi
Betreten des geschützten Bereichs gegen den Willen des Berechtigten. (Falsche Schlüssel ist gegen Willen des Berechtigten)
49
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Behältnis Defi
Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
50
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Verschlossen Defi
gegen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert.
51
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Andere Schutzvorrichtung Defi
besondere Vorrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu erschweren.
52
TBM §243 B. schwerer F. Diebstahl Gewerbsmäßig Defi
Täter will sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen.
53
TBM §244/250 Bande Defi
Die auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung beruhende Verbindung von mindestens drei Personen zur fortgesetzten Begehung Taten.
54
TBM §244 WED Wohnung Defi
Abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen.
55
TBM §114 Widerstand Tätlicher Angriff Defi
Feindselige Aktion unmittelbar gegen den Körper des Amtsträgers.
56
TBM §125 Landfriedensbruch Menschenmenge Defi
Personenmehrheit, die nicht zahlenmäßig überschaubar ist, sodass es auf Hinzukommen oder Weggehen Einzelner nicht ankommt.
57
TBM §125 Landfriedensbruch Öffentliche Sicherheit gefährdend Weise Defi
Gefühl der Allgemeinheit, gegen Rechtsverletzungen nicht geschützt zu sein.
58
TBM §125 Landfriedensbruch Gewalttätigkeiten Defi
Aktives Tun unter Einsatz physischer Kraft.
59
TBM §331ff Vorteilsannahme Vorteil Defi
Jede materielle oder immaterielle Besserstellung, auf die kein Anspruch besteht.
60
TBM §331ff Vorteilsannahme Dienstausübung / Diensthandlung Defi
Ist jede Tätigkeit, die zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört und in amtlicher Eigenschaft vorgenommen wird.
61
TBM §332/334 Vorteilsannahme als Gegenleistung Defi
Wenn der Vorteil nachweislich vom Täter bewusst mit der zumindest im groben erkennbaren Diensthandlung verknüpft wird.
62
TBM §306(a) Brandstiftung In Brand setzen Defi
wenn eine Sache aus eigener Kraft brennt. (ohne Fortwirken des Zündstoffs)
63
TBM §123 Hausfriedensbruch befriedetes Besitztum Defi
Grundstücke, die in äußerlich erkennbarer Weise gegen das beliebige Betreten anderer eingefriedet sind.
64
TBM §303 Sachbeschädigung Beschädigen Defi
Jede körperliche Einwirkung, durch die ihre Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
65
TBM §303 Sachbeschädigung Zerstören Defi
Jede körperliche Einwirkung, durch die ihre Brauchbarkeit völlig aufgehoben wird.
66
TBM §303 Sachbeschädigung Veränderung des Erscheinungsbildes Defi
Jede nicht nur vorübergehende Verunstaltung, Verdeckung, Veränderung der optischen Erscheinung.
67
TBM §246 Unterschlagung Zueignung Defi
wenn der Zueignungswille sich durch ein äußeres Verhalten manifestiert.
68
TBM §249 Raub Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben Defi
Es genügt, dass der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und die Drohung ernst genommen werden soll.
69
TBM §252 Räuberischer Diebstahl Auf frischer Tat betroffen Defi
Enger räumlicher Zusammenhang zwischen der Wegnahmehandlung und dem Zusammentreffen mit der tatunbeteiligten Person.
70
TBM §263 Betrug Irrtum Defi
Fehlvorstellung über Tatsachen entweder als aktuelles Bewusstsein oder als Begleitwesen.
71
TBM §263 Betrug Vermögensverfügung Defi
Jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einem Vermögensschaden beim Opfer führt.
72
TBM §263 Betrug Vermögensschaden Defi
Vermögensminderung oder konkrete Vermögensgefährdung bei Vergleich des Gesamtvermögens des Opfers vor und nach der Verfügung.
73
TBM §257 Begünstigung Hilfe Leisten Defi
Jede Hilfe, die objektiv geeignet ist, die Vorteile der Vortat zu sichern (- gegen den Verletzten).
