StandardMN Flashcards
IDF (präventiv/repressiv)
Tatbestandliche Voraussetzungen:
• GEFAHRENABWEHR (27 BremPolG)
Nr. 1 = Konkrete Gefahr
Nr. 2 = Anwesenheit an einem besonderem Kontrollort (keine konkrete Gefahr notwendig + IDF aufgrund des Verhaltens der Person erforderlich)
Nr. 3 = Anwesenheit an Kontrollstelle (auch hier keine konkrete Gefahr erforderlich, Kontrollstellen können eingerichtet werden wenn Verdacht auf Begehung bestimmter Straftaten vorliegt)
Nr. 4 = Anwesenheit an gefährdetem Objekt (Voraussetzung ist ein “Gefahrverdacht” in Bezug auf Straftaten gegen das Objekt o. darin befindlichen Personen z.B. Amtsgebäude, Synagogrn, Moscheen etc.)
- Erforderliche MN (nach 27 II BremPolG) MN mit geringer Eingriffsgehalt: 1. Anhalten (den Betroffenen) 2. Ort der Kontrolle absperren 3. Befragen (nach seinen Personalien) 4. Verlangung auf Aushändigung der Ausweispapiere (vom Betroffenen)
MN mit erhöhtem Eingriffsgehalt:
- Festhalten (“Freiheitsentziehung”!)
- Durchsuchen (den Betroffenen u. seine mitgeführten Gegenstände “ZUR IDF”)
- Erkennungsdienstliche MN (ED-Behandlung anordnen)
- den Betroffenen zur Dienststelle bringen
(5-8 nur anwenden wenn IDF nicht anders zu erlangen ist!)
Merke: bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, ist eine Bescheinigung mitzuführen und Polizei auf Verlangen auszuhändigen! (Erinnere an: P1, SV “Sprayer vom Vereinsheim”)
• STRAFVERFOLGUNG(163b I StPO)
Tatbestandsvoraussetzungen:
- “Anfangsverdacht” einer “Straftat” (2 Defis)
- Tatverdächtiger (Defi)
• Rechtsfolge:
- Anhalten
- Befragen
- Auffordern
• Besondere Form- und Verfahrensvorschriften:
- Belehrungspflichten nach 163b I 1 u. 2 iVm. 163a IV 1 StPO
(dem Verdächtigen vor IDF eröffnen, welcher Tat er verdächtig ist) > sonst MN rechtswidrig bzw. unrechtmäßig!
• Betroffene Grundrechte
- RiS Art. 2 I iVm Art.1 I GG,
- AHF Art.2 I GG
• bei Erschwernisfall
• Tatbestandsvoraussetzungen
- Anfangsverdacht einer Straftat (2 Defis)
- Tatverdächtiger (Defi)
- Identität mit erford. MN des Grundfalls NICHT oder nur unter erheblichen Schwierigkeite feststellbar (
• Rechtsfolge
- Anhalten
- Befragen
- Auffordern
- Festhhalten
- Durchsuchen
- Erkennungsdienstliche Behandlung (auf Wache)
• Bes. Form- und Verfahrensvorschriften
- 163b I 1 u. 2 iVm 163a VI 1 StPO (Belehrung = Standard IMMER!)
- Bei Festhalten:
> 163c (zeitliches Übermaßverbot + dem Richter vorführen)
> 114a (dem Beschuldigten mitteilen über Haftbefehl)
> 114b (Belehrung über seine Rechte)
> 114c (Benachrichtigung von Angehörigen)
- Bei Durchsuchen/Erkennungsdienstliche Behandlung
> 81d StPO (gleiches Geschlecht o. Arzt)
• Betroffene Grundrechte
- RiS
- AHF
- Körperl. Bewegungsfreiheit (Art. 2 II iVm 104 GG
- Allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art. 1 I GG)
- Recht auf Eigentum (Art. 14 GG)
Platzverweis
• Gefahrenabwehr
Tatbestandliche Voraussetzungen:
11 I BremPolG (höchstens 24 Std)
- konkrete Gefahr (für öff. Sicherheit i. S.d. 2 Nr. 3a BremPolG)
11 I S. 2 BremPolG
- bei Behinderung des Einsatzes von Feuerwehr, Hilfs- o. Rettungsdiensten
11 II BremPolG (höchstens 3 Monate)
- Aufenthaltsverbot (auf tatsachen gestützter Verdacht, dass Persob in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat (2 Nr. 4 BremPolG) begehen wird)
Durchsuchung (präventiv/repressiv)
• GEFAHRENABWEHR (17 BremPolG)
Tatbestandliche Voraussetzungen:
- Durchsuchung zur IDF (27 II Nr. 6 BremPolG) (IDF muss erst rechtmäßig sein!)
- Durchsuchung bei IDF (17 III BremPolG) > zur Eigen- u. Fremdsicherung > zum Auffinden von Waffen, anderen gef. Werkzeugen u. Explosivmitteln (Erforderlichkeit = NUR bei VERDACHT einer Gefahr für Leib o. Leben!!!)
- Durchsuchung FESTGEHALTENER Personen (17 I Nr. 1 BremPolG) > zur Sicherstellung von Sachen nach 21 Nr. 3 BremPolG
- Durchsuchung zur SICHERSTELLUNG von Sachen (17 I Nr. 2 BremPolG) > alle in 21 BremPolG genannten Gründe möglich!
- Durchsuchung hilfloser Personen (17 I Nr. 3 BremPolG)
- Durchsuchung an besonderen Kontrollorten (17 I Nr. 4 BremPolG) > abstrakte Gefahr reicht aus
- Durchsuchung an gefährdetem Ort (17 I Nr. 5 BremPolG (Perso muss sich dort aufhalten also für gewisse Zeit dort verweilen! Voraussetzungen 27 I Nr. 4 BremPolG)
• STRAFVERFOLGUNG
1. Vorliegen eines AV gg. einen VERDÄCHTIGEN
> hier AV definieren + Verdächtiger (Beschuldigter)!!!
- Welcher DURCHSUCHUNGSZWECK soll verfolgt werden, also was wird gesucht (eine Person zur Ergreifung o. Beweismittel?)
(Ermittlungs- o. Ergreifungsdurchsuchung)
> hier Beweismittel definieren!!!
- Welches DURCHSUCHUNGSOBJEKT soll durchsucht werden (Wohnung, Nebengelasse, Person, Sachen)?
> Wohnung definieren!!!
Ggf. “andere Räume” definieren!!!
- Besteht insoweit eine AUFFINDEWAHRSCHEINLICHKEIT?
> hier Auffindewahrscheinlichkeit definieren!!!
- VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
Gewahrsam
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Sicherstellung/Beschlagnahme
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