Staatsorganisationsrecht Flashcards
(22 cards)
Einteilung Staatsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht Art. 20-146 GG
Staatsrecht II: Grundrechte Art. 1-19 GG
wichtigste Themen im Staatsrecht I
Prinzipien der Verfassung
Bundesorgane
Staatsgewalten (Exekutive, Judikative, Legislative)
Gesetzgebungsverfahren
Gesetzgebungskompetenzen (Land, Bund)
Verfahrensarten vor dem BVerfG
Art. 20 I GG - Grundprinzipien der BRD
Art. 20 I GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
Grundprinzipien der BRD:
I. Republik
II. Demokratie
III. Sozialstaat
IV. Bundesstaat
V. Rechtsstaat
Definition: Republik
Staatsform, bei der das Volk die oberste Staatsgewalt hat und das Staatsoberhaupt (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier) durch Wahlen selbst wählen kann
Gegenteile der Republik
Absolute Monarchie: Staatsgewalt geht von einer einzigen Person aus
Diktatur: Staatsgewalt geht von einer Person/einzigen Partei/religiösen Gruppe (Theokratie) aus
Beispiele für Republik, absolute Monarchie, Diktatur
Republik: Deutschland, Italien, Österreich
absolute Monarchie: Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman
Diktatur: Kuba, Nordkorea
Unterschied Monarchie und Diktatur
Diktatur: Machtübernahme durch Gewalt/Putsch/Manipulation + Aufrechterhaltung über Kontrolle/Zwang; Verletzung von Grund- und Menschenrechten, Verfälschung von Wahlergebnissen, keine Pressefreiheit
Monarchie: Herrschaft oft vererbt; Macht durch Verfassung oder Gesetze eingeschränkt (= konstitutionelle Monarchie); Legitimation durch Gottes Gnaden
Definition: Demokratie
Herrschaftsform, in der alle Staatsform vom Volke ausgeht, Art. 20 II S.1 GG
Unterschied Republik und Demokratie
Republik: Staatsform
Demokratie: Herrschaftsform (UK ist eine demokratische Monarchie)
ununterbrochene demokratische Legitimationskette in der BRD
Bundesebene: Volk wählt Bundestag, Bundestag wählt Bundeskanzler, Bundeskanzler ernennt Bundesminister
Landesebene: Volk wählt Landtag
damit alle Gewalt vom Volk ausgehen kann, müssen alle Personalentscheidungen bezüglich der Bundesorgane auf das Volk zurückzuführen sein, was mit der ununterbrochenen demokratischen Legitimationskette gewährleistet wird
Mehrparteienprinzip
Es stellen sich verschiedene Parteien zur Wahl, welche vom Bürger in den Bundestag gewählt werden möchten; es müssen sich mehrere Parteien zur Wahl stehen, um überhaupt von einer solchen sprechen zu dürfen
Wahlrechtsgrundsätze
Bei einer Wahl müssen die fünf Grundsätze aus Art. 38 I 1 GG eingehalten werden: Freiheit, Gleichheit, Geheimheit, Allgemeinheit, Unmittelbarkeit
Sinn und Zweck der 5%-Hürde
Sperrklausel dient der Entgegenwirkung von Zersplitterung des Bundestages sowie Sicherstellen eines reibungslosen Ablaufes innerhalb des Bundestages
Nach §6 III 1 Fall 1 BWahlG ziehen alle Parteien, die die 5%-Hürde überspringen, in den Bundestag ein, nicht nur die “Gewinner”
Man kann aber auch mit 3 Direktmandaten im Bundestag vertreten sein, §6 III 1 Fall 2 BWahlG
Aktuell im Bundestag vertretene Parteien nach Stärke (20. Deutscher Bundestag nach der Wahl 2021)
SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, CSU, Die Linke
Die 3 Staatsgewalten in der BRD
Legislative (Gesetzgebung)
Exekutive (Vollziehende Gewalt)
Judikative (Rechtsprechung)
Sinn und Zweck der Gewaltenteilung
Eine Institution oder Person, die sich einer der drei Gewalten zuordnen lässt, darf nicht in Gestalt einer er anderen beiden Gewalten auftreten; das gewährleistet, dass sich die Gewalten untereinander kontrollieren und gegenseitig helfen (“checks and balances”)
Zuordnung der Bundesorgane in die Gewaltenteilung der BRD
Legislative: Bundestag, Bundesrat, Landtag
Exekutive: Bundesregierung, Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt
Judikative: Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgericht
Minderheitenschutz
Das Prinzip des Minderheitenschutzes sorgt deshalb dafür, dass die Menschenwürde, andere Grundrechte und auch demokratische Mitwirkungsrechte der Minderheit nicht beeinträchtigt werden dürfen durch die Mehrheit
Minderheitenschutz im Bundestag
Es muss eine Opposition geben, es dürfen also nicht nur die regierenden Parteien an Abstimmungen teilnehmen und die politische Willensbildung beeinflussen
Mehrheitsprinzip
Bei demokratischen Entscheidungen gilt jenes Ergebnis, das von einer Mehrheit der Wählenden bevorzugt wird
Abstimmungen
Unter den Begriff der Abstimmung fallen weitere Unterpunkte, wie der Volksantrag, das Volksbegehren oder auch die Volksbefragung
Rein theoretisch sollte es solche Punkte geben, um dem Willen des Volkes nachzugehen, praktisch finden sie aber nahezu keinen Anwendungsbereich, nur Art. 29 GG und Art. 118/118a GG
Die wichtigsten Unterpunkte des Demokratieprinzips
Staatsgewalt geht vom Volke aus
Demokratische Legitimationskette
Mehrheitsprinzip
Minderheitenschutz
Wahlen und Abstimmungen
Wahlrechtsgrundsätze
Mehrparteienprinzip
Gewaltenteilung