74
TBM §258 Strafvereitelung Vereitelt Defi
Die Bestrafung bzw. Maßnahme wird für geraume Zeit verzögert (ca. 2 Wochen+).
75
TBM §259 Hehlerei Sich verschaffen Defi
Der Täter muss selbständig tatsächliche Verfügungsgewalt zu eigenem Zweck Erlangen.
76
TBM §259 Hehlerei Absetzen Defi
Wirtschaftliche Verwertung im Interesse des Vortäters. Ein Absatzerfolg ist nicht nötig.
77
TBM §29(a) BTMG Handel treiben Defi
Jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von BTM zu ermöglichen oder zu fördern.
78
TBM §29(a) BTMG Besitz Defi
Tatsächliche Sachherrschaft mit dem Willen, die ungehinderte Einwirkung auf das BTM zu haben.
79
TBM §246 Unterschlagung Anvertraut Defi
Gewahrsam vom Eigentümer erlang mit der Verpflichtung die Sache - zu einem bestimmten Zweck zu verwenden - und/oder sie zurückzugeben
80
TBM §263 Betrug Vermögensvorteil Defi
Jede materielle Besserstellung des Vermögens
80
TBM §113 Widerstand Rechtmäßigkeit Defi
- Nur formal zu prüfen (ex-ante-sicht -> zu dem Zeitpunkt) - örtlich/sachlich zuständig - wesentliche Förmlichkeit - Pflichtgemäßes Ermessen
80
TBM §239a/b Freiheitsdelikte „sich-bemächtigen“ Defi
Erlangung anhaltender physischer Gewalt über das Opfer. | Bei 2-PersonenVerhältnis sind zwei getrennte Handlungen - Bemächtigung und Erpressung notwendig
81
TBM §242 Diebstahl Zueignungsabsicht Defi
Setzt sich Zusammen aus: - Enteignung (bedingt vorsätzlich, auf Dauer) und - Aneignung (absichtlich und mindestens vorübergehend)
82
§258a Strafvereitelung im Amt | Besonderheit
Man macht sich auch strafbar wenn man privates außerdienstliches Wissen nicht meldet, wenn sich Wissen bezieht auf: - Schwere Kriminalität - besonderer Unrechtsgehalt - Strafbare Handlung dauert fort - > Unterlassungsdelikt
83
TBM §306(a) Brandstiftung Gebäude Defi
Bauwerk mit Wänden und Dach - mit dem Erdboden verbunden
84
§17 Verbotsirrtum
Man denkt das Delikt ist nicht verboten | -> Schuld entfällt jedoch nur bei unvermeidbarkeit (z.b. falsche Auskunft)
85
Notwehr Gebotenheit Defi
Notwehr ist nicht geboten bei: - Bagatellen - schuldunfähigem Handeln - Provokation -> Flucht vor Gewalt
86
Rücktritt vom Versuch | Überblick
1.Fehlgeschlagener Versuch -kann Tat nicht mehr vollenden -> kein Rücktritt möglich Ansonsten: 2. unbeendeter Versuch -> aufgeben oder beendeter Versuch ->retten 3.freiwillig(inneres Motiv)
87
Täterschaft/Teilnahme(=Anstiftung/Beihilfe) Prüfungsaufbau Anstiftung/Beihilfe §26/27
TBO -vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (Oder Versuch) -Anstiftungshandlung ->Bestimmen: Willensbeeinflussung / -Beihilfehandlung -> Hilfe leisten: Haupttat fördern TBS -Vorsatz zur Haupttat -Vorsatz zur Anstiftungs/Beihilfe-Handlung RW SCH
88
§13 | Garantenstellung
- Gesetz - Vertrag - enge Lebensgemeinschaft - Gefahrengemeinschaft - Ingerenz ->Verantwortlichkeit durch pflichtwidriges Vorverhalten