Staatsrecht 1 Definitionen Flashcards

1
Q

Echte Rückwirkung

A

Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn an einen abgeschlossenen, in der Vergangenheit liegenden Tatbestand neue Rechtsfolgen geknüpft werden. Das Bundesverfassungsgericht spricht im Zusammenhang mit der echten Rückwirkung von der “Rückbewirkung von Rechtsfolgen”.

Nur ganz ausnahmsweise Zulässig:

  • wenn mit Neuregelung gerechnet werden musste
  • unklare, verworrene Rechtslage bereinigt wird
  • Bagatellfall vorliegt
  • zwingende Gründe des Gemeinwohls es erfordern.
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2
Q

Unechte Rückwirkung

A

Wenn an einen in der Vergangenheit begonnenen, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt neue Rechtsfolgen geknüpft werden.
Diese ist grundsätzlich zulässig, allerdings ist hier immer eine Abwägung zwischen den Allgemeinwohlinteressen, die die Rückwirkung gebieten und dem Vertrauensschutz des Einzelnen gefordert. Diese kann insbesondere auch Übergangsregelungen erforderlich machen.

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3
Q

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

A

Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die staatliche Gewalt gegenüber dem Bürger möglichst schonen und mäßig auszuüben. Die rechtlich relevanten Auswirkungen einer Maßnahme müssen mit deren Zielsetzung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

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4
Q

Rechtsschutzprinzip

A

Teil des Rechtsstaatsprinzips ist auch, dass dem Bürger ein effektiver Rechtsschutz gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt zustehen muss, da er sonst die Rechtmäßigkeit staatlicher Machtausübung nicht kontrollieren lassen könnte und der staatlichen Gewalt schutzlos ausgeliefert wäre. Das Grundgesetz normiert dies in Art 19 IV GG: Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, dem steht der Rechtsweg offen.

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5
Q

Erläutere die Wesentlichkeitstheorie

A

Die Wesentlichkeitstheorie besagt, dass in der Demokratie die wesentlichen Fragen vom Parlament entschieden werden müssen. Dies gilt besonders bei Gegenständen, die intensiv in die Grundrechte der Beteiligten eingreifen, sowie bei öffentlich kontrovers erörterten Fragen. Sie findet sich in keiner Norm des Grundgesetzes und ist reine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts
Bsp: Höhe der Harz 4 Sätze, Auslandseinsätze der Bundeswehr…

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